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   BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 251/07   

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BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 251/07 (https://dejure.org/2009,772)
BAG, Entscheidung vom 12.03.2009 - 2 AZR 251/07 (https://dejure.org/2009,772)
BAG, Entscheidung vom 12. März 2009 - 2 AZR 251/07 (https://dejure.org/2009,772)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Ankündigung einer Erkrankung

  • openjur.de

    Außerordentliche fristlose Kündigung; Ankündigung einer Erkrankung

  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Ankündigung einer Erkrankung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fristlose Kündigung nach Ankündigung einer Erkrankung als Druckmittel wegen Versagung eines begehrten Urlaubs

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kündigung (fristlose) - Ankündigung einer Erkrankung

  • bag-urteil.com

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Ankündigung einer Erkrankung

  • Betriebs-Berater

    Fristlose Kündigung wegen Ankündigung einer Erkrankung

  • Betriebs-Berater

    Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Ankündigung einer Erkrankung

  • Judicialis

    BGB § 626 Abs. 1; ; BAT § 54 Abs. 1; ; BAT § 55 Abs. 1; ; BayPVG Art. 77 Abs. 3; ; BayPVG Art. 77 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fristlose Kündigung nach Ankündigung einer Erkrankung als Druckmittel wegen Versagung eines begehrten Urlaubs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die angekündigte Erkrankung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Außerordentliche fristlose Kündigung bei Ankündigung einer Erkrankung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Urlaubstag verweigert - Arbeitnehmer droht mit Krankmachen: Fristlose Kündigung

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Drohung mit einer Erkrankung als wichtiger Kündigungsgrund

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigungsschutz - Wann ist die Drohung mit einer Erkrankung wichtiger Kündigungsgrund?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2009, 779
  • BB 2009, 1413
  • BB 2009, 2711
  • AP BGB § 626 Krankheit Nr. 15
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 16.01.2003 - 2 AZR 707/01

    Anhörung des Betriebsrats - Fehler des Betriebsrats bei Beschlußfassung

    Auszug aus BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 251/07
    Solche Fehler gehen schon deshalb nicht zu Lasten des Arbeitgebers, weil dieser keine wirksamen rechtlichen Einflussmöglichkeiten auf die Beschlussfassung der Arbeitnehmervertretung hat (vgl. zur Betriebsratsanhörung nach § 102 BetrVG: Senat 6. Oktober 2005 - 2 AZR 316/04 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 150 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 16; 16. Januar 2003 - 2 AZR 707/01 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 129 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 2).

    Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn für den Arbeitgeber erkennbar keine Stellungnahme des Gremiums, sondern nur eine persönliche Äußerung eines Mitglieds der Arbeitnehmervertretung vorliegt oder der Arbeitgeber den Fehler selbst veranlasst hat (Senat 6. Oktober 2005 - 2 AZR 316/04 - aaO.; 16. Januar 2003 - 2 AZR 707/01 - aaO.).

    Demgegenüber haben die Beklagten, ohne hierzu allerdings nähere Angaben zu machen, vorgetragen, die Zeitspanne zwischen der zweiten Anhörung und der Rückgabe der Stellungnahme mit dem Vermerk sei ausreichend gewesen, um einen entsprechenden Beschluss des Personalrats zu fassen (vgl. dazu auch Senat 16. Januar 2003 - 2 AZR 707/01 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 129 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 2); auch sei der Personalratsvorsitzende nicht dazu gedrängt worden, den handschriftlichen Wiederholungsvermerk anzubringen.

  • BAG, 05.11.1992 - 2 AZR 147/92

    Fristlose Kündigung wegen Androhung einer künftigen Erkrankung

    Auszug aus BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 251/07
    a) Nach der Rechtsprechung des Senats ist bereits die Ankündigung einer zukünftigen, im Zeitpunkt der Ankündigung nicht bestehenden Erkrankung durch den Arbeitnehmer für den Fall, dass der Arbeitgeber einem unberechtigten Verlangen auf Gewährung von Urlaub nicht entsprechen sollte, ohne Rücksicht auf eine später tatsächlich auftretende Krankheit an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung abzugeben (vgl. Senat 5. November 1992 - 2 AZR 147/92 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 4 = EzA BGB § 626 nF Nr. 143; 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - AP ZPO 1977 § 543 Nr. 13 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 4).

