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   OLG München, 17.03.1989 - 21 U 4729/88   

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OLG München, 17.03.1989 - 21 U 4729/88 (https://dejure.org/1989,2017)
OLG München, Entscheidung vom 17.03.1989 - 21 U 4729/88 (https://dejure.org/1989,2017)
OLG München, Entscheidung vom 17. März 1989 - 21 U 4729/88 (https://dejure.org/1989,2017)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 999
  • afp 1989, 570
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.02.1982 - VIII ZR 29/81

    Zulässigkeit des Mithörens von Telefongesprächen durch Dritte

    Auszug aus OLG München, 17.03.1989 - 21 U 4729/88
    Bedenken gegen die Verwertung der Aussage der Zeugin ... bestehen deshalb im vorliegenden Fall nicht (vgl. zu dieser Frage BGH, U.v. 17.02.1982, JZ 1982, 376 = NJW 1982, 1397 - Telefonverstärker; Brandner JZ 1983, 689, 693; Staudinger/Schäfer, BGB , 12. Aufl. 1986, § 823 RN 220; Thomas/Putzo, ZPO , 15. Aufl., 1987, 286, 3).
  • BVerfG, 03.11.1959 - 1 BvR 13/59

    Anspruch auf rechtliches Gehör bei gerichtskundigen Tatsachen

    Auszug aus OLG München, 17.03.1989 - 21 U 4729/88
    Die Veröffentlichung der Bildnisse allein ohne Bildunterschrift ist gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 KuG zulässig, weil die Klägerin Person der Zeitgeschichte ist (vgl. dazu Neumann-Duesberg, JZ 1960, 114 ff, 115 m.w.N.).
  • OLG München, 21.12.1981 - 21 U 3951/81

    Amerikanische Liebesschulen

    Auszug aus OLG München, 17.03.1989 - 21 U 4729/88
    Der Senat hält seine in dem Urteil vom 21. Dezember 1981 (AfP 1982, 230) obiter dictum geäußerte Auffassung zur freien Widerruflichkeit nicht aufrecht.
  • BGH, 19.03.1969 - VIII ZR 63/67

    Anforderungen an die hinreichende Bezeichnung des Rechtsmittelklägers in der

    Auszug aus OLG München, 17.03.1989 - 21 U 4729/88
    Als Berufungsbeklagte sind dort angegeben ... Selbst wenn aber dieser Zusatz "u.a." weggelassen wäre, wäre die Berufung zulässig und sie würde sich gegen alle Streitgenossen der Vorinstanz richten (BGH NJW 1969, 928).
  • BAG, 11.12.2014 - 8 AZR 1010/13

    Videoaufnahme eines Arbeitnehmers - Veröffentlichung - Unterlassungsanspruch

    Das Oberlandesgericht München (17. März 1989 - 21 U 4729/88 -) hat die Einwilligung in Bildnisveröffentlichungen dagegen mehrfach ausdrücklich als rechtsgeschäftliche Willenserklärung oder mindestens als geschäftsähnliche Handlung qualifiziert.
  • BAG, 19.02.2015 - 8 AZR 1011/13

    Videoaufnahme eines Arbeitnehmers - Veröffentlichung - Unterlassungsanspruch

    Das Oberlandesgericht München (17. März 1989 - 21 U 4729/88 -) hat die Einwilligung in Bildnisveröffentlichungen dagegen mehrfach ausdrücklich als rechtsgeschäftliche Willenserklärung oder mindestens als geschäftsähnliche Handlung qualifiziert.
  • OLG Frankfurt, 24.02.2011 - 16 U 172/10

    Widerruf einer Einwilligung nach § 22 KUG

    Teilweise (OLG München AfP 1989, 570, 571) wird ein wichtiger Grund für den Widerruf verlangt, da derjenige, der eine Einwilligung erteilt hat, an den Inhalt seiner Erklärung gebunden ist.
  • OLG Hamburg, 13.01.2004 - 7 U 41/03

