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   OLG Hamburg, 06.03.1986 - 3 U 187/85   

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https://dejure.org/1986,2649
OLG Hamburg, 06.03.1986 - 3 U 187/85 (https://dejure.org/1986,2649)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06.03.1986 - 3 U 187/85 (https://dejure.org/1986,2649)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06. März 1986 - 3 U 187/85 (https://dejure.org/1986,2649)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Marianne Bachmeier

    Art 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 S. 2 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 933
  • ZUM 1988, 95
  • afp 1987, 518
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LG Hamburg, 09.06.2006 - 324 O 868/05

    Recht am eigenen Bild: Abbildung eines bekannten Fernsehmoderators auf der

    Vielmehr ist auch in derartigen Fällen stets gegeneinander abzuwägen, wie groß das öffentliche Interesse an dem jeweils in Rede stehenden Ereignis ist und mit welchem Ausmaß an Beeinträchtigung eine Bildnis-Veröffentlichung für den Betroffenen konkret verbunden ist, so dass sich etwa die Bedeutung des Ereignisses für den Prozess der öffentlichen Meinungsbildung oder auch der Zeitablauf (vgl. zB HansOLG, AfP 1987, 518, 519f) auf das Gewicht des aktuellen Informationsinteresses der Öffentlichkeit auswirken können, ebenso wie andererseits das eigene Verhalten des Betroffenen unmittelbaren Einfluss auf das Gewicht seines Interesses hat; wer sich üblicherweise aus eigenem Antrieb in die Öffentlichkeit begibt, dessen Interesse wiegt deutlich geringer, als das einer konsistent um Zurückgezogenheit bemühten Person.
  • OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 11 U 71/06

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Anspruch eines wegen Mordes verurteilten

    Bei einer besonders spektakulären, aufsehenerregenden Tat kann die namentliche Erwähnung des Täters auch noch viele Jahre später zulässig sein (OLG Hamburg, AfP 1987, 518; Wenzel/Burkhardt a.a.O. Rn. 204; Soehring, Presserecht,3. Aufl., Rn.19.29).
  • OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 11 U 72/06

    Unterlassung: Anspruch eines wegen Mordes verurteilten Straftäters auf

    Bei einer besonders spektakulären, aufsehenerregenden Tat kann die namentliche Erwähnung des Täters auch noch viele Jahre später zulässig sein (OLG Hamburg, AfP 1987, 518; Wenzel/Burkhardt a.a.O. Rn. 204; Soehring, Presserecht, 3. Aufl., Rn.19.29).
  • OLG Frankfurt, 20.09.2006 - 16 W 56/06

    Berichterstattung über Straftäter in Online-Archiven

    Gleiches gilt für die Veröffentlichung des Fotos, das während des Strafverfahrens gemacht wurde und das für die Öffentlichkeit untrennbar mit der Tat verbunden ist (vgl. insoweit OLG Hamburg, AfP 1987, 518).
  • LG Hamburg, 02.03.2007 - 324 O 604/06

    Bildnisschutz in der Zeitungsberichterstattung: Auslegung des Begriffs "absolute

    Die Abbildung einer "relativen Person der Zeitgeschichte" ist aber nur solange gerechtfertigt, wie an dem jeweiligen Ereignis ein aktuelles Informationsinteresse der Öffentlichkeit fortbesteht (vgl. dazu OLG Hamburg, AfP 1987, 518, 519 f.; Prinz/Peters, Medienrecht, 1999, Rn. 851).
  • LG Berlin, 28.03.1995 - 27 O 776/94
    Jedenfalls fehlt es nämlich im Streitfall im Hinblick auf das Paßfoto des Klägers an dem Erfordernis, daß das fragliche Foto für die Öffentlichkeit mit der Tat untrennbar verbunden ist (vgl. hierzu Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 4. Aufl., Rdn. 10, 183; OLG Hamburg AfP 1987, 518 [519]).
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