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   BAG, 28.05.2009 - 6 AZN 17/09   

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BAG, 28.05.2009 - 6 AZN 17/09 (https://dejure.org/2009,2647)
BAG, Entscheidung vom 28.05.2009 - 6 AZN 17/09 (https://dejure.org/2009,2647)
BAG, Entscheidung vom 28. Mai 2009 - 6 AZN 17/09 (https://dejure.org/2009,2647)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (3)

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Anforderungen an die Begutachtung zur Feststellung einer Geschäftsunfähigkeit

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Anforderungen an die Begutachtung zur Feststellung einer Geschäftsunfähigkeit (Christian Weber)

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Effektiver Zugang für Menschen mit geistiger Behinderung zur Justiz? (Christian Weber)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 3051
  • NZA 2009, 1109
  • NZI 2011, 152
  • FamRZ 2009, 1665
  • AnwBl 2010, 66
  • AP ZPO § 57 Nr. 1
 
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Wird zitiert von ... (116)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 733/98

    Klärung der Prozeßfähigkeit einer Partei

    Auszug aus BAG, 28.05.2009 - 6 AZN 17/09
    Für den Streit über die Prozessfähigkeit ist die davon betroffene Partei in jedem Fall als prozessfähig anzusehen (BAG 20. Januar 2000 - 2 AZR 733/98 - BAGE 93, 248, 251; BGH 23. Februar 1990 - V ZR 188/88 - zu 2 der Gründe, BGHZ 110, 294).

    Verbleiben nach Erschöpfung aller erschließbaren Erkenntnisquellen hinreichende Anhaltspunkte für eine Prozessunfähigkeit, so gehen nach ständiger Rechtsprechung etwa noch vorhandene Zweifel zu Lasten der betroffenen Partei (BAG 20. Januar 2000 - 2 AZR 733/98 - BAGE 93, 248, 251; BGH 4. November 1999 - III ZR 306/98 - zu II 2 der Gründe, BGHZ 143, 122).

    Sie wird jedoch auch auf die dauernde sowie auf die erst im Laufe des Verfahrens eingetretene Prozessunfähigkeit entsprechend angewandt (BAG 19. September 2007 - 3 AZB 11/07 - EzA ZPO 2002 § 241 Nr. 1; BGH 9. Mai 1962 - IV ZR 4/62 - NJW 1962, 1510; BAG 20. Januar 2000 - 2 AZR 733/98 - BAGE 93, 248, 254).

  • LAG Schleswig-Holstein, 30.04.2008 - 2 Ta 79/08

    Prozesskostenhilfe, Versagung, keine hinreichenden Erfolgsaussichten,

    Auszug aus BAG, 28.05.2009 - 6 AZN 17/09
    Abzustellen ist allein darauf, ob eine freie Entscheidung nach Abwägung des Für und Wider bei sachlicher Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte möglich ist oder ob umgekehrt von einer freien Willensbildung nicht mehr gesprochen werden kann, etwa weil infolge der Geistesstörung Einflüsse dritter Personen den Willen übermäßig beherrschen (BGH 5. Dezember 1995 - XI ZR 70/95 - NJW 1996, 918; LAG Schleswig-Holstein 30. April 2008 - 2 Ta 79/08 - Rn. 14 f.).

    Allein aus fehlenden oder eingeschränkten Fähigkeiten zum Lesen, Schreiben oder Rechnen sowie Schwierigkeiten, schriftliche Unterlagen zu verstehen, ergibt sich deshalb noch keine Geschäftsunfähigkeit, weil daraus nicht folgt, dass der Betroffene keine eigene Willensentscheidung treffen kann (vgl. LAG Schleswig-Holstein 30. April 2008 - 2 Ta 79/08 - Rn. 14 f.).

  • BGH, 23.02.1990 - V ZR 188/88

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels bei Annahme der Prozeßunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 28.05.2009 - 6 AZN 17/09
    Für den Streit über die Prozessfähigkeit ist die davon betroffene Partei in jedem Fall als prozessfähig anzusehen (BAG 20. Januar 2000 - 2 AZR 733/98 - BAGE 93, 248, 251; BGH 23. Februar 1990 - V ZR 188/88 - zu 2 der Gründe, BGHZ 110, 294).

    Es hätte ihm dafür vor Erlass des Prozessurteils die nötige Zeit einräumen müssen (vgl. BGH 23. Februar 1990 - V ZR 188/88 - zu 3 b der Gründe, BGHZ 110, 294; MünchKommZPO/Lindacher 3. Aufl. § 51 Rn. 38).

