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   OVG Niedersachsen, 15.08.2007 - 10 LA 37/06   

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OVG Niedersachsen, 15.08.2007 - 10 LA 37/06 (https://dejure.org/2007,4134)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.08.2007 - 10 LA 37/06 (https://dejure.org/2007,4134)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. August 2007 - 10 LA 37/06 (https://dejure.org/2007,4134)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Agrarförderung - Stilllegung einer landwirtschaftlich genutzten Fläche - offensichtlicher Fehler nach Art 5a EWGV 3887/92 - Saldierung von Flächen - unrichtige Angaben zur Flächengröße

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 17 Abs. 4 Flächenzahlungs-VO; Art. 19 Abs. 2 S. 2 VO 2316/1999/EG ; Art. 19 Abs. 3 VO 2316/1999/EG ; Art. 5a VO 3887/92/EWG; Art. 5b VO3887/92/EWG
    Herausnahme einer Fläche aus der landwirtschaftlichen Erzeugung als maßgebliches Indiz für die Stilllegung dieser (vormals) landwirtschaftlich genutzten Fläche; Anforderungen an einen offensichtlichen Fehler nach Art.5b VO 3887/92/EWG; Möglichkeit der Verrechnung ...

  • Judicialis

    Flächenzahlungs-VO § 17 Abs. 4; ; VO (EG) Nr. 2316/1999 Art. 19 Abs. 2 S. 2; ; VO (EG) Nr. 2316/1999 Art. 19 Abs. 3; ; VO (EWG) Nr. 3887/92 Art. 5a; ; VO (EWG) Nr. 3887/92 Art. 5b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Agrarförderung - Fehler, offensichtlicher; Nutzung, stilllegungswidrig; Saldierung; Stilllegung; Stilllegungsfläche; stilllegungswidrige Nutzung; Toleranzmarge; Übererklärung; Untererklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Herausnahme einer Fläche aus der landwirtschaftlichen Erzeugung als maßgebliches Indiz für die Stilllegung dieser (vormals) landwirtschaftlich genutzten Fläche; Anforderungen an einen offensichtlichen Fehler nach Art.5b VO 3887/92/EWG; Möglichkeit der Verrechnung ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 24 (Ls.)
  • AUR 2008, 26
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Niedersachsen, 11.06.2003 - 10 LB 27/03

    Ausgleichszahlung; Falschangabe; Gesamtflächennachweis; Kulturpflanze;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.08.2007 - 10 LA 37/06
    Ergänzend verweise er auf die Entscheidung des Senats vom 11. Juni 2003 - 10 LB 27/03 -.

    Nur in diesen Fällen, die, soweit es sich nicht um bloße Versehen handelt, regelmäßig durch atypische Umstände gekennzeichnet sein werden, ist es gerechtfertigt, einen offensichtlichen Fehler anzuerkennen (Senat, Urteil vom 11. Juni 2003 - 10 LB 27/03 -, RdL 2003, 329; Beschluss vom 17. Juli 2007 - 10 LA 120/05 -).

    Demgegenüber habe der Senat in seinem Urteil vom 11. Juni 2003 - 10 LB 27/03 - die Auffassung vertreten, dass die Feststellung eines offensichtlichen Fehlers nicht nur auf die in der Arbeitsunterlage genannten Fälle und auf solche beschränkt sei, die bei einem Abgleich der Antragsangaben mit Datenbanken festgestellt werden könnten.

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.08.2007 - 10 LA 37/06
    Die gebotene Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung erfordert die Formulierung einer bestimmten höchst- oder obergerichtlich noch ungeklärten sowie für die Berufungsentscheidung erheblichen Rechts- oder Tatsachenfrage und setzt außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zur Wahrung der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung bestehen soll (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. für das insoweit inhaltsgleiche Revisionsrecht: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 -, Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).

