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   BAG, 08.09.1976 - 4 AZR 359/75   

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BAG, 08.09.1976 - 4 AZR 359/75 (https://dejure.org/1976,1491)
BAG, Entscheidung vom 08.09.1976 - 4 AZR 359/75 (https://dejure.org/1976,1491)
BAG, Entscheidung vom 08. September 1976 - 4 AZR 359/75 (https://dejure.org/1976,1491)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beendigung des Tarifvertrages - Aufhebungsvertrag - Formerfordernis - Firmentarifvertrag - Mehrgliedriger Tarifvertrag - Tätigkeitsmerkmale - Leiter von landwirtschaftlichen Betrieben - Tariflücke - Einheitlich zu bewertenden Gesamttätigkeit

  • RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1977, 94
  • DB 1977, 640
  • AP TVG § 1 Form Nr. 5
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 11.06.1975 - 4 AZR 395/74

    Tarifautonomie: Auslegung der Satzung des Bundesinnungsverbandes -

    Auszug aus BAG, 08.09.1976 - 4 AZR 359/75
    Diese aufgrund des satzungsrechtlichen Charakters der vom Landschaftsausschuß des Beklagten einseitig erlassenen "Ruhegeldbestimmungen" vom Senat unbeschränkt auslegbare Vorschrift (vgl. Urteil des Senats vom 11. Juni 1975 AZR 395/74- /"demnächst 7 AP Nr. 29 zu § 2 TVG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen SamMung vorgesehen; BGHZ 14-, 25 /"36 7 und 21, 37o /"374 7; Baumbach-Lauterbach, ZPO, 32. Aufl., § 55o Anm. 2 P - H; Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7« Aufl., Bd. II/1, S. 4 7) «gibt dem Ruheständler einen Anspruch darauf, daß bei nachträglicher höherer tariflicher Bewertung der von ihm zuletzt ausgeübten Tätigkeit infolge einer Veränderung der entsprechenden tariflichen Tätigkeitsmerkmale sein Ruhegeld nach der neuen tariflichen Bewertung seiner früheren Tätigkeit zu berechnen ist.

    Die entsprechenden Erklärungen brauchte indessen der Beklagte nicht unmittelbar durch seine eigenen vertretungsberechtigten Organe abzugeben; er konnte sich dabei vielmehr - wie auch beim Abschluß von Tarifverträgen - durch Dritte nach dem Recht der Stellvertretung des BGB (§§ 164 ff.) vertreten lassen (vgl. das sdnn genannte Urteil des Senats vom 11. Juni 1975 - 4 AZR 395/74 - ferner Hueck-Nipperdey, aaO, S. 455; Nikisch, aaO, S. 276; Hueck-Nipperdey-Stahlhacke, aaO, § 1 Anm. 13).

  • BAG, 18.11.1975 - 4 AZR 493/74

    Eingruppierung: Begriff der "besonderen Schwierigkeit und Bedeutung des

    Auszug aus BAG, 08.09.1976 - 4 AZR 359/75
    Für eine derartige Feststellungsklage besteht auch, wie das Landesarbeitsgericht mit Recht annimmt, ein rechtliches Interesse nach § 256 ZPO, denn durch ihre Erhebung werden rechnerische Schwierigkeiten ausgeschaltet und der zwischen den Parteien streitige Gesamtkomplex erledigt; zudem ist bei dem Beklagten als einer Körperschaft des öffentlichen Rechts anzunehmen, daß er auch einem nicht der Zwangsvollstreckung fähigen Feststellungsurteil Folge leisten wird (vgl. BAG AP Nr. 89 zu §§ 22, 23 BAT sowie Nr. 12 zu § 23 a BAT mit weiteren Nachweisen) .
  • BAG, 07.04.1976 - 4 AZR 158/75

