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   BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 338/08   

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BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 338/08 (https://dejure.org/2009,812)
BAG, Entscheidung vom 18.03.2009 - 10 AZR 338/08 (https://dejure.org/2009,812)
BAG, Entscheidung vom 18. März 2009 - 10 AZR 338/08 (https://dejure.org/2009,812)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Funktionszulage bei Teilzeitbeschäftigung im Einzelhandel

  • RA Kotz

    Funktionszulage (tarifliche) auch bei Teilzeitarbeit

  • hensche.de

    Tarifvertrag, Teilzeit, Teilzeit: Benachteiligungsverbot, Gleichbehandlung

  • Betriebs-Berater

    Funktionszulage bei Teilzeitbeschäftigung

  • Judicialis

    TzBfG § 4 Abs. 1 S. 2; ; ETV § 2 Abschn. A lit. e; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 269 Abs. 3 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für eine Funktionszulage bei Teilzeitbeschäftigung im Einzelhandel

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tarifliche Funktionszulage bei Teilzeitarbeit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Tarifliche Funktionszulage bei Teilzeitarbeit

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf tarifliche Funktionszulagen für Teilzeitbeschäftigte

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Benachteiligung von Teilzeitkräften bei tariflicher Regelung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Tarifliche Funktionszulage bei Teilzeitarbeit

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Tarifliche Funktionszulage bei Teilzeitarbeit

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG
    Lohn für Teilzeitkräfte

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    Keine Diskriminierung bei tariflicher Funktionszulage in der Teilzeitarbeit

  • hensche.de (Zusammenfassung)

    Tarifliche Funktionszulagen stehen auch Teilzeitkräften zu.

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Funktionszulage für Teilzeitbeschäftigte

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Tarifliche Funktionszulage bei Teilzeitarbeit auch für Teilzeitkräfte

  • 123recht.net (Pressemeldung, 18.3.2009)

    Funktionszulagen auch für Teilzeitbeschäftigte // Kassiererin im Recht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AP TzBfG § 4 Nr. 18
  • NZA-RR 2010, 56 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 17.04.1996 - 10 AZR 617/95

    Funktionszulage für teilzeitbeschäftigte Schreibkräfte

    Auszug aus BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 338/08
    Für diese Auslegung des § 2 Abschn. A Buchst. e Ziff. 3 ETV spricht, dass eine tarifliche Funktionszulage eine zusätzliche Vergütung für eine bestimmte Tätigkeit darstellt und keine Erschwerniszulage ist (BAG 17. April 1996 - 10 AZR 617/95 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 18 = EzBAT BAT N §§ 22, 23 Funktionszulage Nr. 6).

    Schon nach dem allgemeinen Sprachgebrauch und auch nach dem der Tarifvertragsparteien wird eine Zulage, die eine besondere Erschwernis abgelten soll, regelmäßig nicht als Funktionszulage bezeichnet (BAG 17. April 1996 - 10 AZR 617/95 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 18 = EzBAT BAT N §§ 22, 23 Funktionszulage Nr. 6).

    Zwar kann eine bestimmte Funktion auch beinhalten, dass die dabei zu verrichtende Arbeit "schwerer" im Sinne von schwieriger ist; das stellt jedoch keine Erschwernis der Arbeit dar, für die eine Erschwerniszulage in Betracht käme (BAG 17. April 1996 - 10 AZR 617/95 - aaO.; vgl. 11. Juni 1997 - 10 AZR 784/96 - AP BMT-G II § 24 Nr. 2).

  • LAG Sachsen-Anhalt, 30.01.2008 - 5 Sa 185/07

    Voraussetzungen eines tarifvertraglich gestützten Anspruchs auf Zahlung einer

    Auszug aus BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 338/08
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 30. Januar 2008 - 5 Sa 185/07 - aufgehoben.
  • BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 784/96

    Schichtlohnzuschlag für Teilzeitarbeit

    Auszug aus BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 338/08
    Zwar kann eine bestimmte Funktion auch beinhalten, dass die dabei zu verrichtende Arbeit "schwerer" im Sinne von schwieriger ist; das stellt jedoch keine Erschwernis der Arbeit dar, für die eine Erschwerniszulage in Betracht käme (BAG 17. April 1996 - 10 AZR 617/95 - aaO.; vgl. 11. Juni 1997 - 10 AZR 784/96 - AP BMT-G II § 24 Nr. 2).
  • BAG, 11.12.1996 - 10 AZR 359/96