    Diese verbietet es, die andere Seite unzulässig unter Druck zu setzen (vgl. Senat 5. November 1992 - 2 AZR 147/92 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 4 = EzA BGB § 626 nF Nr. 143).

    bb) Die Pflichtwidrigkeit der Ankündigung einer Krankschreibung bei objektiv nicht bestehender Erkrankung im Zeitpunkt der Ankündigung liegt jedoch in erster Linie darin, dass der Arbeitnehmer mit einer solchen Erklärung zum Ausdruck bringt, er sei notfalls bereit, seine Rechte aus dem Entgeltfortzahlungsrecht zu missbrauchen, um sich einen unberechtigten Vorteil zu verschaffen (vgl. Senat 5. November 1992 - 2 AZR 147/92 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 4 = EzA BGB § 626 nF Nr. 143; 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - AP ZPO 1977 § 543 Nr. 13 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 4).

  • BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 123/02

    Berufungsurteil ohne Tatbestand - außerordentliche Kündigung wegen Androhung

    Auszug aus BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 251/07
    a) Nach der Rechtsprechung des Senats ist bereits die Ankündigung einer zukünftigen, im Zeitpunkt der Ankündigung nicht bestehenden Erkrankung durch den Arbeitnehmer für den Fall, dass der Arbeitgeber einem unberechtigten Verlangen auf Gewährung von Urlaub nicht entsprechen sollte, ohne Rücksicht auf eine später tatsächlich auftretende Krankheit an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung abzugeben (vgl. Senat 5. November 1992 - 2 AZR 147/92 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 4 = EzA BGB § 626 nF Nr. 143; 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - AP ZPO 1977 § 543 Nr. 13 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 4).

    bb) Die Pflichtwidrigkeit der Ankündigung einer Krankschreibung bei objektiv nicht bestehender Erkrankung im Zeitpunkt der Ankündigung liegt jedoch in erster Linie darin, dass der Arbeitnehmer mit einer solchen Erklärung zum Ausdruck bringt, er sei notfalls bereit, seine Rechte aus dem Entgeltfortzahlungsrecht zu missbrauchen, um sich einen unberechtigten Vorteil zu verschaffen (vgl. Senat 5. November 1992 - 2 AZR 147/92 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 4 = EzA BGB § 626 nF Nr. 143; 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - AP ZPO 1977 § 543 Nr. 13 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 4).

    (2) Hinsichtlich der Darlegungs- und Beweislast ist zwar von dem Grundsatz auszugehen, dass dem Arbeitgeber der Vollbeweis für das Vorliegen eines die Kündigung rechtfertigenden Grundes obliegt (st. Rspr., vgl. etwa Senat 6. September 2007 - 2 AZR 264/06 - AP BGB § 626 Nr. 208 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 18; 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - AP ZPO 1977 § 543 Nr. 13 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 4).

  • BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 316/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 251/07
    Solche Fehler gehen schon deshalb nicht zu Lasten des Arbeitgebers, weil dieser keine wirksamen rechtlichen Einflussmöglichkeiten auf die Beschlussfassung der Arbeitnehmervertretung hat (vgl. zur Betriebsratsanhörung nach § 102 BetrVG: Senat 6. Oktober 2005 - 2 AZR 316/04 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 150 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 16; 16. Januar 2003 - 2 AZR 707/01 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 129 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 2).

    Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn für den Arbeitgeber erkennbar keine Stellungnahme des Gremiums, sondern nur eine persönliche Äußerung eines Mitglieds der Arbeitnehmervertretung vorliegt oder der Arbeitgeber den Fehler selbst veranlasst hat (Senat 6. Oktober 2005 - 2 AZR 316/04 - aaO.; 16. Januar 2003 - 2 AZR 707/01 - aaO.).

  • BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 30/00

    Fristlose Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers - Entgegennahme

    Auszug aus BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 251/07
    Diese Rechtsfolge tritt auch bei nicht ordnungsgemäßer Beteiligung des Personalrats ein (vgl. Senat 24. Juni 2004 - 2 AZR 461/03 - AP BGB § 620 Kündigungserklärung Nr. 22 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 9; 21. Juni 2001 - 2 AZR 30/00 - EzA BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 7).

    c) Danach sind inhaltliche Fehler bei der Unterrichtung des Personalrats, wovon das Landesarbeitsgericht zutreffend ausgegangen ist, unter Beachtung des Grundsatzes der subjektiven Determinierung (vgl. dazu nur Senat 21. Juni 2001 - 2 AZR 30/00 - mwN, EzA BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 7) nicht zu erkennen.

