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   BAG, 16.08.2005 - 9 AZR 378/04   

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BAG, 16.08.2005 - 9 AZR 378/04 (https://dejure.org/2005,739)
BAG, Entscheidung vom 16.08.2005 - 9 AZR 378/04 (https://dejure.org/2005,739)
BAG, Entscheidung vom 16. August 2005 - 9 AZR 378/04 (https://dejure.org/2005,739)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Bemessung der Höhe künftiger Leistungen auf Übergangsversorgung; Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Anforderungen an den Anspruch auf Zusatzrente und FDU-Rente

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; TV Übergangsversorgung für das Cockpitpersonal der Deutschen Lufthansa AG (DLH) vom 15. ... Mai 2000; ; TV Übergangsversorgung für das Cockpitpersonal der Lufthansa Cargo AG (LC AG) mit Einstellungsdatum vor dem 27. September 1995 (ehemalige GCS-Beschäftigte) vom 5. November 2002

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unschädlichkeit fehlender Sachanträge im Revisionsverfahren - Beachtung des Gleichheitssatzes durch Tarifvertragsparteien bei Übergangsversorgung unter eingeschränkter Berücksichtigung der Beschäftigungsjahre

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einschätzungsprärogative der Tarifvertragsparteien bei der Anwendung des Gleichheitssatzes ? Berücksichtigung der dem Arbeitgeber durch die Einführung einer Übergangsversorgung entstehenden Kosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2006, 696 (Ls.)
  • DB 2006, 790
  • AP TVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 8
  • NZA-RR 2006, 253
  • NZA-RR 2006, 265
 
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Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 18.05.2004 - 9 AZR 250/03

    Übergangsversorgung

    Auszug aus BAG, 16.08.2005 - 9 AZR 378/04
    Es handelt sich daher um ein eher zufälliges Datum, das an und für sich keine "Stichtagsregelung" ist und die die unterschiedliche Behandlung nicht rechtfertigen könnte (vgl. zu Stichtagsregelungen Senat 18. Mai 2004 - 9 AZR 250/03 - EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 9).

    Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie 2000/78/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf vom 27. November 2000 (ABl. EG Teil L Nr. 303 S. 16 vom 2. Dezember 2000) ist noch nicht abgelaufen, nachdem die Bundesregierung wegen des Diskriminierungsmerkmals "Alter" die Notwendigkeit einer Fristverlängerung geltend gemacht hat (vgl. Senat 18. Mai 2004 - 9 AZR 250/03 - EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 9).

  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus BAG, 16.08.2005 - 9 AZR 378/04
    Für den Prüfmaßstab selbst ist die dogmatische Herleitung ohne Bedeutung (vgl. BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - AP TVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 5 = EzA GG Art. 3 Nr. 101, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Vielmehr genügt es regelmäßig, wenn sich für ihre vereinbarte Regelung ein sachlich vertretbarer Grund ergibt (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 6. November 2002 - 5 AZR 487/01 - AP GG Art. 3 Nr. 300; 22. März 2005 - 1 AZR 49/04 - AP BetrVG 1972 § 75 Nr. 48 = EzA BetrVG 2001 § 75 Nr. 2, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - AP TVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 5 = EzA GG Art. 3 Nr. 101, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BAG, 20.08.2002 - 3 AZR 14/01

    Abbau einer tariflichen Überversorgung

    Auszug aus BAG, 16.08.2005 - 9 AZR 378/04
    Eine einzelfallbezogene Betrachtung war nicht geboten (vgl. BAG 20. August 2002 - 3 AZR 14/01 - AP BetrAVG § 1 Überversorgung Nr. 9).
  • BAG, 06.11.2002 - 5 AZR 487/01