    Sicherheitszulage für Teilzeitkräfte

    Auszug aus BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 338/08
    Die mit einer mehr als 24-stündigen Tätigkeit an einer Ausgangskasse verbundenen Belastungen sind für Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte unabhängig von den zurückgelegten Berufsjahren gleich groß, wenn sie zB im Wochendurchschnitt auf Anweisung der Geschäftsleitung 25 Stunden an einer Ausgangskasse tätig sind, so dass eine Abhängigkeit der Höhe der Zulage von dem jeweiligen Tarifgehalt nicht gerechtfertigt wäre (vgl. BAG 11. Dezember 1996 - 10 AZR 359/96 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 19 = EzA BGB § 611 Teilzeitarbeit Nr. 10).
  • BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 634/07

    Höhe von Schichtzulagen bei Teilzeitarbeit

    Auszug aus BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 338/08
    Eine Gleichbehandlung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer beim Arbeitsentgelt oder bei anderen teilbaren geldwerten Leistungen nach dem in § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG gesetzlich normierten sog. Pro-rata-temporis-Grundsatz schließt von vornherein eine Benachteiligung wegen der Teilzeitarbeit aus (BAG 24. September 2008 - 10 AZR 634/07 - AP TVöD § 24 Nr. 1 = EzA TzBfG § 4 Nr. 15).
  • BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 293/08

    Ausgangskasse, Einzelhandel, Kassenzulage, Sammelkasse, Verkäufer

    Auszug aus BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 338/08
    Hinweise des Senats: Teilweise Parallelsachen 18. März 2009 - 10 AZR 293/08 - und - 10 AZR 338/08 - (vorliegend, führend).
  • BAG, 14.12.2011 - 5 AZR 457/10

    Vergütung einer Teilzeitkraft - Diskriminierungsverbot

    aa) Eine Gleichbehandlung Teilzeitbeschäftigter bei der Vergütung entsprechend dem pro-rata-temporis-Grundsatz des § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG schließt eine sonstige Benachteiligung nicht aus (insoweit missverständlich BAG 24. September 2008 - 10 AZR 634/07 - Rn. 22, BAGE 128, 21; 18. März 2009 - 10 AZR 338/08 - Rn. 13, AP TzBfG § 4 Nr. 20 = EzA TzBfG § 4 Nr. 20; wie hier Henssler/Höpfner FS Bauer S. 433, 439) .
  • BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 362/11

    Berechnung einer Betriebsrente - Auslegung einer Versorgungsordnung -

    Eine Funktionszulage ist nach dem allgemeinen Sprachgebrauch Arbeitsentgelt für die Verrichtung einer Arbeit in einer bestimmten Funktion (BAG 17. April 1996 - 10 AZR 617/95 - zu II 1 der Gründe; 18. März 2009 - 10 AZR 338/08 - Rn. 15 für die tarifliche Funktionszulage) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.02.2012 - 5 Sa 28/11

    Anspruch auf Zahlung einer Kassenzulage nach § 2.8 ETV Einzelhandel

    Teilzeitbeschäftigte Kassiererinnen erhalten die Kassenzulage schon dann, wenn sie eine ihrer Teilzeitquote entsprechend geringere Anzahl von Stunden im Wochendurchschnitt an Ausgangskassen verbringen (wie BAG 18. März 2009 - 10 AZR 338/08 - AP Nr. 20 zu § 4 TzBfG = ZTR 2009, 491 und BAG 18. März 2009 - 10 AZR 293/08 - AP Nr. 19 zu § 4 TzBfG jeweils zum Tarifgebeit Sachsen-Anhalt).

    Dennoch gelten die Überlegungen des Bundesarbeitsgerichts zur Einordnung der Kassenzulage als Funktionszulage, die es anlässlich zweier Fälle aus dem Tarifgebiet Sachsen-Anhalt angestellt hatte (BAG 18. März 2009 - 10 AZR 338/08 - AP Nr. 20 zu § 4 TzBfG = ZTR 2009, 491; BAG 18. März 2009 - 10 AZR 293/08 - AP Nr. 19 zu § 4 TzBfG), auch für das hiesige Tarifgebiet.

    Das muss als ein Indiz dafür gewertet werden, dass die Zulage nicht als Ausgleich für eine besondere Erschwernis bei der Arbeit gezahlt wird, sondern - wie zutreffend vom Bundesarbeitsgericht betont - als eine allein funktionsgebundene Zulage, die gezahlt wird, weil die Tarifvertragsparteien die Tätigkeit an der Ausgangskasse als höherwertig im Verhältnis zur tariflichen Grundvergütung angesehen haben (BAG 18. März 2009 aaO).

