Rechtsprechung
   BAG, 22.04.2009 - 7 AZR 647/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1167
BAG, 22.04.2009 - 7 AZR 647/08 (https://dejure.org/2009,1167)
BAG, Entscheidung vom 22.04.2009 - 7 AZR 647/08 (https://dejure.org/2009,1167)
BAG, Entscheidung vom 22. April 2009 - 7 AZR 647/08 (https://dejure.org/2009,1167)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,1167) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrags bei zeitlich begrenzter Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln; Fundiertheit der Prognose hinsichtlich der Haushaltsmittel

  • Judicialis

    TzBfG § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TzBfG § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 7
    Sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrags bei zeitlich begrenzter Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln; Fundiertheit der Prognose hinsichtlich der Haushaltsmittel

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AP TzBfG § 14 Nr. 11
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 18.10.2006 - 7 AZR 419/05

    Befristung - Haushalt

    Auszug aus BAG, 22.04.2009 - 7 AZR 647/08
    Die für die Vergütung des befristet eingestellten Arbeitnehmers verfügbaren Haushaltsmittel müssen für eine Aufgabe von nur vorübergehender Dauer vorgesehen sein (BAG 18. Oktober 2006 - 7 AZR 419/05 - Rn. 11, BAGE 120, 42 = AP TzBfG § 14 Haushalt Nr. 1 = EzA TzBfG § 14 Nr. 34).

    Dies folgt aus der Auslegung des Gesetzes unter Berücksichtigung seiner Entstehungsgeschichte sowie unter der gebotenen Beachtung der verfassungsrechtlichen und gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben (vgl. dazu die ausführliche Begründung des Senats in seiner Entscheidung vom 18. Oktober 2006 - 7 AZR 419/05 - Rn. 12 - 22, aaO.).

    In der Entscheidung vom 18. Oktober 2006 (- 7 AZR 419/05 - BAGE 120, 42 = AP TzBfG § 14 Haushalt Nr. 1 = EzA TzBfG § 14 Nr. 34) hat der Senat die Rechtfertigung der Befristung eines Arbeitsvertrags mit einer außerhalb des Haushaltsjahres endenden Vertragslaufzeit in Betracht gezogen.

  • BAG, 14.02.2007 - 7 AZR 193/06

    Befristung - Haushalt

    Auszug aus BAG, 22.04.2009 - 7 AZR 647/08
    Es obliegt in diesem Fall dem Arbeitgeber, die vom Vertrag abweichende Handhabung zu erklären (BAG 14. Februar 2007 - 7 AZR 193/06 - Rn. 11, BAGE 121, 236 = AP TzBfG § 14 Haushalt Nr. 2 = EzA TzBfG § 14 Nr. 38).
  • BAG, 16.10.2008 - 7 AZR 360/07

    Befristung - Haushalt - vorübergehender betrieblicher Bedarf

    Auszug aus BAG, 22.04.2009 - 7 AZR 647/08
    In seiner Entscheidung vom 16. Oktober 2008 (- 7 AZR 360/07 - Rn. 16, EzA TzBfG § 14 Nr. 53) hat der Senat eine haushaltsjahrübergreifende Befristung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG für denkbar gehalten, weil die Vergütung des Klägers bis zu dem vereinbarten Vertragsablauf aus einer im Stellenplan ausgebrachten Planstelle erfolgen konnte, deren Verfügbarkeit bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit durch einen entsprechenden Vermerk im Haushaltsplan abgesichert war.
  • BAG, 22.04.2009 - 7 AZR 743/07

    Befristung - Haushalt

    Auszug aus BAG, 22.04.2009 - 7 AZR 647/08
    Hinweise des Senats: weitgehend parallel zu BAG 22. April 2009 - 7 AZR 743/07 -.
  • LAG Hamm, 19.06.2008 - 11 Sa 1846/07
    Auszug aus BAG, 22.04.2009 - 7 AZR 647/08
    Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 19. Juni 2008 - 11 Sa 1846/07 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 24.09.1997 - 7 AZR 654/96

    Arbeitsverhältnis: Befristung - sachliche Rechtfertigung - Haushaltsmittel

    Auszug aus BAG, 22.04.2009 - 7 AZR 647/08
    Bei Abschluss des befristeten Arbeitsvertrags musste nur durch besondere haushaltsrechtliche Bestimmungen sichergestellt sein, dass die Haushaltsmittel, aus denen die Vergütung des befristet beschäftigten Arbeitnehmers bestritten werden sollte, während der gesamten Vertragslaufzeit zur Verfügung standen (BAG 24. September 1997 - 7 AZR 654/96 - zu I 2 b der Gründe mwN, RzK I 9a Nr. 121).
  • BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 486/04

