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   BAG, 25.04.1962 - 4 AZR 213/61   

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https://dejure.org/1962,805
BAG, 25.04.1962 - 4 AZR 213/61 (https://dejure.org/1962,805)
BAG, Entscheidung vom 25.04.1962 - 4 AZR 213/61 (https://dejure.org/1962,805)
BAG, Entscheidung vom 25. April 1962 - 4 AZR 213/61 (https://dejure.org/1962,805)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bezahlte Waschzeit - Chemische Industrie - Vergütung für geleistete Arbeit - Erschwerniszulage - Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1962, 874
  • AP BGB § 611 Mehrarbeitsvergütung Nr. 6
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 06.06.1958 - 1 AZR 515/57

    Tarifvertrag - Nachwirkung der Rechtsnormen - Betriebsübliche Regelung -

    Auszug aus BAG, 25.04.1962 - 4 AZR 213/61
    Da das Arbeitsverhältnis des Klägers bereits vor dem Außerkrafttreten des MTV bestand, unterlag es gemäß § 4 Abs, 5 TVG dessen Rechtsnormen weiter, solange diese nicht durch eine andere Abmachung ersetzt wurden (vgl, BAG 6, 90), Eine solche den § 5 MTV ersetzende Regelung enthält der Tarif vertrag- vom 4. April I960 nicht.
  • BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 122/99

    Waschen und Umkleiden als Arbeitszeit

    Arbeit ist jede Tätigkeit, die der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient (BAG 25. April 1962 - 4 AZR 213/61 - AP BGB § 611 Mehrarbeitsvergütung Nr. 6; BAG 8. März 1961 - 4 AZR 71/59 - BAGE 11, 25).
  • LAG Hamm, 20.02.2015 - 13 Sa 1386/14

    Unzumutbarkeit der Erbringung der Arbeitsleistung eines Betriebsratsmitglieds im

    a) Unter Arbeit im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 ArbZG ist jede Tätigkeit zu verstehen, die der Befriedigung eines entsprechenden arbeitgeberseitigen Bedürfnisses dient ( BAG, 25.04.1962 - 4 AZR 213/61 - AP BGB § 611 Mehrarbeitsvergütung Nr. 6; Anzinger/Koberski, ArbZG, 4. Aufl., § 2 Rn. 9; Baeck/Deutsch, ArbZG, 3. Aufl., § 2 Rn. 4).
  • LAG Düsseldorf, 10.01.2018 - 4 Sa 449/17

    Vergütungspflicht von Umkleidezeiten

    Dagegen hätte der Manteltarifvertrag die Leistungen für "bezahlte Waschzeit" iSv. § 6 Abs. 1 MTV stets nicht als vergütungspflichtige Arbeitszeit, sondern gemäß der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 25.04.1962 - 4 AZR 213/61, AP Nr. 6 zu § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung) als besonders gestaltete Erschwerniszulage behandelt.

    In der Vergangenheit hatte der Manteltarifvertrag den Ausgleich für "bezahlte Waschzeit" dagegen in der Sondervorschrift des § 6 MTV gemäß der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts als besonders gestaltete Erschwerniszulage und damit nicht als vergütungspflichtige Arbeitszeit geregelt (BAG 25.04.1962 - 4 AZR 213/61, AP Nr. 6 zu § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung).

  • BAG, 22.03.1995 - 5 AZR 934/93

    Umkleiden als Arbeitszeit

    dd) Im Sinne der AZO, also unter dem Gesichtspunkt des öffentlich-rechtlichen Arbeitszeitschutzes, stellt die Zeit für das Umkleiden und Waschen vor und nach der Arbeit keine Arbeitszeit dar (BAG Urteil vom 25. April 1962 - 4 AZR 213/61 - AP Nr. 6 zu § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung).
  • ArbG Berlin, 17.10.2012 - 28 BV 14611/12

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats - Umkleidezeit im Lebensmittelbereich als

    (6.) Den Bogen überspannt scheint hingegen aus Sicht des damaligen Vierten Senats des BAG im April 1962 70 S. BAG 25.4.1962 - 4 AZR 213/61 - AP § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung Nr. 6 = DB 1962, 874.

