Weitere Entscheidungen unten: BAG, 11.08.1998 | LAG Köln, 07.08.1998

Rechtsprechung
   BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 84/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,40
BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 84/98 (https://dejure.org/1998,40)
BAG, Entscheidung vom 20.08.1998 - 2 AZR 84/98 (https://dejure.org/1998,40)
BAG, Entscheidung vom 20. August 1998 - 2 AZR 84/98 (https://dejure.org/1998,40)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    KSchG § 2; ; KSchG § 1; ; KSchG § 23

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG §§ 2, 1, 23
    Änderungskündigung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KSchG §§ 2, 1, 23
    Betriebsbedingte Änderungskündigung wegen Unrentabilität eines unselbständigen Betriebsteils nur unter Einbeziehung der wirtschaftlichen Gesamtsituation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Änderungskündigung; Betriebliches Erfordernis zu Entgeltkürzung; Maßgeblichkeit der wirtschaftlichen Situation des Gesamtbetriebes; Entgeltkürzung nur für einzelne Arbeitnehmer; Begründung mit vorübergehenden wirtschaftlichen Verlusten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1732 (Ls.)
  • NJW 1999, 1735
  • NZA 1999, 255
  • BB 1999, 320
  • BB 1999, 60
  • BB 1999, 904
  • DB 1999, 103
  • JR 2000, 132
  • ARST 1999, 43
 
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Wird zitiert von ... (116)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 21.06.1995 - 2 AZR 783/94

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch ordentliche Kündigung -

    Auszug aus BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 84/98
    Andererseits fehlt ihnen aber ein Leitungsapparat, um insbesondere in personellen oder sozialen Angelegenheiten wesentliche Entscheidungen selbständig treffen zu können (vgl. zur Abgrenzung BAGE 41, 403, 406 = AP Nr. 4 zu § 4 BetrVG 1972, zu II 2 der Gründe, m.w.N.; Senatsurteil vom 21. Juni 1995 - 2 AZR 783/94 - RzK I 5 d Nr. 50).

    Sie stellt entscheidend auf die organisatorische Einheit ab, mit der der Unternehmer allein oder in Gemeinschaft mit seinen Mitarbeitern mit Hilfe von sachlichen oder immateriellen Mitteln bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt (BAG Urteil vom 26. August 1971 - 2 AZR 233/70 - AP Nr. 1 zu § 23 KSchG 1969, zu II 1 der Gründe; Urteil vom 21. Juni 1995 - 2 AZR 783/94 - RzK I 5 d Nr. 50).

    Eine nur teilweise Verselbständigung eines Betriebsteils i.S. von § 4 Satz 1 BetrVG hat, wie der Senat bereits zu § 4 Satz 1 Nr. 1 BetrVG (räumlich weite Entfernung vom Hauptbetrieb) entschieden hat (Senatsurteil vom 21. Juni 1995, aaO), nicht zur Konsequenz, daß nach § 23 KSchG etwa für die dringenden betrieblichen Erfordernisse und die betriebsbezogene Sozialauswahl der entsprechende Betriebsteil als selbständiger Betrieb i.S. des Kündigungsschutzgesetzes anzusehen wäre (vgl. zu der Notwendigkeit eines eigenen Betriebsbegriffs im Rahmen des § 23 KSchG auch BVerfG Beschlüsse vom 27. Januar 1998 1 BvL 15/87 - und - 22/93 - AP Nr. 17 zu § 23 KSchG 1969 = AR-Blattei, ES 1020, Nr. 345 und 346, mit Anm. von Dieterich).

  • BAG, 17.02.1983 - 6 ABR 64/81

    Betriebsratsfähigkeit eines Auslieferungslager

    Auszug aus BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 84/98
    Andererseits fehlt ihnen aber ein Leitungsapparat, um insbesondere in personellen oder sozialen Angelegenheiten wesentliche Entscheidungen selbständig treffen zu können (vgl. zur Abgrenzung BAGE 41, 403, 406 = AP Nr. 4 zu § 4 BetrVG 1972, zu II 2 der Gründe, m.w.N.; Senatsurteil vom 21. Juni 1995 - 2 AZR 783/94 - RzK I 5 d Nr. 50).

    Dem Tatsachengericht steht bei der Gesamtwertung der Tatsachen, ob die Voraussetzungen dieser Rechtsbegriffe im gegebenen Fall vorliegen, ein gewisser Beurteilungsspielraum zu (vgl. zu § 4 Satz 1 Nr. 1 BetrVG: BAG Beschlüsse vom 24. Februar 1976 - 1 ABR 62/75 - AP Nr. 2 zu § 4 BetrVG 1972, zu III 4 der Gründe und BAGE 41, 403, 407 = AP, aaO, zu II 2 b der Gründe).

  • BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 352/96

    Änderungskündigung zur Änderung der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 84/98
    Bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung ist das Änderungsangebot des Arbeitgebers daran zu messen, ob dringende betriebliche Erfordernisse gem. § 1 Abs. 2 KSchG das Änderungsangebot bedingen und ob der Arbeitgeber sich bei einem an sich anerkennenswerten Anlaß zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muß (ständige Senatsrechtsprechung, BAG Urteil vom 15. März 1991 - 2 AZR 582/90 - AP Nr. 28 zu § 2 KSchG 1969; Urteil vom 24. April 1997 - 2 AZR 352/96 - AP Nr. 42, aaO, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    e) Schließlich ist eine betriebsbedingte Änderungskündigung nur dann wirksam, wenn sich der Arbeitgeber bei einem an sich anerkennenswerten Anlaß darauf beschränkt hat, lediglich solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muß (ständige Rechtsprechung des BAG, Urteil vom 15. März 1991 - 2 AZR 582/90 - AP Nr. 28 zu § 2 KSchG 1969, m.w.N.; Urteil vom 24. April 1997 - 2 AZR 352/96 - AP Nr. 42, aaO).

  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 428/94

    Ferienüberhang bei Musikschullehrern - Änderungskündigung zur Reduzierung der

    Auszug aus BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 84/98
    Prüfungsmaßstab ist, wie der Senat stets betont hat, ob die schlechte Geschäftslage einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zu unveränderten Bedingungen entgegensteht (Senatsurteile vom 20. März 1986, aaO und vom 26. Januar 1995, aaO).

    Bei der betriebsbedingten Änderungskündigung zur Entgeltsenkung ist zu berücksichtigen, daß der Arbeitgeber nachhaltig in das arbeitsvertraglich vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung eingreift, wenn er die vereinbarte Vergütung reduziert (Senatsurteil vom 26. Januar 1995 - 2 AZR 428/94 - BAGE 79, 169 = AP Nr. 37 zu § 2 KSchG 1969).

  • BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 582/90

    Änderungskündigung zum Zwecke der Rückgruppierung bei übertariflicher

    Auszug aus BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 84/98
    Bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung ist das Änderungsangebot des Arbeitgebers daran zu messen, ob dringende betriebliche Erfordernisse gem. § 1 Abs. 2 KSchG das Änderungsangebot bedingen und ob der Arbeitgeber sich bei einem an sich anerkennenswerten Anlaß zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muß (ständige Senatsrechtsprechung, BAG Urteil vom 15. März 1991 - 2 AZR 582/90 - AP Nr. 28 zu § 2 KSchG 1969; Urteil vom 24. April 1997 - 2 AZR 352/96 - AP Nr. 42, aaO, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    e) Schließlich ist eine betriebsbedingte Änderungskündigung nur dann wirksam, wenn sich der Arbeitgeber bei einem an sich anerkennenswerten Anlaß darauf beschränkt hat, lediglich solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muß (ständige Rechtsprechung des BAG, Urteil vom 15. März 1991 - 2 AZR 582/90 - AP Nr. 28 zu § 2 KSchG 1969, m.w.N.; Urteil vom 24. April 1997 - 2 AZR 352/96 - AP Nr. 42, aaO).

  • BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 375/88
    Auszug aus BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 84/98
    In der zitierten Senatsentscheidung vom 11. Oktober 1989 (aaO) konnte dieser Gesichtspunkt lediglich deshalb nicht streitentscheidend berücksichtigt werden, weil der Arbeitgeber im Prozeß dringende betriebliche Erfordernisse zur Änderung der Arbeitsbedingungen nicht vortragen konnte, weil er hierzu den Betriebsrat nicht angehört hatte.

    Regelmäßig setzt eine solche Situation einen umfassenden Sanierungsplan voraus, der alle gegenüber der beabsichtigten Änderungskündigung milderen Mittel ausschöpft (Senatsurteil vom 11. Oktober 1989 - 2 AZR 375/88 - RzK I 7 b Nr. 9).

  • BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 61/89

    Sanierungsbedürftigkeit einer unselbständigen Betriebsabteilung

    Auszug aus BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 84/98
    Bei der Prüfung, ob ein dringendes betriebliches Erfordernis zu einer Entgeltkürzung durch Änderungskündigung besteht, ist auf die wirtschaftliche Situation des Gesamtbetriebes, nicht eines unselbständigen Betriebsteils abzustellen (Senatsurteil vom 11. Oktober 1989 - 2 AZR 61/89 - AP Nr. 47 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

    Dies ergibt sich schon aus der gesetzlichen Regelung, wenn in § 2 KSchG u.a. auf § 1 Abs. 2 KSchG verwiesen, also ein dringendes betriebliches, nicht abteilungsspezifisches Erfordernis zur sozialen Rechtfertigung der Änderung der Arbeitsbedingungen vorausgesetzt wird (Senatsurteil vom 11. Oktober 1989 - 2 AZR 61/89 - AP Nr. 47 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

  • LAG Düsseldorf, 22.10.1997 - 11 Sa 343/97

    Änderungskündigung: dringende betriebliche Erfordernisse - Betriebsbegriff des §

    Auszug aus BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 84/98
    Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 11 Sa 343/97 -.