  • LAG Schleswig-Holstein, 22.09.2010 - 3 Sa 489/09

    Funktionszulage, Höhe, Betriebsvereinbarung, Auslegung, Treu und Glauben,

    Wie bereits dargelegt, handelt es sich bei einer Funktionszulage um eine Vergütung für eine herausgehobene Tätigkeit, die nach dem Willen der die Regelung abschließenden Parteien jedoch noch nicht angemessen bezahlt ist (vgl. BAG vom 18.03.2009 ­ 10 AZR 338/08 ­ zitiert nach Juris, Rz. 16).

    Insoweit wird auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 18.03.2009 ­ 10 AZR 338/08 verwiesen.

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.02.2012 - 5 Sa 32/11

    Anspruch auf Zahlung einer Kassenzulage nach § 2.8 ETV Einzelhandel

    Dennoch gelten die Überlegungen des Bundesarbeitsgerichts zur Einordnung der Kassenzulage als Funktionszulage, die es anlässlich zweier Fälle aus dem Tarifgebiet Sachsen-Anhalt angestellt hatte (BAG 18. März 2009 - 10 AZR 338/08 - AP Nr. 20 zu § 4 TzBfG = ZTR 2009, 491; BAG 18. März 2009 - 10 AZR 293/08 - AP Nr. 19 zu § 4 TzBfG), auch für das hiesige Tarifgebiet.

    Das muss als ein Indiz dafür gewertet werden, dass die Zulage nicht als Ausgleich für eine besondere Erschwernis bei der Arbeit gezahlt wird, sondern - wie zutreffend vom Bundesarbeitsgericht betont - als eine allein funktionsgebundene Zulage, die gezahlt wird, weil die Tarifvertragsparteien die Tätigkeit an der Ausgangskasse als höherwertig im Verhältnis zur tariflichen Grundvergütung angesehen haben (BAG Urteile vom 18. März 2009 aaO).

  • BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 293/08

    Funktionszulage bei Teilzeitbeschäftigung

    Hinweise des Senats: Teilweise Parallelsachen 18. März 2009 - 10 AZR 293/08 - (vorliegend) und - 10 AZR 338/08 - (führend).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 02.07.2014 - 2 Sa 18/14

    Anspruch Funktionszulage - Überstunden

    Der Anspruch auf die Kassierzulage entsteht, wenn der Arbeitnehmer zu mehr als 24/39 seiner Arbeitszeit im Wochendurchschnitt auf Anweisung der Geschäftsleitung an einer Ausgangskasse tätig war (vgl. BAG vom 18.03.2009, 10 AZR 338/08).

    Es handelt sich regelmäßig um eine Vergütung für eine herausgehobene Tätigkeit, die den Tätigkeitsmerkmalen der nächst höheren Vergütungsgruppe noch nicht entspricht, mit der Grundvergütung der innegehabten Vergütungsgruppe nach dem Willen der Tarifvertragsparteien jedoch nicht angemessen bezahlt ist (siehe BAG 10 AZR 338/08).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.02.2012 - 5 Sa 30/11

    Anspruch auf Zahlung einer Kassenzulage nach § 2.8 ETV Einzelhandel

    Dennoch gelten die Überlegungen des Bundesarbeitsgerichts zur Einordnung der Kassenzulage als Funktionszulage, die es anlässlich zweier Fälle aus dem Tarifgebiet Sachsen-Anhalt angestellt hatte (BAG 18. März 2009 - 10 AZR 338/08 - AP Nr. 20 zu § 4 TzBfG = ZTR 2009, 491; BAG 18. März 2009 - 10 AZR 293/08 - AP Nr. 19 zu § 4 TzBfG), auch für das hiesige Tarifgebiet.

    Das muss als ein Indiz dafür gewertet werden, dass die Zulage nicht als Ausgleich für eine besondere Erschwernis bei der Arbeit gezahlt wird, sondern - wie zutreffend vom Bundesarbeitsgericht betont - als eine allein funktionsgebundene Zulage, die gezahlt wird, weil die Tarifvertragsparteien die Tätigkeit an der Ausgangskasse als höherwertig im Verhältnis zur tariflichen Grundvergütung angesehen haben (BAG Urteile vom 18. März 2009 aaO).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 03.03.2009 - 5 Sa 128/08
    Das Bundesarbeitsgericht hat sich außerdem jüngst in der Entscheidung vom 18. März 2009 (10 AZR 338/08) mit der Kassenzulage aus dem Gehaltstarifvertrag Einzelhandel Sachsen-Anhalt befasst, die mit der Kassenzulage im hiesigen Tarifvertrag wortgleich ausgestaltet ist.
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Rechtsprechung
   BAG, 03.12.2008 - 5 AZR 469/07   

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BAG, 03.12.2008 - 5 AZR 469/07 (https://dejure.org/2008,5859)
BAG, Entscheidung vom 03.12.2008 - 5 AZR 469/07 (https://dejure.org/2008,5859)
BAG, Entscheidung vom 03. Dezember 2008 - 5 AZR 469/07 (https://dejure.org/2008,5859)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Konkretisierungserfordernis bezüglich des Streitgegenstands bei einem Unterlassungsantrag; Umfang des Gleichbehandlungsgebots von teil- und vollzeitbeschäftigten Orchestermusikern [hier: bei einseitigen Maßnahmen]; Freizeitausgleichsanspruch bei gleichheitswidriger ...

