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   BAG, 11.12.1975 - 2 AZR 426/74   

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BAG, 11.12.1975 - 2 AZR 426/74 (https://dejure.org/1975,411)
BAG, Entscheidung vom 11.12.1975 - 2 AZR 426/74 (https://dejure.org/1975,411)
BAG, Entscheidung vom 11. Dezember 1975 - 2 AZR 426/74 (https://dejure.org/1975,411)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fristlose Entlassung eines Jugendvertreters - Prüfung des wichtigen Grundes - Strenger Prüfungsmaßstab - Pflichtverletzung - Vertragsverletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BetrVG §§ 23 65; BGB § 626; KSchG § 15
    Arbeitsverhältnis: Außerordentliche Kündigung eines Jugendvertreters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 870 (Ls.)
  • BB 1976, 464
  • DB 1976, 679
  • DB 1976, 870
  • AP KSchG § 15 1969 Nr. 1
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 23.02.1959 - 3 AZR 583/57

    Feststellungsantrag - Fristlose Entlassung - Hilfsantrag - Befristete Kündigung -

    Auszug aus BAG, 11.12.1975 - 2 AZR 426/74
    Das entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, die auch im Schrifttum einhellige Zustimmung findet (vgl. BAG AP Nr. 28 zu § 66 BetrVG mit Anm. von Wie demann; AP Nr. 58 zu § 626 BGB mit Anm. von Hueck; AP Nr. 57 zu § 626 BGB mit Anm. von Herschel; BAG 7, 256 = AP Nr. 1 zu Art. 5 Abs. 1 GG Meinungsfreiheit; BAG AP Nr. 4 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung; BAG 25, 37'" ' = AP Nr.
  • BAG, 02.06.1960 - 2 AZR 91/58

    Fristlose Kündigung von Dienstverträgen

    Auszug aus BAG, 11.12.1975 - 2 AZR 426/74
    Dieses Ergebnis ist in der Revisionsinstanz nämlich nur daraufhin nachprüfbar, ob ein bestimmter Sachverhalt einen wichtigen Grund bildet oder nicht und ob eine alle wesentlichen Umstände umfassende Interessenabwägung vorgenommen worden ist (ständige Rechtsprechung BAG AP Nr. 3 zu § 626 BGB; BAG 2, 214 = AP Nr. 4 zu § 626 BGB; BAG 2, 207 - AP Nr. 5 zu § 626 BGB; BAG 9, 263 « AP Nr. 42 zu § 626 BGB; BAG AP Nr. 38 zu § 626 BGB).
  • BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 86/54

    Arbeitsverhältnis: Kündigung durch eine juristische Person, Fristlose Kündigung

    Auszug aus BAG, 11.12.1975 - 2 AZR 426/74
    Dieses Ergebnis ist in der Revisionsinstanz nämlich nur daraufhin nachprüfbar, ob ein bestimmter Sachverhalt einen wichtigen Grund bildet oder nicht und ob eine alle wesentlichen Umstände umfassende Interessenabwägung vorgenommen worden ist (ständige Rechtsprechung BAG AP Nr. 3 zu § 626 BGB; BAG 2, 214 = AP Nr. 4 zu § 626 BGB; BAG 2, 207 - AP Nr. 5 zu § 626 BGB; BAG 9, 263 « AP Nr. 42 zu § 626 BGB; BAG AP Nr. 38 zu § 626 BGB).
  • BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 39/54

    Arbeitsverhältnis: Begriff des wichtigen Grundes bei außerordentlicher Kündigung

    Auszug aus BAG, 11.12.1975 - 2 AZR 426/74
    Dieses Ergebnis ist in der Revisionsinstanz nämlich nur daraufhin nachprüfbar, ob ein bestimmter Sachverhalt einen wichtigen Grund bildet oder nicht und ob eine alle wesentlichen Umstände umfassende Interessenabwägung vorgenommen worden ist (ständige Rechtsprechung BAG AP Nr. 3 zu § 626 BGB; BAG 2, 214 = AP Nr. 4 zu § 626 BGB; BAG 2, 207 - AP Nr. 5 zu § 626 BGB; BAG 9, 263 « AP Nr. 42 zu § 626 BGB; BAG AP Nr. 38 zu § 626 BGB).
  • BAG, 23.10.1969 - 2 AZR 127/69