  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 461/03

    Anhörung des Betriebsrats zu einer ordentlichen Kündigung

    Auszug aus BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 251/07
    Diese Rechtsfolge tritt auch bei nicht ordnungsgemäßer Beteiligung des Personalrats ein (vgl. Senat 24. Juni 2004 - 2 AZR 461/03 - AP BGB § 620 Kündigungserklärung Nr. 22 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 9; 21. Juni 2001 - 2 AZR 30/00 - EzA BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 7).
  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 180/06

    Außerordentliche Kündigung - Personalrat

    Auszug aus BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 251/07
    Die Anwendung des in § 54 Abs. 1, § 55 Abs. 1 BAT und inhaltsgleich in § 626 Abs. 1 BGB verwandten, unbestimmten Rechtsbegriffs des wichtigen Grundes unterliegt nur einer eingeschränkten revisionsrechtlichen Nachprüfung dahin, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 626 BGB Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen eine außerordentliche Kündigung sprechen, beachtet hat (vgl. etwa Senat 19. April 2007 - 2 AZR 180/06 - mwN, AP BGB § 174 Nr. 20 = EzTöD 100 TVöD-AT § 34 Abs. 2 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 7).
  • BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 427/98

    Kündigung wegen Tötung von Versuchsaffen und unerlaubter privater Affenhaltung

    Auszug aus BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 251/07
    (2) Darüber hinaus lässt die bisherige Interessenabwägung des Landesarbeitsgerichts keine nähere Auseinandersetzung mit der Frage erkennen, ob es den Beklagten angesichts der 31-jährigen, beanstandungsfreien Betriebszugehörigkeit des Klägers, der im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung ein erhebliches Gewicht zukommen musste, nicht zumindest zumutbar war, das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger bis zum Ablauf einer - hier allerdings tarifvertraglich ausgeschlossenen - ordentlichen Kündigung fortzusetzen bzw. dem Kläger eine der Kündigungsfrist entsprechende fiktive Auslauffrist einzuräumen (s. dazu Senat 11. März 1999 - 2 AZR 427/98 - AP BGB § 626 Nr. 150 = EzA BGB § 626 nF Nr. 177).
  • LAG München, 31.01.2007 - 11 Sa 674/06

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 251/07
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 31. Januar 2007 - 11 Sa 674/06 - aufgehoben.
  • LAG Köln, 26.02.1999 - 11 Sa 1216/98

    Kündigung; fristlos; personenbedingt; Minderleistung; Arbeitsverweigerung;

    Auszug aus BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 251/07
    Unabhängig davon, ob eine bestehende Erkrankung des Arbeitnehmers dazu führt, dass die "Ankündigung" der Krankschreibung lediglich als Hinweis auf ein ohnehin berechtigtes Fernbleiben von der Arbeit verstanden werden müsste (vgl. dazu etwa LAG Köln 26. Februar 1999 - 11 Sa 1216/98 - NZA-RR 2000, 25, 26), wiegt jedenfalls in einem solchen Fall eine mit der Erklärung verbundene Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber regelmäßig weniger schwer.
  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93

    Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeiten während des Lohnfortzahlungszeitraums

  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 264/06

    Fristlose Kündigung

  • BGH, 05.07.1995 - KZR 15/94

    "Sesamstraße-Aufnäher"; Beurteilung der Schlüssigkeit der Klage im Hinblick auf

  • BGH, 12.12.2001 - X ZR 141/00

    Durchstanzanker; Erheblichkeit neuen Vorbringens im Laufe des Rechtsstreits

  • ArbG Berlin, 05.10.2012 - 28 Ca 10243/12

    Sind kurzfristige Dienstplanänderungen erlaubt?

    ) gröblich verletzt 51 S. statt vieler aus jüngerer Zeit BAG 12.3.2009 - 2 AZR 251/07 - AP § 626 BGB Krankheit Nr. 15 = EzA § 626 BGB 2002 Nr. 26 = NZA 2009, 779 [B.II.4 b, bb.