  • Judicialis

    TzBfG § 4 Abs. 1 S. 1, 2; ; ZPO § ... 253 Abs. 2 Nr. 2; ; Tarifvertrag für die Musiker in Kulturorchestern zwischen dem Deutschen Bühnenverein und der Deutschen Orchestervereinigung (vom 1. Juli 1971 i.d.F. vom 4. Dezember 2002) § 3; ; Tarifvertrag für die Musiker in Kulturorchestern zwischen dem Deutschen Bühnenverein und der Deutschen Orchestervereinigung (vom 1. Juli 1971 i.d.F. vom 4. Dezember 2002) § 15; ; Tarifvertrag für die Musiker in Kulturorchestern zwischen dem Deutschen Bühnenverein und der Deutschen Orchestervereinigung (vom 1. Juli 1971 i.d.F. vom 4. Dezember 2002) § 16

  • rechtsportal.de

    Konkretisierungserfordernis bezüglich des Streitgegenstands bei einem Unterlassungsantrag; Umfang des Gleichbehandlungsgebots von teil- und vollzeitbeschäftigten Orchestermusikern [hier: bei einseitigen Maßnahmen]; Freizeitausgleichsanspruch bei gleichheitswidriger ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AP TzBfG § 4 Nr. 18
  • NZA-RR 2009, 527 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 16.01.2003 - 6 AZR 222/01

    Anteilmäßige Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung für ältere,

    Auszug aus BAG, 03.12.2008 - 5 AZR 469/07
    Ebenso wenig macht die Klägerin Vergütungsansprüche als Folge einer sich auf ihr Teilzeitarbeitsverhältnis auswirkenden Verkürzung der tariflichen Arbeitszeit geltend (vgl. dazu BAG 16. Januar 2003 - 6 AZR 222/01 - BAGE 104, 250; Senat 30. September 1998 - 5 AZR 18/98 - AP BeschFG 1985 § 2 Nr. 70 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 58; 3. März 1993 - 5 AZR 170/92 - BAGE 72, 305; 29. Januar 1992 - 5 AZR 518/90 - AP BeschFG 1985 § 2 Nr. 18 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 19).

    Das gesamte rechtserhebliche Handeln des Arbeitgebers ist an § 4 Abs. 1 TzBfG zu messen (vgl. BAG 16. Januar 2003 - 6 AZR 222/01 - zu II 2 der Gründe, BAGE 104, 250).

    Sie können etwa auf unterschiedlicher Arbeitsbelastung, Qualifikation, Berufserfahrung oder unterschiedlichen Arbeitsanforderungen am Arbeitsplatz beruhen (vgl. BT-Drucks. 10/2102 S. 24; BAG 16. Januar 2003 - 6 AZR 222/01 - zu II 5 der Gründe, BAGE 104, 250).

    Dabei liegt die Darlegungs- und Beweislast für das objektive Vorliegen eines diesen Anforderungen genügenden Sachgrunds beim Arbeitgeber (BAG 16. Januar 2003 - 6 AZR 222/01 - zu II 5 der Gründe, aaO.).

    Dieser Anspruch ist nicht auf Geldausgleich gerichtet, sondern bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses auf eine entsprechende Freistellung von Diensten (vgl. BAG 16. Januar 2003 - 6 AZR 222/01 - zu II 6 der Gründe, BAGE 104, 250: Geldanspruch nur wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses).

  • BGH, 04.05.2005 - I ZR 127/02

    "statt" -Preis

    Auszug aus BAG, 03.12.2008 - 5 AZR 469/07
    Inhalt und Umfang eines beantragten Unterlassungsgebots müssen eindeutig feststehen, so dass der Gegner sein Verhalten im Hinblick auf die gem. § 890 Abs. 1 ZPO drohenden Ordnungsmittel nach dem gerichtlichen Unterlassungsurteil richten kann (st. Rspr., vgl. BGH 4. Oktober 2007 - I ZR 22/05 - mwN, NJW 2008, 1595; 4. Mai 2005 - I ZR 127/02 - zu II 1 a der Gründe, NJW 2005, 2550; BAG 19. März 2003 - 4 AZR 271/02 - zu II 2 der Gründe, BAGE 105, 275).