    Die Revision der Beklagten gegen das am 22. Oktober 1997 verkündete Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf - 11 Sa 343/97 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

  • BAG, 20.03.1986 - 2 AZR 294/85

    Änderungskündigung zur Entgeltkürzung

    Auszug aus BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 84/98
    Nur wenn der Arbeitgeber die Unrentabilität zum Anlaß einer unternehmerischen Entscheidung nimmt, die sich auf den Arbeitsplatz auswirkt, kann die Kündigung durch betriebliche Erfordernisse i.S. von § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG bedingt sein (vgl. Senatsurteil vom 20. März 1986 - 2 AZR 294/85 - AP Nr. 14 zu § 2 KSchG 1969).

    Sie ist sogar oft das einzige dem Arbeitgeber zur Verfügung stehende Mittel; so kommt etwa bei durch eine hohe Vergütung wirtschaftlich für den Betrieb nicht mehr tragbaren Arbeitnehmern nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit keine Beendigungs-, sondern nur eine Änderungskündigung in Betracht (BAGE 43, 13, 24 = AP Nr. 34 zu § 613 a BGB, zu B V 3 der Gründe; Senatsurteil vom 20. März 1986 - 2 AZR 294/85 - AP Nr. 14 zu § 2 KSchG 1969).

  • BAG, 23.09.1982 - 6 ABR 42/81

    Hauptverwaltung als selbständiger Betrieb

    Auszug aus BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 84/98
    aa) Für die Beurteilung, ob eine Betriebsstätte ein Betrieb ist, kommt es maßgeblich darauf an, ob die vom Arbeitgeber hergestellte organisatorische Einheit der Erreichung arbeitstechnischer Zwecke dient (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. BAGE 40, 163, 165 f. = AP Nr. 3 zu § 4 BetrVG 1972, zu III 1 der Gründe).
  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

  • BAG, 24.02.1976 - 1 ABR 62/75

    Begriff der räumlich weiten Entfernung vom Hauptbetrieb

  • BAG, 26.08.1971 - 2 AZR 233/70

    Betriebsbegriff - Verkaufsstelle

  • BAG, 26.05.1983 - 2 AZR 477/81

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen Betriebsübergangs -

  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 371/94

    Ferienüberhang bei Musikschullehrern - Änderungskündigung zur Erhöhung der

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 642/04

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    (a) Die Unrentabilität des Betriebs kann einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zu unveränderten Bedingungen entgegenstehen und ein dringendes betriebliches Erfordernis zur Änderung der Arbeitsbedingungen sein, wenn durch die Senkung der Personalkosten die Stilllegung des Betriebs oder die Reduzierung der Belegschaft verhindert werden kann und die Kosten durch andere Maßnahmen nicht zu senken sind (vgl. Senat 26. Januar 1995 - 2 AZR 371/94 - BAGE 79, 159; 20. August 1998 - 2 AZR 84/98 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 50 = EzA KSchG § 2 Nr. 31; 12. November 1998 - 2 AZR 91/98 - BAGE 90, 182; 1. Juli 1999 - 2 AZR 826/98 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 53 = EzA KSchG § 2 Nr. 35; ebenso: KR-Rost 7. Aufl. § 2 KSchG Rn. 107a; HaKo-Gallner KSchG 2. Aufl. § 2 Rn. 44; APS-Künzl 2. Aufl. APS § 2 KSchG Rn. 257 ff.; v.Hoyningen-Huene/Linck KSchG 13. Aufl. § 2 Rn. 72 ff.; Spirolke/Regh Die Änderungskündigung § 5 S. 142 ff.; ähnlich Dänzer-Vanotti DB 1986, 1390).

    Regelmäßig setzt deshalb eine solche Situation einen umfassenden Sanierungsplan voraus, der alle gegenüber der beabsichtigten Änderungskündigung milderen Mittel ausschöpft (BAG 20. August 1998 - 2 AZR 84/98 - AP KSchG § 2 Nr. 50 = EzA KSchG § 2 Nr. 31 und 1. Juli 1999 - 2 AZR 826/98 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 53 = EzA KSchG § 2 Nr. 35).

  • BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 91/98

    Änderungskündigung

    Bei der Prüfung, ob ein dringendes betriebliches Erfordernis zu einer Änderung der Arbeitsbedingungen einzelner Arbeitnehmer besteht (§§ 2, 1 Abs. 2 KSchG), ist auf die wirtschaftliche Situation des Gesamtbetriebes und nicht nur die eines unselbständigen Betriebsteils abzustellen (Bestätigung der Senatsrechtsprechung: BAG Urteile vom 11. Oktober 1989 - 2 AZR 61/89 - AP Nr. 47 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung und vom 20. August 1998 - 2 AZR 84/98 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Dabei wird nicht verkannt, daß auch die Unrentabilität einer unselbständigen Betriebsabteilung im Einzelfall auf das Ergebnis des Gesamtbetriebes durchschlagen und deshalb ein dringendes betriebliches Erfordernis zur Senkung der Personalkosten in dieser Abteilung vorliegen kann, weil ohne Anpassung der Personalkosten Beendigungskündigungen nicht zu vermeiden wären (Senatsurteil vom 20. August 1998 - 2 AZR 84/98 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Prüfungsmaßstab ist, wie der Senat stets betont hat, ob die schlechte Geschäftslage einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zu unveränderten Bedingungen entgegensteht (Senatsurteile vom 20. März 1986, aaO, vom 26. Januar 1995, aaO und vom 20. August 1998, aaO).

    Als solche milderen Mittel können etwa in Betracht kommen die Absenkung von freiwilligen Zulagen, Rationalisierungsmaßnahmen und sonstige Einsparungen, wobei auch die Sanierungsfähigkeit des Betriebes und eigene Sanierungsbeiträge des Arbeitgebers bzw. Dritter (Banken) zu bewerten sind (Senatsurteil vom 20. August 1998, aaO).

    Ebensowenig müssen die Arbeitnehmer im Regelfall Einkommensminderungen auf Dauer hinnehmen, wenn der Arbeitgeber nur einen vorübergehenden Betriebsverlust zum Anlaß der Kündigung nimmt (Senatsurteil vom 20. August 1998, aaO).

  • BAG, 01.03.2007 - 2 AZR 580/05

    Außerordentliche Änderungskündigung

    Regelmäßig setzt deshalb eine solche Situation einen umfassenden Sanierungsplan voraus, der alle gegenüber der beabsichtigten Änderungskündigung milderen Mittel ausschöpft (Senat 20. August 1998 - 2 AZR 84/98 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 50 = EzA KSchG § 2 Nr. 31 und 1. Juli 1999 - 2 AZR 826/98 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 53 = EzA KSchG § 2 Nr. 35).

    Als solche milderen Mittel können etwa Rationalisierungsmaßnahmen und sonstige Einsparungen in Betracht kommen, wobei auch die Sanierungsfähigkeit des Betriebes und eigene Sanierungsbeiträge des Arbeitgebers bzw. Dritter (Banken) zu bewerten sind (Senat 20. Januar 2000 - 2 ABR 40/99 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 40 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 49; 20. August 1998 - 2 AZR 84/98 - aaO; 12. November 1998 - 2 AZR 91/98 - BAGE 90, 182).

    Ein Arbeitnehmer muss zwar nicht hinnehmen, dass sein Einkommen durch eine Änderungskündigung auf Dauer ohne Gegenleistung abgesenkt wird, wenn die Entgeltkürzung nur mit vorübergehenden wirtschaftlichen Verlusten begründet wird (Senat 20. August 1998 - 2 AZR 84/98 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 50 = EzA KSchG § 2 Nr. 31).

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Rechtsprechung
   BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 135/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,1252
BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 135/97 (https://dejure.org/1998,1252)
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BAG, Entscheidung vom 11. August 1998 - 9 AZR 135/97 (https://dejure.org/1998,1252)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    KO § 57; ; KO § 59; ; KO § 60

  • rechtsportal.de

    KO §§ 57, 59, 60
    Masseunzulänglichkeit - Darlegungs- und Beweislast des Konkursverwalters

  • Der Betrieb

    KO §§ 57, 59, 60
    Darlegungs- und Beweislast des Konkursverwalters bei Masseunzulänglichkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 517
  • ZIP 1999, 36
  • NZA 1999, 427
  • BB 1999, 60
  • DB 1999, 231
  • JR 1999, 439
  • ARST 1999, 43
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Düsseldorf, 22.11.1995 - 9 U 86/95

    Voraussetzungen für eine Verurteilung des Konkursverwalters zur Leistung an einen

    Auszug aus BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 135/97
    Hierzu wird allerdings die Auffassung vertreten, der Konkursverwalter habe im Passivprozeß die Masseunzulänglichkeit nachgewiesen, wenn er sie öffentlich angezeigt habe (OLG Düsseldorf Urteil vom 22. November 1995 - 9 U 86/95 - ZIP 1995, 2003 m.zust. Anm. Uhlenbruck, EWiR 1996, 33; abl. Pape, EWiR 1996, 809; Gerhardt, EWiR 1996, 1041; a. A. auch BFHE 181, 202).