    S. statt vieler aus jüngerer Zeit BAG 12.3.2009 - 2 AZR 251/07 - AP § 626 BGB Krankheit Nr. 15 = EzA § 626 BGB 2002 Nr. 26 = NZA 2009, 779 [B.II.4 b, bb.

    51) S. statt vieler aus jüngerer Zeit BAG 12.3.2009 - 2 AZR 251/07 - AP § 626 BGB Krankheit Nr. 15 = EzA § 626 BGB 2002 Nr. 26 = NZA 2009, 779 [B.II.4 b, bb.

  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 47/16

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Drohung

    Schließlich kann in der Ankündigung einer zukünftigen Erkrankung ein Grund zur - ggf. fristlosen - Kündigung liegen, wenn die Äußerung die Bereitschaft des Arbeitnehmers zum Ausdruck bringt, seine Rechte aus dem Entgeltfortzahlungsrecht zu missbrauchen, um sich einen unberechtigten Vorteil zu verschaffen (BAG 12. März 2009 - 2 AZR 251/07 - Rn. 22) .
  • BAG, 25.01.2018 - 2 AZR 382/17

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Verweigerung einer amtsärztlichen

    Deren Verständnis ist deshalb auch für die Auslegung der Tarifnorm maßgebend, soweit eine außerordentliche Kündigung - wie im Streitfall - auf Gründe im Verhalten oder in der Person des Arbeitnehmers gestützt wird (vgl. BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 47/16 - Rn. 16, BAGE 159, 250; 12. März 2009 - 2 AZR 251/07 - Rn. 17 f.) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 Sa 430/19

    Außerordentliche Kündigung - Krankheitsandrohung

    War der Arbeitnehmer bei der Ankündigung künftiger Arbeitsunfähigkeitszeiten bereits arbeitsunfähig, so wiegt die Drohung mit weiterer Krankschreibung allerdings weniger schwer und rechtfertigt in der Regel keine außerordentliche Kündigung (BAG 12. März 2009 - 2 AZR 251/07 - Rn. 23; BAG 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - zu II 1 a der Gründe; ErfKo/Niemann 20. Auflage BGB § 626 Rn. 157).

    Inwieweit der behauptete Stress des Klägers Krankheitswert hatte, blieb nach dem Vortrag des Klägers unklar (vgl. dazu BAG 12. März 2009 - 2 AZR 251/07 - Rn. 30), zumal sich das vorgelegte ärztliche Attest ausdrücklich auf den 14. Mai 2019 bezog.

  • BAG, 28.06.2018 - 2 AZR 436/17

    Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung

    Für das Vorliegen eines Ausnahmefalls (dazu BAG 22. November 2012 - 2 AZR 732/11 - Rn. 43 f.; 12. März 2009 - 2 AZR 251/07 - Rn. 39) bestehen keine Anhaltspunkte.
  • LAG Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 17 Sa 8/20

    Außerordentliche Kündigung wegen unberechtigter Datenlöschung in erheblichem

    Je nach den Umständen des Einzelfalls können trotz substantiierten Gegenvorbringens die Indizien, die für eine rechtswidrige Pflichtverletzung des Arbeitnehmers sprechen, allerdings so gewichtig sein, dass es ihm obliegt, diese zu entkräften (vgl. BAG 12. März 2009 - 2 AZR 251/07 - Rn. 30, AP BGB § 626 Krankheit Nr. 15 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 26) .
  • LAG Hamm, 14.08.2015 - 10 Sa 156/15

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnis bei Androhung der

    Bereits die Ankündigung einer zukünftigen, im Zeitpunkt der Ankündigung nicht bestehenden Erkrankung durch den Arbeitnehmer für den Fall, dass der Arbeitgeber einem unberechtigten Verlangen auf Gewährung von Urlaub nicht entsprechen sollte, ist ohne Rücksicht auf eine später tatsächlich auftretende Krankheit an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung abzugeben (wie BAG 12. März 2009 - 2 AZR 251/07 - NZA 2009, 779; BAG 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - AP Nr. 13 zu § 543 ZPO 1977 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 4).

    b) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist bereits die Ankündigung einer zukünftigen, im Zeitpunkt der Ankündigung nicht bestehenden Erkrankung durch den Arbeitnehmer für den Fall, dass der Arbeitgeber einem Verlangen des Arbeitnehmers nicht entsprechen sollte, ohne Rücksicht auf eine später tatsächlich auftretende Krankheit an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung abzugeben (BAG, Urteile vom 12. März 2009 - 2 AZR 251/07 - NZA 2009, 779; vom 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - NZA 2004, 564; vom 5. November 1992 - 2 AZR 147/92 - AP § 626 BGB Krankheit Nr. 143).

