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   OLG Karlsruhe, 02.10.1979 - 4 Ss 200/79   

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https://dejure.org/1979,1310
OLG Karlsruhe, 02.10.1979 - 4 Ss 200/79 (https://dejure.org/1979,1310)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.10.1979 - 4 Ss 200/79 (https://dejure.org/1979,1310)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. Oktober 1979 - 4 Ss 200/79 (https://dejure.org/1979,1310)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 1701
  • afp 1980, 64
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Celle, 25.08.2010 - 31 Ss 30/10

    Verbotene Mitteilung von Gerichtsverhandlungen im Internet; Veröffentlichung

    Dies gilt auch regelmäßig für Polizeibeamte, die nicht allein aufgrund ihres Einsatzes zu relativen Personen der Zeitgeschichte werden (vgl. OLG Karlsruhe, AfP 1980, 64), sondern allenfalls, wenn sie an besonderen Ereignissen oder Handlungen, wie etwa der Festnahme eines Straftäters, der selbst zur Person der Zeitgeschichte geworden ist (vgl. dazu OLG Hamburg, NJW-RR 1994, 1439), teilnehmen (vgl. Fricke, a.a.O. Rn. 18).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2000 - 1 S 2239/99

    Beschlagnahme eines Pressefilms wegen Verletzung des Rechts am eigenen Bild

    Absolute Personen der Zeitgeschichte sind solche, die sich durch Geburt, Stellung, Leistungen oder Taten außergewöhnlich aus dem Kreis der Mitmenschen herausheben und deshalb im Blickfeld der Öffentlichkeit stehen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 02.10.1979, NJW 1980, 1701ff.; OLG Koblenz, Urteil vom 05.10.1972, JZ 1973, 279ff.; Schwerdtner, Peter in: Münchner Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 2. Aufl., § 12 RdNr. 182).
  • LG Bonn, 08.06.2021 - 25 Ns 69/21

    Veröffentlichung von Videoaufnahmen eines Polizeieinsatzes strafbar

    Die in der Literatur stets in Bezug genommene Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 02.10.1979 (4 Ss 200/79, NJW 1980, 1701), die damit argumentierte, dass ein Kriminalkommissar nicht als "relative Person der Zeitgeschichte" anzusehen sei, kann vor dem Hintergrund des Wandels der BGH-Rechtsprechung nicht mehr der maßgebende Referenzpunkt sein.
  • OLG Celle, 23.09.2021 - 13 U 55/20

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Polizeibeamten durch

    Denn der einzelne Beamte sei nicht schon allein auf Grund seines Einsatzes eine Person der Zeitgeschichte, sondern erst dann, wenn er an besonderen Ereignissen oder Handlungen teilnimmt, insbesondere, wenn er sich pflichtwidrig verhält (vgl. Engels in: BeckOK UrhR, KUG § 23 Rn. 17; OLG Celle, Urteil vom 25. August 2010 - 31 Ss 30/10, juris Rn. 21; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 2. Oktober 1979 - 4 Ss 200/79, juris).
  • OLG Köln, 10.11.2016 - 15 U 94/16

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung eines

    § 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG greift aber nur dann, wenn bei dem Bild die repräsentative Abbildung der Menschenansammlung als solche im Vordergrund steht, nicht aber, wenn - wie hier - einzelne Personen aus der Masse der Teilnehmer herausgelöst werden, etwa durch ein Heranzoomen mittels eines Teleobjektivs (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 02.10.1979 - 4 Ss 200/79, NJW 1980, 1701, 1702).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.1997 - 11 A 11657/96

    Polizei; Fotoreporter; Kunsturhebergesetz; Filmen polizeilicher Einsätze; Recht

    Einerseits wird die Auffassung vertreten, der Polizeibeamte bei einem Einsatz sei keine relative Person der Zeitgeschichte, sofern er nicht durch ein darüber hinausgehendes besonderes Ereignis ein Informationsinteresse hervorruft (OLG Karlsruhe, Beschluß vom 2. Oktober 1979 - 4 Ss 200/79 -, NJW 1980, 1701; VG Karlsruhe, Urteil vom 11. Januar 1980 - III 22/79 -, NJW 1980, 1708; Gerstenberg in Schricker, aaO, Rdnr. 26; Krüger, NJW 1982, 89).
  • OLG Dresden, 14.07.2022 - 4 U 1090/22

    1. Die Veröffentlichung des Bildnisses eines Beamten des gemeindlichen

    Insofern ist einerseits von Bedeutung, ob der Polizist an besonderen Handlungen oder Ereignissen teilnimmt, insbesondere, wenn er sich dabei pflichtwidrig verhält (vgl. Engels in: BeckOK UrhR, KUG § 23 Rn. 17; OLG Celle, Urteil vom 23. September 2021 - 13 U 55/20 -, Rn. 28, juris; Urteil vom 25. August 2010 - 31 Ss 30/10, juris Rn. 21; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 2. Oktober 1979 - 4 Ss 200/79, juris).
  • LG Hamburg, 11.01.2008 - 324 O 126/07

    Geldentschädigungs- und Lizenzansprüche bei einer rechtswidrigen

    Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG ist vielmehr, dass in dem Bild die repräsentative Abbildung der Menschenansammlung als solche im Vordergrund steht (vgl. dazu: OLG Karlsruhe, AfP 1980, 64, 64 f.).
  • OLG Stuttgart, 08.12.1982 - 4 U 84/82

    Verletzung eines Rechts am eigenen Bild und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

    Deshalb ist daran festzuhalten, daß unter Bildnissen aus dem Bereich der Zeitgeschichte nur Abbildungen zu verstehen sind, die gerade wegen der abgebildeten Person als solcher von zeitgeschichtlichem Interesse sind (ebenso OLG Karlsruhe NJW 1980, 1701, 1702 [OLG Karlsruhe 02.10.1979 - 4 Ss 200/79] ; Löffler-Ricker: Handbuch des Presserechts, 63. Kapitel, Rdnr. 23).
  • LG Bochum, 09.10.2003 - 8 O 374/03

    Abbildung eines Einsatzes ziviler Polizeikräfte auf einer Internetseite als

    Zum einen wird die Auffassung vertreten, dass Polizeibeamte bei einem Einsatz nur dann als Personen der Zeitgeschichte zu qualifizieren sind, wenn ein außergewöhnliches Ereignis ein besonderes Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit hervorruft (OLG Karlsruhe, NJW 1980, 1701,1702; LG Frankfurt, NStZ 1982, 35; VG Karlsruhe, NJW 1980, 1708; Schricker, aaO, Rz. 26).
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