    Betriebsratsmitgliedskündigung

    Auszug aus BAG, 11.12.1975 - 2 AZR 426/74
    Das angefochtene Urteil geht von der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senates aus, daß dann ein besonders strenger Maßstab bei der Beurteilung einer außerordentlichen Kündigung anzulegen ist, wenn ein Mitglied der Jugendvertretung Pflichtverletzungen begeht, die gleichzeitig Verstöße gegen Amts- und Arbeitsvertragspflichten darstellen (vgl. BAG 12 141 = AP Nr. 16 zu § 15 KSchG; BAG 22, 178 = AP Nr. 19 zu § 13 KSchG; BAG AP Nr. 1 zu § 103 BetrVG 1972, ebenfalls zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 15.07.1971 - 2 AZR 232/70

    Politische Meinungsäußerung - Kündigungsgrund - Abhörentscheidung

    Auszug aus BAG, 11.12.1975 - 2 AZR 426/74
    Bei der Frage nach dem Vorliegen des wichtigen Grundes, insbesondere auch bei der Abwägung der beiderseitigen Interessen, ist jedoch allein der Zeitpunkt des Ausspruches der Kündigung maßgebend (BAG AP Nr. 57 zu § 626 BGB; BAG 23, 371 13 773 - AP Nr. 83 zu § 1 KSchG).
  • BAG, 09.11.1973 - 4 AZR 27/73

    Eingruppierungsprozeß - Überwiegend auszuübende Tätigkeit - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BAG, 11.12.1975 - 2 AZR 426/74
    Eine abstrakte Gefährdung des Betriebsfriedens durch eine solche Betätigung genügt nicht (Fortführung der ständigen Recht sprechung des Senats, zuletzt BAG 25, 371 [375] = AP Nr. 83 zu § 1 KSchG).
  • BAG, 18.06.1959 - 2 AZR 585/56

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Abwägung des wichtigen Grundes - Rechtlich

    Auszug aus BAG, 11.12.1975 - 2 AZR 426/74
    Dieses Ergebnis ist in der Revisionsinstanz nämlich nur daraufhin nachprüfbar, ob ein bestimmter Sachverhalt einen wichtigen Grund bildet oder nicht und ob eine alle wesentlichen Umstände umfassende Interessenabwägung vorgenommen worden ist (ständige Rechtsprechung BAG AP Nr. 3 zu § 626 BGB; BAG 2, 214 = AP Nr. 4 zu § 626 BGB; BAG 2, 207 - AP Nr. 5 zu § 626 BGB; BAG 9, 263 « AP Nr. 42 zu § 626 BGB; BAG AP Nr. 38 zu § 626 BGB).
  • BAG, 23.10.2008 - 2 ABR 59/07

    Zustimmungsersetzung nach § 103 BetrVG

    Wird einem Betriebsratsmitglied dagegen lediglich die Verletzung einer Amtspflicht vorgeworfen, so ist die Kündigung unzulässig und nur ein Ausschlussverfahren nach § 23 BetrVG möglich (Senat 23. Oktober 1969 - 2 AZR 127/69 - BAGE 22, 178; 11. Dezember 1975 - 2 AZR 426/74 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 1; 16. Oktober 1986 - 2 ABR 71/85 - AP BGB § 626 Nr. 95 = EzA BGB § 626 nF Nr. 105).
  • BAG, 09.12.1982 - 2 AZR 620/80