    Spezialhandwerker - Lohngruppenverzeichnis - Straßenerhaltungsdienst -

    Auszug aus BAG, 08.09.1976 - 4 AZR 359/75
    Das war auch über den 31« Dezember 1969 hinaus der Pall, denn der ATR ist im Gegensatz zum BAT weder zu diesem noch zu einem späteren Zeitpunkt gekündigt worden, was auch für sonstige Tarifverträge der Landschaftsverbände des Landes Nordrhein-Westfalen gilt (vgl. Urteil des Senats vom 7 April 1976 - 4 AZR 158/75 /"demnächst 7 AP Nr. 1 zu § 21 MTR sowie BAG AP Nr. 82 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 29.01.1975 - 4 AZR 218/74

    Tarifvertrag: Fortgeltung nach Auslaufen

    Auszug aus BAG, 08.09.1976 - 4 AZR 359/75
    Solche Arbeitsverträge sollen nämlich widerspiegeln und für die Angestellten des Beklagten ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses verbindlich machen, was der allgemeinen tariflichen Situation anderer Zweige des öffentlichen Dienstes damals entsprach, daß nämlich die vorgenannten Tarifverträge selbst zwar außer Kraft getreten waren, ihre Rechtsnormen aber gemäß § 4 Abs. 5 TVG nachwirkten (vgl. das schon genannte Urteil des Senats vom 29. Januar 1975 - 4 AZR 218/74 -, /"demnächst 7 AP Nr. 8 zu § 4 TVG Nachwirkung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlng vorgesehen).
  • BAG, 23.09.1954 - 2 AZR 31/53

    Eingruppierung: Tätigkeitsmerkmale der Tarifordnung

    Auszug aus BAG, 08.09.1976 - 4 AZR 359/75
    zutreffend folgert, eine echte Tariflücke vor, die von den Gerichten für Arbeitssachen zu schließen ist.Dabei ist darauf abzustellen, wie in der ansonsten stark detaillierten Vergütungsordnung für landwirtschaftliche Angestellte artverwandte und vergleichbare Tätigkeiten bewertet werden (vgl. BAG 17, 34-6 /"34 34-9 7 = AP Nr. 1 zu § 3 TOA Technische Lehrer; Hueck-Nipperdey, aaO, S. 363; Hueck-Nipperdey-Stahlhacke, aaO, § 1 Anm. 193), wo bei es maßgeblich auf den mutmaßlichen Willen der Tarifvertragsparteien und den Sinn und Zweck der zum Vergleiche heranzuziehenden Tarifnormen ankommt.
  • BAG, 24.09.1975 - 4 AZR 471/74

    Tarifkonkurrenz: RTV-Abbruch - RTV-Bau

    Auszug aus BAG, 08.09.1976 - 4 AZR 359/75
    Aus den vorstehenden Rechtsgründen wird also das Landesarbeitsgericht bei der weiteren Verhandlung und Entscheidung Folgendes zu berücksichtigen haben: 1.) Soll te der ATR durch den Überleitungs-TV-Ang/LVR nicht wirksam aufgehoben worden sein, so hat er für die Angestellten des Beklagten mit seinen die Vergütung regelnden Bestimmungen als besonderer Tarifvertrag für die Angestellten einer einzelnen Körperschaft des öffentlichen Rechts ("Firmentarifvertrag") und damit nach dem Spezialitätsprinzip aufgrund seiner größeren Sachnähe (vgl. das Ur teil des Senats vom 24. September 1975 - 4 AZR 471/7-5 /"demnächst 7 AP Nr. 11 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz so wie Hueck-Nipperdey-Stahlhacke, TVG, 4. Aufl., § 4 Rdnrn. 212 und 26o; Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., Bd. II/1 , § 33 III 4 b = S. 649 f.) auch über den 3o. November 1973 hinaus als unmittelbares und zwingen des Tarifrecht weitergegolten.
  • BAG, 26.07.2016 - 1 AZR 160/14

