Rechtsprechung
   BFH, 16.11.2011 - VI R 19/11   

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https://dejure.org/2011,1033
BFH, 16.11.2011 - VI R 19/11 (https://dejure.org/2011,1033)
BFH, Entscheidung vom 16.11.2011 - VI R 19/11 (https://dejure.org/2011,1033)
BFH, Entscheidung vom 16. November 2011 - VI R 19/11 (https://dejure.org/2011,1033)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Offensichtlich verkehrsgünstigere" Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erfordert keine Zeitersparnis von mindestens 20 Minuten - Fehlende Aufteilung des beruflich veranlassten Anteils an Reisekosten bei Besuch einer Computermesse

  • openjur.de

    "Offensichtlich verkehrsgünstigere" Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erfordert keine Zeitersparnis von mindestens 20 Minuten; Fehlende Aufteilung des beruflich veranlassten Anteils an Reisekosten bei Besuch einer Computermesse

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 4, EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 12 Nr 1, FGO § 126 Abs 3 S 1 Nr 2
    "Offensichtlich verkehrsgünstigere" Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erfordert keine Zeitersparnis von mindestens 20 Minuten - Fehlende Aufteilung des beruflich veranlassten Anteils an Reisekosten bei Besuch einer Computermesse

  • Bundesfinanzhof

    "Offensichtlich verkehrsgünstigere" Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erfordert keine Zeitersparnis von mindestens 20 Minuten - Fehlende Aufteilung des beruflich veranlassten Anteils an Reisekosten bei Besuch einer Computermesse

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 4 EStG 2002, § 9 Abs 1 S 1 EStG 2002, § 12 Nr 1 EStG 2002, § 126 Abs 3 S 1 Nr 2 FGO
    "Offensichtlich verkehrsgünstigere" Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erfordert keine Zeitersparnis von mindestens 20 Minuten - Fehlende Aufteilung des beruflich veranlassten Anteils an Reisekosten bei Besuch einer Computermesse

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    "Offensichtlich verkehrsgünstigere" Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

  • Betriebs-Berater

    "Offensichtlich verkehrsgünstigere" Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    "Offensichtlich verkehrsgünstigere" Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erfordert keine Zeitersparnis von mindestens 20 Minuten - Fehlende Aufteilung des beruflich veranlassten Anteils an Reisekosten bei Besuch einer Computermesse

  • ra.de
  • rewis.io

    "Offensichtlich verkehrsgünstigere" Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erfordert keine Zeitersparnis von mindestens 20 Minuten - Fehlende Aufteilung des beruflich veranlassten Anteils an Reisekosten bei Besuch einer Computermesse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4
    Erforderliche Zeitersparnis zur Beurteilung einer Straßenverbindung als "offensichtlich verkehrsgünstiger"

  • rechtsportal.de

    EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4
    Erforderliche Zeitersparnis zur Beurteilung einer Straßenverbindung als "offensichtlich verkehrsgünstiger"

  • datenbank.nwb.de

    "Offensichtlich verkehrsgünstigere" Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erfordert keine Zeitersparnis von mindestens 20 Minuten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ?Offensichtlich verkehrsgünstigere? Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erfordert keine Zeitersparnis von mindestens 20 Minuten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (24)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte: "Offensichtlich verkehrsgünstigere" Straßenverbindung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - nicht immer der kürzeste Weg

  • lto.de (Kurzinformation)

    Entfernungspauschale - Auch längerer Weg zur Arbeit steuerlich absetzbar

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erforderliche Zeitersparnis zur Beurteilung einer Straßenverbindung als "offensichtlich verkehrsgünstiger"

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Entfernungspauschale für längere, aber verkehrsgünstigere Fahrstrecke

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Entfernungspauschale für "günstigsten" Arbeitsweg

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte: Offensichtlich verkehrsgünstigere Straßenverbindung

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Bundesfinanzhof spricht Machtwort zu Wegekosten

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    "Verkehrsgünstigere" Straßenverbindung - Urteil zur Entfernungspauschale

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Entfernungspauschale: Längere Wege sind möglich

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Offensichtlich verkehrsgünstigere Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Entfernungspauschale: Längere Arbeitswege möglich

  • kanzlei-nickert.de (Kurzinformation)

    Kürzeste Strecke oder verkehrsgünstiger Weg

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - Offensichtlich verkehrsgünstigere Straßenverbindung

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Entfernungspauschale - Steuerpflichtige dürfen auch Umwegstrecken steuerlich berücksichtigen

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Aufwendungen für den Besuch der CeBIT können aufteilbar sein

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Werbungskosten: BFH zur Entfernungspauschale für eine längere, aber schnellere Alternativstrecke

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte: "Offensichtlich verkehrsgünstigere" Straßenverbindung

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Entfernungspauschale bei offensichtlich verkehrsgünstigerer Strecke

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Pendlerpauschale für günstigere Strecke

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    "Offensichtlich verkehrsgünstigere" Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Offensichtlich verkehrsgünstigere Straßenverbindung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Längerer Arbeitsweg kann günstiger sein

Besprechungen u.ä. (2)

  • steuer-schutzbrief.de (Entscheidungsbesprechung)

    Pendlerpauschale: BFH erleichtert Umweg zur Arbeit

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - Offensichtlich verkehrsgünstigere Straßenverbindung

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 236, 65
  • NJW 2012, 1390
  • NZA 2012, 492
  • BB 2012, 623
  • DB 2012, 323
  • BStBl II 2012, 520
  • ASR 2012, 2
  • NZA-RR 2012, 263
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 10.10.1975 - VI R 33/74

    Fahrkosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; Benutzung einer

    Auszug aus BFH, 16.11.2011 - VI R 19/11
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), der sich die Finanzverwaltung angeschlossen hat, ist eine Straßenverbindung dann als verkehrsgünstiger als die kürzeste Verbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anzusehen, wenn der Arbeitnehmer eine andere --längere-- Straßenverbindung nutzt und auf diese Weise die Arbeitsstätte trotz gelegentlicher Verkehrsstörungen in der Regel schneller und pünktlicher erreicht (BFH-Urteil vom 10. Oktober 1975 VI R 33/74, BFHE 117, 70, BStBl II 1975, 852; BFH-Beschluss vom 10. April 2007 VI B 134/06, BFH/NV 2007, 1309; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 11. Dezember 2001 IV C 5-S 2351-300/01, BStBl I 2001, 994).

    Diese Rechtslage wiederum gründete sich wesentlich auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats (BFH-Urteil in BFHE 117, 70, BStBl II 1975, 852), die in Fällen, in denen zur Ableitung der Verkehrsströme längere, aber zeitlich günstigere Verkehrsverbindungen durch Schnell- oder Ringstraßen geschaffen worden waren, denjenigen Arbeitnehmern, die solche Verkehrsadern auch tatsächlich regelmäßig nutzten, den Abzug der hierdurch entstehenden höheren Aufwendungen ermöglichen wollte.

  • BFH, 10.04.2007 - VI B 134/06

    Entfernungspauschale; offensichtlich verkehrsgünstigere Straßenverbindung

    Auszug aus BFH, 16.11.2011 - VI R 19/11
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), der sich die Finanzverwaltung angeschlossen hat, ist eine Straßenverbindung dann als verkehrsgünstiger als die kürzeste Verbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anzusehen, wenn der Arbeitnehmer eine andere --längere-- Straßenverbindung nutzt und auf diese Weise die Arbeitsstätte trotz gelegentlicher Verkehrsstörungen in der Regel schneller und pünktlicher erreicht (BFH-Urteil vom 10. Oktober 1975 VI R 33/74, BFHE 117, 70, BStBl II 1975, 852; BFH-Beschluss vom 10. April 2007 VI B 134/06, BFH/NV 2007, 1309; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 11. Dezember 2001 IV C 5-S 2351-300/01, BStBl I 2001, 994).

    Diese Auslegung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 4 zweiter Halbsatz EStG ist mithin auch für die neu gefasste Regelung maßgeblich (BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 1309).

  • BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06

    Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

    Auszug aus BFH, 16.11.2011 - VI R 19/11
    Nach dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 21. September 2009 GrS 1/06 (BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672) ist der beruflich veranlasste Anteil an Reisekosten als Werbungskosten abziehbar, wenn eine Reise berufliche und private Veranlassungsbeiträge enthält, die jeweils nicht von untergeordneter Bedeutung sind.

    Damit hat es die im Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672 niedergelegten Grundsätze nicht angewandt, obwohl hierzu aufgrund der Gesamtumstände des Streitfalls Veranlassung bestanden hätte.

  • FG Rheinland-Pfalz, 15.11.2010 - 5 K 1482/08

    Ansatz der verkehrsgünstigeren Straßenverbindung zwischen Wohnung und

    Auszug aus BFH, 16.11.2011 - VI R 19/11
    Die Entscheidung ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2011, 1966 veröffentlicht.

    das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 15. November 2010  5 K 1482/08 und die Einspruchsentscheidung vom 12. März 2008 aufzuheben und den Einkommensteuerbescheid für 2006 dahingehend abzuändern, dass bei den Einkünften des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit weitere Werbungskosten in Höhe von 1.196,10 EUR sowie bei den Einkünften der Klägerin aus nichtselbständiger Arbeit weitere Werbungskosten in Höhe von 50, 88 EUR berücksichtigt werden.

