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   VGH Baden-Württemberg, 11.06.1986 - 10 S 705/86   

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VGH Baden-Württemberg, 11.06.1986 - 10 S 705/86 (https://dejure.org/1986,5924)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.06.1986 - 10 S 705/86 (https://dejure.org/1986,5924)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Juni 1986 - 10 S 705/86 (https://dejure.org/1986,5924)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • afp 1987, 538
  • afp 1989, 587
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Berlin, 22.12.2016 - 27 L 369.16

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch über Hintergrundgespräche im Weg des

    Die Zulässigkeit der Kontingentierung ergibt sich hier aus der Natur der Sache (VGH Mannheim, Beschluss vom 11. Juni 1986 - 10 S 705/86 - AfP 1989, 587 ).

    An der Form des Gespräches im kleinen Kreis oder Interview besteht ein in Rechtsprechung und Literatur unbestrittenes nachhaltiges Interesse (vgl. BVerwG a.a.O. juris Rn. 40 f.; VGH Mannheim a.a.O. AfP 1989, 587 ; VG Bremen, Urteil vom 27. Februar 1997 - 2 A 28/96 - juris Rn. 36; Burkhardt ebd.); andernfalls wäre nur noch eine uniforme Massenunterrichtung der Presse in der Form allgemeiner Pressekonferenzen möglich, andere individuellere Formen der Information müssten unterbleiben.

  • OVG Bremen, 25.10.1988 - 1 BA 32/88

    Gerichtliche Veröffentlichungspraxis; Pressefreiheit; Gleichheitssatz -

    Sie hat sich als neutrale Informationsstelle jeglicher Reglementierung oder Steuerung der Presse oder eines Teils davon zu enthalten (vgl. zu allem BVerwG, Urteil vom 03.12.1974, 1 C 30.71, BVerwGE 47, 247, 253 f; VGH Bad-Württ, Beschluß vom 11.06.1986, 10 S 705/86, AfP 1987, 538 f; Löffler/Ricker, S. 104 Rdnr 2).
  • VG München, 05.10.2015 - M 17 E 15.3058

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung - Aufnahme in den

    Derzeit sei noch nicht abschließend geklärt, ob der Antragsteller bzw. die Redaktion des Internetprotals www.schanzer-leben.de dem bisherigen Empfängerhorizont des Presseverteilers vergleichbar sei oder etwa aufgrund eines geringen redaktionellen Umfanges des Internetauftritts oder auch infolge schwacher Besetzung der Redaktion (vgl. VGH BW, U.v. 11.06.1986 - 10 S 705/86) und einer hieraus etwaig resultierenden Gefahr der fehlenden Aufsicht, dass das beanspruchte Informationsmaterial auch tatsächlich pressemäßig ausgewertet werde, ein Verweis auf Einzelfragen nebst Auskunftserteilung nach Art. 4 Abs. 1 BayPrG im vorliegenden Fall als ausreichend erachtet werden müsse, oder aus sonstigen Gründen die Vergleichbarkeit mit dem bisherigen Empfängerkreis des Presseverteilers des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord abgelehnt werden müsse.

    Besteht allerdings z.B. wegen des geringen redaktionellen Umfangs eines Pressorgans oder infolge zahlenmäßig schwacher Besetzung der Redaktion keine Aussicht, dass das beanspruchte Informationsmaterial tatsächlich pressemäßig ausgewertet wird, so ist es nicht ermessensfehlerhaft, wenn die Behörde den betreffenden Pressevertreter insoweit auf Einzelfragen verweist (VGH BW, B.v. 11.6.1986 - 10 S 705/86).

  • VG München, 20.10.2016 - M 10 K 16.2412

    Teilhabeanspruch eines Medienvertreters an freiwilliger behördlicher

    Für die Behörde muss es daher möglich sein, bei bestimmten Veranstaltungsarten und zu bestimmten Themen gezielt auf einzelne Pressevertreter zuzugehen (VGH Baden-Württemberg, B.v. 11.6.1986 - 10 S 705/86 - AfP 1989, 587).
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