    Streik - Schadensersatz

    Das Schriftformgebot des § 1 Abs. 2 TVG iVm. § 126 BGB ist für die Kündigung nicht entsprechend heranzuziehen (ebenso ErfK/Franzen 16. Aufl. § 1 TVG Rn. 32; Gamillscheg Kollektives Arbeitsrecht Band I § 13 II 1 a; Kempen/Zachert/Stein TVG 5. Aufl. § 4 Rn. 189; Oetker in Jacobs/Krause/Oetker/Schubert Tarifvertragsrecht 2. Aufl. § 8 Rn. 10; Wiedemann/Thüsing 7. Aufl. § 1 TVG Rn. 319; für einen den Tarifvertrag aufhebenden Vertrag vgl. BAG 8. September 1976 - 4 AZR 359/75 - zu III 2 der Gründe; aA Bepler in Henssler/Moll/Bepler Der Tarifvertrag 2. Aufl. Teil 3 Rn. 213; Däubler TVG/Deinert 4. Aufl. § 4 Rn. 122; Däubler TVG/Nebe 4. Aufl. § 1 Rn. 172 f.; Löwisch/Rieble TVG 3. Aufl. § 1 Rn. 1443) .
  • BAG, 24.02.2011 - 6 AZR 626/09

    Aufhebungsvertrag - Anfechtung - Wegfall der Geschäftsgrundlage -

    Der Kläger begehrt nicht die bloße, formfrei mögliche (vgl. BAG 8. September 1976 - 4 AZR 359/75 - AP TVG § 1 Form Nr. 5 = EzA TVG § 2 Nr. 11) Aufhebung des Aufhebungsvertrags.
  • BAG, 23.01.1980 - 4 AZR 105/78

    Küchenmeister - Truppenküche eines Marinestützpunktkommandos - Angestellter -

    Dabei ist darauf abzustellen, wie in der Vergütungsordnung zum BAT artverwandte und vergleichbare Tätigkeiten bewertet werden (vgl. die Urteile des Senats vom 26. September 1979 - 4 AZR loo8/77 -, [demnächst] AP Nr. 26 zu §§ 22, 23 BAT 1975, und 8. September 1976 - 4 AZR 359/75 -, [demnächst] AP Nr. 5 zu § 1 TVG So'rm, mit weiteren Nachweisen aus Rechtsprechung und Lehre).
  • BAG, 22.11.1977 - 4 AZR 395/76

    Tarifliche Mindestvergütung - Eingruppierung - Höhergruppierung -

    Mit Recht hat das Landesarbeitsgericht beachtet, daß die Neufassung des § 22 BAT sowie der Inhalt der dazugehörigen Protokollnotiz es nicht mehr gestatten, im Sinne der früheren Rechtsprechung des Senats zu §§ 22, 23 BAT a.F. rechtlich danach zu differenzieren, ob eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit, eine überwiegend auszuübende Tätigkeit oder mehrere, für sich allein jeweils nicht überwiegende Teiltätigkeiten vor liegen (vgl. BAG AP Nr. 5 zu § 1 TVG Form).
  • BAG, 08.02.1978 - 4 AZR 540/76

    Arbeitsvorgang - Abgrenzbare Teil der Tätigkeit - Zusammenhangstätigkeiten -

    Es kommt, wie das Landesarbeitsgericht ebenfalls zutreffend erkannt hat, auch nach der Neufassung des § 22 BAT nicht mehr darauf an, ob eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit, eine überwiegend auszuübende Tätigkeit oder mehrere für sich allein jeweils nicht überwiegende Teiltätigkeiten vorliegen (vgl. BAG AP Nr. 5 zu § 1 TVG Form).
  • BAG, 26.09.1979 - 4 AZR 1008/77

    Herstellung von Illustrationen - Veterinärmedizinisch anatomischer Inhalt -

    Im übrigen würde vorliegend eine Schließung der angeblichen Tariflücke durch die Gerichte für Arbeitssachen dadurch erschwert oder gar unmöglich gemacht, daß es in der Vergütungsordnung an artverwandten und vergleich baren Tätigkeiten überhaupt fehlt (vgl. das Urteil des Senats vom 8. September 1976 - 4 AZR 359/75 -, [demnächst] AP Nr. 5 zu § 2 TVG im Anschluß an BAG 17, 546 [348 - 349] = AP Nr. 1 zu § 3 TOA Technische Lehrer; Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7 Auf1., Band II/1, S. 363; Wiedemann-Stumpf, TVG, 5- Auf1., § 1 Rdnrn. 416 ff.).
  • BAG, 07.12.1977 - 4 AZR 399/76