  • BFH, 11.02.2010 - VI R 65/08

    Vermögensermittlung beim Unterhaltsempfänger (§ 33a Abs. 1 Satz 3 EStG)

    Auszug aus BFH, 16.11.2011 - VI R 19/11
    Angesichts dessen braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob dem FG die von der Revision gerügten Verfahrensfehler unterlaufen sind (Senatsurteil vom 11. Februar 2010 VI R 65/08, BFHE 228, 421, BStBl II 2010, 628, m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 18.07.2005 - 10 K 514/05

    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; kürzeste Straßenverbindung;

    Auszug aus BFH, 16.11.2011 - VI R 19/11
    Soweit in der Rechtsprechung der Finanzgerichte (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 18. Juli 2005  10 K 514/05 E, EFG 2005, 1852; Hessisches FG, Urteil vom 25. September 2006  1 K 1310/04, juris) eine Zeitersparnis von mindestens 20 Minuten für erforderlich gehalten wird, ist dem in dieser Allgemeinheit nicht zu folgen.
  • FG Hessen, 25.09.2006 - 1 K 1310/04

    Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; Kürzeste Verbindung; Verkehrsgünstig;

    Auszug aus BFH, 16.11.2011 - VI R 19/11
    Soweit in der Rechtsprechung der Finanzgerichte (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 18. Juli 2005  10 K 514/05 E, EFG 2005, 1852; Hessisches FG, Urteil vom 25. September 2006  1 K 1310/04, juris) eine Zeitersparnis von mindestens 20 Minuten für erforderlich gehalten wird, ist dem in dieser Allgemeinheit nicht zu folgen.
  • FG Rheinland-Pfalz, 21.02.2013 - 4 K 1810/11

    Offensichtlich verkehrsgünstigere Umwegstrecke - Private Lerngemeinschaften als

    Am 14. April 2012 wies der Berichterstatter den Klägervertreter telephonisch auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. November 2011 VI R 19/11 (BStBl II 2012, 520) hin sowie auf Unstimmigkeiten in den Angaben der Klägerin zu den Fahrtstrecken (Bl. 48 Prozessakte).

    "Offensichtlich" verkehrsgünstiger ist eine Straßenverbindung dann, wenn ihre Vorteilhaftigkeit so auf der Hand liegt, dass sich auch ein unvoreingenommener, verständiger Verkehrsteilnehmer unter den gegebenen Umständen für die Benutzung dieser Strecke entschieden hätte (s. BFH-Urteil vom 16. November 2011 VI R 19/11, BStBl II 2012, 520).

    In seiner dem letztgenannten Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz nachfolgenden Revisionsentscheidung vom 16. November 2011 VI R 19/11 (a.a.O.) hat der BFH klargestellt, dass nicht in jedem Fall eine Zeitersparnis von mindestens 20 Minuten verlangt werden könne, was sich schon daraus ergebe, dass nicht jeder Weg zur Arbeit regelmäßig mindestens 20 Minuten dauere.

  • BFH, 19.04.2012 - VI R 53/11

    Offensichtlich verkehrsgünstigere" Straßenverbindung und Fährverbindung

    Die Frage, ob eine Straßenverbindung als "offensichtlich verkehrsgünstiger" als die kürzeste Route angesehen werden kann, ist vielmehr nach den Umständen des Einzelfalls zu bestimmen (BFH-Urteile vom 16. November 2011 VI R 46/10, BFHE 236, 57; VI R 19/11, BFHE 236, 65).

    Da das Merkmal der Verkehrsgünstigkeit auch andere Umstände als eine Zeitersparnis beinhaltet (BFH-Urteil in BFHE 236, 65), kann eine Straßenverbindung auch dann "offensichtlich verkehrsgünstiger" sein als die kürzeste Verbindung, wenn sich dies aus Besonderheiten einer im Rahmen der kürzesten Straßenverbindung zu nutzenden Fährverbindung wie langen Wartezeiten, häufig auftretenden technischen Schwierigkeiten oder Auswirkungen der Witterungsbedingungen auf den Fährbetrieb ergibt.

  • BFH, 24.09.2013 - VI R 20/13

    Entfernungspauschale: Maßgebliche Straßenverbindung bei

    verbunden sind (z.B. Senatsurteil vom 16. November 2011 VI R 19/11, BFHE 236, 65, BStBl II 2012, 520).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.06.2013 - 3 K 56/12

    Entfernungspauschale mautpflichtige Straße als kürzeste Verbindung zwischen

    Nach den BFH-Entscheidungen vom 16. November 2011 ( VI R 19/11, BStBl. II 2012, 520 und VI R 46/10, BStBl. II 2012, 470) komme es für das Tatbestandsmerkmal "offensichtlich verkehrsgünstiger" nicht allein darauf an, ob die längere Streckenführung zu einer Zeitersparnis führe.

    Aus dem vom Kläger zitierten BFH Urteil vom 16. November 2011 ( VI R 19/11, BStBl II 2012, 520) ergebe sich lediglich, dass auch andere Umstände als eine Zeitersparnis zur Beurteilung einer Strecke als offensichtlich verkehrsgünstiger führen könnten.

    Da das Merkmal der Verkehrsgünstigkeit aber auch andere Umstände als eine Zeitersparnis beinhaltet (BFH-Urteil in BFH/NV 2012, 508), kann eine Straßenverbindung auch dann "offensichtlich verkehrsgünstiger" sein als die kürzeste Verbindung, wenn sich dies aus anderen Besonderheiten ergibt (z.B. langen Wartezeiten oder häufig auftretenden technischen Schwierigkeiten bei einer Fährverbindung oder Auswirkungen der Witterungsbedingungen auf den Fährbetrieb, Ampelschaltungen etc.).

  • FG Berlin-Brandenburg, 23.05.2017 - 7 K 7134/15

    "Offensichtlich verkehrsgünstigere" Straßenverbindung i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3

    Deshalb kann eine "offensichtlich verkehrsgünstigere" Straßenverbindung auch vorliegen, wenn nur eine relativ geringe oder gar keine Zeitersparnis zu erwarten ist, sich die Strecke jedoch aufgrund anderer Umstände als verkehrsgünstiger erweist als die kürzeste Verbindung (BFH, Urteil vom 16.11.2011 VI R 19/11, BStBl II 2012, 520, 2. c) der Gründe m. w. N.).
  • BFH, 12.12.2013 - VI R 49/13

    Entfernungspauschale: Maßgebliche Straßenverbindung bei Erhebung von

    verbunden sind (z.B. Senatsurteil vom 16. November 2011 VI R 19/11, BFHE 236, 65, BStBl II 2012, 520).
  • BFH, 12.12.2012 - VI B 50/12

    Schlüssige Darlegung eines Verfahrensmangels wegen Nichtaussetzung bzw. Ruhen des

    b) Entgegen der Auffassung des Klägers enthält das Urteil des FG auch keine Rechtssätze, die von denen der Senatsentscheidungen vom 16. November 2011 VI R 46/10 (BFHE 236, 57, BStBl II 2012, 470) und VI R 19/11 (BFHE 236, 65, BStBl II 2012, 520) zur Frage des Vorliegens einer offensichtlich verkehrsgünstigeren Straßenverbindung abweichen würden.
  • BFH, 28.01.2014 - III B 20/13

    Revisionszulassung wegen fehlerhafter Kostenentscheidung - Divergenzrüge

    dd) Soweit gerügt wird, das FG sei bei der Anerkennung von Fahrtaufwendungen mit dem Rechtssatz, wonach "stets die kürzeste, nicht aber die verkehrsgünstigste Verbindung anzusetzen ist", von der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BFH-Urteile vom 16. November 2011 VI R 19/11, BFHE 236, 65, BStBl II 2012, 520; vom 21. März 2013 VI R 46/11, BFHE 241, 175, BStBl II 2013, 1044; vom 19. April 2012 VI R 53/11, BFHE 237, 446, BStBl II 2012, 802) abgewichen, kann offenbleiben, ob das FG seinem Urteil diesen Rechtssatz überhaupt zugrunde gelegt hat.
  • LAG Hamburg, 07.06.2012 - 2 TaBV 4/12

    Unterschiedliche Kantinenpreise für Leiharbeitnehmer und Stammmitarbeiter -

    Daraus ergibt sich aber auch, dass eine unterschiedliche Kantinenpreisgestaltung hinsichtlich von Stammbeschäftigten und Leiharbeitnehmern gesetzwidrig ist (so auch: Kock, DB 2012, S. 323, 325; Grüneberg, AiB 2012, S. 176, 177; Ulber, AiB 2012, S. 7, 11; insoweit wohl auch: Vielmeier, NZA 2012, S. 535, 538).
  • FG Sachsen, 05.11.2012 - 6 K 204/12

    Zur Vermeidung eines beschrankten Bahnübergangs gewählte Umwegstrecke kann

    Da das Merkmal der Verkehrsgünstigkeit auch andere Umstände als eine Zeitersparnis beinhaltet (vgl. BFH, DStR 2012, 1382; BFH, BFHE 236, 65), kann eine Straßenverbindung auch dann "offensichtlich verkehrsgünstiger" sein als die kürzeste Verbindung, wenn sich dies aus Besonderheiten der im Rahmen der kürzesten Straßenverbindung bestehenden Streckenführung ergibt (vgl. BFH, DStR 2012, 1382 für eine Fährverbindung wie langen Wartezeiten, häufig auftretenden technischen Schwierigkeiten oder Auswirkungen der Witterungsbedingungen auf den Fährbetrieb).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 25.10.2011 - 4 U 540/10 - 168, 4 U 540/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,710
OLG Saarbrücken, 25.10.2011 - 4 U 540/10 - 168, 4 U 540/10 (https://dejure.org/2011,710)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25.10.2011 - 4 U 540/10 - 168, 4 U 540/10 (https://dejure.org/2011,710)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25. Oktober 2011 - 4 U 540/10 - 168, 4 U 540/10 (https://dejure.org/2011,710)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • autokaufrecht.info

    Beweislast bei ungenügender Nachbesserung

  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 434 Abs 1 S 1 BGB, § 434 Abs 1 Nr 1 BGB, § 434 Abs 1 Nr 2 BGB, § 446 S 1 BGB, § 474 Abs 1 BGB
    Gebrauchtwagenkauf: Beweislast für eine fehlgeschlagene Nachbesserung; Beweisanforderung an den Nachweis; Beginn der 6-Monatsfrist für die Beweislastumkehr

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch des Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs bei Fehlschlagen der Nachbesserung wegen eines Fehlers am Automatikgetriebe des PKW; Anforderungen an die Nachweispflicht des Käufers hinsichtlich des Fehlschlagens der Nachbesserung des Verkäufers