    Spielbank - Automatenspielsaal - Trinkgeldverteilung

    Auszug aus BAG, 16.08.2005 - 9 AZR 378/04
    Vielmehr genügt es regelmäßig, wenn sich für ihre vereinbarte Regelung ein sachlich vertretbarer Grund ergibt (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 6. November 2002 - 5 AZR 487/01 - AP GG Art. 3 Nr. 300; 22. März 2005 - 1 AZR 49/04 - AP BetrVG 1972 § 75 Nr. 48 = EzA BetrVG 2001 § 75 Nr. 2, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - AP TVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 5 = EzA GG Art. 3 Nr. 101, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 22.03.2005 - 1 AZR 49/04

    Betriebsvereinbarung und Gleichheitssatz

    Auszug aus BAG, 16.08.2005 - 9 AZR 378/04
    Vielmehr genügt es regelmäßig, wenn sich für ihre vereinbarte Regelung ein sachlich vertretbarer Grund ergibt (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 6. November 2002 - 5 AZR 487/01 - AP GG Art. 3 Nr. 300; 22. März 2005 - 1 AZR 49/04 - AP BetrVG 1972 § 75 Nr. 48 = EzA BetrVG 2001 § 75 Nr. 2, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - AP TVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 5 = EzA GG Art. 3 Nr. 101, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 19.06.2001 - 3 AZR 557/00

    Zusatzversorgung im Rahmen der Refinanzierung

    Auszug aus BAG, 16.08.2005 - 9 AZR 378/04
    Wird für ein Unternehmen erstmals eine Übergangsversorgung eingeführt, begegnet es keinen Bedenken, wenn mit Rücksicht auf die insgesamt entstehenden Kosten nicht alle bereits zurückgelegten Beschäftigungsjahre rentensteigernd berücksichtigt werden, sondern ein Stichtag gewählt wird, der - wie hier der 1. Januar 1995 - dem Datum entspricht, seit dem die Tarifvertragsparteien mit dem Abschluss von Tarifverträgen für dieses Unternehmen beauftragt sind (vgl. zur Berücksichtigung von Kosten bei Einführung der betrieblichen Altersversorgung BAG 19. Juni 2001 - 3 AZR 557/00 - BAGE 98, 90).
  • BAG, 21.07.2004 - 7 AZR 589/03

    Altersgrenze für Flugzeugführer

    Auszug aus BAG, 16.08.2005 - 9 AZR 378/04
    Trotz des Eingriffs in die nach Art. 12 GG geschützte Berufsausübungsfreiheit des fliegerischen Personals ist eine an die Vollendung des 60. Lebensjahres geknüpfte Altersgrenze daher grundsätzlich zulässig (vgl. BAG 21. Juli 2004 - 7 AZR 589/03 - EzA BGB 2002 § 620 Altersgrenze Nr. 5; die hiergegen eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen BVerfG 25. November 2004 - 1 BvR 2459/04 - BB 2005, 1231).
  • BAG, 26.05.1998 - 1 AZR 704/97

    Anrechnung von Tariferhöhung auf Zulage

    Auszug aus BAG, 16.08.2005 - 9 AZR 378/04
    Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist betriebsbezogen und allenfalls unternehmensweit anzuwenden (vgl. BAG 26. Mai 1998 - 1 AZR 704/97 - BAGE 89, 31).
  • BAG, 18.05.1999 - 9 AZR 419/98

    Urlaubsanspruch im Fleischerhandwerk Niedersachsen

    Auszug aus BAG, 16.08.2005 - 9 AZR 378/04
    Ihnen steht ein Beurteilungsspielraum zu, soweit es um die inhaltliche Gestaltung der Regelungen geht (vgl. Senat 18. Mai 1999 - 9 AZR 419/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Fleischerhandwerk Nr. 1 = EzA BUrlG § 5 Nr. 19).
  • BAG, 19.03.1996 - 9 AZR 1051/94

