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BAG, 08.06.1982 - 7 AZB 3/82 |
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Kurzfassungen/Presse
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Anwaltliche Weisung
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 05.11.1981 - 36 Ca 329/81
- BAG, 08.06.1982 - 7 AZB 3/82
Papierfundstellen
- NJW 1983, 304 (Ls.)
- AP ZPO 1977 § 233 Nr. 6
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 04.11.1981 - VIII ZB 59/81
Wiedereinsetzung - Verschulden des Rechtsanwaltes - Bürokraft - Zurechnung des …
Auszug aus BAG, 08.06.1982 - 7 AZB 3/82
4. November 1981 - VIII ZB 59 und 60/81, VersR 1982, 190 = AnwBl 1982, 109).Der Senat schließt sich der Auffassung des Bundesgerichtshofs (vgl. Beschluß vom 4. November 1981 - VIII ZB 59 und 60/81 = VersR 1982, 190) an, daß die Anforderungen an die Sorgfaltspflichten eines Prozeßbevollmächtigten überspannt würden, wollte man verlangen, daß er bei einer Büroangestellten, an deren Zuverlässigkeit keine Zweifel bestanden, die Vornahme der von ihm angeordneten einfachen Korrektur selbst nochmals überprüfte und erst dann die Rechtsmittelschrift Unterzeichnete.
- OLG München, 21.09.1979 - 6 W 1957/79
Verantwortlichkeit eines Rechtsanwalts für Fristversäumnisse durch Fehler seiner …
Auszug aus BAG, 08.06.1982 - 7 AZB 3/82
Dem steht auch der Beschluß des Oberlandesgerichts München vom 21. September 1979 (NJW 1980, 460 m.abl. Anm. Ostler) nicht entgegen, da dieser Entscheidung schon ein anders gelagerter Sachverhalt zugrundelag. - BGH, 26.06.1979 - VI ZR 218/78
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist - …
Auszug aus BAG, 08.06.1982 - 7 AZB 3/82
VersR 1979, 960 f.).
- BAG, 07.11.2012 - 7 AZR 314/12
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist daher nicht erst dann zu gewähren, wenn der Prozessbevollmächtigte trotz Aufwendung der äußersten nach Sachlage erforderlichen und zumutbaren Sorgfalt die Frist versäumt hat (vgl. BAG 8. Juni 1982 - 7 AZB 3/82 - zu II 2 der Gründe mwN, AP ZPO 1977 § 233 Nr. 6 = EzA ZPO § 233 Nr. 3) . - BAG, 09.01.1990 - 3 AZR 528/89
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Auf etwaige fehlende allgemeine Organisationsvorkehrungen, insbesondere auf eine fehlende Postausgangskontrolle, kommt es jedoch dann nicht an, wenn ein Rechtsanwalt im Einzelfall ausreichende Anweisungen für die Behandlung eines einzelnen Schriftstücks an seine Bürokräfte erteilt hat (vgl. BAG Urteil vom 21. Juli 1975 - 5 AZR 150/75 - AP Nr. 70 zu § 233 ZPO, zu III 1 der Gründe; BAG Beschluß vom 8. Juni 1982 - 7 AZB 3/82 - AP Nr. 6 zu § 233 ZPO 1977, zu 3 der Gründe; BGH Beschluß vom 6. Februar 1985 - IVb ZB 141/84 - VersR 1985, 369 a.E.; BGH Beschluß vom 21. April 1988 - VII ZB 4/88 - VersR 1988, 942; BGH Beschluß vom 21. Juni 1988 - VI ZB 14/88 - NJW 1988, 2804). - BAG, 02.06.1987 - 3 AZR 692/85
Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Schuldhafte …
Dieses Versehen muß sich der Prozeßbevollmächtigte zurechnen lassen, da er für die Überwachung der Berufungsbegründung und die vollständige Anschrift verantwortlich ist (BAG Beschluß vom 8. Juni 1982 - 7 AZB 3/82 - AP Nr. 6 zu § 233 ZPO 1977, zu 3 der Gründe).
- BAG, 21.01.1987 - 4 AZR 86/86
Bevollmächtigter
Dieser Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes haben sich sowohl der 7. Senat des Bundesarbeitsgerichts (in seinem Beschluß vom 8. Juni 1982 - 7 AZB 3/82 - AP Nr. 6 zu § 233 ZPO 1977) als auch das prozeßrechtliche Schrifttum angeschlossen (…vgl. Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 20, Aufl., § 233 Anm. V 38 sowie Baumbach/Lauterbach/Albers/Hart mann, ZPO, 45. Aufl., § 233 Anm. 3 A). - BAG, 15.12.1982 - 7 AZR 40/81
Befristete Arbeitsverträge mit Lektoren an Hochschulen
Die Verhinderung ist nicht verschuldet, wenn der Säumige diejenige Sorgfalt aufwendete, die von ihm verständigerweise erwartet werden konnte (vgl. BGH LM Nr. 1 zu § 233 (K) ZPO sowie den zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmten Beschluß des Senats vom 8. Juni 1982 - 7 AZB 3/82 -). - LAG Hessen, 16.07.1993 - 9 Sa 665/93
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist; …
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