    Ein Grund für eine außerordentliche Kündigung kann das Tragen einer auffälligen

    Eine bloße Gefährdung des Betriebsfriedens durch eine politische oder parteipolitische Betätigung reicht allerdings in der Regel nicht aus, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen; erforderlich ist vielmehr eine konkrete Störung des Arbeitsverhältnisses im Leistungsbereich, im Bereich der betrieblichen Verbundenheit aller Mitarbeiter (Betriebsfrieden), im personalen Vertrauensbereich oder im Unternehmensbereich (BAG 23, 371, 372; BAG 24, 438, 444; BAG Urteil vom 11. Dezember 1975 -- 2 AZR 426/74 -- AP Nr. 1 zu § 15 KSchG 1969; ebenso Hueck, Anm. zu AP Nr. 58 zu § 626 BGB; Weber, Anm. zu AP Nr. 5 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht; Otto, Anm. zu EzA Art. 5 GG Nr. 4; KR-Becker, § 1 KSchG Rz. 262, 263; KR-Hillebrecht, § 626 BGB Rz. 93, 94; Schaub, RdA 1979, 137, 143; Bäumer, BIStSozArbR 1981, 337; Dudenbostel/Klas, AuR 1979, 296, 298; MünchKomm-Schwerdtner, BGB, § 626 Rz. 91, 92; kritisch differenziert und teilweise abweichend Buchner ZfA 1982, 49 ff.; Mummenhoff, DB 1981, 2539; Söllner, Festschrift für Herschel 1982, S. 389, 400; Meisel, RdA 1976, 38, 43).
  • BAG, 05.12.1980 - 7 AZR 781/78

    Wahlvorstand - Betriebsratswahl - Wahlbewerber - Wahlvorschlag - Zahl von

    Ist ein Wahlvorstand für die Betriebsratswahl bestellt und liegt für den Wahlbewerber ein Wahlvorschlag mit der erforderlichen Zahl von Stützunterschriften vor (§ 14 Abs. 5 BetrVG), so hat der betreffende Wahlbewerber von da an den besonderen Kündigungsschutz des § 15 Abs. 3 KSchG (so bereits BAG AP Nr. 1 zu § 15 KSchG 1969 Wahlbewerber).

    Damit sind die Voraussetzungen für den Eintritt des besonderen Kündigungsschutzes des § 15 Abs. 3 KSchG gegeben (vgl. BAG AP Nr. 1 zu § 15 KSchG 1969 Wahlbewerber, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; BAG AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung [zu II 1 der Gründe]).

    In dem Urteil AP Nr. 1 zu § 15 KSchG 1969 Wahlbewerber [unter I 4 c bb der Gründe] hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts offen gelassen, ob diejenigen Wahlbewerber, die zunächst auf einer den Anforderungen des § 14 Abs. 5 BetrVG entsprechenden Liste genannt sind, auch dann den Kündigungsschutz nach § 15 Abs. 3 KSchG genießen, wenn die Liste einen nicht oder nicht mehr behebbaren Mangel im Sinne von § 8 WahlO aufweist.

    Daraus folgt für den Anwendungsbereich des § 15 Abs. 3 KSchG: Ist ein WahlVorstand für die Wahl bestellt und liegt für den Wahlbewerber ein Wahlvorschlag mit der erforderlichen Zahl von Stützunterschriften vor (vgl. BAG AP Nr. 1 zu § 15 KSchG 1969 Wahlbewerber), der überdies - wie hier - allen sonstigen Voraussetzungen des § 6 WahlO genügt, so hat der Wahlbewerber bereits von da an den besonderen Kündigungsschutz des § 15 Abs. 3 KSchG erworben.

    Zum anderen soll verhindert werden, daß der Arbeitgeber ihm nicht genehme Kandidaten durch eine Kündigung von der Wahl und der Wahrnehmung betriebsverfassungsrechtlicher Ämter ausschließt (vgl. BAG AP Nr. 1 zu § 15 KSchG 1969 Wahlbewerber [unter I 4 b aa der Gründe]).