  • BGH, 06.05.1965 - III ZR 229/64

    Vermutung der Geschäftsunfähigkeit bei bestehender krankhafter Störung der

    Auszug aus BAG, 28.05.2009 - 6 AZN 17/09
    Das kann auch der Fall sein, wenn lediglich eine Geistesschwäche vorliegt (BGH 6. Mai 1965 - III ZR 229/64 - WM 1965, 895).

    Hierfür bedarf es vielmehr zusätzlich des Nachweises des Ausschlusses einer freien Willensbestimmung (BGH 6. Mai 1965 - III ZR 229/64 - WM 1965, 895).

  • BVerwG, 31.08.1966 - V C 223.65
    Auszug aus BAG, 28.05.2009 - 6 AZN 17/09
    In dieser Vorschrift kommt der Rechtsgedanke zum Ausdruck, dass der Rechtsschutz nicht an der mangelnden gesetzlichen Vertretung scheitern soll (BVerwG 31. August 1966 - V C 223.65 - BVerwGE 25, 36, 40).
  • BGH, 19.10.1960 - V ZR 103/59
    Auszug aus BAG, 28.05.2009 - 6 AZN 17/09
    Eine nach dem Schwierigkeitsgrad des einzelnen Geschäfts abgegrenzte teilweise Geschäftsunfähigkeit gibt es nicht (BGH 19. Oktober 1960 - V ZR 103/59 - NJW 1961, 261).
  • BGH, 05.05.1982 - IVb ZR 707/80

    Nichtigkeitsklage wegen mangelnder Prozeßfähigkeit

    Auszug aus BAG, 28.05.2009 - 6 AZN 17/09
    Art. 103 Abs. 1 GG verlangt von den Gerichten, die unterlassene Gewährung rechtlichen Gehörs nachzuholen, sofern die Auslegung des Verfahrensrechts dies ermöglicht (BVerfG 29. Oktober 1997 - 2 BvR 1390/95 - NJW 1998, 745; BGH 5. Mai 1982 - IVb ZR 707/80 - zu 2 c der Gründe, BGHZ 84, 24).
  • BGH, 05.12.1995 - XI ZR 70/95

    Begriff des Ausschlusses der freien Willensbildung

    Auszug aus BAG, 28.05.2009 - 6 AZN 17/09
    Abzustellen ist allein darauf, ob eine freie Entscheidung nach Abwägung des Für und Wider bei sachlicher Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte möglich ist oder ob umgekehrt von einer freien Willensbildung nicht mehr gesprochen werden kann, etwa weil infolge der Geistesstörung Einflüsse dritter Personen den Willen übermäßig beherrschen (BGH 5. Dezember 1995 - XI ZR 70/95 - NJW 1996, 918; LAG Schleswig-Holstein 30. April 2008 - 2 Ta 79/08 - Rn. 14 f.).
  • BGH, 04.11.1999 - III ZR 306/98

    Rechtsfolgen der Prozeßunfähigkeit des (Berufungs-)Klägers

    Auszug aus BAG, 28.05.2009 - 6 AZN 17/09
    Verbleiben nach Erschöpfung aller erschließbaren Erkenntnisquellen hinreichende Anhaltspunkte für eine Prozessunfähigkeit, so gehen nach ständiger Rechtsprechung etwa noch vorhandene Zweifel zu Lasten der betroffenen Partei (BAG 20. Januar 2000 - 2 AZR 733/98 - BAGE 93, 248, 251; BGH 4. November 1999 - III ZR 306/98 - zu II 2 der Gründe, BGHZ 143, 122).
  • BVerfG, 29.10.1997 - 2 BvR 1390/95

    Objektiv willkürliche Auslegung des § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO

    Auszug aus BAG, 28.05.2009 - 6 AZN 17/09
    Art. 103 Abs. 1 GG verlangt von den Gerichten, die unterlassene Gewährung rechtlichen Gehörs nachzuholen, sofern die Auslegung des Verfahrensrechts dies ermöglicht (BVerfG 29. Oktober 1997 - 2 BvR 1390/95 - NJW 1998, 745; BGH 5. Mai 1982 - IVb ZR 707/80 - zu 2 c der Gründe, BGHZ 84, 24).
  • LAG Baden-Württemberg, 04.12.2008 - 3 Sa 69/07
  • BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 353/00