    Eine Abweichung im Sinne der genannten Vorschrift liegt vor, wenn das Urteil des Verwaltungsgerichts mit einem seine Entscheidung tragenden (abstrakten) Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift von einem in der Rechtsprechung der in § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO genannten Gerichte aufgestellten eben solchen Rechtssatz abweicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261/97 - NJW 1997, 3328 m.w.N; Meyer-Ladewig/Rudisile in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, a.a.O., § 124 Rn. 36 ff.; Seibert, in: Sodan/Ziekow, a.a.O., § 124 Rdnr. 158 ff.; Kopp/Schenke, a.a.O., § 124 Rn. 11, § 132 Rn. 14 ff.).

  • BVerwG, 20.12.2005 - 5 B 84.05

    Beschwerdezulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.08.2007 - 10 LA 37/06
    Rechtsfragen zu auslaufendem Recht haben trotz anhängiger Fälle regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung im vorgenannten Sinne, es sei denn, dass die Klärung noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung ist (BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2006 - BVerwG 6 B 87.05 -, Buchholz 430.3 Kammerbeiträge Nr. 31 und Beschluss vom 20. Dezember 2005 - BVerwG 5 B 84.05 -, juris; Seibert in: Sodan/Ziekow, Kommentar VwGO - 2. Aufl. 2006 -, § 124 Rdnr. 146; Meyer-Ladewig/Rudisile, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, Kommentar VwGO, § 124 Rdnr. 32; Kopp/Schenke, VwGO - 14. Auflage 2005 -, § 132 Rdnr. 11, 16).

    Es müssen Anhaltspunkte für eine erhebliche Zahl von Altfällen dargetan und ersichtlich sein (BVerwG, Beschlüsse vom 26. Januar 2006 und 20. Dezember 2005, a.a.O.; Beschluss vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 9).

  • BVerfG, 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer türkischen Asylbewerberin

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.08.2007 - 10 LA 37/06
    Auch wenn die Anforderungen an die Darlegung eines Zulassungsgrundes nicht in der Weise ausgelegt und angewandt werden dürfen, welche die Beschreitung des eröffneten (Teil-) Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert, so unterliegt es keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, ein Mindestmaß an Substantiierung zu verlangen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 21. Januar 2000 - 2 BvR 2125/97 -, DVBl. 2000, 407 und Beschluss vom 7. November 1994 - 2 BvR 2079/93 -, DVBl. 1995, 35).
  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.08.2007 - 10 LA 37/06
    Es müssen Anhaltspunkte für eine erhebliche Zahl von Altfällen dargetan und ersichtlich sein (BVerwG, Beschlüsse vom 26. Januar 2006 und 20. Dezember 2005, a.a.O.; Beschluss vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 9).
  • OVG Niedersachsen, 26.10.2004 - 2 LA 413/03

    Adipositas; Atemschutz; Atemschutztauglichkeit; Ausnahme; Ausnahmefall; Beamter;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.08.2007 - 10 LA 37/06
    An die Darlegung sind nicht geringe Anforderungen zu stellen (Nds. OVG, Beschluss vom 26. Oktober 2004 - 2 LA 413/03 -, NdsRpfl 2005, 80).
  • BVerwG, 26.01.2006 - 6 B 87.05

    Bestimmung des für die Beitragsbemessung maßgebenden Nutzens der Kammertätigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.08.2007 - 10 LA 37/06
    Rechtsfragen zu auslaufendem Recht haben trotz anhängiger Fälle regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung im vorgenannten Sinne, es sei denn, dass die Klärung noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung ist (BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2006 - BVerwG 6 B 87.05 -, Buchholz 430.3 Kammerbeiträge Nr. 31 und Beschluss vom 20. Dezember 2005 - BVerwG 5 B 84.05 -, juris; Seibert in: Sodan/Ziekow, Kommentar VwGO - 2. Aufl. 2006 -, § 124 Rdnr. 146; Meyer-Ladewig/Rudisile, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, Kommentar VwGO, § 124 Rdnr. 32; Kopp/Schenke, VwGO - 14. Auflage 2005 -, § 132 Rdnr. 11, 16).
  • BVerfG, 07.11.1994 - 2 BvR 2079/93