    Die Gefahr für das Arbeitsverhältnis - worauf das Bundesarbeitsgericht in AP Nr. 1 zu § 15 KSchG 1969 Wahlbewerber entscheidend ab stellt - ist in beiden Fällen gleich groß.

  • BAG, 28.09.1989 - 2 AZR 317/86

    Beurteilungskriterien für die soziale Rechtfertigung der Kündigung eines im

    Die gleiche Rechtsprechung gilt auch im Falle einer im außerdienstlichen Bereich entfalteten politischen Betätigung, durch die das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt wird (so BAG Urteile vom 15. Juli 1971 - 2 AZR 232/70 - AP Nr. 83 zu § 1 KSchG; vom 11. Dezember 1975 - 2 AZR 426/74 - AP Nr. 1 zu § 15 KSchG 1969; vom 26. Oktober 1978 - 2 AZR 24/77 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Sicherheitsbedenken; vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu II 2 b der Gründe sowie Senatsurteil vom 20. Juli 1989 - 2 AZR 114/87 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Soweit die Revision unter Bezugnahme auf ihre Ausführungen in der Berufungsbegründung geltend macht, es bestehe immerhin die Gefahr, daß der Kläger die ihm anvertrauten Schüler im Hinblick auf die in der Betätigung für die DKP zum Ausdruck gekommene verfassungsfeindliche Gesinnung negativ beeinflusse, reicht eine solche - zumal angesichts der bisherigen unbeanstandeten Unterrichtserteilung - abstrakte Gefährdung nicht aus, wie der Senat bei einer als zutreffend unterstellten KPD-Mitgliedschaft eines Elektromechanikers - wenn auch für eine außerordentliche Kündigung - bereits entschieden hat (Senatsurteil vom 11. Februar 1975 - 2 AZR 426/74 - AP Nr. 1 zu § 15 KSchG 1969).

  • BAG, 06.08.1981 - 6 AZR 505/78

    Abmahnung

    Damit stellt sich hier nicht die Frage, ob bei einer außerordentlichen Kündigung von Betriebsratsmitgliedern, deren Arbeitspflichtverletzung mit ihrer Amtsführung zusammenhängt, ein strengerer Maßstab anzulegen ist als bei anderen Arbeitnehmern (vgl. dazu BAG AP Nr. 57 zu § 626 BGB AP Nr. 1 zu § 103 BetrVG 1972; AP Nr. 1 zu § 15 KSchG 1969).
  • ArbG Berlin, 27.02.2015 - 28 Ca 16939/14

    Zwischenmenschliche Beziehungen am Arbeitsplatz - Beleidigungen über dienstliches