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrzeugkaufvertrag - Beweisanforderung für fehlgeschlagene Nacherfüllung

  • Betriebs-Berater

    Beweisanforderungen beim Fehlschlagen der Nachbesserung

  • rabüro.de

    Zur Darlegungslast hinsichtlich einer fehlgeschlagenen Nachbesserung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 434 Abs. 1 Nr. 1; BGB § 434 Abs. 1 Nr. 2
    Rechte des Käufers bei Mängeln eines Gebrauchtfahrzeugs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fehlerhafte Nachbesserung: Beweislast grdsätzlich beim Käufer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagenkauf: Beweislast für eine fehlgeschlagene Nachbesserung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Gebrauchtwagen mit defektem Automatikgetriebe - Tritt an einem Bauteil der gleiche Fehler erneut auf, ist die Nachbesserung misslungen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Beweislastumkehr bei Nachbesserung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Beweislastumkehr bei Nachbesserung

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beweislastumkehr bei Nachbesserung (IBR 2012, 1002)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Nachweis des Fehlschlagens der Nachbesserung (IBR 2012, 1001)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 285
  • BB 2012, 284
  • ASR 2012, 2
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 09.03.2011 - VIII ZR 266/09

    Zur Beweislast für einen Mangel der Kaufsache nach der Durchführung von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.10.2011 - 4 U 540/10
    Diese aus § 363 BGB folgende Beweislastverteilung gilt auch dann, wenn der Käufer die Kaufsache nach einer erfolglosen Nachbesserung wieder entgegengenommen hat (BGH, Urt. v. 9.3.2011 - VIII ZR 266/09, NJW 2011, 1664; Urt. v. 11.2.2009 - VIII ZR 274/07, NJW 2009, 1341).

    ccc) Dieses Beweismaß hat das Landgericht beachtet: Bereits der enge zeitliche Abstand zwischen der Übergabe des reparierten Fahrzeugs (am 10.2.2007) und dem Auftreten des zweiten, gleichartigen Schadensfalls legt einen Zusammenhang zwischen Reparatur und Schaden nahe (vgl. hierzu BGH, NJW 2011, 1664 Rdnr. 16).

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn das erneute Auftreten des Mangelsymptoms nicht auf einer unsachgemäßen Behandlung der Kaufsache nach deren erneuter Übernahme durch den Käufer oder einen Dritten beruhen kann (BGH, NJW 2011, 1664).

  • BGH, 10.06.2008 - VI ZR 248/07

    Entschädigung der entgangenen Nutzung eines Freizeitzwecken dienenden Wohnmobils

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.10.2011 - 4 U 540/10
    aa) Nach gefestigter Rechtsprechung stellt auch der vorübergehende Verlust der Gebrauchsmöglichkeit eines Kraftfahrzeugs einen Vermögensschaden dar, wenn der Geschädigte für die Zeit des Nutzungsausfalls auf die Anmietung eines Ersatzwagens verzichtet (BGHZ 56, 214, 215; 40, 345, 347 ff.; BGH, NJW 2010, 2427; Urt. v. 10.3.2009 - VI ZR 211/08, NJW 2009, 1663, 1664; Urt. v. 10.6.2008 - VI ZR 248/07, NJW-RR 2008, 1198).

    Bei Fahrzeugen, auf deren ständige Verfügbarkeit die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung häufig angewiesen ist, stellt bereits die Gebrauchsmöglichkeit einen geldwerten Vorteil dar, dessen Entziehung als Vermögensschaden anzusehen ist (BGHZ 56, 215; BGH, NJW 2010, 2427; NJW-RR 2008, 1198).

  • BGH, 06.06.1973 - IV ZR 164/71

    Beweiserhebung und -würdigung im Vaterschaftsprozeß

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.10.2011 - 4 U 540/10
    Der Richter darf und muss sich in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGHZ 53, 254, 256; 61, 165, 169 f.; Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl., § 286 Rdnr. 19).
  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 402/94

    Umfang der Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten bei nicht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.10.2011 - 4 U 540/10
    ccc) Schließlich verhelfen die Rechtsgrundsätze über Beweiserleichterungen bei Beweisvereitelung (vgl. hierzu: P/W/W/Laumen, ZPO, 3. Aufl., § 286 Rdnr. 86 ff.; BGHZ 132, 47, 50; NJW 2006, 436; Urt. v. 25.6.1997 - VIII ZR 300/96 - NJW 1997, 3311, 3312; Urt. v. 23.10.2008 - VII ZR 64/07, MDR 2009, 80 f.) der Berufung nicht zum Erfolg: Es war nicht der Kläger, sondern die Beklagte, die das Getriebe reparierte.
  • BGH, 29.03.2006 - VIII ZR 173/05

    Anforderungen an das Vorliegen eines Gewerbes des Verkäufers beim

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.10.2011 - 4 U 540/10
    Erforderlich ist es vielmehr, den vollen Beweis des Gegenteils der vermuteten Tatsache zu erbringen (BGH, Urt. v. 19.3.2006 - VIII ZR 173/05, NJW 2006, 2250, 2253; Palandt/Weidenkaff, aaO, § 476 Rdnr. 8a; Martis, MDR 2010, 844).
  • BGH, 11.02.2009 - VIII ZR 274/07

    Beweislast für das Fehlschlagen einer Nachbesserung des Verkäufers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.10.2011 - 4 U 540/10
    Diese aus § 363 BGB folgende Beweislastverteilung gilt auch dann, wenn der Käufer die Kaufsache nach einer erfolglosen Nachbesserung wieder entgegengenommen hat (BGH, Urt. v. 9.3.2011 - VIII ZR 266/09, NJW 2011, 1664; Urt. v. 11.2.2009 - VIII ZR 274/07, NJW 2009, 1341).
  • BGH, 30.09.1963 - III ZR 137/62

    Ersatz von Nutzungsausfall

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.10.2011 - 4 U 540/10
    aa) Nach gefestigter Rechtsprechung stellt auch der vorübergehende Verlust der Gebrauchsmöglichkeit eines Kraftfahrzeugs einen Vermögensschaden dar, wenn der Geschädigte für die Zeit des Nutzungsausfalls auf die Anmietung eines Ersatzwagens verzichtet (BGHZ 56, 214, 215; 40, 345, 347 ff.; BGH, NJW 2010, 2427; Urt. v. 10.3.2009 - VI ZR 211/08, NJW 2009, 1663, 1664; Urt. v. 10.6.2008 - VI ZR 248/07, NJW-RR 2008, 1198).
  • BGH, 15.06.1983 - VIII ZR 131/82

    Ersatzfähigkeit entgangener Gebrauchsmöglichkeiten eines Kfz bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.10.2011 - 4 U 540/10
    Dessen ungeachtet findet der Anspruch auf Erstattung von Nutzungsausfall bei Lieferung einer mangelhaften Sache seine Rechtsgrundlage auch unmittelbar in § 281, § 280 Abs. 1 BGB: Der auf das positive Interesse gerichtete Schadensersatzanspruch des Käufers umfasst typischerweise auch den Ersatz eines Nutzungsausfallschadens, der dadurch entsteht, dass dem Käufer infolge eines Mangels die Nutzung der Kaufsache entgeht (BGHZ 174, 290, 293; BGHZ 88, 11, 13; 77, 215, 218; Urt. v. 14.4.2010 - VIII ZR 145/09, NJW 2010, 2426, 2427; Palandt/Weidenkaff, BGB, 70. Aufl., § 437 Rdnr. 36).
  • OLG Celle, 04.08.2004 - 7 U 30/04

    Anwendung der Vermutungsregelung des § 476 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) auf ein

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.10.2011 - 4 U 540/10
    b) Auch soweit das Landgericht im Ausfall des Getriebes nach einer Fahrleistung von nur 115.500 km einen Sachmangel des Pkws im Sinne des § 434 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BGB erblickt hat, greift die Berufung dieses Beweisergebnis nicht an: Zwar stellt beim Gebrauchtwagenkauf die normale verschleißbedingte Funktionsbeeinträchtigung regelmäßig keinen Mangel dar (BGH, Urt. v. 23.11.2005 - VIII ZR 43/05, NJW 2006, 434, 435; KG ZGS 2005, 76; OLG Celle NJW 2004, 3566; Palandt/Weidenkaff, aaO, § 434 Rdnr. 74; Martis, MDR 2010, 840, 842 m. umf. Nachw.).
  • BGH, 11.11.2008 - VIII ZR 265/07

    Anspruch des Autokäufers auf Rückerstattung gezahlter Reparaturkosten bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.10.2011 - 4 U 540/10
    Im Übrigen stehe die angefochtene Entscheidung mit den Rechtsgrundsätzen des Bundesgerichtshofs in Einklang, die dieser im Urteil vom 11.1.2008 - VIII ZR 265/07 in einem vergleichbaren Fall aufgestellt habe.
  • BGH, 28.11.2007 - VIII ZR 16/07

    Zum Anspruch des Käufers auf Erstattung von Mietwagenkosten nach Rücktritt vom

  • BGH, 14.04.2010 - VIII ZR 145/09

    Käufer hat Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfallschadens auch nach Rücktritt