    Redakteur im Gesamtdeutschen Institut - Qualifizierende tarifliche

    Mit Recht ist das Landesarbeitsgericht davon ausgegangen, daß die Neufassung des § 22 BAT sowie der Inhalt der dazugehörigen Protokollnotiz es nicht mehr gestatten, im Sinne der früheren Rechtsprechung des Senats zu §§ 22, 23 BAT a.F. rechtlich danah zu differenzieren, ob eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit, eine überwiegend auszuübende Tätigkeit oder mehrere, für sich allein jeweils nicht überwiegende Teiltätigkeiten vorliegen (vgl. auch dazu das vor genannte Urteil des Senats vom 22. November 1977 AZR 395/76 - im Anschiß an BAG AP Nr. 5 zu § 1 TVG Form).
  • BAG, 04.10.1978 - 4 AZR 191/77

    Große Werkstätte - Zahl der ausgebildeten Jugendlichen - Förmliches

    Aus dem Sinn und Zweck der Tarifnorm und aus dem tariflichen Ge samt Zusammenhang fblgert das Landesarbeitsgericht Jedoch mit Recht, daß die Tarif vertragsparteien hier - anders als bei anderweitiger Verwendung des Wortes "groß" in sonstigen tariflichen Tätigkeitsmerkmalen (vgl. Urteil des Senats BAG AP Nr. 5 zu § 1 TVG Form) - nicht in erster Linie auf die räumliche Größe der betreffenden Werkstätte abstellen, sondern auf die Zahl der darin in der Regel zur Ausbildung befindlichen Jugendlichen.
  • BAG, 28.09.1977 - 4 AZR 446/76

    Verbandsklage - Feststellungsklage - Zulässigkeit - Mehrgliedrige Tarifverträge -

    Dagegen spricht viel mehr einmal schon die Autonomie der jeweils beteiligten Verbände, aber auch der Gesichtspunkt, daß es in der Praxis nicht selten vorkommt, daß ein mehrgliedriger Tarifvertrag z.B. von einer Tarifvertragspartei gekündigt wird, während die andere Tarif- Vertragspartei der gleichen Seite an ihm festhält bzw. mit der bzw. den Tarifvertragsparteien der Gegenseite Änderungen vereinbart (vgl. BAG AP Nr. 5 zu § 1 TVG Form).
  • BAG, 04.05.1977 - 4 AZR 755/75

    Eingruppierung eines Arbeitsschutzsteigers und stellvertretenden Leiters der

    Bei der Eindeutigkeit der Abfassung der Tätigkeitsmerkmale der Gehaltsgruppe T o4 und ihres nach dem Willen der Tarifvertragsparteien abschließenden Charakters liegt, was die Tätigkeit des Klägers angeht, wie das Landesarbeitsgericht weiterhin zutreffend ausführt, insoweit auch keine durch die Gerichte für Arbeitssachen im Wege der Lückenausfüllung auszufüllende sogenannte echte Tariflücke vor (vgl. dazu Urteil des Senats v>m 8.September 1976 - 4 AZR 359/75 -» [demnächst] AP Nr. 5 zu § 1 TVG Form).
  • LAG Baden-Württemberg, 24.06.2011 - 18 Sa 6/11

    Wirksamkeit einer Versetzungsmaßnahme - Tarifvertrag zugunsten Dritter

  • LAG Baden-Württemberg, 24.06.2011 - 18 Sa 7/11

    Wirksamkeit einer Versetzungsmaßnahme - Tarifvertrag zugunsten Dritter

  • BAG, 19.01.1977 - 4 AZR 569/75

    Reduzierung des Viehbestandes - Aufgabe des Bestandes - Melker - Tarifliche

  • ArbG Stuttgart, 11.04.2011 - 16 Ca 10111/10

    Hinsichtlich des Vorliegens eines Mangels oder der Ordnungsgemäßheit einer

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