    zu dieser Entwicklung bereits RAG 21.5.1938 - RAG 17/38 - ARS 33, 135, 139: "Auf der anderen Seite können es die Umstände, insbesondere eine langjährige, erfolgreiche Dienstzeit des Angestellten und schwerwiegende wirtschaftliche Folgen der Kündigung für ihn durchaus rechtfertigen, dem Unternehmen erst einen Versuch zuzumuten, die Beschwerden durch eine Abmahnung abzustellen ..."; BAG 2, 5.1958 - 1 AZR 92/56 - AP § 66 BetrVG Nr. 16 [I.: "Wie auch das LAG nicht verkennt, sind durchaus Fälle denkbar, in denen ... eine Abmahnung erforderlich ist"; 18.1.1968 - 2 AZR 45/67 - AP § 66 BetrVG Nr. 28 [II.2.]: "Soweit es sich um Störungen aus dem Leistungsbereich handelt ... , hat die fristlose Kündigung die Funktion des gesetzlichen Rücktritts, der in der Regel eine Abmahnung erfordert"; 8.8.1968 - 2 AZR 348/67 - AP § 626 BGB Nr. 57 [II.6.]: "Falls die vorerwähnte 'Verwarnung' nicht zulasten des Klägers gewertet werden kann, hätte es der Prüfung bedurft, ob eine Verwarnung nicht überhaupt die notwendige Voraussetzung für eine außerordentliche auf Störung im Leistungsbereich gestützte Kündigung war"; 11.12.1975 - 2 AZR 426/74 - AP § 15 KSchG 1969 Nr. 1 [II.2.]: "Das LAG hat die Pflichtverletzung des Klägers durch die 'Streikaufforderung' als Störung im sog. Leistungsbereich gewertet, bei dem es grundsätzlich einer Abmahnung vor Ausspruch der Kündigung bedarf"; s. zur Erstreckung des Abmahnungsgebots auf den sogenannten "Vertrauensbereich" insbesondere BAG 30.6.1983 - 2 AZR 524/81 - EzA § 1 KSchG Tendenzbetrieb Nr. 14 [A.IV.1.]: "Auch ein Fehlverhalten im Vertrauensbereich berechtigt jedoch dann nicht ohne vorherige erfolglose Abmahnung zum Ausspruch einer Kündigung, wenn der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber zumindest nicht als ein erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Fehlverhalten angesehen (vgl. Hueck, KSchG, 10. Aufl., § 1 Rz. 90 a; KR-Hillebrecht, § 626 Rz. 100)"; ebenso BAG 18.11.1986 - 7 AZR 674/84 - AP § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 17 = NZA 1987, 418 [II.5.]; s. auch BAG 4, 6.1997 - 2 AZR 526/96 - NZA 1997, 1281 [II.1 d.]: "Zu prüfen ist ... das Abmahnungserfordernis bei jeder Kündigung, die wegen eines steuerbaren Verhaltens des Arbeitnehmers oder aus einem Grund in seiner Person ausgesprochen wurde, den er durch sein steuerbares Verhalten beseitigen, wenn also eine Wiederherstellung der Vertrauens erwartet werden konnte".S. zu dieser Entwicklung bereits RAG 21.5.1938 - RAG 17/38 - ARS 33, 135, 139: "Auf der anderen Seite können es die Umstände, insbesondere eine langjährige, erfolgreiche Dienstzeit des Angestellten und schwerwiegende wirtschaftliche Folgen der Kündigung für ihn durchaus rechtfertigen, dem Unternehmen erst einen Versuch zuzumuten, die Beschwerden durch eine Abmahnung abzustellen ..."; BAG 2, 5.1958 - 1 AZR 92/56 - AP § 66 BetrVG Nr. 16 [I.: "Wie auch das LAG nicht verkennt, sind durchaus Fälle denkbar, in denen ... eine Abmahnung erforderlich ist"; 18.1.1968 - 2 AZR 45/67 - AP § 66 BetrVG Nr. 28 [II.2.]: "Soweit es sich um Störungen aus dem Leistungsbereich handelt ... , hat die fristlose Kündigung die Funktion des gesetzlichen Rücktritts, der in der Regel eine Abmahnung erfordert"; 8.8.1968 - 2 AZR 348/67 - AP § 626 BGB Nr. 57 [II.6.]: "Falls die vorerwähnte 'Verwarnung' nicht zulasten des Klägers gewertet werden kann, hätte es der Prüfung bedurft, ob eine Verwarnung nicht überhaupt die notwendige Voraussetzung für eine außerordentliche auf Störung im Leistungsbereich gestützte Kündigung war"; 11.12.1975 - 2 AZR 426/74 - AP § 15 KSchG 1969 Nr. 1 [II.2.]: "Das LAG hat die Pflichtverletzung des Klägers durch die 'Streikaufforderung' als Störung im sog. Leistungsbereich gewertet, bei dem es grundsätzlich einer Abmahnung vor Ausspruch der Kündigung bedarf"; s. zur Erstreckung des Abmahnungsgebots auf den sogenannten "Vertrauensbereich" insbesondere BAG 30.6.1983 - 2 AZR 524/81 - EzA § 1 KSchG Tendenzbetrieb Nr. 14 [A.IV.1.]: "Auch ein Fehlverhalten im Vertrauensbereich berechtigt jedoch dann nicht ohne vorherige erfolglose Abmahnung zum Ausspruch einer Kündigung, wenn der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber zumindest nicht als ein erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Fehlverhalten angesehen (vgl. Hueck, KSchG, 10. Aufl., § 1 Rz. 90 a; KR-Hillebrecht, § 626 Rz. 100)"; ebenso BAG 18.11.1986 - 7 AZR 674/84 - AP § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 17 = NZA 1987, 418 [II.5.]; s. auch BAG 4, 6.1997 - 2 AZR 526/96 - NZA 1997, 1281 [II.1 d.]: "Zu prüfen ist ... das Abmahnungserfordernis bei jeder Kündigung, die wegen eines steuerbaren Verhaltens des Arbeitnehmers oder aus einem Grund in seiner Person ausgesprochen wurde, den er durch sein steuerbares Verhalten beseitigen, wenn also eine Wiederherstellung der Vertrauens erwartet werden konnte".