    Befristete Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit

    In diesem Fall ist die arbeitsgerichtliche Befristungskontrolle auch für den davor liegenden Vertrag eröffnet (vgl. etwa 10. März 2004 - 7 AZR 402/03 - AP TzBfG § 14 Nr. 11 = EzA TzBfG § 14 Nr. 9, zu II 1 der Gründe mwN).
  • BAG, 15.02.2006 - 7 AZR 232/05

    Wirksamkeit - Befristung - Arbeitsverhältnis

    Die Einstellung eines Arbeitnehmers zur Vertretung eines zeitweilig ausfallenden Mitarbeiters ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats als Befristungsgrund anerkannt und mit In-Kraft-Treten des Teilzeit- und Befristungsgesetzes in § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG gesetzlich geregelt (13. Oktober 2004 - 7 AZR 654/03 - AP TzBfG § 14 Nr. 13 = EzA TzBfG § 14 Nr. 14, zu I 3 b der Gründe; 10. März 2004 - 7 AZR 402/03 - AP TzBfG § 14 Nr. 11 = EzA TzBfG § 14 Nr. 9, zu III 1 der Gründe; 10. März 2004 - 7 AZR 397/03 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 257, zu III 1 der Gründe; 21. Februar 2001 - 7 AZR 200/00 - BAGE 97, 86 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 226 = EzA BGB § 620 Nr. 174, zu II 1 der Gründe).

    Denn die befristete Beschäftigung zur Vertretung lässt die Versetzungs- und Umsetzungsbefugnisse des Arbeitgebers unberührt (BAG 25. August 2004 - 7 AZR 32/04 - AP TzBfG § 14 Nr. 15 = EzA TzBfG § 14 Nr. 11, zu III 1 der Gründe; 10. März 2004 - 7 AZR 402/03 - AP TzBfG § 14 Nr. 11 = EzA TzBfG § 14 Nr. 9, zu III 1 der Gründe; 10. März 2004 - 7 AZR 397/03 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 257, zu III 1 der Gründe).

  • LAG Hamm, 29.10.2009 - 11 Sa 802/09

    Unbefristetes Arbeitsverhältnis bei Fortführung über den Termin der

    Er kann die Befristungsvereinbarung bereits vor Ablauf des Vertrags gerichtlich überprüfen lassen (BAG 10.03.2004 AP TzBfG § 14 Nr. 11 unter I; Dörner, Der befristete Arbeitsvertrag, 2004, Rn. 1006).
  • BAG, 01.12.2004 - 7 AZR 135/04

    Auflösende Bedingung - Rente wegen Erwerbsminderung

    Die Klage kann im Übrigen vor Eintritt der auflösenden Bedingung erhoben werden (vgl. zur Entfristungsklage BAG 10. März 2004 - 7 AZR 402/03 - AP TzBfG § 14 Nr. 11 = EzA TzBfG § 14 Nr. 9, zu I der Gründe).
  • LAG Hamm, 03.11.2005 - 11 Sa 98/05

    Wirksame Doppelbefristung zur Vertretung - Erkundigungspflicht des Arbeitgebers

    Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass die Klage bereits vor Ablauf der vereinbarten Vertragszeit zulässig erhoben werden kann (BAG 10.03.2004 AP TzBfG § 14 Nr. 11).

    Vielmehr enthalten Folgeverträge in diesem Fall den konkludent vereinbarten Vorbehalt, der nachfolgende Vertrag werde nur dann maßgeblich sein, wenn nicht bereits aufgrund einer vorherigen unwirksame Befristung ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit besteht (BAG 10.03.2004 AP TzBfG § 14 Nr. 11).

    Dazu ist eine konkrete Darlegung erforderlich, wie die Arbeit umorganisiert worden ist oder hätte umorganisiert werden können, um die Aushilfskraft zumindest mittelbar noch als Vertreterin der zu vertretenden Arbeitnehmerin ansehen zu können (BAG 25.08.2004 AP TzBfG § 14 Nr. 15; BAG 10.03.2004 AP TzBfG § 14 Nr. 11).

    Die bloße fachliche Austauschbarkeit von Stammarbeitskraft und Vertretungskraft stellt den erforderlichen Ursachenzusammenhang nicht her (BAG 25.08.2004 AP TzBfG § 14 Nr. 15; BAG 10.03.2004 AP TzBfG § 14 Nr. 11).

  • LAG Hamm, 24.02.2005 - 11 Sa 1447/04

    Befristung Justizangestellte NW

    Gibt es solche Hinweise nicht, nimmt der Arbeitnehmer das Angebot des neuen befristeten Arbeitsvertrages unter dem Vorbehalt an, der Vertrag solle nur maßgeblich sein, wenn nicht bereits auf Grund einer vorherigen unwirksamen Befristung ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit besteht (BAG 10.03.2004 AP TzBfG § 14 Nr. 11).

