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   BAG, 16.01.1991 - 4 AZR 320/90   

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BAG, 16.01.1991 - 4 AZR 320/90 (https://dejure.org/1991,1675)
BAG, Entscheidung vom 16.01.1991 - 4 AZR 320/90 (https://dejure.org/1991,1675)
BAG, Entscheidung vom 16. Januar 1991 - 4 AZR 320/90 (https://dejure.org/1991,1675)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verwirkung des Anspruchs auf Umgruppierung durch Nichtgeltendmachnung einer fehlerhaften Eingruppierung - Beginn der tariflichen Ausschlussfrist für die Rüge einer fehlerhaften Eingruppierung gem. § 10 Nr. 5 des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer im Einzelhandel ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beginn einer tariflichen Ausschlußfrist

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    TVG § 1; MTV-Einzelhandel Bayern vom 3.5.1985 § 10 Nr. 5
    Beginn einer tariflichen Ausschlußfrist bei fehlerhafter Eingruppierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1991, 424
  • BB 1991, 1266
  • BB 1991, 770
  • DB 1991, 2670
  • AP TVG § 1 Nr. 29
 
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Wird zitiert von ... (122)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 16.01.1991 - 4 AZR 320/90
    Der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien ist über den reinen Wortlaut hinaus mitzuberücksichtigen, soweit er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat (BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 46, 308, 313, 316 AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 60, 219, 223, 224 AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation; BGHZ 105, 222, 223).

    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] AP, aaO; BAGE 42, 244, 254 AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II; BAGE 46, 308, 316 AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).

  • BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 61/80

    Einschlägige Lehrabschlußprüfung - Tarifauslegung - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BAG, 16.01.1991 - 4 AZR 320/90
    Der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien ist über den reinen Wortlaut hinaus mitzuberücksichtigen, soweit er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat (BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 46, 308, 313, 316 AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 60, 219, 223, 224 AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation; BGHZ 105, 222, 223).

    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] AP, aaO; BAGE 42, 244, 254 AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II; BAGE 46, 308, 316 AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).

  • BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 497/80

    Tarifl. Bandzulage - Tarifauslegung - Prozeßvergleich-Zinsen

    Auszug aus BAG, 16.01.1991 - 4 AZR 320/90
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] AP, aaO; BAGE 42, 244, 254 AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II; BAGE 46, 308, 316 AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 24.11.1988 - 6 AZR 243/87

    Tarifliche Gratifikation

    Auszug aus BAG, 16.01.1991 - 4 AZR 320/90
    Der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien ist über den reinen Wortlaut hinaus mitzuberücksichtigen, soweit er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat (BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 46, 308, 313, 316 AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 60, 219, 223, 224 AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation; BGHZ 105, 222, 223).
  • BGH, 22.09.1988 - X ZB 2/88

    Voraussetzungen der Rücknahmefiktion

    Auszug aus BAG, 16.01.1991 - 4 AZR 320/90
    Der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien ist über den reinen Wortlaut hinaus mitzuberücksichtigen, soweit er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat (BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 46, 308, 313, 316 AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 60, 219, 223, 224 AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation; BGHZ 105, 222, 223).
  • BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 478/94

    Umfang einer tarifvertraglichen Ausschlußfrist

    Das Landesarbeitsgericht hat sich damit der Auffassung des Senats angeschlossen, der in seinem Urteil vom 16. Januar 1991 (- 4 AZR 320/90 - AP Nr. 29 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel) entschieden hat, unter Anspruch im Sinne dieser Vorschrift sei der sich aus der Eingruppierung ergebende Zahlungsanspruch zu verstehen und nicht etwa das Recht, gegen die Eingruppierung Widerspruch zu erheben.

    ee) Das Landesarbeitsgericht hat bei seiner Auslegung auch unberücksichtigt gelassen, daß es sich bei der Vorschrift des § 10 Ziff. 5 MTV um eine Ausnahmeregelung von der allgemeinen Verfallklausel des § 24 MTV handelt (vgl. Urteil des Senats vom 16. Januar 1991 - 4 AZR 320/90 - AP Nr. 29 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel, unter II der Gründe).

    @Ä2Zur Auslegung der Verfallklausel des § 10 Ziff. 5 MTV vgl. auch die Entscheidung des Senats vom 16. Januar 1991 - 4 AZR 320/90 - AP Nr. 29 zu § 1 TVG Tarifverträge; Einzelhandel .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.12.2001 - 3 Sa 899/01

    Die Begriffe Nettoarbeitsentgelt und Nettobetrag können, müssen aber nicht

    Sie folgt den für die Gesetzesauslegung geltenden Regeln (vgl. BAG, 12.09.84 - 4 AZR 336/82 - EZA Nr. 14 zu § 1 TVG Auslegung; BAG 16.01.91 - 4 AZR 320/90 - EZA Nr. 90 zu § 4 TVG - Ausschlussfristen; BAG 24.04.96 - 4 AZR 876/94 - NZA 1997, 50 ff; BAG 24.04.96 - 5 AZR 798/94 - EZA Nr. 1 zu § 47 SGB V).

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorrang, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 16.01.91 - 4 AZR 320/90 - EZA Nr. 90 zu § 4 TVG Ausschlussfristen).

    Für die von der Beklagten praktizierte Auslegung spricht auch der Umstand, dass sie zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAG, 16.01.91 - 4 AZR 320/90 - EZA Nr. 90 zu § 4 TVG Ausschlussfristen).

  • LAG Nürnberg, 22.05.2007 - 7 Sa 350/06

    Einzelhandel in Bayern - Eingruppierung - Ausschlussfrist

    § 9 Nr. 5 Abs. 2 MTV (Ausschlussfrist von 3 Monaten) ist auch dann anzuwenden, wenn der Arbeitgeber ein Gehalt zahlt, das keiner Tarifgruppe entspricht (im Anschluss an BAG Urteil vom 16.01.1991 - 4 AZR 320/90).

    b) § 9 Nr. 5 Abs. 2 i.V.m. § 23 Nr. 2 Abs. 2, Abs. 3 MTV enthält eine Ausschlussfrist, deren Nichteinhaltung zum Untergang der sich aus der unrichtigen Eingruppierung ergebenden Differenzlohnansprüche führt (BAG Urteil vom 16.01.1991 - 4 AZR 320/90).

    Dies hat das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 16.01.1991 (4 AZR 320/90) klargestellt.

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