    Die Sachverhalte sind nicht vergleichbar; der Konkursverwalter bleibt zur umfassenden Darlegung verpflichtet (vgl. Uhlenbruck, EWiR 1996, 33).

  • BAG, 30.10.1985 - 5 AZR 484/84

    Kündigung eines Arbeitnehmers durch den Konkursverwalter - Anspruch auf Zahlung

    Auszug aus BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 135/97
    Er muß die von ihm behauptete Masseunzulänglichkeit jedenfalls dann durch einen zeitnahen Konkursstatus darlegen und ggf. beweisen, wenn er die Masseunzulänglichkeit nicht öffentlich bekannt gemacht hat (Bestätigung BAG Urteil vom 16. Oktober 1985 - 4 AZR 431/84 - AP Nr. 5 zu § 767 ZPO; Urteil vom 30. Oktober 1985 - 5 AZR 484/84 - KTS 1986, 484).

    Dabei reicht es regelmäßig aus, wenn er einen im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz noch zeitnahen Konkursstatus vorlegt, aus dessen Zahlenwerk sich die Masseunzulänglichkeit ablesen läßt ( BAG Urteil vom 30. Oktober 1985 - 5 AZR 484/84 - KTS 1986, 484).

  • LAG Hamm, 19.09.1996 - 12 Sa 285/96

    Forderungen aus Arbeitsvertrag als Masseschulden; Uneingeschränkte Verurteilung

    Auszug aus BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 135/97
    Landesarbeitsgericht Hamm - 12 Sa 285/96 -.

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 19. September 1996 - 12 Sa 285/96 - wird zurückgewiesen.

  • BFH, 23.07.1996 - VII R 88/94

    - Vollstreckung des FA in Konkursmasse bei Unzulänglichkeit der Konkursmasse:

    Auszug aus BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 135/97
    Es ist nicht seine Aufgabe, die Erfolgsaussichten eines Rechtsstreits des Konkursverwalters gegen einen Dritten zu beurteilen (vgl. BFH Urteil vom 23. Juli 1996 - VII R 88/94 - BFHE 181, 202 ).

    Hierzu wird allerdings die Auffassung vertreten, der Konkursverwalter habe im Passivprozeß die Masseunzulänglichkeit nachgewiesen, wenn er sie öffentlich angezeigt habe (OLG Düsseldorf Urteil vom 22. November 1995 - 9 U 86/95 - ZIP 1995, 2003 m.zust. Anm. Uhlenbruck, EWiR 1996, 33; abl. Pape, EWiR 1996, 809; Gerhardt, EWiR 1996, 1041; a. A. auch BFHE 181, 202).

  • BAG, 16.10.1985 - 4 AZR 431/84

    Zulässigkeit einer Zwangsvollstreckungsgegenklage wegen Masseunzulänglichkeit -

    Auszug aus BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 135/97
    Er muß die von ihm behauptete Masseunzulänglichkeit jedenfalls dann durch einen zeitnahen Konkursstatus darlegen und ggf. beweisen, wenn er die Masseunzulänglichkeit nicht öffentlich bekannt gemacht hat (Bestätigung BAG Urteil vom 16. Oktober 1985 - 4 AZR 431/84 - AP Nr. 5 zu § 767 ZPO; Urteil vom 30. Oktober 1985 - 5 AZR 484/84 - KTS 1986, 484).

    Besteht Streit über die Berechtigung der von dem Konkursverwalter erhobenen Einrede der Masseunzulänglichkeit, hat der Konkursverwalter die Tatsachen darzulegen und ggf. zu beweisen, aus denen sich die Gefährdung der Gläubigeransprüche ergibt ( st. Rspr. vgl. BAG Urteil vom 16. Oktober 1985 - 4 AZR 431/84 - AP Nr. 5 zu § 767 ZPO).

  • BAG, 31.01.1979 - 5 AZR 749/77

    Anspruch des Konkursverwalters auf Rückzahlung geleisteter Provisionszahlungen

    Auszug aus BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 135/97
    Dieser Einwand ist nur zulässig, wenn die gleichmäßige Erfüllung der Masseansprüche ernsthaft gefährdet ist (Bestätigung und Fortführung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Urteil vom 31. Januar 1979 - 5 AZR 749/77 - BAGE 31, 288 = AP Nr. 1 zu § 60 KO; Urteil vom 6. September 1988 - 3 AZR 141/87 - AP Nr. 9 zu § 9 BetrAVG).