    Es muss sichergestellt sein, dass die Vertretungskraft gerade wegen des durch den zeitweiligen Ausfall des zu vertretenden Mitarbeiters entstandenen vorübergehenden Beschäftigungsbedarfs eingestellt worden ist (BAG 10.03.2004 AP TzBfG § 14 Nr. 11; BAG 25.08.2004 - 7 AZR 32/04 - demnächst: AP TzBfG § 14 Nr. 15; BAG 13.10.2004 - 7 AZR 654/03 - demnächst: AP TzBfG § 14 Nr. 16 - alle drei Urteile ergangen zu Befristungskontrollklagen befristet beschäftigter Justizangestellter aus Nordrhein-Westfalen).

    Vielmehr ist eine konkrete Darlegung erforderlich, wie die Arbeit umorganisiert worden ist oder hätte umorganisiert werden können, um die Aushilfskraft zumindest mittelbar noch als Vertreterin der zu vertretenden Arbeitnehmerin ansehen zu können (BAG 10.03.2004 AP TzBfG § 14 Nr. 11; BAG 25.08.2004 - 7 AZR 32/04 - demnächst: AP TzBfG § 14 Nr. 15; BAG 13.10.2004 - 7 AZR 654/03 - demnächst: AP TzBfG § 14 Nr. 16).

  • LAG Hamm, 21.07.2005 - 11 Sa 121/05

    Befristung zur Vertretung

    Die Befristungskontrollklage kann auch vor Ablauf der vereinbarten Vertragszeit zulässig erhoben werden (BAG 10.03.2004 AP TzBfG § 14 Nr. 11).

    Vielmehr enthalten Folgeverträge in diesem Fall den konkludent vereinbarten Vorbehalt, der nachfolgende Vertrag solle nur dann maßgeblich sein, wenn nicht bereits aufgrund einer vorherigen unwirksamen Befristung ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit besteht (BAG 10.03.2004 AP TzBfG § 14 Nr. 11).

    Dazu ist eine konkrete Darlegung erforderlich, wie die Arbeit umorganisiert worden ist oder hätte umorganisiert werden können, um die Aushilfskraft zumindest mittelbar noch als Vertreterin der zu vertretenden Arbeitnehmerin ansehen zu können (BAG 25.08.2004 demnächst AP TzBfG § 14 Nr. 15; BAG 10.03.2004 AP TzBfG § 14 Nr. 11).

    Die bloße fachliche Austauschbarkeit von Stammarbeitskraft und Vertretungskraft stellt den erforderlichen Ursachenzusammenhang nicht her (BAG 25.08.2004 demnächst AP TzBfG § 14 Nr. 15; BAG 10.03.2004 AP TzBfG § 14 Nr. 11).

  • LAG Hamm, 21.04.2005 - 11 Sa 1988/04

    Befristung Justizangestellte NW

    Damit haben die Parteien den neuen Vertrag unter den Vorbehalt gestellt, dass nicht bereits durch den in gerichtlicher Überprüfung stehenden vorangegangenen befristeten Arbeitsvertrag ein unbefristetes Arbeitsverhältnis begründet ist (vgl. BAG AP 10.03.2004 AP TzBfG § 14 Nr. 11).

    Vielmehr ist eine konkrete Darlegung erforderlich, wie die Arbeit umorganisiert ist oder hätte umorganisiert werden können, um die Aushilfskraft zumindest mittelbar noch als Vertreterin der zu vertretenden Arbeitnehmerin ansehen zu können (BAG, v. 13.10.2004 - 7 ARZ 654/03 - demnächst: AP TzBfG § 14 Nr. 16; BAG, v. 10.03.2004 AP TzBfG § 14 Nr. 11).

  • LAG Köln, 14.12.2007 - 4 Sa 992/07

    Befristung; Vertretung; Inkongruenz von Sachgrund und Vertragsdauer

    Der Vorbehalt muss Vertragsinhalt geworden sein (vgl. z. B. BAG 10.03.2004 AP TzBfG § 14 Nr. 11; 13.10.2004 AP TzBfG § 14 Nr. 13; 16.10.2005 AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 264).

    Sollen nämlich die Aufgaben des vorübergehend ausgefallenen Mitarbeiters nicht unmittelbar von der Vertretungskraft übernommen werden, muss der Arbeitgeber zur Darlegung des vom Arbeitnehmer bestrittenen Kausalzusammenhangs substantiiert deutlich machen, in welcher Weise die befristete Einstellung der Befriedigung des Vertretungsbedarfs dienen sollte (vgl. z. B. BAG 10.03.2004 AP TzBfG § 14 Nr. 11; 25.08.2004 NZA 2005, 472).