    Überspannung der Anforderungen an die Darlegungspflicht an die Berufungszulassung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.08.2007 - 10 LA 37/06
    Auch wenn die Anforderungen an die Darlegung eines Zulassungsgrundes nicht in der Weise ausgelegt und angewandt werden dürfen, welche die Beschreitung des eröffneten (Teil-) Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert, so unterliegt es keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, ein Mindestmaß an Substantiierung zu verlangen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 21. Januar 2000 - 2 BvR 2125/97 -, DVBl. 2000, 407 und Beschluss vom 7. November 1994 - 2 BvR 2079/93 -, DVBl. 1995, 35).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.08.2007 - 10 LA 37/06
    Das ist regelmäßig der Fall, wenn ein die Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 1. Senats vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164).
  • BVerwG, 26.08.2009 - 3 C 15.08

    Landwirtschaft; Flächenzahlungen; Unregelmäßigkeit; offensichtlicher Fehler;

    Allerdings beziehen die Überlegungen des Berufungsgerichts, die insofern Ergebnis einer längeren Rechtsprechung dieses Gerichts sind (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 11. Juni 2003 a.a.O., Beschluss vom 15. August 2007 - 10 LA 37/06 - AUR 2008, 26 und Urteil vom 24. April 2008 a.a.O.) und im Wesentlichen Gefolgschaft bei den Verwaltungsgerichten der ersten Instanz gefunden haben (vgl. VG Leipzig, Urteil vom 15. Dezember 2005 a.a.O.; VG Aachen, Urteil vom 13. Juni 2007 - 3 K 34/07 - RdL 2008, 352; VG Düsseldorf, Urteil vom 30. April 2008 - 20 K 2482/07 - [...]; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 4. Februar 2009 - 7 K 2186/07 - [...]), einen zutreffenden Ausgangspunkt.
  • VG Stade, 11.12.2007 - 6 A 1105/06

    Erhöhung von Zahlungsansprüchen i.R.d. einheitlichen Betriebsprämienregelung

    Ein Fehler ist auch dann offensichtlich, wenn er bei einer Bearbeitung des Beihilfeantrags ohne weiteres klar erkennbar ist und sich die Fehlerhaftigkeit der Angaben einem aufmerksamen und verständigen mit den Umständen des Falles vertrauten Durchschnittsbetrachter ohne weiteres aufdrängt, wobei diese Frage nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles zu beantworten ist (Nds. OVG, Urt. v. Urt. v. 15.08.2007 - 10 LA 37/06 - Urt. v. 16.6.2003 - 10 LB 3464/01 -, Urt. v. 11.6.2003 - 10 LB 34/02 -, Urt. v. 11.6.2003 - 10 LB 27/03 -).

    Darüber hinaus ist ein Irrtum nach ständiger Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichtes zu Art. 5 a VO (EWG) Nr. 3887/92 auch dann offensichtlich, wenn er bei einer Vor-Ort-Kontrolle ohne weiteres ersichtlich ist, das heißt für einen unvoreingenommenen urteilsfähigen aufgeschlossenen und mit den näheren Umständen vertrauten Durchschnittsbetrachter bei einem Abgleich der Angaben im Gesamtflächen- und Nutzungsnachweis mit den Katasterunterlagen (Auszug auf dem Liegenschaftskataster, Flurkarte) mit der in der Örtlichkeit vorgefundenen und bewirtschafteten Fläche ohne weiteres erkennbar ist und wenn dieser Fehler auf einem offensichtlichen Versehen (Irrtum) oder die Falschangabe rechtfertigenden bzw. entschuldigenden Verhalten des Betriebsinhabers beruht (Nds. OVG, Urt. v. 15.08.2007 - 10 LA 37/06 - Urt. v. 16.6.2003 - 10 LB 3464/01 -, Urt. v. 11.6.2003 - 10 LB 34/02 -, Urt. v. 11.6.2003 - 10 LB 27/03 -).