  • BGH, 25.06.1997 - VIII ZR 300/96

    Verzicht auf Einwand der nicht rechtzeitig erhobenen Mängelrüge; Recht auf

  • BGH, 02.06.2004 - VIII ZR 329/03

    Darlegungs- und Beweislast für Sachmängel beim Kauf

  • BGH, 02.06.1980 - VIII ZR 78/79

    Turnhallenfußboden - § 477 BGB <Fassung bis 31.12.01>, pVV,

  • BGH, 18.07.2007 - VIII ZR 259/06

    Beweislastumkehr gemäß § 476 BGB bei beschädigter Zylinderkopfdichtung und

  • BGH, 18.05.1971 - VI ZR 52/70

    Umfang und Höhe des Nutzungsausfalls bei einem Kraftfahrzeugschaden

  • BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 43/05

    Beweisvereitelung eines Gebrauchtwagenkäufers bei Beseitigung eines angeblich

  • KG, 16.07.2004 - 25 U 17/04

    Mängel beim Gebrauchtwagenkauf: Eintritt der Funktionsunfähigkeit auf Grund von

  • BGH, 23.10.2008 - VII ZR 64/07

    Darlegungs--und Beweislast für die Mängelfreiheit einer Werkleistung vor Abnahme

  • BGH, 10.03.2009 - VI ZR 211/08

    Schätzung der geforderten abstrakten Nutzungsausfallentschädigung bis zur

  • OLG Saarbrücken, 18.04.2013 - 4 U 52/12

    Gebrauchtwagenkaufvertrag: Rücktritt nach einem Nachbesserungsversuch

    Diese aus § 363 BGB folgende Beweislastverteilung gilt auch dann, wenn der Käufer die Kaufsache nach einer erfolglosen Nachbesserung wieder entgegengenommen hat (BGH NJW 2011, 1664 Rn. 11; Senat NJW-RR 2012, 285, 287).
  • LG Bamberg, 24.10.2016 - 2 O 21/16

    Ansprüche bei einem vom "Abgasskandal" betroffenen Fahrzeug

    Falls diese Nachbesserung tatsächlich ungeeignet und damit selbst mangelhaft sein sollte, etwa weil die Eigenschaften des Motors dadurch nachteilig verändert werden sollten, würde eine neue Pflichtverletzung vorliegen und somit eine neue Verjährungsfrist beginnen (vgl. BGH NJW 2006, 47; OLG Saarbrücken NJW-RR 2012, 285; Haas/Medicus/Rolland/Schäfer/Wendtland, Das neue Schuldrecht, 2002, Kap. 5 Rdnrn. 332, 333; Palandt BGB 75.A. § 438, 16 a).
  • OLG Hamm, 29.04.2014 - 28 U 51/13

    Autokauf; Gebrauchtwagenkauf; Fehlschlagen der Nachbesserung; Symptom eines

    Hierzu reicht allein die Feststellung der Gleichartigkeit der jeweils aufgetretenen Mängelerscheinungen jedenfalls dann nicht aus, wenn hierfür verschiedene Ursachen in Betracht kommen und wenn zwischen der Nachbesserung und dem Wiederauftreten des Mangelsymptoms ein längerer Zeitraum oder eine längere Fahrstrecke liegen (vgl. Reinking/Eggert, Autokauf, 12. Aufl., Rn 1007f., OLG Saarbrücken, Urt. v. 25.10.2011, 4 U 540/10, NJW-RR 2012, 285).
  • LG Bamberg, 16.01.2017 - 2 O 243/16

    VW-Abgasskandal - Zum Anspruch auf Nachlieferung eines mangelfreien Pkw

    Falls diese Nachbesserung tatsächlich ungeeignet und damit selbst mangelhaft sein sollte, etwa weil die Eigenschaften des Motors dadurch nachteilig verändert werden sollten, würde eine neue Pflichtverletzung vorliegen und somit eine neue Verjährungsfrist beginnen (vgl. BGH NJW 2006, 47; OLG Saarbrücken NJW-RR 2012, 285; Haas/Medicus/Rolland/Schäfer/Wendtland, Das neue Schuldrecht, 2002, Kap. 5 Rdnrn. 332, 333; Palandt BGB 75.A. § 438, 16 a).
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Rechtsprechung
   BFH, 03.03.2011 - IV R 45/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1706
BFH, 03.03.2011 - IV R 45/08 (https://dejure.org/2011,1706)
BFH, Entscheidung vom 03.03.2011 - IV R 45/08 (https://dejure.org/2011,1706)
BFH, Entscheidung vom 03. März 2011 - IV R 45/08 (https://dejure.org/2011,1706)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Ansprüche und Verpflichtungen einer Personenhandelsgesellschaft aus einer von ihr abgeschlossenen Lebensversicherung auf das Leben eines Angehörigen eines Gesellschafters können Betriebsvermögen sein - Aktivierung der Ansprüche - Anteilige Prämienzahlungen als ...

  • openjur.de

    Ansprüche und Verpflichtungen einer Personenhandelsgesellschaft aus einer von ihr abgeschlossenen Lebensversicherung auf das Leben eines Angehörigen eines Gesellschafters können Betriebsvermögen sein; Aktivierung der Ansprüche; Anteilige Prämienzahlungen als ...

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 4 Abs 4, EStG § 6 Abs 1 Nr 1, EStG § 6 Abs 1 Nr 2, HGB § 253 Abs 1, HGB § 255 Abs 1, EStG § 4 Abs 4, EStG § 6 Abs 1 Nr 1, EStG § 6 Abs 1 Nr 2, AO § 42
    Ansprüche und Verpflichtungen einer Personenhandelsgesellschaft aus einer von ihr abgeschlossenen Lebensversicherung auf das Leben eines Angehörigen eines Gesellschafters können Betriebsvermögen sein - Aktivierung der Ansprüche - Anteilige Prämienzahlungen als ...

  • Bundesfinanzhof

    Ansprüche und Verpflichtungen einer Personenhandelsgesellschaft aus einer von ihr abgeschlossenen Lebensversicherung auf das Leben eines Angehörigen eines Gesellschafters können Betriebsvermögen sein - Aktivierung der Ansprüche - Anteilige Prämienzahlungen als ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 4 EStG 1990, § 6 Abs 1 Nr 1 EStG 1990, § 6 Abs 1 Nr 2 EStG 1990, § 253 Abs 1 HGB, § 255 Abs 1 HGB
    Ansprüche und Verpflichtungen einer Personenhandelsgesellschaft aus einer von ihr abgeschlossenen Lebensversicherung auf das Leben eines Angehörigen eines Gesellschafters können Betriebsvermögen sein - Aktivierung der Ansprüche - Anteilige Prämienzahlungen als ...

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Ansprüche und Verpflichtungen aus einer Lebensversicherung als Betriebsvermögen

  • rewis.io

    Ansprüche und Verpflichtungen einer Personenhandelsgesellschaft aus einer von ihr abgeschlossenen Lebensversicherung auf das Leben eines Angehörigen eines Gesellschafters können Betriebsvermögen sein - Aktivierung der Ansprüche - Anteilige Prämienzahlungen als ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Ansprüche und Verpflichtungen einer Personenhandelsgesellschaft aus einer von ihr abgeschlossenen Lebensversicherung auf das Leben eines Angehörigen eines Gesellschafters können Betriebsvermögen sein - Aktivierung der Ansprüche - Anteilige Prämienzahlungen als ...

  • rechtsportal.de

    Ansprüche und Verpflichtungen einer Personenhandelsgesellschaft aus einer von ihr auf das Leben eines Angehörigen eines Gesellschafters abgeschlossenen Lebensversicherung als Betriebsvermögen; Aktivierung des Anspruchs einer Gesellschaft gegen den Versicherer in Höhe des ...

  • datenbank.nwb.de

    Ansprüche und Verpflichtungen einer Personenhandelsgesellschaft aus einer von ihr abgeschlossenen Lebensversicherung auf das Leben eines Angehörigen eines Gesellschafters können Betriebsvermögen sein

  • Der Betrieb

    Ansprüche und Verpflichtungen einer Personenhandelsgesellschaft aus einer von ihr abgeschlossenen Lebensversicherung auf das Leben eines Angehörigen eines Gesellschafters können Betriebsvermögen sein

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tilgungs-Lebensversicherung in der Personenhandelsgesellschaft

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ansprüche und Verpflichtungen einer Personenhandelsgesellschaft aus einer von ihr auf das Leben eines Angehörigen eines Gesellschafters abgeschlossenen Lebensversicherung können Betriebsvermögen sein; Aktivierung des Anspruchs einer Gesellschaft gegen den Versicherer in ...

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Steuervorteile durch Lebensversicherung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zuordnung einer Lebensversicherung zum Betriebsvermögen

  • axisrechtsanwaelte.de PDF (Kurzinformation)

    Lebensversicherung kann Betriebsvermögen sein

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Lebensversicherungsprämien für Angehörigen eines Gesellschafters als Betriebsausgabe

Besprechungen u.ä. (2)

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 12 (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Frage des Betriebsausgabenabzugs von Versicherungsprämien einer Lebensversicherung, die eine Personen-Handelsgesellschaft auf das Leben eines Angehörigen eines Gesellschafters abgeschlossen hat

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Lebensversicherungsprämien als Betriebsausgaben einer Personengesellschaft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 233, 137
  • NJW 2011, 2461
  • BB 2011, 1391
  • DB 2011, 1083
  • BStBl II 2011, 552
  • ASR 2012, 2
  • NZG 2011, 877
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 28.11.1961 - I 191/59 S

    Aktivierung des Betrages für eine für die Arbeitnehmer abgeschlossene

    Auszug aus BFH, 03.03.2011 - IV R 45/08
    Die Versicherung kann dabei einen angemessenen Abzug vornehmen, der zum sog. Rückkaufswert führt (vgl. BFH-Urteil vom 28. November 1961 I 191/59 S, BFHE 74, 266, BStBl III 1962, 101).

    Das gezillmerte Deckungskapital hingegen ist deshalb nicht anzusetzen, weil die Versicherungsgesellschaften den Versicherungsnehmer hier mit den Kosten belasten, die bei Abschluss des Versicherungsvertrags entstanden sind, obwohl diese wirtschaftlich der gesamten Laufzeit des Vertrags zuzurechnen sind (BFH-Urteil in BFHE 74, 266, BStBl III 1962, 101).

    Insbesondere rechtfertigt auch die Tatsache, dass der Rückkaufswert einer Versicherung das angesammelte Deckungskapital regelmäßig unterschreitet, eine Teilwertabschreibung nicht, solange der Rückkauf nicht ernstlich beabsichtigt ist (BFH-Urteile in BFHE 205, 434, BStBl II 2004, 654, und in BFHE 74, 266, BStBl III 1962, 101).