    Der hilfsweise gestellte Feststellungsantrag, der mit der Revision des Beklagten ebenfalls in der Rechtsmittelinstanz anfällt (vgl. BAG 10. Oktober 2002 - 2 AZR 598/01 - zu A I der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 123 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 122; BGH 4. Mai 2005 - I ZR 127/02 - zu II 2 a der Gründe, NJW 2005, 2550) ist aus denselben Gründen unzulässig.

  • BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 657/07

    Benachteiligung wegen Teilzeitarbeit

    Auszug aus BAG, 03.12.2008 - 5 AZR 469/07
    Entsprechende Maßnahmen des Arbeitgebers haben zu unterbleiben, sie sind rechtswidrig und zudem gem. § 134 BGB unwirksam (BAG 24. September 2008 - 6 AZR 657/07 - Rn. 34; Senat 5. November 2003 - 5 AZR 8/03 - AP TzBfG § 4 Nr. 6 = EzA TzBfG § 4 Nr. 6).
  • BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 8/03

    Teilzeitarbeit - Überstunden - Mehrflugstundenvergütung

    Auszug aus BAG, 03.12.2008 - 5 AZR 469/07
    Entsprechende Maßnahmen des Arbeitgebers haben zu unterbleiben, sie sind rechtswidrig und zudem gem. § 134 BGB unwirksam (BAG 24. September 2008 - 6 AZR 657/07 - Rn. 34; Senat 5. November 2003 - 5 AZR 8/03 - AP TzBfG § 4 Nr. 6 = EzA TzBfG § 4 Nr. 6).
  • LAG München, 14.06.2007 - 4 Sa 65/07

    Gleichbehandlungsgrundsatz bei Teilzeitbeschäftigten

    Auszug aus BAG, 03.12.2008 - 5 AZR 469/07
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 14. Juni 2007 - 4 Sa 65/07 - aufgehoben, soweit es über den Unterlassungsantrag entschieden hat.
  • BGH, 04.10.2007 - I ZR 22/05

    Umsatzsteuerhinweis

    Auszug aus BAG, 03.12.2008 - 5 AZR 469/07
    Inhalt und Umfang eines beantragten Unterlassungsgebots müssen eindeutig feststehen, so dass der Gegner sein Verhalten im Hinblick auf die gem. § 890 Abs. 1 ZPO drohenden Ordnungsmittel nach dem gerichtlichen Unterlassungsurteil richten kann (st. Rspr., vgl. BGH 4. Oktober 2007 - I ZR 22/05 - mwN, NJW 2008, 1595; 4. Mai 2005 - I ZR 127/02 - zu II 1 a der Gründe, NJW 2005, 2550; BAG 19. März 2003 - 4 AZR 271/02 - zu II 2 der Gründe, BAGE 105, 275).
  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 598/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Streichung einer Hierarchieebene - leitender

    Auszug aus BAG, 03.12.2008 - 5 AZR 469/07
    Der hilfsweise gestellte Feststellungsantrag, der mit der Revision des Beklagten ebenfalls in der Rechtsmittelinstanz anfällt (vgl. BAG 10. Oktober 2002 - 2 AZR 598/01 - zu A I der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 123 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 122; BGH 4. Mai 2005 - I ZR 127/02 - zu II 2 a der Gründe, NJW 2005, 2550) ist aus denselben Gründen unzulässig.
  • BAG, 03.03.1993 - 5 AZR 170/92

    Gleichbehandlung teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte

    Auszug aus BAG, 03.12.2008 - 5 AZR 469/07
    Ebenso wenig macht die Klägerin Vergütungsansprüche als Folge einer sich auf ihr Teilzeitarbeitsverhältnis auswirkenden Verkürzung der tariflichen Arbeitszeit geltend (vgl. dazu BAG 16. Januar 2003 - 6 AZR 222/01 - BAGE 104, 250; Senat 30. September 1998 - 5 AZR 18/98 - AP BeschFG 1985 § 2 Nr. 70 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 58; 3. März 1993 - 5 AZR 170/92 - BAGE 72, 305; 29. Januar 1992 - 5 AZR 518/90 - AP BeschFG 1985 § 2 Nr. 18 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 19).
  • BAG, 30.09.1998 - 5 AZR 18/98

    Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung für ältere Lehrer; Zulässigkeit der