    S. BAG 25.4.1962 - 4 AZR 213/61 - AP § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung Nr. 6 = DB 1962, 874.

    70) S. BAG 25.4.1962 - 4 AZR 213/61 - AP § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung Nr. 6 = DB 1962, 874.

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.09.2012 - 5 Sa 275/11

    Keine Vergütung der Umkleidezeiten von Zugführern und Zugbegleitern bei der DB

    In der bereits mehrfach zitierten Entscheidung vom 11. Oktober 2000 (aaO) heißt es, Arbeit ist jede Tätigkeit, die der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses diene, wobei das Gericht auf ganz alte Entscheidungen Bezug nimmt (BAG 25. April 1962 - 4 AZR 213/61 - AP Nr. 6 zu § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung; BAG 8. März 1961 - 4 AZR 71/59 - BAGE 11, 25).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.09.2012 - 5 Sa 276/11

    Keine Vergütung der Umkleidezeiten von Zugführern und Zugbegleitern bei der DB

    In der bereits mehrfach zitierten Entscheidung vom 11. Oktober 2000 (aaO) heißt es, Arbeit ist jede Tätigkeit, die der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses diene, wobei das Gericht auf ganz alte Entscheidungen Bezug nimmt (BAG 25. April 1962 - 4 AZR 213/61 - AP BGB § 611 Mehrarbeitsvergütung Nr. 6; BAG 8. März 1961 - 4 AZR 71/59 - BAGE 11, 25).
  • LAG Niedersachsen, 02.12.2020 - 13 Sa 855/19

    Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags

    Die geregelte Bezahlung von Waschzeiten soll einen Ausgleich dafür gewähren, dass infolge besonders starker Verschmutzung oder aus gesundheitlichen Gründen eine sorgfältige Reinigung erforderlich ist, dass also der Arbeitnehmer nach der Arbeit für seine Säuberung mehr Zeit aufwenden muss, als dies im allgemeinen ein Arbeitnehmer tun muss (vgl. BAG 25.04.1962 - 4 AZR 213/61 -, Rn. 30, juris) .
  • LAG Hamm, 27.08.1998 - 4 Sa 1799/97

    Zeiten für Umkleiden und Duschen als vergütungspflichtige Arbeitszeit eines

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  • LAG Niedersachsen, 02.12.2020 - 13 Sa 858/19

    Umkleide- und Wegezeiten

    Die geregelte Bezahlung von Waschzeiten soll einen Ausgleich dafür gewähren, dass infolge besonders starker Verschmutzung oder aus gesundheitlichen Gründen eine sorgfältige Reinigung erforderlich ist, dass also der Arbeitnehmer nach der Arbeit für seine Säuberung mehr Zeit aufwenden muss, als dies im allgemeinen ein Arbeitnehmer tun muss (vgl. BAG 25.04.1962 - 4 AZR 213/61 -, Rn. 30, juris).
  • LAG Niedersachsen, 02.12.2020 - 13 Sa 857/19

    Umkleide- und Wegezeiten

  • LAG Niedersachsen, 02.12.2020 - 13 Sa 856/19

    Umkleide- und Wegezeiten

  • LAG Baden-Württemberg, 12.02.1987 - 13 (7) Sa 92/86

    Rücknahme und Entfernung von Abmahnungen aus Personalakten; Verstoß gegen

  • LAG Baden-Württemberg, 14.01.1993 - 11 Sa 100/92

    Zeit für das Anlegen und Ablegen der Arbeitskleidung als Arbeitszeit; Zeit für

  • ArbG Münster, 17.12.1996 - 3 BV 43/96

    Anspruch des Betriebsrates auf die Duldung der Teilnahme von Mitarbeitern am

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