    Der Konkursverwalter kann nicht mehr uneingeschränkt zur Leistung verurteilt werden; die Forderung des Massegläubigers ist durch Feststellungsurteil zu bestätigen (BAG Urteil vom 31. Januar 1979 - 5 AZR 749/77 - BAGE 31, 288 = AP Nr. 1 zu § 60 KO; Urteil vom 6. September 1988 - 3 AZR 141/87 - AP Nr. 9 zu § 9 BetrAVG ) .

  • BAG, 06.09.1988 - 3 AZR 141/87

    Konkursrechtliche Behandlung der auf den Träger der Insolvenzsicherung

    Auszug aus BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 135/97
    Dieser Einwand ist nur zulässig, wenn die gleichmäßige Erfüllung der Masseansprüche ernsthaft gefährdet ist (Bestätigung und Fortführung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Urteil vom 31. Januar 1979 - 5 AZR 749/77 - BAGE 31, 288 = AP Nr. 1 zu § 60 KO; Urteil vom 6. September 1988 - 3 AZR 141/87 - AP Nr. 9 zu § 9 BetrAVG).

    Der Konkursverwalter kann nicht mehr uneingeschränkt zur Leistung verurteilt werden; die Forderung des Massegläubigers ist durch Feststellungsurteil zu bestätigen (BAG Urteil vom 31. Januar 1979 - 5 AZR 749/77 - BAGE 31, 288 = AP Nr. 1 zu § 60 KO; Urteil vom 6. September 1988 - 3 AZR 141/87 - AP Nr. 9 zu § 9 BetrAVG ) .

  • BSG, 05.06.1981 - 10/8b RAr 15/80

    Rückständige Winterbauumlage - Verzugszinsen als Masseschulden -

    Auszug aus BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 135/97
    § 60 KO ist anzuwenden, sobald die Erschöpfung der Masse droht, die gleichmäßige und vollständige Berichtigung aller Ansprüche von Massegläubigern also ernsthaft gefährdet ist (BAG, aaO; BGH Urteil vom 5. Juli 1988 - IX ZR 7/88 - AP Nr. 5 zu § 60 KO; BSG Urteil vom 5. Juni 1981 - 10/8 b RAr 15/80 - BSGE 52, 42).
  • BGH, 05.07.1988 - IX ZR 7/88

    Anwendung der Rang- und Quotenordnung bei drohender Masseunzulänglichkeit;

    Auszug aus BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 135/97
    § 60 KO ist anzuwenden, sobald die Erschöpfung der Masse droht, die gleichmäßige und vollständige Berichtigung aller Ansprüche von Massegläubigern also ernsthaft gefährdet ist (BAG, aaO; BGH Urteil vom 5. Juli 1988 - IX ZR 7/88 - AP Nr. 5 zu § 60 KO; BSG Urteil vom 5. Juni 1981 - 10/8 b RAr 15/80 - BSGE 52, 42).
  • BGH, 29.02.1996 - IX ZR 117/95

    Aufrechenbarkeit von Altmasseforderungen mit Altmasseverbindlichkeiten im Falle

    Auszug aus BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 135/97
    Er kann darüber hinaus auch zu einer näheren Erläuterung verpflichtet sein, wenn seine prozessuale Behauptung der Masseunzulänglichkeit seiner eigenen Beurteilung in einem Konkursstatus widerspricht (vgl hierzu BGH Beschluß vom 29. Februar 1996 - IX ZR 117/95 - BGHR KO § 60 Abs. 1 Masseunzulänglichkeit 3).
  • ArbG Paderborn, 18.04.1996 - 1 Ca 1737/95

    Klage auf Zahlung von Arbeitsentgelt und Urlaubsgeld eines ehemals leitenden

  • BGH, 22.02.2001 - IX ZR 191/98

    Fertigstellung und Ablieferung eines Schiffsbauwerkes durch den Konkursverwalter

    Denn die Vollstreckung solcher Urteile würde der in § 60 KO angeordneten Verteilung einer unzulänglichen Masse den Boden entziehen (vgl. BGH, Urt. v. 5. Juli 1988 - IX ZR 7/88, WM 1988, 1391, 1392; BAGE 31, 288, 293; BAG KTS 1986, 484, 486; ZIP 1989, 53, 54; ZIP 1999, 36 f; 1999, 585; BFHE 181, 202, 206 = ZIP 1996, 1838; OLG Düsseldorf, ZIP 1995, 2003, 2004; ähnlich BSGE 52, 42, 46).

    b) Die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen des § 60 KO trifft im Prozeß den Konkursverwalter (Senatsbeschl. v. 29. Februar 1996 - IX ZR 117/95, BGHR KO § 60 Abs. 1 - Masseunzulänglichkeit 3; BAGE 31, 288, 295 a.E. f.; BAG KTS 1986, 484, 486 unter II. 1.; ZIP 1999, 36, 37 unter II. 3. vor a; BFHE 181, 202, 207; OLG Düsseldorf, aaO).

  • BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 80/01

    Darlegungs- und Beweislast bei Masseunzulänglichkeit

    Der Konkursverwalter kann nicht mehr uneingeschränkt zur Leistung verurteilt werden; das Bestehen der Forderung des Massegläubigers ist gerichtlich festzustellen (BAG 31. Januar 1979 - 5 AZR 749/77 - BAGE 31, 288; 6. September 1988 - 3 AZR 141/87 - AP BetrAVG § 9 Nr. 9 = EzA KO § 59 Nr. 16; Senat 11. August 1998 - 9 AZR 135/97 - AP KO § 60 Nr. 8; BGH 22. Februar 2001 - IX ZR 191/98 - BGHZ 147, 28).

    Dabei reicht es regelmäßig aus, wenn er einen im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz noch zeitnahen Konkursstatus vorlegt, aus dessen Zahlenwerk sich die Masseunzulänglichkeit ablesen läßt (BAG 30. Oktober 1985 - 5 AZR 484/84 - KTS 1986, 484; Senat 11. August 1998 aaO; BGH 22. Februar 2001 aaO).

    aa) Der Senat hat diese Rechtsprechung in seiner Entscheidung vom 11. August 1998 (aaO) noch offengelassen.

    Die genannte Befugnis betrifft nicht das Verhältnis des Verwalters zum Prozeßgericht, sondern allein die Abgrenzung der Zuständigkeit des Konkursverwalters zu den Zuständigkeiten des Konkursgerichts und der Gläubigerversammlung (vgl. Senat 11. August 1998 aaO; Kilger/Karsten Schmidt Insolvenzgesetze 17. Aufl. § 60 KO Rn. 2; so auch Kuhn/Uhlenbruck KO 11. Aufl. § 60 Rn. 3 e).

    Das Prozeßgericht ist vielmehr an die Wertansätze des Konkursverwalters gebunden (Senat 11. August 1998 aaO; BFH 23. Juli 1996 - VII R 88/94 - aaO).

  • BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 459/00

    Leistungsklage bei angezeigter Masseunzulänglichkeit

    Die Forderung des Massegläubigers war im übrigen durch Feststellungsurteil zu bestätigen (vgl. zuletzt Senat 11. August 1998 - 9 AZR 135/97 - AP KO § 60 Nr. 8 = EzA KO § 60 Nr. 6 mwN).
  • BAG, 03.04.2001 - 9 AZR 301/00

    Insolvenzrechtliches Vorzugsrecht der BA

    Steht aber - wie hier - fest, daß die Masse nicht zur vollständigen Berichtigung aller Masseansprüche ausreicht, so hat die Rechtsprechung stets ein Interesse an der Feststellung eines konkursrechtlichen Vorrangs bejaht (Senat 11. August 1998 - 9 AZR 135/97 - AP KO § 60 Nr. 8 = EzA KO § 60 Nr. 6; BAG 31. Januar 1979 - 5 AZR 749/77 - BAGE 31, 288).
  • LAG Düsseldorf, 30.11.2000 - 2 Sa 1233/00

    Einwand der Masseunzulänglichkeit bei öffentlicher Bekanntmachung der

    Dem stehe auch nicht die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 11.08.1998 ­ 9 AZR 135/97 ­ entgegen.

    Dem ist bereits im Erkenntnisverfahren dadurch Rechnung zu tragen, dass der Konkursverwalter nicht mehr uneingeschränkt zur Leistung verurteilt werden kann, die Forderung des Massegläubigers vielmehr auf Antrag durch Feststellungsurteil zu bestätigen ist (vgl. BAG, Urteil vom 31.01.1979 ­ 5 AZR 749/77 ­ AP Nr. 1 zu § 60 KO; Urteil vom 06.09.1988 ­ 3 AZR 141/87 ­ AP Nr. 9 zu § 9 BetrAVG sowie Urteil vom 11.08.1998 ­ 9 AZR 135/97 ­ AP Nr. 8 zu § 60 KO).

  • BAG, 08.12.1998 - 9 AZR 622/97

    Anspruch aus Annahmeverzug nach festgestellter Massearmut - Neumasseschuld

    Solange die Quote nicht feststeht, scheidet auch eine Verurteilung des Konkursverwalters zur anteiligen Zahlung aus (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vgl. BAG Urteil vom 31. Januar 1979 - 5 AZR 749/97 - AP Nr. 1 zu § 60 KO; zuletzt Urteil vom 11. August 1998 - 9 AZR 135/97 - NJW 1999, 517).
  • BayObLG, 04.05.2000 - 4Z Sch 4/00

    Voraussetzungen der Anzeige der Masseunzulänglichkeit

    Zum einen genügt der Antragsgegner als Konkursverwalter seiner Darlegungslast nicht, wenn er in seiner Anzeige der Masseunzulänglichkeit nur die Summe der verfügbaren liquiden Mittel mitteilt (BAG NJW 1980, 141; 1989, 1627; 1999, 517, 518, ständige Rechtsprechung).