    Auszug aus BAG, 03.12.2008 - 5 AZR 469/07
    Ebenso wenig macht die Klägerin Vergütungsansprüche als Folge einer sich auf ihr Teilzeitarbeitsverhältnis auswirkenden Verkürzung der tariflichen Arbeitszeit geltend (vgl. dazu BAG 16. Januar 2003 - 6 AZR 222/01 - BAGE 104, 250; Senat 30. September 1998 - 5 AZR 18/98 - AP BeschFG 1985 § 2 Nr. 70 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 58; 3. März 1993 - 5 AZR 170/92 - BAGE 72, 305; 29. Januar 1992 - 5 AZR 518/90 - AP BeschFG 1985 § 2 Nr. 18 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 19).
  • BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 518/90

    Arbeitsrecht; Diskriminierungsverbot; Gleichheitsgrundsatz;

    Auszug aus BAG, 03.12.2008 - 5 AZR 469/07
    Ebenso wenig macht die Klägerin Vergütungsansprüche als Folge einer sich auf ihr Teilzeitarbeitsverhältnis auswirkenden Verkürzung der tariflichen Arbeitszeit geltend (vgl. dazu BAG 16. Januar 2003 - 6 AZR 222/01 - BAGE 104, 250; Senat 30. September 1998 - 5 AZR 18/98 - AP BeschFG 1985 § 2 Nr. 70 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 58; 3. März 1993 - 5 AZR 170/92 - BAGE 72, 305; 29. Januar 1992 - 5 AZR 518/90 - AP BeschFG 1985 § 2 Nr. 18 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 19).
  • BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 271/02

    Gewerkschaftlicher Unterlassungsanspruch - Klageantrag

  • LAG Düsseldorf, 23.01.2019 - 12 Sa 615/18

    Begriff der Diskriminierung wegen Teilzeitarbeit i.S. von § 4 Abs. 1 TzBfG

    Das ergibt sich bereits aus der Formulierung der Vorschrift, die nach einem Regel-Ausnahme-Schema aufgebaut ist (BAG, Urteil vom 03.12.2008 - 5 AZR 469/07 -, Rn. 22, juris; BAG, Urteil vom 16.01.2003 - 6 AZR 222/01 -, BAGE 104, 250 - 255, Rn. 19; BAG, Urteil vom 30.09.1998 - 5 AZR 18/98 -, Rn. 35, juris; BAG, Urteil vom 29.01.1992 - 5 AZR 518/90 -, Rn. 56, juris; ErfK/Preis TzBfG § 4 Rn. 71; MüKoBGB/Müller-Glöge TzBfG § 4 Rn. 50).

    Sie können etwa auf unterschiedlicher Arbeitsbelastung, Qualifikation, Berufserfahrung, unterschiedlichen Anforderungen am Arbeitsplatz oder Gründen des Arbeitsschutzes, insbesondere auf arbeitsmedizinischen Gründen beruhen (BAG, Urteil vom 03.12.2008 - 5 AZR 469/07 -, Rn. 22, juris; BAG, Urteil vom 16.01.2003 - 6 AZR 222/01 -, BAGE 104, 250 - 255, Rn. 19; BAG, Urteil vom 30.09.1998 - 5 AZR 18/98 -, Rn. 35, juris; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.01.2016 - 17 Sa 84/15 -, Rn. 122, juris).

    Ein solcher muss vielmehr objektiv festgestellt werden (BAG, Urteil vom 03.12.2008 - 5 AZR 469/07 -, Rn. 22, juris; BAG, Urteil vom 16.01.2003 - 6 AZR 222/01 -, BAGE 104, 250 - 255, Rn. 19; BAG, Urteil vom 30.09.1998 - 5 AZR 18/98 -, Rn. 35, juris; BAG, Urteil vom 29.01.1992 - 5 AZR 518/90 -, Rn. 57, juris).

  • LAG Düsseldorf, 13.09.2016 - 14 Sa 874/15

    Altersfreizeit nach dem Manteltarifvertrag der chemischen Industrie für die

    Das ergibt sich bereits aus der Formulierung der Vorschrift, die nach einem Regel-Ausnahme-Schema aufgebaut ist (BAG, Urteil vom 03.12.2008 - 5 AZR 469/07 -, Rn. 22, juris; BAG, Urteil vom 16.01.2003 - 6 AZR 222/01 -, BAGE 104, 250 - 255, Rn. 19; BAG, Urteil vom 30.09.1998 - 5 AZR 18/98 -, Rn. 35, juris; BAG, Urteil vom 29.01.1992 - 5 AZR 518/90 -, Rn. 56, juris; ErfK/Preis TzBfG § 4 Rn. 71; MüKoBGB/N.-Glöge TzBfG § 4 Rn. 50).