    Auf die Bewertung des Anspruchs gegen die Versicherung aus einem ungekündigten Vertrag haben die von der Versicherung für den Fall des Rückkaufs berechneten Werte demgegenüber keinen Einfluss (vgl. BFH-Urteil in BFHE 74, 266, BStBl III 1962, 101).

  • BFH, 14.03.1996 - IV R 14/95

    Lebensversicherung - Lebensversicherung ist kein Betriebsvermögen

    Auszug aus BFH, 03.03.2011 - IV R 45/08
    Das FG bezog sich auf die zur Abziehbarkeit von Versicherungsbeiträgen ergangene Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (z.B. BFH-Urteil vom 14. März 1996 IV R 14/95, BFHE 180, 313, BStBl II 1997, 343; BFH-Beschluss vom 11. Dezember 2006 VIII B 5/06, BFH/NV 2007, 689) und kam zu der Auffassung, die Lebensversicherung mit der Nr. ...4 betreffend B.S. gehöre zum Betriebsvermögen der Klägerin, weil das versicherte Risiko hier nicht der Privatsphäre der Gesellschafter zuzurechnen sei und die persönlichen Umstände der versicherten Person lediglich als Bemessungsgrundlage für die Höhe der Versicherungsprämie gedient hätten.

    Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall eines (Mit-)Unternehmers oder seiner Angehörigen sind danach selbst dann privat veranlasst, wenn sie der Absicherung und/ oder Tilgung betrieblicher Kredite dienen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 10. April 1990 VIII R 63/88, BFHE 161, 440, BStBl II 1990, 1017; in BFHE 180, 313, BStBl II 1997, 343).

    Diese Abgrenzung entspricht dem Grundsatz, dass Kosten der Lebensführung i.S. des § 12 Nr. 1 EStG nur Aufwendungen für die privaten Bedürfnisse des Steuerpflichtigen selbst und seiner Angehörigen sind (BFH-Urteil in BFHE 180, 313, BStBl II 1997, 343).

    b) Wie der erkennende Senat allerdings bereits im seinem Urteil in BFHE 180, 313, BStBl II 1997, 343 erkannt hat, kann die Veranlassung des Abschlusses einer Versicherung nicht stets (allein) aus der Natur des versicherten Risikos hergeleitet werden; vielmehr können sich unter den besonderen Umständen des Einzelfalls auch andere Gesichtspunkte ergeben, aus denen sich die Bestimmung der Veranlassung ergeben kann.

  • BFH, 25.02.2004 - I R 54/02

    Aktivierung der Ansprüche aus einer Rückdeckungsversicherung

    Auszug aus BFH, 03.03.2011 - IV R 45/08
    Da der als Anschaffungskosten zu aktivierenden verzinslichen Ansammlung der geleisteten Sparbeiträge das geschäftsplanmäßige Deckungskapital entspricht, hat die Klägerin ihre Forderung gegen die Versicherung zu den jeweiligen Bilanzstichtagen in dieser Höhe zu aktivieren (vgl. BFH-Urteile vom 25. Februar 2004 I R 54/02, BFHE 205, 434, BStBl II 2004, 654, und vom 10. Juni 2009 I R 67/08, BFHE 226, 43, BStBl II 2010, 32).

    Denn sie entsprechen dem marktgerechten Entgelt für den Erwerb des Anspruchs und damit dessen Teilwert (vgl. BFH-Urteil in BFHE 205, 434, BStBl II 2004, 654).

    Insbesondere rechtfertigt auch die Tatsache, dass der Rückkaufswert einer Versicherung das angesammelte Deckungskapital regelmäßig unterschreitet, eine Teilwertabschreibung nicht, solange der Rückkauf nicht ernstlich beabsichtigt ist (BFH-Urteile in BFHE 205, 434, BStBl II 2004, 654, und in BFHE 74, 266, BStBl III 1962, 101).

  • BFH, 10.04.1990 - VIII R 63/88

    Eine auf das Leben des Gesellschafters abgeschlossene Versicherung gehört nicht

    Auszug aus BFH, 03.03.2011 - IV R 45/08
    Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall eines (Mit-)Unternehmers oder seiner Angehörigen sind danach selbst dann privat veranlasst, wenn sie der Absicherung und/ oder Tilgung betrieblicher Kredite dienen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 10. April 1990 VIII R 63/88, BFHE 161, 440, BStBl II 1990, 1017; in BFHE 180, 313, BStBl II 1997, 343).

    Die Laufzeit der Versicherungen betrug in der Regel 12 bis 15 Jahre (z.B. BFH-Urteil in BFHE 161, 440, BStBl II 1990, 1017).

  • BFH, 19.08.1999 - IV R 67/98

    Vorzeitiger Tod des Rentenberechtigten bei Veräußerung eines Gesellschaftsanteils

    Auszug aus BFH, 03.03.2011 - IV R 45/08
    Ergibt die nach dieser Entscheidung vorzunehmende Berechnung geringere als Betriebsausgaben abziehbare Beträge, so wird das FG zu beachten haben, dass die Klägerin im Vergleich zum angefochtenen Urteil nicht schlechter gestellt werden darf (vgl. BFH-Urteil vom 19. August 1999 IV R 67/98, BFHE 190, 150, BStBl II 2000, 179).
  • BFH, 25.11.2004 - IV R 7/03

    Darlehen der Besitz-Personengesellschaft an Geschäftspartner der

    Auszug aus BFH, 03.03.2011 - IV R 45/08
    Ist ihre Zugehörigkeit zum Gesellschaftsvermögen hingegen nicht betrieblich veranlasst, so gehören sie nicht zum Betriebsvermögen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 25. November 2004 IV R 7/03, BFHE 208, 207, BStBl II 2005, 354, und BFH-Beschluss vom 8. Mai 2009 IV B 38/08, juris).
  • BFH, 21.05.1987 - IV R 80/85

    Lebensversicherung zugunsten eines Freiberuflers und seines Sozius kein

    Auszug aus BFH, 03.03.2011 - IV R 45/08
    Bezieht sich die Versicherung auf ein betriebliches Risiko, so sind Ansprüche hieraus dem Betriebsvermögen zuzuordnen; ist hingegen ein außerbetriebliches Risiko versichert, gehören sie zum Privatvermögen (z.B. BFH-Urteile vom 21. Mai 1987 IV R 80/85, BFHE 150, 342, BStBl II 1987, 710, und vom 19. Mai 2009 VIII R 6/07, BFHE 225, 119, BStBl II 2010, 168).
  • BFH, 10.06.2009 - I R 67/08

    Anschaffungskosten eines Rückdeckungsanspruchs aus einer

    Auszug aus BFH, 03.03.2011 - IV R 45/08
    Da der als Anschaffungskosten zu aktivierenden verzinslichen Ansammlung der geleisteten Sparbeiträge das geschäftsplanmäßige Deckungskapital entspricht, hat die Klägerin ihre Forderung gegen die Versicherung zu den jeweiligen Bilanzstichtagen in dieser Höhe zu aktivieren (vgl. BFH-Urteile vom 25. Februar 2004 I R 54/02, BFHE 205, 434, BStBl II 2004, 654, und vom 10. Juni 2009 I R 67/08, BFHE 226, 43, BStBl II 2010, 32).
  • BFH, 08.05.2009 - IV B 38/08

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Wirtschaftsgüter des Gesellschaftsvermögens

    Auszug aus BFH, 03.03.2011 - IV R 45/08
    Ist ihre Zugehörigkeit zum Gesellschaftsvermögen hingegen nicht betrieblich veranlasst, so gehören sie nicht zum Betriebsvermögen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 25. November 2004 IV R 7/03, BFHE 208, 207, BStBl II 2005, 354, und BFH-Beschluss vom 8. Mai 2009 IV B 38/08, juris).
  • BFH, 17.03.2010 - IV R 25/08

    Gewerblicher Grundstückshandel: Zwischenschaltung einer nicht funktionslosen GmbH

    Auszug aus BFH, 03.03.2011 - IV R 45/08
    Es ist dem Steuerpflichtigen allerdings grundsätzlich nicht verwehrt, seine rechtlichen Verhältnisse so zu gestalten, dass sich eine möglichst geringe steuerliche Belastung ergibt (BFH-Urteil vom 17. März 2010 IV R 25/08, BFHE 228, 509, BStBl II 2010, 622).
  • BFH, 11.12.2006 - VIII B 5/06

    Qualifizierung von LV-Ansprüchen

  • BFH, 19.05.2009 - VIII R 6/07

    Leistungen einer Praxisausfallversicherung nach einem Unfall sind nicht zu

  • BFH, 29.11.2017 - I R 58/15

    Betriebsstättenzurechnung und Abgeltungswirkung bei gewerblich geprägter KG im

    Auch wenn dies für die ertragsteuerrechtliche Zuordnung eines rein innerstaatlichen Sachverhalts grundsätzlich genügt (zu den maßgebenden Prüfungskriterien innerstaatlichen Rechts s. z.B. BFH-Urteile vom 25. November 2004 IV R 7/03, BFHE 208, 207, BStBl II 2005, 354; vom 3. März 2011 IV R 45/08, BFHE 233, 137, BStBl II 2011, 552; s.a. Schmidt/ Wacker, a.a.O., § 15 Rz 480 ff.), ist vorliegend der Umstand zu berücksichtigen, dass die Klägerinnen zu 2. und 3. nicht nur aufgrund ihrer Beteiligung an der Klägerin zu 1. inländische gewerbliche Einkünfte erzielt haben, sondern in ihrem Ansässigkeitsstaat auch eine weitere eigene unternehmerische Tätigkeit ausgeübt haben.
  • BFH, 16.10.2014 - IV R 15/11

    Betriebliche Veranlassung von Darlehen einer KG an ihre Kommanditisten

    Wirtschaftsgüter des Gesellschaftsvermögens gehören daher nicht zum Betriebsvermögen, wenn ihre Zugehörigkeit zum Gesellschaftsvermögen nicht betrieblich veranlasst ist (z.B. BFH-Urteile vom 6. März 2003 IV R 21/01, BFH/NV 2003, 1542; vom 9. Mai 1996 IV R 64/93, BFHE 180, 380, BStBl II 1996, 642; vom 3. März 2011 IV R 45/08, BFHE 233, 137, BStBl II 2011, 552; vom 26. Juni 2007 IV R 29/06, BFHE 218, 291, BStBl II 2008, 103; BFH-Beschluss vom 9. Januar 2009 IV B 25/08, BFH/NV 2009, 754).