    151) S. zu dieser Entwicklung bereits RAG 21.5.1938 - RAG 17/38 - ARS 33, 135, 139: "Auf der anderen Seite können es die Umstände, insbesondere eine langjährige, erfolgreiche Dienstzeit des Angestellten und schwerwiegende wirtschaftliche Folgen der Kündigung für ihn durchaus rechtfertigen, dem Unternehmen erst einen Versuch zuzumuten, die Beschwerden durch eine Abmahnung abzustellen ..."; BAG 2, 5.1958 - 1 AZR 92/56 - AP § 66 BetrVG Nr. 16 [I.: "Wie auch das LAG nicht verkennt, sind durchaus Fälle denkbar, in denen ... eine Abmahnung erforderlich ist"; 18.1.1968 - 2 AZR 45/67 - AP § 66 BetrVG Nr. 28 [II.2.]: "Soweit es sich um Störungen aus dem Leistungsbereich handelt ... , hat die fristlose Kündigung die Funktion des gesetzlichen Rücktritts, der in der Regel eine Abmahnung erfordert"; 8.8.1968 - 2 AZR 348/67 - AP § 626 BGB Nr. 57 [II.6.]: "Falls die vorerwähnte 'Verwarnung' nicht zulasten des Klägers gewertet werden kann, hätte es der Prüfung bedurft, ob eine Verwarnung nicht überhaupt die notwendige Voraussetzung für eine außerordentliche auf Störung im Leistungsbereich gestützte Kündigung war"; 11.12.1975 - 2 AZR 426/74 - AP § 15 KSchG 1969 Nr. 1 [II.2.]: "Das LAG hat die Pflichtverletzung des Klägers durch die 'Streikaufforderung' als Störung im sog. Leistungsbereich gewertet, bei dem es grundsätzlich einer Abmahnung vor Ausspruch der Kündigung bedarf"; s. zur Erstreckung des Abmahnungsgebots auf den sogenannten "Vertrauensbereich" insbesondere BAG 30.6.1983 - 2 AZR 524/81 - EzA § 1 KSchG Tendenzbetrieb Nr. 14 [A.IV.1.]: "Auch ein Fehlverhalten im Vertrauensbereich berechtigt jedoch dann nicht ohne vorherige erfolglose Abmahnung zum Ausspruch einer Kündigung, wenn der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber zumindest nicht als ein erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Fehlverhalten angesehen (vgl. Hueck, KSchG, 10. Aufl., § 1 Rz. 90 a; KR-Hillebrecht, § 626 Rz. 100)"; ebenso BAG 18.11.1986 - 7 AZR 674/84 - AP § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 17 = NZA 1987, 418 [II.5.]; s. auch BAG 4, 6.1997 - 2 AZR 526/96 - NZA 1997, 1281 [II.1 d.]: "Zu prüfen ist ... das Abmahnungserfordernis bei jeder Kündigung, die wegen eines steuerbaren Verhaltens des Arbeitnehmers oder aus einem Grund in seiner Person ausgesprochen wurde, den er durch sein steuerbares Verhalten beseitigen, wenn also eine Wiederherstellung der Vertrauens erwartet werden konnte".

  • BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 632/76

    Beschäftigungspflicht - Meinungsäußerung im Bereich des Betriebs - Flugblätter -

    Nach der ständigen Rechtsprechung kann insbesondere eine politische Betätigung eine Kündigung nur rechtfertigen, wenn das Arbeitsverhältnis konkret berührt wird, sei es im Leistungsbereich, im Bereich der betrieblichen Verbundenheit aller Mitarbeiter, im personalen Vertrauensbereich oder auch im Unternehmensbereich (vgl. BAG AP Nr. 58 zu § 626 BGB; BAG A P Nr. 28 zu § 66 BetrVG; BAG 24, 438 = AP Nr. 2 zu § 134 BGB; BAG 23, 371 = AP Nr. 83 zu § 1 KSchG; BAG AP Nr. 1 zu § 15 KSchG 1969).

    7- Richtig ist die Ansicht des Landesarbeitsgerichts, die fristlose Kündigung vom 4. August 1975 habe nicht auf den am 2o. August 1975 erfolgten Verkauf der "Dokumentation" gestützt werden können, weil es sich insoweit um ein erst nach Ausspruch der Kündigung eingetretenes Ereignis handele (BAG AP Nr. 57 zu § 626 BGB; BAG 23, 371 C377] = AP Nr. 83 zu § 1 KSchG; BAG AP Nr. 1 zu § 15 KSchG 1969).

  • BAG, 31.03.1976 - 5 AZR 104/74

    Öffentlicher Dienst: Eignung - Befähigung - fachliche Leistung - Lehrer -

    Wenn sich die politische Einstellung oder das Verhalten des Arbeitnehmers nicht im Betrieb auswirkt, dürfen diese Umstände nicht herangezogen werden (BAGE 23, 371, 375 = AP Nr. 83 zu § 1 KSchG 1951 (zu I der Gründe); zuletzt - allerdings für einen Fall aus dem Bereich des privaten Dienstes - auch Urteil des BAG vom 11. Dezember 1975 - 2 AZR 426/74 -, [demnächst] AP Nr. 1 zu § 15 KSchG 1969 [zu II 3 c der Gründe]).
  • BAG, 07.10.1987 - 5 AZR 116/86

    Kontrolleinrichtung - verdeckte Kamera

    Bei Prozeßrügen nach § 139 ZPO hat der Rechtsmittelkläger im einzelnen anzugeben, welche Fragen hätten gestellt werden müssen, und was er darauf erwidert hätte (st. Rechtsprechung, z. B. BAGE 13, 340, 344 = AP Nr. 37 zu § 233 ZPO; BAG Urteil vom 11. Dezember 1975 - 2 AZR 426/74 - AP Nr. 1 zu § 15 KSchG 1969, zu II 3 a der Gründe).
  • BAG, 25.07.2002 - 6 AZR 311/00

    Angemessenheit der Ausbildungsvergütung

    Darüber hinaus muß entweder offenkundig sein oder vom Revisionskläger im einzelnen die Möglichkeit dargelegt werden, daß ohne die gerügte Verfahrensverletzung anders entschieden worden wäre (BAG 11. Dezember 1975 - 2 AZR 426/74 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 1, zu II 3 a der Gründe; 14. Dezember 2000 - 8 AZR 220/00 - nv., zu II 2 b der Gründe; Stadler in Musielak ZPO 3. Aufl. § 139 Rn. 4).
  • BAG, 13.10.1977 - 2 AZR 387/76