    Versucht der Arbeitnehmer, einen ihm nicht zustehenden Vorteil durch eine unzulässige Drohung zu erreichen, so verletzt er bereits hierdurch seine arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflicht (§ 241 Abs. 2 BGB), die es verbietet, die andere Seite unzulässig unter Druck zu setzen (BAG, Urteile vom 12. März 2009 - 2 AZR 251/07 - a.a.O.; vom 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - a.a.O.; vom 5. November 1992 - 2 AZR 147/92 - a.a.O.).

    Da der wichtige Grund zur Kündigung in der ausdrücklich oder konkludent erklärten Bereitschaft des Arbeitnehmers zu sehen ist, sich die begehrte Freistellung notfalls durch eine in Wahrheit nicht vorliegende Arbeitsunfähigkeit zu verschaffen, kommt es nicht mehr darauf an, ob der Arbeitnehmer später (zufällig) tatsächlich erkrankt oder nicht (BAG, Urteile vom 12. März 2009 - 2 AZR 251/07 - a.a.O.; vom 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - a.a.O.; vom 5. November 1992- 2 AZR 147/92 - a.a.O.; LAG Köln, Urteil vom 29. Januar 2014 - 5 Sa 631/13 -, juris).

    Es kann dann nicht ohne Weiteres von einer erheblichen, eine außerordentliche Kündigung an sich rechtfertigenden Pflichtverletzung ausgegangen werden (BAG, Urteil vom 12. März 2009 - 2 AZR 251/07 - a.a.O.).

    Spricht der Arbeitgeber - wie vorliegend - indes eine Kündigung wegen "Androhung" einer zukünftigen Erkrankung aus, kann eine etwaige Erkrankung des Arbeitnehmers im Zeitpunkt der "Ankündigung" bei der kündigungsrechtlichen Bewertung des Verhaltens nicht unberücksichtigt bleiben (BAG, Urteil vom 12. März 2009 - 2 AZR 251/07 - a.a.O.).

    e) Für die insoweit zu berücksichtigende Frage, ob der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der "Androhung" tatsächlich erkrankt war, ist hinsichtlich der Darlegungs- und Beweislast zwar von dem Grundsatz auszugehen, dass dem Arbeitgeber der Vollbeweis für das Vorliegen eines die Kündigung rechtfertigenden Grundes obliegt (BAG, Urteile vom 12. März 2009 - 2 AZR 251/07 - a.a.O.; vom 06. September 2007 - 2 AZR 264/06 - a.a.O.; vom 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - a.a.O.).

    Je nach den Umständen des Falls können aber auch die Indizien, die für eine widerrechtliche Drohung des Arbeitnehmers mit einer künftigen, im Zeitpunkt der Ankündigung nicht bestehenden Erkrankung sprechen, so gewichtig sein, dass es dem Arbeitnehmer obliegt, diese zu entkräften (BAG, Urteil vom 12. März 2009 - 2 AZR 251/07 -, a.a.O.; Rn. 30).

  • LAG Baden-Württemberg, 01.10.2020 - 17 Sa 1/20

    Außerordentlich fristlose Kündigung - Selbstbeurlaubung - Prozessbeschäftigung

    Je nach den Umständen des Einzelfalls können trotz substantiierten Gegenvorbringens die Indizien, die für eine rechtswidrige Pflichtverletzung des Arbeitnehmers sprechen, allerdings so gewichtig sein, dass es ihm obliegt, diese zu entkräften (vgl. BAG 12. März 2009 - 2 AZR 251/07 - Rn. 30, AP BGB § 626 Krankheit Nr. 15 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 26) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.05.2021 - 5 Sa 319/20

    Außerordentliche Kündigung wegen Drohung mit Krankschreibung - Interessenabwägung

    Diese verbietet es, die andere Seite unzulässig unter Druck zu setzen (BAG, Urteil vom 12. März 2009 - 2 AZR 251/07 - Rn. 22, juris = NZA 2009, 779; BAG, Urteil vom 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - Rn. 16, juris = ZTR 2004, 161; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. Juli 2020 - 8 Sa 430/19 - Rn. 111, juris = ArbRB 2021, 40; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. Februar 2017 - 6 Sa 1758/16 - Rn. 37, juris = AE 2017, 125; LAG Hamm, Urteil vom 14. August 2015 - 10 Sa 156/15 - Rn. 35, juris = PflR 2015, 848).