    Urlaubsvergütung nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag

    Auszug aus BAG, 16.08.2005 - 9 AZR 378/04
    Der Gleichheitssatz wird durch eine Tarifnorm verletzt, wenn die Tarifvertragsparteien es versäumt haben, tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, dass sie bei einer am allgemeinen Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtung hätten beachtet werden müssen (ständige Rechtsprechung, vgl. zB Senat 19. März 1996 - 9 AZR 1051/94 - BAGE 82, 230).
  • BVerfG, 25.11.2004 - 1 BvR 2459/04

    Zur tarifvertraglichen Altersgrenze von 60 Jahren für die Arbeitsverhältnisse von

  • BAG, 16.09.1993 - 2 AZR 697/92

    Tarifliche Arbeiterkündigungsfrist

  • BAG, 19.09.2000 - 9 AZR 504/99

    Berichtigung der Lohnnachweiskarte

  • BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 46/02

    Betriebsrente - "Einfädelungstarifvertrag

  • BAG, 17.10.1995 - 3 AZR 882/94

    Gleichbehandlung bei unterschiedlichen Tarifverträgen

  • BAG, 16.03.1966 - 1 AZR 446/65

    Schadenersatz - Schuldner

  • BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 43/04

    Gleichbehandlungsgrundsatz

  • BGH, 31.05.1995 - XII ZR 196/94

    Beschwer des Berufungsführers bei für richtig gehaltener Entscheidung;

  • BAG, 27.10.1998 - 9 AZR 299/97

    Gleichbehandlung bei Urlaubs- und Weihnachtsgeld

  • BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 38/01

    Übergangsversorgung - Gleichbehandlung

  • BAG, 09.08.1995 - 6 AZR 1047/94

    Wirksamwerden eines Tarifvertrags - Ermittlung durch Gericht

  • BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 235/01

    Tarifvertragliche Übergangsversorgung

  • LAG Hessen, 20.02.2004 - 3 Sa 1345/03
  • BAG, 11.07.2006 - 9 AZR 519/05

    Dienstreise - Arbeitszeit

    Den Tarifvertragsparteien steht angesichts der Notwendigkeit, tarifliche Regelungen nur typisierend und pauschalierend treffen zu können, eine Einschätzungsprärogative (vgl. Senat 16. August 2005 - 9 AZR 378/04 - AP TVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 8 = EzA GG Art. 3 Nr. 103) zu.
  • BGH, 24.04.2012 - XI ZR 96/11

    Zur Haftung des Bankkunden bei Pharming

    cc) In Übereinstimmung mit dem EuGH nimmt auch der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung eine Pflicht der nationalen Gerichte zu richtlinienkonformer Auslegung erst nach Ablauf der Umsetzungsfrist an (Urteile vom 19. April 2007 - I ZR 35/04, BGHZ 172, 119 Rn. 38; vom 23. Oktober 2008 - IX ZR 111/07, WM 2009, 126 Rn. 6; vom 13. Oktober 2009 - KZR 34/06, juris Rn. 24; vom 5. Oktober 2010 - I ZR 4/06, BGHZ 187, 231 Rn. 13; vom 3. März 2011 - I ZR 167/09, WM 2011, 1321 Rn. 23 [zur Zahlungsdiensterichtlinie]; vgl. auch BAG, NZA-RR 2006, 253 Rn. 58 sowie aus der Literatur MünchKommBGB/Basedow, 6. Aufl., Vorbemerkung zu § 305 - § 310 Rn. 27; Calliess/Ruffert, EUV/AEUV, 4. Aufl., Art. 288 AEUV Rn. 80; Gellermann in Handbuch des Rechtsschutzes in der EU, 2. Aufl., § 33 Rn. 52; Linck in Arbeitsrechts-Handbuch, 14. Aufl., § 4 Rn. 30; Nettesheim in Grabitz/Hilf, Das Recht der Europäischen Union, 40. Aufl., Art. 249 EGV Rn. 153).
  • LAG Köln, 15.05.2014 - 6 Sa 59/14