  • ArbG Bremen-Bremerhaven, 19.04.2007 - 9 Ca 9381/06
    aufgrund Vertretungsbedarfs wie folgt zusammengefasst: Die Einstellung eines Arbeitnehmers zur Vertretung eines zeitweilig ausfallenden Mitarbeiters ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats als Befristungsgrund anerkannt und mit In-Kraft-Treten des Teilzeit- und Befristungsgesetzes in § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG gesetzlich geregelt (13. .Oktober 2004 - 7 AZR 654/03 - AP TzBfG § 14 Nr. 13 = EzA TzBfG § 14 Nr. 14, zu I 3 b der Gründe; 10. März 2004 - 7 AZR 402/03 - AP TzBfG § 14 Nr. 11 = EzA TzBfG §.

    - AP TzBfG § 14 Nr. 15 = EzA TzBfG § 14 Nr. 11, zu Ill 1 der Gründe; 10. März 2004 - 7 AZR 402/03 - AP TzBfG § 14 Nr. 11 = EzA TzBfG § 14 Nr. 9, zu III 1 der Gründe; 10. März 2004 - 7 AZR 397/03 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 257, zu Ill 1 der Gründe) .

  • LAG Hamm, 21.10.2004 - 11 Sa 688/04

    Befristung zur Urlaubsvertretung

  • LAG Hamm, 14.12.2006 - 11 Sa 1237/06

    Mitbestimmung nach LPVG NW bei Befristung durch gerichtlichen Vergleich

  • LAG Hamm, 21.04.2005 - 11 Sa 1988/05

    Befristung Justizangestellte NW

  • LAG Hamm, 09.06.2005 - 11 Sa 142/05

    Unwirksame Befristung des Arbeitsvertrages eines wissenschaftlichen Mitarbeiters

  • LAG Hamm, 12.01.2006 - 11 Sa 1469/05

    Befristung im öffentlichen Dienst aus haushaltsrechtlichen Gründen

  • LAG Hamm, 24.11.2005 - 11 Sa 549/05

    Wirksame Rückwirkung bei befristeten Arbeitsverträgen im Hochschulbereich

  • LAG Hamm, 25.06.2008 - 11 Sa 281/08

    Haushaltsbefristung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2005 - 1 Sa 1020/04

    Treuwidriges Berufen auf fehlende Zustimmung des Personalrats zur Befristung

  • LAG Hamm, 14.09.2006 - 11 Sa 220/06

    Haushaltsrechtlich begründete Befristung, vorübergehend freie Haushaltsmittel

  • LAG Hessen, 24.02.2006 - 11 Sa 909/05

    "Dienstunfähigkeit" als auflösende Bedingung

  • LAG Hamm, 24.11.2005 - 11 Sa 882/05

    Befristung im Hochschulbereich und befristete Erhöhung der Arbeitszeit

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.06.2010 - 26 Sa 1078/10

    Haushaltsbefristung bei der Bundesagentur für Arbeit

  • LAG Hamm, 19.06.2006 - 11 Sa 1206/05

    Zulässigkeit von haushaltsrechtlich begründeten Befristungen im öffentlichen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.12.2009 - 26 Sa 1449/09

    Befristung - Haushalt - Zweckbestimmung - Sicherstellung adäquater

  • LAG Hamm, 27.05.2010 - 17 Sa 777/09

    Unwirksame Haushaltsbefristung einer Fachassistentin der Arbeitsgemeinschaft

  • LAG Hamm, 25.11.2010 - 17 Sa 1006/09

    Unwirksame Haushaltsbefristung für Tätigkeit eines Fachassistenten in der

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.01.2007 - 16 Sa 1136/06

    Prognosezeitpunkt

  • LAG Sachsen-Anhalt, 14.10.2010 - 3 Sa 304/09

    Befristung eines Arbeitsverhältnisses - Haushaltsmittel

  • LAG Hamm, 07.10.2010 - 17 Sa 455/09

    Unwirksame Haushaltsbefristung für Tätigkeit einer Arbeitsvermittlerin im Bereich

  • LAG Niedersachsen, 08.10.2007 - 9 Sa 457/07

    Befristungsgrund; Vertretung eines anderen Arbeitnehmers

  • ArbG Berlin, 11.05.2005 - 86 Ca 28497/04

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses nach dem

  • ArbG Frankfurt/Main, 13.02.2008 - 7 Ca 6381/07

    Schwangerschaftsvertretung - direkte Vertretung der Schwangeren?

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht