Rechtsprechung
   LAG Köln, 20.12.2000 - 7 Sa 658/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,13160
LAG Köln, 20.12.2000 - 7 Sa 658/00 (https://dejure.org/2000,13160)
LAG Köln, Entscheidung vom 20.12.2000 - 7 Sa 658/00 (https://dejure.org/2000,13160)
LAG Köln, Entscheidung vom 20. Dezember 2000 - 7 Sa 658/00 (https://dejure.org/2000,13160)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses; Widerlegungspflicht des Arbeitgebers bei einer behaupteten Notwehrsituation durch den Arbeitnehmer; Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bei Schlechtleistung durch Arbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ARST 2001, 187
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche

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  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.12.2019 - 3 Sa 234/19

    Außerordentliche Tatkündigung - versäumte Kündigungserklärungsfrist - fehlender

    Zu den die Kündigung begründen Tatsachen, die der Kündigende vortragen und gegebenenfalls beweisen muss, gehören auch diejenigen, die Rechtfertigungs-und Entschuldigungsgründe (z.B. eine vereinbarte Arbeitsbefreiung, die Einwilligung des Arbeitgebers in eine Wettbewerbstätigkeit; eine "Notwehrsituation", vgl. LAG Köln 20.12.2000 ARST 2001, 187) für das Verhalten des gekündigten Arbeitnehmers ausschließen (BAG 06.08.1987 EzA § 626 BGB n.F. Nr. 109; 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06, EzA-SD 8/2009 S. 9: Notwehr bei tätlicher Auseinandersetzung; 03.11.2011 EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 79 = NZA 2012, 607).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.10.2017 - 3 Sa 285/17

    Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung - Sachbearbeiterin im

    Zu den die Kündigung begründen Tatsachen, die der Kündigende vortragen und gegebenenfalls beweisen muss, gehören auch diejenigen, die Rechtfertigungs-und Entschuldigungsgründe (z.B. eine vereinbarte Arbeitsbefreiung, die Einwilligung des Arbeitgebers in eine Wettbewerbstätigkeit: eine "Notwehrsituation", vgl. LAG Köln 20.12.2000 ARST 2001, 187) für das Verhalten des gekündigten Arbeitnehmers ausschließen (BAG 06.08.1987 EzA § 626 BGB n.F. Nr. 109; 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06, EzA-SD 8/2009 S. i; Notwehr bei tätlicher Auseinandersetzung; 03.11.2011 EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 79 = NZA 2012, 607).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.06.2016 - 3 Sa 24/16

    Wiederholungskündigung - Kündigungsgrund der sexuellen Belästigung

    Zu den die Kündigung begründen Tatsachen, die der Kündigende vortragen und ggf. beweisen muss, gehören auch diejenigen, die Rechtfertigungs-und Entschuldigungsgründe (z.B. eine vereinbarte Arbeitsbefreiung, die Einwilligung des Arbeitgebers in eine Wettbewerbstätigkeit: eine "Notwehrsituation", vgl. LAG Köln 20.12.2000 ARST 2001, 187) für das Verhalten des gekündigten Arbeitnehmers ausschließen (BAG 06.08.1987 EzA § 626 BGB n.F. Nr. 109; 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06, EzA-SD 8/2009 S. i; Notwehr bei tätlicher Auseinandersetzung; 03.11.2011 EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 79 = NZA 2012, 607).
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   LAG Köln, 08.12.2000 - 11 Sa 867/00   

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https://dejure.org/2000,14884
LAG Köln, 08.12.2000 - 11 Sa 867/00 (https://dejure.org/2000,14884)
LAG Köln, Entscheidung vom 08.12.2000 - 11 Sa 867/00 (https://dejure.org/2000,14884)
LAG Köln, Entscheidung vom 08. Dezember 2000 - 11 Sa 867/00 (https://dejure.org/2000,14884)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Eindeutigkeit einer Kündigungserklärung; Objektiver Erklärungswert einer Kündigung; Verweisung auf eine noch auszusprechende Kündigung zur Ausübung von Verhandlungsdruck

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 133
    Kündigungserklärung; Auslegung einer Willenserklärung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ARST 2001, 187
 
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Rechtsprechung
   LAG Köln, 01.02.2001 - 10 Sa 625/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7060
LAG Köln, 01.02.2001 - 10 Sa 625/00 (https://dejure.org/2001,7060)
LAG Köln, Entscheidung vom 01.02.2001 - 10 Sa 625/00 (https://dejure.org/2001,7060)
LAG Köln, Entscheidung vom 01. Februar 2001 - 10 Sa 625/00 (https://dejure.org/2001,7060)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Geltungserhaltende Reduktion einer Bindungsklausel bei einer Gratifikation

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 139 § 157; AGBG § 6 § 23
    Gratifikation; Bindungsklausel; geltungserhaltende Reduktion

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 1000
  • ARST 2001, 187
  • NZA-RR 2001, 461
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Hamm, 11.05.2004 - 19 Sa 2132/03

