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   KG, 30.10.1992 - 9 U 5550/92   

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KG, 30.10.1992 - 9 U 5550/92 (https://dejure.org/1992,23430)
KG, Entscheidung vom 30.10.1992 - 9 U 5550/92 (https://dejure.org/1992,23430)
KG, Entscheidung vom 30. Oktober 1992 - 9 U 5550/92 (https://dejure.org/1992,23430)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • afp 1993, 748
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Köln, 05.07.2017 - 28 O 225/15

    Medienberichterstattung über Grönemeyer-Streit weitestgehend untersagt

    Entgegen der Auffassung der Beklagten kommt es auch die Zuleitung des Originals der Gegendarstellung nicht an ( Kammer , Urteil vom 14.06.1995 - 28 O 178/95), da auch die Übermittlung einer Fernkopie (Telefax) der Gegendarstellung den Erfordernissen des § 126 Abs. 1 BGB genügt (vgl. auch: KG, AfP 1993, 748; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1992, 730; OLG München, AfP 1999, 72; OLG Dresden, Urteil vom 26.10.2006 - 4 U 1541/06; Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Auflage 2003, Kapitel 11, Rn. 159).
  • OLG Hamburg, 18.05.2010 - 7 U 121/09

    Gegendarstellungsanspruch in Hamburg: Unverzüglichkeit des Zugangs einer

    Hinzu kommt, dass dann, wenn die Übermittlung einer Gegendarstellung per Telefax ausreichte, die Frage der Prüfbarkeit davon abhinge, welche technische Qualität die von den Absendern und Empfängern verwendeten Telefaxgeräte haben, was insbesondere dann bedeutsam wird, wenn - wie hier - dem Empfänger das Telefax der Gegendarstellung nicht von dem Betroffenen selbst übermittelt wird, sondern es ihn auf dem Umweg über eine dritte Stelle wie das Büro der Prozessbevollmächtigten des Betroffenen erreicht (dazu KG, Urt. v. 30.10.1992, AfP 1993, S. 748 f., 748).
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