    Nur in diesen Fällen sei es gerechtfertigt, einen offensichtlichen Fehler anzuerkennen (vgl. zum Vorstehenden: Nds. OVG, Urt. v. 15.08.2007, a.a.O.; Urt. v. 11.06.2003, a.a.O.; Beschl. v. 17.07.2007 - 10 LA 120/05 -).

  • VG Stade, 28.02.2008 - 6 A 1113/06

    Bewilligung weiterer Zahlungsansprüche i.R. einer einheitlichen

    Ein Fehler ist auch dann offensichtlich, wenn er bei einer Bearbeitung des Beihilfeantrags ohne weiteres klar erkennbar ist und sich die Fehlerhaftigkeit der Angaben einem aufmerksamen und verständigen mit den Umständen des Falles vertrauten Durchschnittsbetrachter ohne weiteres aufdrängt, wobei diese Frage nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles zu beantworten ist (Nds. OVG, Urteil vom 15. August 2007 - 10 LA 37/06 - Urteil vom 16. Juni 2003 - 10 LB 3464/01 -, Urteil vom 11. Juni 2003 - 10 LB 34/02 -, Urteil vom 11. Juni 2003 - 10 LB 27/03 -).

    Darüber hinaus ist ein Irrtum nach ständiger Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichtes zu Art. 5 a VO (EWG) Nr. 3887/92 auch dann offensichtlich, wenn er bei einer Vor-Ort-Kontrolle ohne weiteres ersichtlich ist, das heißt für einen unvoreingenommenen urteilsfähigen aufgeschlossenen und mit den näheren Umständen vertrauten Durchschnittsbetrachter bei einem Abgleich der Angaben im Gesamtflächen- und Nutzungsnachweis mit den Katasterunterlagen (Auszug auf dem Liegenschaftskataster, Flurkarte) mit der in der Örtlichkeit vorgefundenen und bewirtschafteten Fläche ohne weiteres erkennbar ist und wenn dieser Fehler auf einem offensichtlichen Versehen (Irrtum) oder die Falschangabe rechtfertigenden bzw. entschuldigenden Verhalten des Betriebsinhabers beruht (Nds. OVG, Urteil vom 15. August 2007 - 10 LA 37/06 - Urteil vom 16. Juni 2003 - 10 LB 3464/01 -, Urteil vom 11. Juni 2003 - 10 LB 34/02 -, Urteil vom 11. Juni 2003 - 10 LB 27/03 -).

    Nur in diesen Fällen sei es gerechtfertigt, einen offensichtlichen Fehler anzuerkennen (vgl. zum Vorstehenden: Nds. OVG, Urteil vom 15. August 2007, a.a.O.; Urteil vom 11. Juni 2003, a.a.O.; Beschluss vom 17. Juli 2007 - 10 LA 120/05 -).

  • VG München, 14.04.2010 - M 18 K 08.5168

    Kulturpflanzenregelung; Bezeichnungsfehler; "ermittelte Fläche";

    Bei den unrichtigen Angaben zum Feldstück 4 im Flächen- und Nutzungsnachweis handele es sich nicht um einen offensichtlichen Fehler bzw. Irrtum im Beihilfeantrag im Sinne von Art. 5 b der Verordnung EWG Nr. 3887/92 und Art. 12 der Verordnung EG Nr. 2419/2001, da die Fehlerhaftigkeit der Antragsangaben aus den Anträgen und den beigefügten Unterlagen nicht ohne weiteres erkennbar gewesen sei und das fehlerhafte Verhalten zumindest leicht fahrlässig gewesen sei (vgl. Beschluss des OVG Niedersachsen v. 15.8.2007, 10 LA 37/06).

    Zur Einhaltung der jeweiligen Fördervoraussetzungen gehört auch, dass der Erzeuger bestimmter landwirtschaftlicher Kulturpflanzen für die Gewährung einer Preisausgleichszahlung die entsprechende Fläche beantragt (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss v. 15.8.2007, 10 LA 37/06, wonach Übererklärungen auf einer beantragten Fläche nicht mit Untererklärungen auf nicht beantragten Flächen derselben Kulturgruppe verrechnet bzw. saldiert werden können).

    Die hiergegen vom Beklagten angeführte Rechtsprechung des OVG Lüneburg, die einen "offensichtlichen Fehler" nur unterhalb der Schwelle der leichten Fahrlässigkeit anerkennen will (OVG Lüneburg v. 15.8.2007, a.a.O., OVG Lüneburg v. 17.7.2007, 10 LA 120/05, sowie v. 11.6.2003, 10 LB 27/03) und damit den Anwendungsbereich dieser Vorschrift letztlich auf unvermeidbare Irrtümer und Versehen einschränkt, ist in dieser Absolutheit durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes überholt (BVerwG vom 26.8.2009, 3 C 15/08).

  • OVG Niedersachsen, 24.04.2008 - 10 LB 156/07

    Bewilligung von Flächenzahlungen und Rückforderung von Flächenzahlungen und

    Der Senat hat zu dem in Art. 5a, später in Art. 5b der Verordnung (EWG) Nr. 3887/92 geregelten "offensichtlichen Fehler" ausgeführt (Urteile vom 11. Juni 2003 - 10 LB 222/02 -, n.v. und - 10 LB 27/03 -, RdL 2003, 329; Urteile 16. Juni 2003 - 10 LB 1429/01 und 10 LB 3464/01 -, n.v.; vgl. auch Urteil vom 21. Februar 2006 - 10 LC 97/03 -, n.v.; Beschluss vom 17. Juli 2007 - 10 LA 120/05 -, n.v.; Beschluss vom 15. August 2007 - 10 LA 37/06 -, AUR 2008, 26):.
  • VG Gelsenkirchen, 04.02.2009 - 7 K 2186/07

    Betriebsprämie 2005, OGS Genehmigungen, offensichtliche Fehler

    vgl. OVG Lüneburg, Urteile vom 15. August 2007 - 10 LA 37/06 - und vom 11. Juni 2003 - 10 LB 27/03 -.

    vgl. OVG Lüneburg, Urteile vom 15. August 2007 - 10 LA 37/06 -, vom 16. Juni 2003 - 10 LB 2463/01 - und vom 11. Juni 2003 - 10 LB 27/03 - VG Stade, Urteil vom 28. Februar 2008 - 6 A 1113/06 -.

  • VG Gelsenkirchen, 04.02.2009 - 7 K 2112/07

    Betriebsprämie, Antrag, Irrtum, offensichtlicher

    vgl. OVG Lüneburg, Urteile vom 15. August 2007 - 10 LA 37/06 - und vom 11. Juni 2003 - 10 LB 27/03 -.

    vgl. OVG Lüneburg, Urteile vom 15. August 2007 - 10 LA 37/06 -, vom 16. Juni 2003 - 10 LB 2463/01 - und vom 11. Juni 2003 - 10 LB 27/03 - VG Stade, Urteil vom 28. Februar 2008 - 6 A 1113/06 -.

  • OVG Niedersachsen, 24.04.2008 - 10 LB 179/07

    Anforderungen an die Geltendmachung von Schlachtprämien und Sonderprämien für

    Der Senat hat zu dem in Art. 5a, später in Art. 5b der Verordnung (EWG) Nr. 3887/92 geregelten "offensichtlichen Fehler" ausgeführt (Urteile vom 11. Juni 2003 - 10 LB 222/02 -, n.v. und - 10 LB 27/03 -, RdL 2003, 329; Urteile 16. Juni 2003 - 10 LB 1429/01 und 10 LB 3464/01 -, n.v.; vgl. auch Urteil vom 21. Februar 2006 - 10 LC 97/03 -, n.v.; Beschluss vom 17. Juli 2007 - 10 LA 120/05 -, n.v.; Beschluss vom 15. August 2007 - 10 LA 37/06 -, AUR 2008, 26):.
  • OVG Niedersachsen, 05.12.2011 - 10 LA 85/10

