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   OLG Hamburg, 21.04.1983 - 3 U 237/82   

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OLG Hamburg, 21.04.1983 - 3 U 237/82 (https://dejure.org/1983,4981)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21.04.1983 - 3 U 237/82 (https://dejure.org/1983,4981)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21. April 1983 - 3 U 237/82 (https://dejure.org/1983,4981)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • afp 1983, 412
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 17.11.2009 - VI ZR 226/08

    Verbreiterhaftung bei Interviews: "Heute wird offen gelogen"

    a) Ein Zu-Eigen-Machen liegt regelmäßig vor, wenn die fremde Äußerung so in den eigenen Gedankengang eingefügt wird, dass die gesamte Äußerung als eigene erscheint (vgl. Senat, BGHZ 66, 182, 189 f.; Urteil vom 30. Juni 2009 - VI ZR 210/08 - WRP 2009, 1262, 1264) oder auch im Rahmen eines Interviews eigene Tatsachenbehauptungen des Fragenden in den Raum gestellt werden, neben denen die Antworten des Interviewten nur noch als Beleg für die Richtigkeit wirken (vgl. OLG Hamburg, AfP 1983, 412; Wenzel/Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 4 Rn. 103).
  • LG Hamburg, 18.03.2016 - 324 O 621/13

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Unterlassungsanspruch bei Verbreitung einer

    "Ein Zu-Eigen-Machen liegt regelmäßig vor, wenn die fremde Äußerung so in den eigenen Gedankengang eingefügt wird, dass die gesamte Äußerung als eigene erscheint (vgl. Senat, BGHZ 66, 182, 189 f.; Urteil vom 30. Juni 2009 - VI ZR 210/08 - WRP 2009, 1262, 1264) oder auch im Rahmen eines Interviews eigene Tatsachenbehauptungen des Fragenden in den Raum gestellt werden, neben denen die Antworten des Interviewten nur noch als Beleg für die Richtigkeit wirken (vgl. OLG Hamburg, AfP 1983, 412; Wenzel/Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 4 Rn. 103).
  • LG Hamburg, 08.05.2015 - 324 O 93/15

    Unterlassungsanspruch wegen Persönlichkeitsverletzung: Beweislast für die

    "Ein Zu-Eigen-Machen liegt regelmäßig vor, wenn die fremde Äußerung so in den eigenen Gedankengang eingefügt wird, dass die gesamte Äußerung als eigene erscheint (vgl. Senat, BGHZ 66, 182, 189 f.; Urteil vom 30. Juni 2009 - VI ZR 210/08 - WRP 2009, 1262, 1264) oder auch im Rahmen eines Interviews eigene Tatsachenbehauptungen des Fragenden in den Raum gestellt werden, neben denen die Antworten des Interviewten nur noch als Beleg für die Richtigkeit wirken (vgl. OLG Hamburg, AfP 1983, 412; Wenzel/Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 4 Rn. 103).
  • AG Hamburg, 19.07.2012 - 32 C 57/12

    Die Äußerung "Er braucht es eben, im Zenit der Aufmerksamkeit zu stehen. Aber im

    Ein Zu-Eigen-Machen liegt regelmäßig vor, wenn die fremde Äußerung so in den eigenen Gedankengang eingefügt wird, dass die gesamte Äußerung als eigene erscheint (vgl. BGH WRP 2009, 1262, 1264) oder auch im Rahmen eines Interviews eigene Tatsachenbehauptungen des Fragenden in den Raum gestellt werden, neben denen die Antworten des Interviewten nur noch als Beleg für die Richtigkeit wirken (vgl. OLG Hamburg, AfP 1983, 412).
  • KG, 17.04.2008 - 10 U 211/06

    Behauptungen zur Stasi-Mitarbeit der Schauspielerin Jenny Gröllmann sind

    Denn es geht vorliegend nicht um die Frage, ob der Beklagten Äußerungen des Interviewten zuzurechnen seien, weil sie sich mit diesen identifiziert habe (vgl. BGH AfP 1976, 75, 77, 78 - Panorama; OLG Hamburg AfP 1983, 412).
  • OLG Hamburg, 25.10.2005 - 7 U 68/05

    Persönlichkeitsrechtsverletzende Äußerungen in einem Presseinterview:

    Soweit die Antragsgegnerin darauf verweist, dass in Rechtsprechung und Literatur teilweise vertreten wird, dass die Presse für Interviewäußerungen nicht hafte, weil sie die Möglichkeit haben müsse, Interviews abzudrucken, ohne genötigt zu sein, sich ständig von den Äußerungen des Interviewpartners zu distanzieren (HansOLG Hamburg, AfP 1983, 412; Burkhardt in Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 4, Rn. 103), ist dem nicht zu folgen.
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