    Sie können etwa auf unterschiedlicher Arbeitsbelastung, Qualifikation, Berufserfahrung, unterschiedlichen Anforderungen am Arbeitsplatz oder Gründen des Arbeitsschutzes, insbesondere auf arbeitsmedizinischen Gründen beruhen (BAG, Urteil vom 03.12.2008 - 5 AZR 469/07 -, Rn. 22, juris; BAG, Urteil vom 16.01.2003 - 6 AZR 222/01 -, BAGE 104, 250 - 255, Rn. 19; BAG, Urteil vom 30.09.1998 - 5 AZR 18/98 -, Rn. 35, juris; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.01.2016 - 17 Sa 84/15 -, Rn. 122, juris).

    Ein solcher muss vielmehr objektiv festgestellt werden (BAG, Urteil vom 03.12.2008 - 5 AZR 469/07 -, Rn. 22, juris; BAG, Urteil vom 16.01.2003 - 6 AZR 222/01 -, BAGE 104, 250 - 255, Rn. 19; BAG, Urteil vom 30.09.1998 - 5 AZR 18/98 -, Rn. 35, juris; BAG, Urteil vom 29.01.1992 - 5 AZR 518/90 -, Rn. 57, juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.07.2022 - 6 Sa 54/22

    Unterlassung - Offenlegung personenbezogener Daten durch den früheren Arbeitgeber

    Inhalt und Umfang eines beantragten Unterlassungsgebots müssen eindeutig feststehen, so dass der Gegner sein Verhalten im Hinblick auf die gem. § 890 Abs. 1 ZPO drohenden Ordnungsmittel nach dem gerichtlichen Unterlassungsurteil richten kann (vgl. BAG 03. Dezember 2008 - 5 AZR 469/07 - Rn. 11 mwN, BGH 4. Oktober 2007 - I ZR 22/05 - mwN Rn. 16, jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 29.01.2016 - 17 Sa 84/15

    Tarifliche Arbeitszeitverkürzung im Alter - Ungleichbehandlung

    Hieraus würde jedoch kein Zahlungsanspruch folgen, denn die Klägerin wäre gegenüber den Vollzeitbeschäftigten nicht hinsichtlich der Vergütung, sondern hinsichtlich des Umfangs der von ihr für die (anteilig) gleiche Vergütung zu erbringenden Leistung benachteiligt (vgl. BAG 3. Dezember 2008 - 5 AZR 469/07 - ZTR 2009, 369; ebenso, einen Geldanspruch nur bei Unmöglichkeit eines Zeitausgleichs zuerkennend: BAG 16. Januar 2003 - 6 AZR 222/01 - BAGE 104, 250; 30. September 1998 - 5 AZR 18/98 - NZA 1999, 774).

    Sie können etwa auf unterschiedlicher Arbeitsbelastung, Qualifikation, Berufserfahrung, unterschiedlichen Anforderungen am Arbeitsplatz oder Gründen des Arbeitsschutzes beruhen (vgl. BAG 30. September 1998 - 5 AZR 18/98 - NZA 1999, 774; 16. Januar 2003 - 6 AZR 222/01 - BAGE 104, 250; 3. Dezember 2008 - 5 AZR 469/07 - ZTR 2009, 369).

    Die Darlegungs- und Beweislast für das objektive Vorliegen eines diesen Anforderungen genügenden Sachgrundes liegt beim Arbeitgeber (vgl. BAG 30. September 1998 - 5 AZR 18/98 - NZA 1999, 774; 16. Januar 2003 - 6 AZR 222/01 - BAGE 104, 250; 3. Dezember 2008 - 5 AZR 469/07 - ZTR 2009, 369).

  • BAG, 28.04.2021 - 4 AZR 233/20

    Bezugnahme auf mehrere Tarifwerke - ergänzende Vertragsauslegung

    Der Senat kann über diesen jedoch selbst befinden, weil er als Hilfsbegehren in der Revision angefallen ist (vgl. nur BAG 3. Dezember 2008 - 5 AZR 469/07 - Rn. 15 mwN; 10. Oktober 2002 - 2 AZR 598/01 - zu A I der Gründe) und alle für die Entscheidung erforderlichen Tatsachen feststehen (§ 563 ZPO) .
  • BAG, 28.04.2021 - 4 AZR 230/20

    Tarifauslegung - Bezugnahme auf mehrere Tarifwerke - ergänzende Vertragsauslegung

    Der Senat kann über diesen jedoch selbst befinden, weil er als Hilfsbegehren in der Revision angefallen ist (vgl. nur BAG 3. Dezember 2008 - 5 AZR 469/07 - Rn. 15 mwN; 10. Oktober 2002 - 2 AZR 598/01 - zu A I der Gründe) und alle für die Entscheidung erforderlichen Tatsachen feststehen (§ 563 ZPO) .
  • BAG, 28.04.2021 - 4 AZR 234/20