    Das gilt im Hinblick auf den außerbetrieblichen Charakter des versicherten Risikos selbst dann, wenn die Versicherung zur Absicherung betrieblicher Schulden der KG dient und die KG bezugsberechtigt ist (z.B. BFH-Urteile vom 10. April 1990 VIII R 63/88, BFHE 161, 440, BStBl II 1990, 1017; in BFHE 233, 137, BStBl II 2011, 552).

  • BFH, 08.12.2016 - III R 41/14

    Leistungen aus einer Lebensversicherung an Stelle eines Ausgleichsanspruchs nach

    Denn für die Frage der Zuordnung ist vielmehr grundsätzlich auf die Natur des versicherten Risikos abzustellen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. März 2011 IV R 45/08, BFHE 233, 137, BStBl II 2011, 552, Rz 21; Blümich/Wied, § 4 EStG Rz 396).

    Der Abschluss einer Lebensversicherung ist in der Regel privat veranlasst, so dass Ansprüche aus einem Lebensversicherungsvertrag grundsätzlich zum Privatvermögen gehören (BFH-Urteil in BFHE 233, 137, BStBl II 2011, 552).

  • BFH, 03.12.2015 - IV R 43/13

    Vorbehaltsnießbrauch an einem Kommanditanteil - Einbringung eines durch die

    Wirtschaftsgüter des Gesellschaftsvermögens gehören daher nicht zum Betriebsvermögen, wenn ihre Zugehörigkeit zum Gesellschaftsvermögen nicht betrieblich veranlasst ist (vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. März 2003 IV R 21/01, BFH/NV 2003, 1542; vom 3. März 2011 IV R 45/08, BFHE 233, 137, BStBl II 2011, 552; vom 16. Oktober 2014 IV R 15/11, BFHE 247, 410, BStBl II 2015, 267, m.w.N.).
  • BFH, 23.04.2013 - VIII R 4/10

    Gegenseitige Risikolebensversicherungen von Gesellschaftern einer GbR - Kein

    Ist dagegen ein außerbetriebliches Risiko versichert, können Ausgaben allenfalls als Sonderausgaben i.S. von § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG berücksichtigt werden, während die Versicherungsleistungen nicht steuerbar sind (vgl. Senatsurteile vom 15. November 2011 VIII R 34/09, BFH/NV 2012, 722; vom 19. Mai 2009 VIII R 6/07, BFHE 225, 119, BStBl II 2010, 168; vom 10. April 1990 VIII R 63/88, BFHE 161, 440, BStBl II 1990, 1017; ebenso BFH-Urteile vom 3. März 2011 IV R 45/08, BFHE 233, 137, BStBl II 2011, 552; vom 6. Februar 1992 IV R 30/91, BFHE 167, 366, BStBl II 1992, 653; vom 11. Mai 1989 IV R 56/87, BFHE 157, 152, BStBl II 1989, 657; vom 21. Mai 1987 IV R 80/85, BFHE 150, 342, BStBl II 1987, 710; vom 10. November 1988 IV R 15/86, BFH/NV 1989, 499).

    cc) Diese rechtliche Würdigung steht nicht in Widerspruch zur Entscheidung des IV. Senats des BFH in BFHE 233, 137, BStBl II 2011, 552, da dieser ein anderer Sachverhalt zugrunde lag.

  • BFH, 17.05.2011 - VIII R 1/08

    Einlage von Wertpapieren in das Betriebsvermögen eines Arztes

    Ein solches Hilfsgeschäft kann z.B. vorliegen, wenn ein als Sicherheit für betriebliche Schulden verpfändetes Wertpapierdepot in seiner Verwendung so festgelegt ist, dass es aus der Sicht der kreditgebenden Bank untrennbarer Bestandteil eines Finanzierungskonzepts für den freiberuflichen Betrieb ist, das über die Verwendung des Depots als Kreditsicherheit hinausgeht (vgl. in diesem Sinne auch BFH-Urteil vom 3. März 2011 IV R 45/08, BFHE 233, 137, BStBl II 2011, 552 zum Abschluss einer Lebensversicherung durch eine Personengesellschaft, um Mittel für die Tilgung betrieblicher Kredite anzusparen).
  • OLG Dresden, 07.06.2018 - 8 U 1042/17
    2.3.3.1 Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH, Urt. v. 03.03.2011, IV R 45/08; Urteil vom 25.02.2004, I R 54/02; Urt. v. 10.06.2009, I R 67/08, Rn. 13; FG München, Urt. v. 13.03.2017, 7 K 1620/15, Rn 22) sind Renten- oder Kapitallebensversicherungen, die zu Sparzwecken langfristig gehalten werden sollen, als Forderungen zu aktivieren und zwar zum ungezillmerten Wert des Deckungskapitals zum Bilanzstichtag.

    Die Rechtsprechung wurde vor allem zu Deckungsversicherungen für Pensionsverpflichtungen entwickelt; der Bundesfinanzhof hat sie aber auch in einem anderen Fall (BFH, Urt. v. 03.03.2011, IV R 45/08) angewandt, in dem ein Unternehmen zum Zwecke des Vermögensaufbaus einen Lebensversicherungsvertrag, bei denen das Todesfallrisiko - wie hier - keine Rolle spielte (versicherte Person junge Betriebsangehörige ohne Bezugsberechtigung, Laufzeit 45 Jahre, Rn. 24 f.), und ausgeführt:.

    In einem konkreten Einzelfall hat aber auch der Bundesfinanzhof (Urt. v. 03.03.2011, IV R 45/08) zwar angegeben, nach den Anschaffungskosten vorzugehen, im Ergebnis aber den beizulegenden Zeitwert im Sinne des § 255 Abs. 4 HGB herangezogen, obwohl der beizulegende Zeitwert bei fondsgebundenen Kapitallebensversicherungen stets - und damit auch in dem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Rechtsstreit - die Anschaffungsnebenkosten in Form der Abschlusskosten enthält.

  • BFH, 15.11.2011 - VIII R 34/09

    Ansprüche aus Versicherungsvertrag als Betriebsvermögen?

    Bezieht sich die Versicherung auf ein betriebliches Risiko, führt sie zu Betriebsausgaben und Betriebseinnahmen; ist dagegen ein außerbetriebliches Risiko versichert, können Ausgaben allenfalls als Sonderausgaben i.S. von § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG berücksichtigt werden, während die Einnahmen (die Versicherungsleistungen) nicht steuerbar sind (vgl. Senatsurteil vom 19. Mai 2009 VIII R 6/07, BFHE 225, 119, BStBl II 2010, 168, m.w.N.; ebenso Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. März 2011 IV R 45/08, BFHE 233, 137, BStBl II 2011, 552).

    Die Entscheidung des IV. Senats des BFH in BFHE 233, 137, BStBl II 2011, 552 widerstreitet dem nicht, weil mit dem Abschluss einer Lebensversicherung in jenem Fall bezweckt wurde, Mittel für die Tilgung betrieblicher Kredite anzusparen und das für Lebensversicherungen charakteristische Element der Absicherung des Todesfallrisikos bestimmter Personen demgegenüber in den Hintergrund trat.

  • BFH, 13.03.2015 - X B 138/14

    Erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf

    Zu Recht weisen die Kläger in diesem Zusammenhang auf die höchstrichterliche Rechtsprechung hin, wonach in bestimmten Sonderfällen auch Beiträge zu solchen Versicherungen, die im Regelfall nur einen Sonderausgabentatbestand erfüllen, ausnahmsweise als Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes) abziehbar sind (zu Sozialversicherungsbeiträgen vgl. das von den Klägern angeführte BFH-Urteil vom 20. Juli 1982 VIII R 143/77, BFHE 136, 262, BStBl II 1983, 196, unter II.2.; zu Lebensversicherungsbeiträgen, bei denen das hierfür eigentlich charakteristische Element der Absicherung des Todesfallrisikos in den Hintergrund tritt, vgl. BFH-Urteil vom 3. März 2011 IV R 45/08, BFHE 233, 137, BStBl II 2011, 552, Rz 24).
  • BFH, 15.02.2012 - IV B 126/10

    Qualifizierter Rechtsanwendungsfehler bei Vertragsauslegung

    f) Ein qualifizierter Rechtsanwendungsfehler ergibt sich auch nicht, soweit die Klägerin angibt, das FG habe das BFH-Urteil vom 15. Dezember 1992 VIII R 52/91 (BFH/NV 1993, 684) fehlerhaft auf den Streitfall angewendet bzw. mit Blick auf neuere Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 17. Mai 2011 VIII R 1/08, BFHE 234, 35, BStBl II 2011, 862, und vom 3. März 2011 IV R 45/08, BFHE 233, 137, BStBl II 2011, 552) nicht berücksichtigt, dass die streitbefangenen Wertpapiere aus Sicht der Volksbank untrennbarer Bestandteil eines Finanzierungskonzepts und damit notwendiges Betriebsvermögen der Klägerin gewesen seien.
  • FG Baden-Württemberg, 21.06.2016 - 5 K 3363/11

    Wertpapiervermögen als gewillkürtes Betriebsvermögens eines Freiberuflers

  • BFH, 24.08.2011 - VIII R 36/09

    Zahnarzt - Betriebskostenversicherung - Aufteilung - Betriebliche und private

  • OLG Dresden, 25.01.2018 - 8 U 1086/16
  • FG Niedersachsen, 03.06.2014 - 12 K 39/12