    Zum zulässigen Umfang einer Betreuung

  • BGH, 09.01.1996 - VI ZR 94/95

    Pflicht des Klägers zum Nachweis der Prozeßfähigkeit

  • BGH, 07.12.2006 - VII ZR 180/05

    Prozessfähigkeit einer vermögenslosen S.A.R.L. nach französischem Recht

  • BGH, 09.05.1962 - IV ZR 4/62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 05.06.1968 - V C 147.67

    Behandlung des Prozessunfähigen im Rahmen der Betreuungsverwaltung - Gewährung

  • BAG, 19.09.2007 - 3 AZB 11/07

    Vermögenslose GmbH - Abwickler - Prozesspfleger

  • RG, 20.05.1930 - II 385/29

    Kann eine nationalisierte russische Aktiengesellschaft als

  • LAG Hamburg, 09.08.2017 - 3 Sa 50/16

    Prozessunfähigkeit wegen Querulantenwahns - Benachteiligung im

    Verbleiben nach Erschöpfung aller erschließbaren Erkenntnisquellen hinreichende Anhaltspunkte für eine Prozessunfähigkeit, so gehen nach ständiger Rechtsprechung etwa noch vorhandene Zweifel zu Lasten der betroffenen Partei (BAG, Beschluss vom 28. Mai 2009 - 6 AZN 17/09 - m.w.N., juris).
  • ArbG Düsseldorf, 15.08.2016 - 7 Ca 415/15

    Mitarbeiter wegen angeblicher Morddrohung fristlos gekündigt

    Abzustellen ist allein darauf, ob eine freie Entscheidung nach Abwägung des Für und Wider bei sachlicher Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte möglich ist oder ob umgekehrt von einer freien Willensbildung nicht mehr gesprochen werden kann, etwa weil infolge der Geistesstörung Einflüsse dritter Personen den Willen übermäßig beherrschen (BAG 28.5.2009 - 6 AZN 17/09 - Rn. 8 m.w.N., NZA 2009, 1109; BAG 5, 6.2014 - 6 AZN 267/14 - Rn. 15, NZA 2014, 799).

    Verbleiben nach Erschöpfung aller erschließbaren Erkenntnisquellen hinreichende Anhaltspunkte für eine Prozessunfähigkeit, so gehen etwa noch vorhandene Zweifel zu Lasten der betroffenen Partei (BAG 28.5.2009 - 6 AZN 17/09 - Rn. 4 m.w.N., NZA 2009, 1109).

  • BAG, 05.06.2014 - 6 AZN 267/14

    Absoluter Revisionsgrund des § 547 Nr. 1 ZPO - analoge Anwendung von § 72a Abs. 7

    Für den Streit über die Prozessfähigkeit ist die davon betroffene Partei aber in jedem Fall als prozessfähig anzusehen (BAG 28. Mai 2009 - 6 AZN 17/09 - Rn. 3; BGH 9. November 2010 - VI ZR 249/09 - Rn. 3) .

    Abzustellen ist allein darauf, ob eine freie Entscheidung nach Abwägung des Für und Wider bei sachlicher Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte möglich ist oder ob umgekehrt von einer freien Willensbildung nicht mehr gesprochen werden kann, etwa weil infolge der Geistesstörung Einflüsse dritter Personen den Willen übermäßig beherrschen (BAG 28. Mai 2009 - 6 AZN 17/09 - Rn. 8 mwN) .

    Es muss dem Kläger dafür vor Erlass des Prozessurteils die nötige Zeit einräumen (vgl. BAG 28. Mai 2009 - 6 AZN 17/09 - Rn. 6; BGH 9. November 2010 - VI ZR 249/09 - Rn. 7) .

    Die Verfahrensgestaltung des Landesarbeitsgerichts verletzt den Kläger auch in seinem Recht aus Art. 103 Abs. 1 GG (BAG 28. Mai 2009 - 6 AZN 17/09 - Rn. 5; BGH 6. Dezember 2013 - V ZR 8/13 - Rn. 19) .

    In diesem Fall wird zu klären sein, ob eine durchgehende Prozessunfähigkeit seit Beginn des Verfahrens vorliegt, so dass eine konkludente Genehmigung der bisherigen Prozesshandlungen durch den zeitweise prozessfähigen Kläger ausscheidet (vgl. BAG 28. Mai 2009 - 6 AZN 17/09 - Rn. 10) .

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