    Hierzu enthält die Anzeige vom 23.2.2000 keine Hinweise im Sinne eines zeitnahen Konkursstatus (BAG NJW 1999, 517/518).

  • LAG Hamm, 23.09.1999 - 4 Sa 1007/98

    Arbeitnehmer als Massegläubiger - Massearmut - Darlegungs- und beweislast des

    Hat der Konkursverwalter die Masseunzulänglichkeit nicht im Amtsblatt bekannt gemacht, dann wird man allerdings, von ihm im Rahmen des Übergangsrechts (Art. 103 EGInsO ) - anders als nach neuem Insolvenzrecht, wo die Feststellung der Masseunzulänglichkeit von ihrer Anzeige abgesehen keiner besonderen Form (mehr) bedarf (Kobler, in: Arbeitskreis für Insolvenz- und Schiedsgerichtswesen e.V. [Hrsg.], Kölner Schrift zur Insolvenzordnung , 1. Aufl. 1997, S. 735, 741 Rdn. 24) - noch die Vorlage eines zeitnahen Massestatus, an dessen Zahlenwerk sich die Masseunzulänglichkeit ablesen lässt, verlangen müssen (so bislang BAG v. 30.10.1985, KTB 1986, 484; BAG v. 11.08.1998, AP Nr. 8 zu § 60 KO = EzA § 60 KO Nr. 6 = DZWIR 1999, 73 [Bichlmeier) = KTS 1999, 130 = NJW 1999, 517 = ZInsO 1999, 180 ).
  • LAG Baden-Württemberg, 03.02.2000 - 21 Sa 92/99

    Vollstreckungsabwehrklage; Einwand der Masseunzulänglichkeit

    Aus dem vorgetragenen Zahlenwerk, das vom Beklagten nicht konkret bestritten wurde, läßt sich die Masseunzulänglichkeit ablesen (vergleiche hierzu BAG NJW 1999, 517).

    Der Einwand der Masseunzulänglichkeit ist vielmehr erst dann gegeben, wenn die gleichmäßige Erfüllung der Masseansprüche ernsthaft gefährdet ist (vergleiche BAG NJW 1999, 517).

  • LAG Düsseldorf, 17.05.1999 - 18 (16) Sa 194/99

    Arbeitsentgelt: Konkursausfallgeld - Rückfall des Anspruchs auf den Arbeitnehmer

    (vgl. BAG, Urteil vom 16.10.1985, AP Nr. 17 zu § 59 KO; BAG, Urteil vom 31.01.1979, AP Nr. 1 zu § 60 KO; BAG, Urteil vom 11.08.1998, NZA 1999, Seite 427).
  • LAG Hessen, 04.08.2000 - 9 Ta 198/00

    Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Festsetzung von Prozesskosten bei

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Rechtsprechung
   LAG Köln, 07.08.1998 - 11 Sa 620/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4332
LAG Köln, 07.08.1998 - 11 Sa 620/98 (https://dejure.org/1998,4332)
LAG Köln, Entscheidung vom 07.08.1998 - 11 Sa 620/98 (https://dejure.org/1998,4332)
LAG Köln, Entscheidung vom 07. August 1998 - 11 Sa 620/98 (https://dejure.org/1998,4332)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindung des Arbeitgebers im Falle der Gewährung eines von ihm als freiwillige Zuwendung bezeichneten Weihnachtsgeldes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 133; BGB § 157
    Auslegung des Arbeitsvertrages; Weihnachtsgeld; Urlaubsgeld; Gratifikation; Freiwilligkeitsvorbehalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 166
  • ARST 1999, 43
  • NZA-RR 1998, 529
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG München, 14.03.2007 - 10 Sa 1001/06

    Betriebsübergang - Auskunftserteilung Bonuszahlung - anteiliger Anspruch gegen

    Daher muss es der Arbeitgeber in seiner Erklärung gegenüber dem Arbeitnehmer unmissverständlich machen, wenn er sich den Widerruf einer zugesagten Bonusleistung vorbehalten, also eine vertragliche Bindung verhindern will (vgl. BAG vom 23.10.2002 - 10 AZR 48/02 = AP Nr. 243 zu § 611 BGB "Gratifikation"; LAG Köln NZA-RR 1998, 529; Stück DB 2006, 782).
  • LAG Hessen, 28.11.2001 - 7 Sa 1517/01

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages

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