    Anforderungen an die Bildung gewillkürten Betriebsvermögens bei Geldanlagen von

  • FG Rheinland-Pfalz, 28.09.2023 - 6 K 1796/21

    Rechtsnatur eines (Darlehns-) Gesellschafterkontos bei zulässigen Überentnahmen

  • FG Baden-Württemberg, 22.11.2012 - 5 K 1281/08

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über Verlustzuweisungsgesellschaften nach § 2b

  • FG Münster, 23.08.2022 - 15 K 52/19

    Einkommensteuer/Gewerbesteuer - Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen eine

  • OVG Niedersachsen, 18.06.2015 - 8 LA 86/15

    Berufsständische Versorgung; betriebliches Darlehen; Einkünfte; Einkünfte aus

  • FG München, 24.02.2020 - 4 V 2694/19

    Aussetzung der Vollziehung in Sachen Erbschaftsteuer

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Rechtsprechung
   EuGH, 26.01.2012 - C-218/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,73
EuGH, 26.01.2012 - C-218/10 (https://dejure.org/2012,73)
EuGH, Entscheidung vom 26.01.2012 - C-218/10 (https://dejure.org/2012,73)
EuGH, Entscheidung vom 26. Januar 2012 - C-218/10 (https://dejure.org/2012,73)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie - Art. 9, 17 und 18 - Bestimmung des Ortes der Dienstleistung - Begriff 'Gestellung von Personal' - Selbständige - Notwendigkeit, die gleiche Beurteilung der Dienstleistung beim Erbringer und beim Empfänger zu gewährleisten

  • Europäischer Gerichtshof

    ADV Allround

    Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie - Art. 9, 17 und 18 - Bestimmung des Ortes der Dienstleistung - Begriff "Gestellung von Personal" - Selbständige - Notwendigkeit, die gleiche Beurteilung der Dienstleistung beim Erbringer und beim Empfänger zu gewährleisten

  • EU-Kommission PDF

    ADV Allround Vermittlungs AG gegen Finanzamt Hamburg-Bergedorf.

  • EU-Kommission

    ADV Allround

    Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie - Art. 9, 17 und 18 - Bestimmung des Ortes der Dienstleistung - Begriff ‚Gestellung von Personal‘ - Selbständige - Notwendigkeit, die gleiche Beurteilung der Dienstleistung beim Erbringer und beim Empfänger zu ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Mehrwertsteuerpflicht bei Gestellung von selbständigem Personal in anderen Mitgliedsstaaten; Ausgestaltung des nationalen Verfahrensrechts zur kohärenten Beurteilung der Mehrwertsteuerpflicht einer Dienstleistung bei Erbringern und Empfängern; Vorabentscheidungsersuchen ...

  • Betriebs-Berater

    Personalgestellung in der Umsatzsteuer

  • rechtsportal.de

    Mehrwertsteuerpflicht bei Gestellung von selbständigem Personal in anderen Mitgliedsstaaten; Ausgestaltung des nationalen Verfahrensrechts zur kohärenten Beurteilung der Mehrwertsteuerpflicht einer Dienstleistung bei Erbringern und Empfängern; Vorabentscheidungsersuchen ...

  • datenbank.nwb.de

    Umsatzsteuer: Ort der Dienstleistung bei Personalgestellung

  • Der Betrieb

    Unter den Begriff der ?Personalgestellung? fällt auch die Gestellung von selbstständig Tätigen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Ort der Dienstleistung bei Personalgestellung

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Personalgestellung in der Umsatzsteuer

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Leistungsort bei Gestellung von selbständig tätigem Personal

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer: Gestellung von Personal

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Müssen Leistender und Empfänger umsatzteuerlich gleich behandelt werden?

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Hamburg (Deutschland) eingereicht am 6. Mai 2010 - ADV Allround Vermittlungs AG in Liquidation gegen Finanzamt Hamburg-Bergedorf

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Finanzgericht Hamburg - Auslegung von Art. 9 Abs. 2 Buchst. e sechster Gedankenstrich, Art. 17 Abs. 1, 2 Buchst. a und 3 Buchst. a sowie Art. 18 Abs. 1 Buchst. a der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2012, 219
  • BB 2012, 349
  • DB 2012, 384
  • ASR 2012, 2
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 09.03.2006 - C-114/05

    Gillan Beach - Mehrwertsteuer - Ort des steuerbaren Umsatzes - Steuerlicher

    Auszug aus EuGH, 26.01.2012 - C-218/10
    Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Auslegung einer Unionsvorschrift aber nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. u. a. Urteil vom 9. März 2006, Gillan Beach, C-114/05, Slg. 2006, I-2427, Randnr. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Mit diesen Bestimmungen sollen nach ständiger Rechtsprechung einerseits Kompetenzkonflikte, die zu einer Doppelbesteuerung führen könnten, und andererseits die Nichtbesteuerung von Einnahmen verhindert werden (vgl. u. a. Urteile vom 26. September 1996, Dudda, C-327/94, Slg. 1996, I-4595, Randnr. 20, Gillan Beach, Randnr. 14, und vom 6. November 2008, Kollektivavtalsstiftelsen TRR Trygghetsrådet, C-291/07, Slg. 2008, I-8255, Randnr. 24).

  • EuGH, 21.01.2010 - C-472/08

    Alstom Power Hydro - Vorabentscheidungsersuchen - Sechste

    Auszug aus EuGH, 26.01.2012 - C-218/10
    Nach ständiger Rechtsprechung ist es mangels einer einschlägigen Unionsregelung Aufgabe des innerstaatlichen Rechts der einzelnen Mitgliedstaaten, u. a. die zuständigen Behörden zu bestimmen und die Modalitäten der Verfahren zu regeln, die den Schutz der dem Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, wobei diese Modalitäten jedoch nicht weniger günstig ausgestaltet sein dürfen als die entsprechender innerstaatlicher Rechtsbehelfe (Äquivalenzgrundsatz) und die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren dürfen (Effektivitätsgrundsatz) (vgl. u. a. Urteile vom 17. November 1998, Aprile, C-228/96, Slg. 1998, I-7141, Randnr. 18, und vom 21. Januar 2010, Alstom Power Hydro, C-472/08, Slg. 2010, I-623, Randnr. 17).
  • EuGH, 06.10.2011 - C-421/10

    Stoppelkamp - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie - Art. 21 Abs. 1 Buchst. b -

    Auszug aus EuGH, 26.01.2012 - C-218/10
    Darüber hinaus entspricht diese Auslegung dem Grundsatz der Rechtssicherheit, da sie die Bestimmung des Ortes, an den in Bezug auf die Dienstleistung anzuknüpfen ist, vorhersehbarer macht, die Anwendung der Bestimmungen der Sechsten Richtlinie vereinfacht und dazu beiträgt, eine genaue und korrekte Erhebung der Mehrwertsteuer zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Oktober 2011, Stoppelkamp, C-421/10, Slg. 2011, I-9309, Randnr. 34).
  • EuGH, 06.11.2008 - C-291/07

    Kollektivavtalsstiftelsen TRR Trygghetsrådet - Mehrwertsteuer - Ort des

    Auszug aus EuGH, 26.01.2012 - C-218/10
    Mit diesen Bestimmungen sollen nach ständiger Rechtsprechung einerseits Kompetenzkonflikte, die zu einer Doppelbesteuerung führen könnten, und andererseits die Nichtbesteuerung von Einnahmen verhindert werden (vgl. u. a. Urteile vom 26. September 1996, Dudda, C-327/94, Slg. 1996, I-4595, Randnr. 20, Gillan Beach, Randnr. 14, und vom 6. November 2008, Kollektivavtalsstiftelsen TRR Trygghetsrådet, C-291/07, Slg. 2008, I-8255, Randnr. 24).
  • EuGH, 26.09.1996 - C-327/94

    Dudda / Finanzamt Bergisch Gladbach

    Auszug aus EuGH, 26.01.2012 - C-218/10
    Mit diesen Bestimmungen sollen nach ständiger Rechtsprechung einerseits Kompetenzkonflikte, die zu einer Doppelbesteuerung führen könnten, und andererseits die Nichtbesteuerung von Einnahmen verhindert werden (vgl. u. a. Urteile vom 26. September 1996, Dudda, C-327/94, Slg. 1996, I-4595, Randnr. 20, Gillan Beach, Randnr. 14, und vom 6. November 2008, Kollektivavtalsstiftelsen TRR Trygghetsrådet, C-291/07, Slg. 2008, I-8255, Randnr. 24).
  • EuGH, 17.11.1998 - C-228/96

    Aprile

    Auszug aus EuGH, 26.01.2012 - C-218/10
    Nach ständiger Rechtsprechung ist es mangels einer einschlägigen Unionsregelung Aufgabe des innerstaatlichen Rechts der einzelnen Mitgliedstaaten, u. a. die zuständigen Behörden zu bestimmen und die Modalitäten der Verfahren zu regeln, die den Schutz der dem Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, wobei diese Modalitäten jedoch nicht weniger günstig ausgestaltet sein dürfen als die entsprechender innerstaatlicher Rechtsbehelfe (Äquivalenzgrundsatz) und die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren dürfen (Effektivitätsgrundsatz) (vgl. u. a. Urteile vom 17. November 1998, Aprile, C-228/96, Slg. 1998, I-7141, Randnr. 18, und vom 21. Januar 2010, Alstom Power Hydro, C-472/08, Slg. 2010, I-623, Randnr. 17).
  • EuGH, 13.12.1989 - 342/87

    Genius Holding / Staatssecretaris van Financiën

    Auszug aus EuGH, 26.01.2012 - C-218/10
    Mangels spezieller Vorschriften im nationalen Verfahrensrecht verlöre das vom Gerichtshof im Urteil vom 13. Dezember 1989, Genius (C-342/87, Slg. 1989, I-4227), anerkannte Recht des Dienstleistungserbringers und des Dienstleistungsempfängers, hinsichtlich der Steuerbarkeit und der Mehrwertsteuerpflicht ein und derselben Leistung gleich behandelt zu werden, de facto nämlich jede praktische Wirksamkeit.
  • EuGH, 16.10.2014 - C-605/12

    Welmory - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem -

    Insoweit ist daran zu erinnern, dass bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen sind, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteil ADV Allround, C-218/10, EU:C:2012:35, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Gerichtshofs sollen mit den Regeln über die Bestimmung des Ortes, an den bei Dienstleistungen steuerlich anzuknüpfen ist, einerseits Kompetenzkonflikte, die zu einer Doppelbesteuerung führen könnten, und andererseits die Nichtbesteuerung von Einnahmen verhindert werden (vgl. in diesem Sinne Urteil ADV Allround, EU:C:2012:35, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • FG Münster, 05.08.2013 - 5 K 3191/10

    Bemessungsgrundlage für Umsätze aus Essensausgabe an Arbeitnehmer einer in

    Für die Frage, ob die Kantine durch eigenes Personal im Sinne des Abschn. 12 Abs. 10 UStR 2005 betrieben werde, sei das Urteil des EuGH vom 26.01.2012, C-218/10 (ADV Allround), UR 2012, 175, analog anzuwenden.