    AGB-Kontrolle - Widerruf übertariflicher Leistungen - geltungserhaltende

    Insoweit entspricht das Ergebnis der ergänzenden Vertragsauslegung oft der geltungserhaltenden Reduktion (vgl. Gotthard, a.a.O., Rdnr. 330; Preis, a.a.O., S. 28; vgl. zur Entscheidung des Fall einer unzulässig langen Rückzahlungsklausel bei einer Gratifikation nach bisherigem Recht auch LAG Köln, Urteil vom 1. Februar 2001 = NZA-RR 2001, 461 ).
  • LAG Hamm, 04.05.2004 - 19 Sa 360/04

    AGB-Kontrolle - Vertragsstrafe - geltungserhaltende Reduktion

    Insoweit entspricht das Ergebnis der ergänzenden Vertragsauslegung oft der geltungserhaltenden Reduktion (vgl. Gotthard, a.a.O., Rdnr. 330; Preis, a.a.O., S. 28; vgl. zur Entscheidung des Fall einer unzulässig langen Rückzahlungsklausel bei einer Gratifikation nach bisherigem Recht auch LAG Köln, Urteil vom 1. Februar 2001 = NZA-RR 2001, 461 ).
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Rechtsprechung
   LAG Berlin, 03.04.2001 - 3 Sa 2778/00   

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https://dejure.org/2001,13912
LAG Berlin, 03.04.2001 - 3 Sa 2778/00 (https://dejure.org/2001,13912)
LAG Berlin, Entscheidung vom 03.04.2001 - 3 Sa 2778/00 (https://dejure.org/2001,13912)
LAG Berlin, Entscheidung vom 03. April 2001 - 3 Sa 2778/00 (https://dejure.org/2001,13912)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung im Fall ordentlicher Unkündbarkeit; unternehmerische Entscheidungsfreiheit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ARST 2001, 187
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 17.01.1995 - 3 AZR 359/94

    Abfindungen für befristet beschäftigte Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Berlin, 03.04.2001 - 3 Sa 2778/00
    Fällt die Geschäftsgrundlage nachträglich fort, kann die durch die vertragliche Abrede belastete Partei von der anderen Vertragspartei eine Anpassung des Vertrages fordern (BAGNZA 1995, 949(951) [BAG 17.01.1995 - 3 AZR 359/94] ).
  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 357/89

    Soziale Auswahl bei Kündigungen mit Hilfe eines Punkteschemas

    Auszug aus LAG Berlin, 03.04.2001 - 3 Sa 2778/00
    Zwar stellt die von dem Beklagten beschlossene Verlagerung der Reinigungsarbeiten auf eine Fremdfirma grundsätzlich eine unternehmerische Entscheidung dar, die vom Gericht nicht auf ihre Zweckmäßigkeit nachgeprüft werden kann, sondern nur darauf, ob die Rationalisierungsmaßnahme offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (BAGNZA 1990, 729(731) [BAG 18.01.1990 - 2 AZR 357/89] ).
  • BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 362/04

    Außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist

    Dem Arbeitgeber kann eine betriebliche Organisationsänderung nicht mit dem Hinweis verwehrt werden, die Fremdvergabe einer bestimmten Tätigkeit dürfe nur insoweit gehen, als noch unkündbare Arbeitnehmer beschäftigt werden (LAG Berlin 3. April 2001 - 3 Sa 2778/00 - RzK I 6f Nr. 27; Kiel NZA Beil. 1/2005, 18, 22).
  • ArbG Berlin, 23.10.2015 - 28 Ca 9903/15

    Sonderkündigungsschutz des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

    Die Ausnahme kann auf den vorliegenden Fall nicht übertragen werden, weil die ordentliche Kündigung durch eine mit freier Willensentschließung rechtswirksam zustande gekommene vertragliche Abrede mit dem vollen Bewusstsein und dem eindeutigen Geschäftswillen beider Vertragsparteien ausdrücklich für die Dauer von fünf Jahren ausgeschlossen wurde"; LAG Berlin 3.4.2001 - 3 Sa 2778/00 - ArbuR 2001, 237: "Ein hierdurch [gemeint: ,Oursourcing' von Reinigungsleistungen; d.U.] bedingter Wegfall der Arbeitsplätze der unkündbaren Arbeitnehmer führt aber noch nicht automatisch dazu, dass es dem Arbeitgeber unzumutbar ist an den Arbeitsverhältnissen mit den unkündbaren Arbeitnehmern festzuhalten.
  • LAG Köln, 26.11.2009 - 7 Sa 714/09

    Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen Verletzung gesetzlicher Nachweis- und

    Die zugelassenen Ausnahmen beschränken sich jedoch auf besondere Konstellationen, einerseits bei der betriebsbedingten Kündigung, andererseits bei der personen- bzw. krankheitsbedingten Kündigung (BAG NZA 2002, 963; BAG NZA 2005, 1289; BAG AP § 626 BGB Nr. 143 und Nr. 148; BAG AP § 626 BGB Krankheit Nr. 7, Nr. 11 und Nr. 13; LAG Köln v. 1.6.2005, 3 Sa 2778/00; Erfurter Kommentar/Müller-Glöge, § 626 BGB Rdnr. 88, 108f.; APS/Dörner, § 626 BGB Rdnr.66) .
  • ArbG Hamburg, 19.12.2012 - 26 Ca 255/12

    Kündigung mit Auslauffrist - sinnentleertes Arbeitsverhältnis

    So hat das LAG Berlin (3. April 2001 - 3 Sa 2778/00 - Rzk I 6 f Nr. 27 Ls.) zB.
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