    Verbot der Behinderung der Betriebsratswahl

  • LAG Düsseldorf, 26.04.2010 - 16 Sa 59/10

    Kündigungsschutz eines Ersatzmitglieds nach § 15 Abs. 1 Satz 1 KSchG bei

  • BAG, 16.10.1986 - 2 ABR 71/85

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Verletzung von Amts- und

  • ArbG Berlin, 16.12.2011 - 28 Ca 16216/11

    Beendigung eines Kündigungsrechtsstreits per Prozessvergleich - "Prognoseprinzip"

  • LAG Düsseldorf, 09.11.2011 - 12 Sa 956/11

    Außerordentliche Kündigung eines Ersatzmitgliedes des Betriebsrats bei

  • ArbG Berlin, 05.12.2014 - 28 Ca 13508/14

    Außerordentliche Kündigung - Nichtabrechnung von Geldern für dienstliche

  • ArbG Berlin, 10.05.2013 - 28 Ca 15881/12

    Verhaltensbedingte fristlose Kündigung

  • ArbG Berlin, 12.04.2013 - 28 Ca 1028/13

    Kündigung - dringende betriebliche Erfordernisse - Vorrang der Änderungskündigung

  • BAG, 28.09.1989 - 2 AZR 41/88

    Beurteilungskriterien für die soziale Rechtfertigung der Kündigung eines im

  • LAG Hamm, 06.05.2002 - 10 TaBV 53/02

    Zugang eines gekündigten Wahlbewerbers zum Betrieb; Wählbarkeit eines gekündigten

  • BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 528/95

    Wahlbewerber

  • LAG Hamm, 10.04.1996 - 3 TaBV 96/95

    Kündigung: herausgreifende Kündigung - körperliche Anwesenheit unter den

  • LAG München, 18.09.2007 - 6 Sa 372/07

    Sonderkündigungsschutz

  • BAG, 21.05.1992 - 6 AZR 19/91

    Arbeitszeitregelung für Verkehrsaufseher - Zulässigkeit von Sonntagsarbeit -

  • BAG, 10.06.1980 - 6 AZR 180/78
  • LAG Niedersachsen, 23.09.2011 - 16 Sa 1466/10

    Ein zur fristlosen Kündigung hinreichender Verhaltensverstoß eines

  • ArbG Darmstadt, 12.04.2007 - 12 BV 18/06

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

  • ArbG Wuppertal, 24.11.2009 - 7 Ca 1658/09

    Fristlose Kündigung BR-Mitglied

  • LAG Hamm, 01.07.1992 - 3 TaBV 30/92

    Betriebsrat; Ersetzung; Zustimmung; Zustimmungsersetzungsverfahren; Kündigung;

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.03.2007 - 9 Sa 1866/06

    Zum Zustimmungserfordernis des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung eines

  • LAG Hessen, 02.05.2003 - 12 Sa 742/01

    Zulässigkeit einer Abmahnung gegenüber personalvertretungsrechtlichen bzw.

  • BAG, 25.05.1982 - 7 AZR 155/80
  • LAG Hamm, 22.07.1998 - 3 Sa 766/98

    Betriebsrat: fristlose Kündigung eines Mitglieds - Wirksamkeit

  • LAG Hessen, 03.11.1989 - 6 Sa 589/89

    Rechtmäßigkeit der Verdachtskündigung eines Arbeitnehmers; Beginn des

  • BAG, 25.06.1986 - 5 AZR 507/83

    Streitigkeit über das Bestehen eines Vergütungsanspruches infolge unerlaubter

  • LAG Bremen, 05.09.2008 - 4 Sa 110/08

    Keine Prozesskostenhilfe für die Berufungsinstanz, wenn die Berufung nur auf

  • BAG, 02.09.1980 - 6 AZR 431/78
  • BAG, 14.11.1980 - 7 AZR 655/78
  • VG Freiburg, 04.10.1976 - VS VIII 5/75
  • ArbG Hamburg, 06.06.1979 - 15 Ca 124/79

    Berechtigung des Tragens einer "Atomkraft - Nein Danke" - Plakette während der

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