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   LG Hamburg, 28.09.1990 - 324 O 351/90   

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https://dejure.org/1990,6835
LG Hamburg, 28.09.1990 - 324 O 351/90 (https://dejure.org/1990,6835)
LG Hamburg, Entscheidung vom 28.09.1990 - 324 O 351/90 (https://dejure.org/1990,6835)
LG Hamburg, Entscheidung vom 28. September 1990 - 324 O 351/90 (https://dejure.org/1990,6835)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatz von Rechtsanwaltskosten als Folgeschaden; Anspruch auf Widerruf und Gegendarstellung nach dem Hessischen Pressegesetz (HPG); Voraussetzung für Schadensersatz nach dem Deliktsrecht; Verletzung der geschäftlichen Ehre durch unwahre Berichterstattung; Voraussetzung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • afp 1990, 332
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 2243/02

    Zu den Sorgfaltsanforderungen für Presseagenturen

    Es bedarf vorliegend nicht der Klärung, ob Zeitungen regelmäßig auf weitere Recherchen verzichten können, wenn sie die Meldung einer anerkannten Presseagentur übernehmen (so etwa LG Hamburg, AfP 1990, S. 332; Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 4. Aufl., Rn. 6.125).
  • OLG Dresden, 12.07.2011 - 4 U 188/11

    Unterlassungsklage; Geldentschädigung

    Erhält er von ihnen eine Information, kann sich der Journalist in der Regel darauf verlassen, dass die Auskunft gebende Stelle die ihr zur Verfügung stehenden vielfältigen Möglichkeiten ausreichend ausgeschöpft und die Information nicht leichtfertig heraus gegeben hat (Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5.Aufl., Rz. 6.125; LG Hamburg, AfP 1990, 332).
  • KG, 07.06.2007 - 10 U 247/06

    Agenturprivileg bei Übernahme von Agenturmeldungen

    In diesem Zusammenhang hat sich in Rechtsprechung (OLG Nürnberg AfP 2007, 127, 128; LG Hamburg AfP 1990, 332; LG München AfP 1975, 758; vgl. auch BVerfG NJW-RR 2000, 1209, 1210)) und Literatur (Spindler in Bamberger/Roth BeckOK, BGB, Stand 01.01.2007, § 824 Rdnr. 33; Dr. Peters, Die publizistische Sorgfalt, NJW 1997, 1334, 1337) das so genannte "Agenturprivileg" durchgesetzt, das den Journalisten unter Wahrung ihrer journalistischen Sorgfaltspflichten erlaubt, Meldungen der als seriös anerkannten Nachrichtenagenturen, zu denen auch der Dnnnn Dnnnn -Dnnn /dn gehört (vgl. Peters und Burkhardt jeweils a.a.O.), ohne weitere (Nach-)Recherche ihres Inhalts zu verwerten.
  • KG, 21.01.2021 - 10 U 1/20

    Erkennbarkeit einer Person durch bestimmte Presseberichterstattung

    In diesem Zusammenhang hat sich in Rechtsprechung (OLG Nürnberg AfP 2007, 127, 128; LG Hamburg AfP 1990, 332; LG München AfP 1975, 758; vgl. auch BVerfG NJW-RR 2000, 1209, 1210)) und Literatur (Spindler in Bamberger/Roth BeckOK, BGB, Stand 01.01.2007, § 824 Rdnr. 33; Dr. Peters, Die publizistische Sorgfalt, NJW 1997, 1334, 1337) das so genannte "Agenturprivileg" durchgesetzt, das den Journalisten unter Wahrung ihrer journalistischen Sorgfaltspflichten erlaubt, Meldungen der als seriös anerkannten Nachrichtenagenturen, zu denen auch der D. D.-D./d. gehört (vgl. Peters und Burkhardt jeweils a.a.O.), ohne weitere (Nach-)Recherche ihres Inhalts zu verwerten.
  • AG Hamburg, 11.09.2007 - 36A C 54/07

    Streitwert von 19.000 EUR für vierfachen Bilderklau im Internet

    b) Auf Grund der festgestellten Verletzung der Urheberechte des Klägers wurde die Rechtsverfolgung notwendig und damit auch die Beauftragung eines Rechtsanwalts (vgl. LG Hamburg AfP 1990, 332, 333; OLG Hamburg AfP 1983, 282, 284).
  • LG Hamburg, 09.06.2006 - 324 O 104/05

    Der Kläger begehrt von der Beklagten die Unterlassung der Verbreitung von

    Allerdings besteht eine Pflicht zur Nachrecherche der Sachlage grundsätzlich nicht, wenn ein Presseorgan den Inhalt von Mitteilungen einer sog. privilegierten Quelle veröffentlicht, namentlich von Behörden, insbesondere von Polizei und Staatsanwaltschaft, aber auch von renommierten Nachrichtenagenturen, denn in der Regel kann der Journalist sich darauf verlassen, dass die Polizei und ähnliche Stellen die ihr zur Verfügung stehenden vielfältigen Möglichkeiten ausreichend ausgeschöpft haben und nicht leichtfertig handeln (Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 4.Aufl., Rz. 6.125; LG Hamburg, AfP 1990, 332).
  • OLG Hamburg, 27.03.2007 - 7 U 88/06
    Die gesonderte Abrechnung der Kosten für Gegendarstellung, Unterlassung und Widerruf ist ebenfalls nicht zu beanstanden, da es sich insoweit um verschiedene Angelegenheiten handelt (vgl. LG Hamburg, AfP 1990, 332, 333) .
  • LG Berlin, 28.09.2010 - 27 O 442/10
    In diesem Zusammenhang hat sich in Rechtsprechung (OLG Nürnberg AfP 2007, 127, 128; LG Hamburg AfP 1990, 332; LG München AfP 1975, 758; vgl. auch BVerfG NJW-RR 2000, 1209, 1210)) und Literatur (Spindler in Bamberger/Roth BeckOK, BGB, Stand 01.01.2007, 8 824 Rdnr. 33; Dr. Peters, Die publizistische Sorgfalt, NJW 1997, 1334, 1337) das so genannte "Agenturprivileg" durchgesetzt, das den Journalisten unter Wahrung ihrer journalistischen Sorgfaltspflichten erlaubt, Meldungen der als seriös anerkannten Nachrichtenagenturen... ohne weitere (Nach-)Recherche ihres Inhalts zu verwerten.
  • LG Berlin, 28.07.2010 - 27 O 442/10
    In diesem Zusammenhang hat sich in Rechtsprechung (OLG Nürnberg AfP 2007, 127, 128; LG Hamburg AfP 1990, 332; LG München AfP 1975, 758; vgl. auch BVerfG NJW-RR 2000, 1209, 1210)) und Literatur (Spindler in Bamberger/Roth BeckOK, BGB, Stand 01.01.2007, 8 824 Rdnr. 33; Dr. Peters, Die publizistische Sorgfalt, NJW 1997, 1334, 1337) das so genannte "Agenturprivileg" durchgesetzt, das den Journalisten unter Wahrung ihrer journalistischen Sorgfaltspflichten erlaubt, Meldungen der als seriös anerkannten Nachrichtenagenturen... ohne weitere (Nach-)Recherche ihres Inhalts zu verwerten.
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