    Übergangsversorgung; Stichtag; Regelungsspielraum

    Dabei muss sich die Feststellungsklage nicht auf das gesamte Rechtsverhältnis beziehen, sondern kann sich auch auf einzelne Rechte und Pflichten aus dem gesamten Rechts, hier also dem Arbeitsverhältnis, beziehen, wenn hierfür ein Feststellungsinteresse besteht (st. Rspr. des BAG, vgl. BAG, Urteil vom 15.09.2009 - 9 AZR 757/08 - BAG, Urteil vom 16.08.2005 - 9 AZR 378/04, juris ).

    Durch die Übergangsversorgung sollen Versorgungslücken überbrückt werden ( BAG, Urteil vom 16.08.2005 - 9 AZR 378/04 -, juris .).

    Auf die Frage, ob die Tarifvertragsparteien als Normgeber unmittelbar an Art. 3 Abs. 1 GG oder nur mittelbar an dessen Grundsätze gebunden sind, kommt es nicht an, weil die dogmatische Herleitung für den Prüfungsmaßstab ohne Bedeutung ist ( vgl. BAG, Urteil vom 27.05.2004 - 6 AZR 129/03 - BAG, Urteil vom 16.08.2005- 9 AZR 378/04 - BAG, Urteil vom 04.05.2010 - 9 AZR 184/09 - juris ).

    Eine Ungleichbehandlung liegt vor, wenn sich für die vorgenommene Differenzierung kein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst wie einleuchtender Grund finden lässt, wenn also die Regelung als willkürlich anzusehen ist ( BAG, Urteil vom 16.08.2005 - 9 AZR 378/04 -, juris ).

    Der Gleichheitssatz wird durch eine Tarifnorm verletzt, wenn die Tarifvertragsparteien es versäumt haben, tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, dass sie bei einer am allgemeinen Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtung hätten beachtet werden müssen ( st. Rspr., vgl. BAG, Urteil vom 16.08.2005 - 9 AZR 378/04 - BAG, Urteil vom 19.03.1996- 9 AZR 1051/94 -, juris ).

    Ein umso engerer Prüfmaßstab ist angezeigt, je mehr sich die Differenzierungsgründe den in Art. 3 Abs. 2 und Abs. 3 GG geregelten Benachteiligungsverboten nähern ( BAG, Urteil vom 16.08.2005- 9 AZR 378/04 -, juris) .

    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob die Tarifvertragsparteien ihren Gestaltungsspielraum überschritten haben (st. Rspr., vgl. BAG, Urteil vom 04.05.2010 - 9 AZR 184/09 - ; BAG, Urteil vom 16.08.2005 - 9 AZR 378/04 -, juris ).

    Zum einen gilt das AGG trotz dieser Verweisung auch für die betriebliche Altersversorgung, soweit das Betriebsrentenrecht nicht vorrangige Sonderreglungen enthält ( vgl. BAG, Urteil vom 11.12.2007 - 3 AZR 249/06 - BAG, Urteil vom 16.08.2005- 9 AZR 378/04 -, juris ), zum anderen handelt es sich bei der streitgegenständlichen Übergangsversorgung einschließlich der Flugdienstuntauglichkeitsrente nicht um Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, da sie - im Gegensatz zu der betrieblichen Altersversorgung - nur Überbrückungsfunktion hat ( vgl. BAG, Urteil vom 18.05.2004, 9 AZR 250/03, juris ).

    Das nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund, dass es den Tarifvertragsparteien auch möglich gewesen wäre, vollständig auf eine Angleichung der Arbeitsbedingungen innerhalb des Konzerns zu verzichten bzw. einen dauerhaft gespaltenen Arbeitskörper innerhalb des Konzerns oder auch innerhalb des Unternehmens der Beklagten aufrecht zu erhalten ( vgl. BAG, Urteil vom 16.08.2005 - 9 AZR 378/04 -, juris ).

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