    Feststellung der Abweichung der Größe einer Fläche über die Toleranzmarge hinaus

    Geht die festgestellte Abweichung aber über die Toleranzmarge hinaus, so dass sie nicht (allein) auf Ungenauigkeiten des angewandten Messverfahrens beruhen kann, besteht kein Anlass, abweichend von der tatsächlich ermittelten Flächengröße eine um die Toleranzmarge vergrößerte Fläche der Beihilferechnung zugrunde zu legen (vgl. Senatsbeschluss vom 15. August 2007 - 10 LA 37/06 -, AUR 2008, 26).
  • OVG Niedersachsen, 23.05.2013 - 10 LB 133/10

    Hinzuzählen einer nicht angemeldeten Fläche zur ermittelten Fläche i.S.d. Art. 50

    Der tatsächlich bewirtschaftete, aber nicht beantragte Schlag 260 zur Größe von 2, 36 ha zählt ebenfalls nicht zur ermittelten Fläche, weil er vom Kläger nicht innerhalb der Antragsfrist des Art. 11 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 796/2004 gemäß Art. 44 Abs. 3 Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 angemeldet wurde und daher ebenfalls nicht allen in den Vorschriften für die Beihilfegewährung festgelegten Voraussetzungen genügt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. August 2007 - 10 LA 37/06 -, AUR 2008, 26; vom 11. April 2013 - 10 LA 76/12 -, n.v.; vom 12. April 2013 - 10 LA 127/12 -, n.v.).
  • VG Hannover, 19.03.2008 - 11 A 3028/06

    Zahlungsansprüche mit OGS-Genehmigung bei fehlendem gesonderten Antrag

  • OVG Niedersachsen, 20.07.2010 - 10 LA 142/08

    Möglichkeit der Annahme eines offensichtlichen Irrtums trotz Vorliegens eines

  • VG Hannover, 19.03.2008 - 11 A 3424/06

    Zahlungsansprüche mit OGS-Genehmigung bei fehlendem gesondertem Antrag

  • VG Oldenburg, 16.10.2007 - 12 A 2560/06

    Angabe; Antrag; Betriebsprämie; Bewertungsmaßstab; Einzeichnung; Ermessen;

  • VG Hannover, 23.05.2008 - 11 A 6143/07

    Festsetzung von Zahlungsansprüchen; Dauergrünland

  • VG München, 01.08.2013 - M 12 K 12.1713

    Kulturpflanzenregelung; falsche Flächenangaben; Rückforderung

  • VG Aachen, 15.03.2010 - 7 K 1392/09

    Anspruch eines Bewirtschafters landwirtschaftlicher Flächen auf Zuweisung von

  • VG Hannover, 28.03.2008 - 11 A 3364/06

    Fehlerhafte Codierung bei Zuweisung von Zahlungsansprüchen mit OGS-Genehmigung

  • VG Hannover, 09.05.2008 - 11 A 3421/06

    Härtefallantrag ist fristgebunden

  • VG Hannover, 12.03.2008 - 11 A 3210/06

    Acker; Ackerland; Betriebsprämie; Codierung; Dauergrünland; Festsetzung;

  • VG Augsburg, 29.07.2008 - Au 3 K 07.1674

    Zahlungsansprüche; Ackerland; Antrag; Deklarierung; Irrtum; tatsächliche Nutzung;

  • VG München, 13.02.2008 - M 18 K 07.2182

    Kein offensichtlicher Irrtum, wenn eine unvollständige Angabe von Flächen für den

  • VG Minden, 23.08.2010 - 11 K 3400/09

    Vorliegen eines offensichtlichen Irrtums bei der Beantragung einer Zuwendung für

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