    Da der wichtige Grund zur Kündigung in der ausdrücklich oder konkludent erklärten Bereitschaft des Arbeitnehmers zu sehen ist, sich die begehrte Freistellung notfalls durch eine in Wahrheit nicht vorliegende Arbeitsunfähigkeit zu verschaffen, kommt es nicht mehr darauf an, ob der Arbeitnehmer später (zufällig) tatsächlich erkrankt oder nicht (BAG, Urteil vom 12. März 2009 - 2 AZR 251/07 - Rn. 23, juris = NZA 2009, 779).

    Auch bei tatsächlich bestehender Erkrankung ist es dem Arbeitnehmer aufgrund des Rücksichtnahmegebots verwehrt, die Krankheit und ein sich daraus ergebendes Recht, der Arbeit fern zu bleiben, gegenüber dem Arbeitgeber als "Druckmittel" einzusetzen, um den Arbeitgeber zu einem vom Arbeitnehmer gewünschten Verhalten zu veranlassen (BAG, Urteil vom 12. März 2009 - 2 AZR 251/07 - Rn. 24, juris = NZA 2009, 779).

  • BAG, 30.09.2010 - 2 AZR 456/09

    Kündigungsfrist

    Zum anderen ist die Angabe der verletzten Rechtsvorschrift oder des allgemeinen Rechtsgrundsatzes, dessen fehlerhafte Anwendung beanstandet wird, nicht zwingend erforderlich (Senat 12. März 2009 - 2 AZR 251/07 - Rn. 12, AP BGB § 626 Krankheit Nr. 15 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 26).
  • LAG Köln, 29.01.2014 - 5 Sa 631/13

    Ankündigung einer Erkrankung

  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 407/13

    Außerordentliche Kündigung - Kooperationsbetrieb der Bundeswehr

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.12.2011 - 5 Sa 63/11

    Kündigung wegen Ankündigung einer Krankmeldung nach Urlaubsablehnung

  • LG Berlin, 03.02.2015 - 67 T 29/15

    Außerordentliche Kündigung des Wohnraummietvertrages: Unerlaubte entgeltliche

  • ArbG Berlin, 30.08.2013 - 28 Ca 1658/13

    Außerordentliche Kündigung - Vortäuschen einer Krankheit - Beweiswert der

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.03.2013 - 10 Sa 2427/12

    Angekündigte Erkrankung - Darlegungs- und Beweislast

  • ArbG Magdeburg, 07.09.2011 - 3 Ca 1640/11

    Kündigung eines Auszubildenden wegen Fehlzeiten in der Berufsschule

  • LAG Hessen, 15.04.2011 - 3 Sa 1126/10

    Außerordentliche Kündigung - Ankündigung einer Arbeitsunfähigkeit bei objektiv

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2010 - 10 Sa 308/10

    Außerordentliche Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung - Androhung einer

  • LAG Köln, 22.05.2020 - 4 Sa 5/20

    Außerordentliche Verdachtskündigung; öffentlicher Dienst; Vorteilsnahme; Anhörung

  • LAG Hamm, 14.03.2019 - 11 Sa 980/18

    Nordrhein-Westfälisches Landgestüt Warendorf - Berufung der Gestütsleiterin im

  • ArbG München, 21.08.2017 - 29 Ca 3664/15

    Erkrankung, Betriebsrat, Arbeitnehmer, Krankheit, Leistungen, Arbeitsvertrag,

  • LAG Köln, 30.08.2022 - 4 Sa 803/21

    Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen; Androhung einer Krankschreibung;

  • ArbG Berlin, 14.02.2014 - 28 Ca 18429/13

    Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Arbeitsvergütung -

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.08.2022 - 2 Sa 66/22

    Außerordentliche Kündigung - Rücksichtnahmepflicht - Ankündigung einer Erkrankung