    Das Urteil des EuGH vom 26.01.2012, C-218/10 (ADV Allround), UR 2012, 175, sei für den Streitfall nicht aussagekräftig, da es vorliegend nicht um die Auslegung einer Gesetzesvorschrift, sondern um die Bindungswirkung einer aus Vereinfachungsgründen bestehenden Verwaltungsanweisung gehe.

    Soweit die Klin. die Definition des EuGH zum Begriff "Gestellung von Personal" zu § 3a Abs. 4 Nr. 7 UStG anführt, wonach auch die Gestellung von selbstständigem, nicht beim leistenden Unternehmer abhängig beschäftigtem Personal umfasst ist (EuGH, Urteil vom 26.01.2012, C-218/10 (ADV Allround), UR 2012, 175), kann diese Definition nicht analog auf Abschn. 12 Abs. 10 UStR angewendet werden.

  • EuGH, 02.10.2014 - C-446/13

    Fonderie 2A - Vorabentscheidungsersuchen - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie -Art.

    Diese Vorschriften sollen sowohl eine Doppelbesteuerung als auch eine Nichtbesteuerung der genannten Umsätze verhindern (vgl. in diesem Sinne zu Art. 9 der Sechsten Richtlinie Urteil ADV Allround, C-218/10, EU:C:2012:35, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • OLG Hamm, 28.01.2014 - 19 U 107/13

    Werbeleistung für die Schweiz bei Sportveranstaltungen in Deutschland ist nicht

    Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind auch nicht aufgrund der Art. 17 Abs. 1, Abs. 2 a, Abs. 3 a, Art. 18 Abs. 1 a Richtlinie 77/388 (inzwischen: Art. 167, Art. 168 a, Art. 169 a, Art. 178 a Richtlinie 2006/112) verpflichtet, ihr nationales Verfahrensrecht so zu gestalten, dass die Steuerbarkeit und die Umsatzsteuerpflicht einer Dienstleistung beim Leistungserbringer und beim Leistungsempfänger in kohärenter Weise beurteilt werden, auch wenn für sie verschiedene Finanzbehörden zuständig sind (EuGH 1. Kammer, Urteil vom 26.01.2012, Az. C-218/10).
  • FG Münster, 02.11.2021 - 15 K 2736/18

    Besteuerung der Bereitstellung von Flüssigfuttermittel für die Schweinemast über

    Dem entspricht es, dass durch das Neutralitätsprinzip eine korrespondierende Erfassung von Leistungen beim Leistungserbringer und beim Leistungsempfänger nicht vorgegeben ist (EuGH-Urteil vom 26.1.2012 C-218/10 - ADV Allround - HFR 2012, 343; EuGH-Urteil vom 24.10.1996 C-317/94 - Elida Gibbs - BStBl II 2004, 324).
  • EuGH, 18.07.2013 - C-124/12

    AES-3C Maritza East 1 - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 168

    Indem diese Auslegung das Recht auf Vorsteuerabzug für Ausgaben, die für die Zwecke der wirtschaftlichen Tätigkeit eines Steuerpflichtigen getätigt wurden, von der rechtlichen Beziehung zwischen dem Steuerpflichtigen und den für sein Unternehmen tätigen Personen abkoppelt, für deren Arbeit diese Ausgaben erbracht wurden, ermöglicht sie eine einfache Handhabung der durch das gemeinsame Mehrwertsteuersystem eingeführten Regelung über den Vorsteuerabzug und trägt damit dazu bei, dass eine genaue und korrekte Erhebung der Mehrwertsteuer gewährleistet wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Oktober 2011, Stoppelkamp, C-421/10, Slg. 2011, I-9309, Randnr. 34, und vom 26. Januar 2012, ADV Allround, C-218/10, Randnr. 31).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2022 - C-596/20

    DuoDecad - Vorabentscheidungsersuchen - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie

    10 Urteil vom 16. Oktober 2014, Welmory (C-605/12, EU:C:2014:2298, Rn. 42), und vom 26. Januar 2012, ADV Allround (C-218/10, EU:C:2012:35, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    16 Urteile vom 16. Oktober 2014, Welmory (C-605/12, EU:C:2014:2298, Rn. 42), und vom 26. Januar 2012, ADV Allround (C-218/10, EU:C:2012:35, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • FG Münster, 07.04.2020 - 15 K 3019/17

    Umsatzsteuer/Verfahrensrecht - Setzt die Einbeziehung von Personengesellschaften

    Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) schränkt den Neutralitätsgrundsatz aber z.B. dahingehend ein, dass Art. 17 Abs. 1, 2 Buchst. a) und 3 Buchst. a) sowie Art. 18 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 77/388/EWG (jetzt: Art. 167 ff. MwStSystRL) dahin auszulegen sind, dass sie den Mitgliedstaaten nicht vorschreiben, ihr nationales Verfahrensrecht so zu gestalten, dass die Steuerbarkeit und die Mehrwertsteuerpflicht einer Dienstleistung beim Leistungserbringer und beim Leistungsempfänger in kohärenter Weise beurteilt werden (EuGH-Urteil vom 26.1.2012 C-218/10, ADV Allround, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 2012, 343) Des Weiteren hat der EuGH klargestellt, dass es kein allgemeines Korrespondenzprinzip zwischen der Bemessungsgrundlage des Lieferanten und dem Vorsteuerabzug seines Abnehmers gibt und diese vielmehr unabhängig voneinander zu beurteilen sind (vgl. EuGH-Urteil vom 24.10.1996 C-317/94, Elida Gibbs, BStBl II 2004, 324).
  • BFH, 27.12.2012 - V B 31/11

    Beiladung im die FG-Verfahren betreffend Umsatzsteuer

    So folgt aus dem EuGH-Urteil vom 26. Januar 2012 C-218/10, ADV (Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2012, 175) zwar, dass es "als Verstoß gegen die Verpflichtungen des Mitgliedstaats aus der Sechsten Richtlinie angesehen werden" könnte, wenn "verschiedene Behörden und/oder Gerichte eines Mitgliedstaats weiterhin systematisch unterschiedliche Auffassungen über die Anknüpfung ein und derselben Dienstleistung in Bezug auf den Leistungserbringer einerseits und den Leistungsempfänger andererseits vertreten, so dass insbesondere der Grundsatz der steuerlichen Neutralität verletzt wird" (EuGH-Urteil ADV in UR 2012, 175 Rdnr. 43).
  • FG Saarland, 05.03.2014 - 1 K 1265/11

    Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Veräußerung eines fortführungsfähigen

    Insoweit habe der EuGH auf eine entsprechende Vorlage des FG Hamburg (FG Hamburg vom 20. April 2010 3 K 3/09, EFG 2010, 1170) inzwischen entschieden, dass die Steuerbarkeit und die Mehrwertsteuerpflicht einer Dienstleistung beim Leistungserbringer und beim Leistungsempfänger nicht zwingend in kohärenter Weise beurteilt werden müssten (EuGH vom 26. Januar 2012 Rs. C-218/10, ABl EU 2012, Nr. C 73, 2).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2015 - C-419/14

    WebMindLicenses

  • EuGH, 26.05.2016 - C-550/14

    Envirotec Denmark - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames

  • EuGH, 23.04.2015 - C-111/14

    GST - Sarviz AG Germania - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie

  • FG Köln, 16.07.2020 - 13 K 2376/19

    Rechtmäßige Steuerfestsetzung bei einem Schätzungsbescheid

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2013 - C-388/11

    Le Crédit Lyonnais - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie 77/388/EWG

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2013 - C-155/12

    RR Donnelley Global Turnkey Solutions Poland - Steuerrecht - Mehrwertsteuer -

  • FG Köln, 08.03.2016 - 2 K 1592/15

    Sachliche Bescheidung eines innerhalb der Antragsfrist gestellten zweiten

  • FG Köln, 25.08.2015 - 2 K 975/14

    Antrag auf Vorsteuervergütung; Frage der wirksamen Antragstellung; Erfordernis

  • FG Köln, 25.08.2015 - 2 K 2193/14

    Antrag auf Vorsteuervergütung; Frage der wirksamen Antragstellung

  • FG Köln, 25.08.2015 - 2 K 997/14

    Antrag auf Vorsteuervergütung; Frage der wirksamen Antragstellung

  • FG Hamburg, 09.07.2015 - 3 K 308/14

    Zurechnung steuerfreier Einkünfte in der KGaA; versäumte einheitliche

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.01.2021 - C-279/19

    Commissioners for Her Majesty's Revenue and Customs (Agent innocent)

  • FG Hamburg, 22.07.2014 - 3 V 81/14

    Finanzgerichtsordnung/Grundgesetz: Gebot des effektiven Rechtsschutzes gegenüber

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