    Ansprüche eines bekannten Fußballspielers wegen Verbreitung eines Computerspiels

    Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die von der Beklagten für ihre Rechtsauffassung angeführte Entscheidung des OLG München (AfP 1989, 570, 571) diesen Erwägungen nicht entgegensteht.
  • LG Köln, 14.08.2013 - 28 O 62/13

    Ausstrahlung einer Interviewsequenz bei Einwilligung ohne Autorisierungsvorbehalt

    Nach wohl herrschender Meinung ist die Einwilligung eine rechtsgeschäftliche bzw. rechtsgeschäftsähnliche Erklärung (OLG München, ZUM 2001, 708; NJW-RR 1990, 999; von Strobl/Albeg, a.a.O., Rn. 59).

    Teilweise (OLG München, AfP 1989, 570, 571) wird ein wichtiger Grund für den Widerruf verlangt, da derjenige, der eine Einwilligung erteilt habe, an den Inhalt seiner Erklärung gebunden sei.

  • OLG Düsseldorf, 24.05.2011 - 20 U 39/11

    Widerruf einer Einwilligung nach § 22 KUG

    Teilweise (OLG München NJW-RR 1990, 999) wird ein wichtiger Grund für den Widerruf verlangt, da derjenige, der eine Einwilligung erteilt hat, an den Inhalt seiner Erklärung gebunden ist.
  • OLG München, 30.05.2001 - 21 U 1997/00

    Veröffentlichung und Verbreitung von Bildnissen eines Verstorbenen ;

    Die Einwilligung ist rechtsgeschäftliche Willenserklärung, mindestens rechtsgeschäftsähnliche Handlung (vgl. Senat, AfP 1989, 570 = NJW-RR 1990, 999 - Dolly Dollar; J. Helle, Besondere Persönlichkeitsrechte im Privatrecht, 1991, S. 101 ff.; Schricker/Gerstenberg/Götting, Urheberrecht, 2. Aufl., § 22 KUG/§ 60 UrhG, Rn. 14).
  • OLG Frankfurt, 04.06.2009 - 16 U 206/08

    Konkludente Einwilligung zur Ausstrahlung eines Fernsehbeitrags

    Teilweise (OLG München AfP 1989, 570, 571) wird ein wichtiger Grund für den Widerruf verlangt, da derjenige, der eine Einwilligung erteilt hat, an den Inhalt seiner Erklärung gebunden ist.
  • OLG München, 01.12.2000 - 21 U 3740/00

    Geldentschädigung bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts - Pflicht

    a) Die Einwilligung wäre jedenfalls hier als Rechtsgeschäft anzusehen (Senat AfP 1989, 570 = NJW-RR 1990, 999 - Dolly Dollar; Dasch, Die Einwilligung zum Eingriff in das Recht am eigenen Bild, 1990, pass., insbesondere S. 57; Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts, 4. Aufl. S. 365 = Kap. 43 Rn. 6).
  • LG Berlin, 03.11.2009 - 27 O 343/09

    Angedichtete Affäre einer Moderatorin zu Fußball-Nationaltrainer löst

    Selbst für den Bereich einer bindenden Einwilligung ist anerkannt, dass diese nach einer gewissen Zeit widerrufen werden kann, wenn sich die Umstände geändert haben, unter denen ursprünglich der Veröffentlichung zugestimmt wurde und Eigenart und Persönlichkeitsrecht dies erfordern (vgl. OLG München, NJW-RR 1990, 999, 1000; Soehring, a.a.O. , Rdnr. 19.49; Hamburger Kommentar Gesamtes Medienrecht/Vendt, Kap. 35 Rdnr. 50).
  • LG München I, 12.12.2007 - 9 O 13832/07
  • AG Bernau, 27.02.2007 - 11 C 356/05

    Grundstückseigentum: Feststellung des Eigentümers eines Seegrundstücks, zu dem

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