  • LAG Köln, 10.10.2023 - 4 Sa 22/23

    Fristlose Kündigung; Annahmeverzug; böswilliges Unterlassen anderweitigen

  • LAG Hessen, 07.08.2009 - 3 Sa 576/08

    Wirksamkeit einer außerordentlichen, fristlosen Kündigung - Sexualdelikt -

  • LAG München, 02.12.2009 - 11 Sa 478/09

    Außerordentliche Kündigung

  • LAG Düsseldorf, 24.06.2009 - 12 Sa 425/09

    Arbeitsbummelei und falsche Selbstaufzeichnung der Arbeitszeit als wichtiger

  • LAG Köln, 02.02.2012 - 6 Sa 304/11

    Außerordentliche Kündigung bei whistle-blowing

  • ArbG Nienburg, 15.05.2014 - 2 Ca 28/14

    Bemessung einer Grundbuchgebühr bei der Abtretung einer Gesamtgrundschuld

  • LAG Baden-Württemberg, 21.06.2016 - 15 Sa 82/15

    Zustellungsmangel einer unbeglaubigten Abschrift der Klageschrift - rügelose

  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 517/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast

  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 408/13

    Außerordentliche Kündigung - Kooperationsbetrieb der Bundeswehr -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.09.2016 - 10 TaBV 598/16

    Zustimmungsersetzung - Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

  • ArbG Aachen, 06.12.2022 - 6 Ca 1193/22

    Fristlose Kündigung, Annahmeverzug

  • LAG Hessen, 01.12.2012 - 7 Sa 186/12

    Destabilisierung des Gesundheitszustands durch Kündigung - Einzelfall;

  • LAG Baden-Württemberg, 18.10.2011 - 15 Sa 33/11

    Außerordentliche personenbedingte Kündigung - ordentliche personenbedingte

  • LAG Schleswig-Holstein, 03.09.2014 - 3 Sa 111/14

    Zur Rücksichtnahme- und Offenbarungspflicht des Arbeitnehmers - Arbeitsaufnahme

  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 519/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast

  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 518/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2012 - 6 Sa 511/11

    Außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigung - Verdacht der Manipulation von

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2012 - 11 Sa 681/11

    Außerordentliche Kündigung - Ankündigung einer Arbeitsverweigerung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.02.2017 - 6 Sa 1758/16

    Kündigung - Androhung der Krankschreibung - Zurückweisung verspäteten Vorbringens

  • ArbG Aachen, 12.10.2010 - 6 Ca 4688/09

    Verlassen des Arbeitsplatzes ohne Erlaubnis stellt grundsätzlich einen

  • LAG Niedersachsen, 03.12.2009 - 5 Sa 739/09

    Außerordentliche Kündigung bei Vergleich einer Arbeitgeberäußerung mit Ansichten

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2011 - 9 Sa 692/10

    Verhaltensbedingte Kündigung - Androhen von Arbeitsunfähigkeit -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2019 - 7 Sa 427/18

    Außerordentliche Kündigung eines Autoverkäufers wegen Privatverkaufs eines Pkw

  • ArbG Koblenz, 09.03.2022 - 7 Ca 2518/21

    Außerordentliche Kündigung wegen Täuschung über den Impfstatus - Corona-Pandemie

  • LAG Hessen, 18.05.2015 - 16 Sa 999/14

    Streitgegenstand der Kündigungsschutzklage ist auch, dass das Arbeitsverhältnis

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.04.2022 - 2 Sa 279/21

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung - Ankündigung einer Erkrankung

  • LAG Hessen, 08.05.2013 - 12 Sa 787/12

    Fristlose Kündigung wegen Androhung der Fortsetzung der Arbeitsunfähigkeit;

  • LSG Baden-Württemberg, 23.03.2012 - L 12 AL 5872/09
  • LAG Hamm, 16.12.2010 - 15 Sa 1516/10

    Kündigung bei angekündigter Krankschreibung; unwirksame außerordentliche

  • ArbG Herford, 16.05.2014 - 1 Ga 9/14

    Sonderkündigungsschutz eines Wahlvorstandsmitgliedes, wenn die Mitgliederzahl

  • ArbG München, 29.10.2009 - 13 Ca 4759/09

    Fristlose Kündigung; Androhung einer Krankschreibung; plötzlich auftretende

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