    Tarifauslegung - Bezugnahme auf mehrere Tarifwerke - ergänzende Vertragsauslegung

    Der Senat kann über diesen jedoch selbst befinden, weil er als Hilfsbegehren in der Revision angefallen ist (vgl. nur BAG 3. Dezember 2008 - 5 AZR 469/07 - Rn. 15 mwN; 10. Oktober 2002 - 2 AZR 598/01 - zu A I der Gründe) und alle für die Entscheidung erforderlichen Tatsachen feststehen (§ 563 ZPO) .
  • BAG, 05.04.2023 - 7 AZR 224/22

    Sachgrundlose Befristung - Arbeitnehmerüberlassung - tariflich verlängerte

    Im Hinblick auf den mit der Abweisung der Hauptanträge hilfsweise gestellten Antrag des Klägers, die Beklagte zur Annahme seines Angebots auf Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrags ab dem 1. Juni 2020 zu verurteilen, der mit der Revision der Beklagten ebenfalls in der Rechtsmittelinstanz anfällt (vgl. BAG 3. Dezember 2008 - 5 AZR 469/07 - Rn. 15) , war bereits die Berufung des Klägers gegen das auch diesen Antrag abweisende erstinstanzliche Urteil unzulässig.
  • BAG, 05.04.2023 - 7 AZR 223/22

    Sachgrundlose Befristung - Arbeitnehmerüberlassung - tariflich verlängerte

    Im Hinblick auf den mit der Abweisung der Hauptanträge hilfsweise gestellten Antrag des Klägers, die Beklagte zur Annahme seines Angebots auf Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrags ab dem 1. Juni 2020 zu verurteilen, der mit der Revision der Beklagten ebenfalls in der Rechtsmittelinstanz anfällt (vgl. BAG 3. Dezember 2008 - 5 AZR 469/07 - Rn. 15) , war bereits die Berufung des Klägers gegen das auch diesen Antrag abweisende erstinstanzliche Urteil unzulässig.
  • LAG Hamm, 02.05.2019 - 17 Sa 62/19

    Diskriminierung teilzeitbeschäftigter Wechselschichtarbeitnehmer durch Ausschluss

    Das ergibt sich aus dem Regel-Ausnahme-Prinzip der gesetzlichen Vorschrift ( BAG 3. Dezember 2008 - 5 AZR 469/07 - Rn. 22; LAG Düsseldorf 23. Januar 2019 - 12 Sa 615/18 - Rn. 58 ).

    Sie können etwa auf unterschiedlicher Arbeitsbelastung, Qualifikation, Berufserfahrung, unterschiedlichen Arbeitsanforderungen am Arbeitsplatz oder auf Gründen des Arbeitsschutzes, insbesondere auf arbeitsmedizinischen Gründen beruhen ( BAG 5. August 2009 - 10 AZR 634/08 - Rn. 32; 3. Dezember 2008 - 5 AZR 469/07 - Rn. 22; 16. Januar 2003 - 6 AZR 222/01 - Rn. 19 ).

  • ArbG Düsseldorf, 11.11.2016 - 13 Ca 4492/16

    Auschluss des tariflichen Anspruchs auf Gewährung von Altersfreizeit für

  • BAG, 28.04.2021 - 4 AZR 232/20

    Tarifauslegung - Bezugnahme auf mehrere Tarifwerke - ergänzende Vertragsauslegung

  • BAG, 23.03.2011 - 10 AZR 374/09

    Personalgestellung durch Landesgesetz

  • ArbG Düsseldorf, 11.11.2016 - 13 Ca 1024/16
  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 95/09

    Personalgestellung durch Landesgesetz

  • OLG Düsseldorf, 21.02.2019 - 16 U 179/17

    Unterlassung einer veröffentlichten Wortberichterstattung

  • BAG, 28.04.2021 - 4 AZR 231/20

    Bezugnahme auf mehrere Tarifwerke - ergänzende Vertragsauslegung

  • LAG Hamm, 27.01.2011 - 17 Sa 1365/10

    Teilnahmepflicht des teilzeitbeschäftigten Musiklehrers an Konferenzen einer

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.2016 - 5 SaGa 9/15

    Unterlassungsanspruch - hinreichende Bestimmtheit - Erstbegehungsgefahr

  • ArbG Cottbus, 17.10.2013 - 3 Ca 738/13

    Vergütung von Mehrarbeit - internationale Zuständigkeit - Flugbegleiter -

  • ArbG Krefeld, 29.06.2018 - 2 Ca 1962/17

    Diskriminierungsverbot teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer

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