Rechtsprechung
   BGH, 28.06.1994 - VI ZR 274/93   

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
  • buskeismus.de (Auszüge)

    Ehrverletzung (Tatsachenbehauptung; Äußerungen Dritter; »versteckte« Behauptung einer Pflichtwidrigkeit)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1995, 189
  • NJW-RR 1994, 1246
  • MDR 1994, 990
  • VersR 1994, 1126
  • WM 1994, 2085
  • afp 1994, 299



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Wird zitiert von ... (14)  

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94  

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Allein hierauf kommt es nach dem Klageantrag, der den Gegenstand der rechtlichen Würdigung bestimmt und begrenzt, an (vgl. Senatsurteil vom 28. Juni 1994 - VI ZR 274/93).
  • BGH, 26.10.1999 - VI ZR 322/98  

    Bewusst unvollständige Presse-Berichterstattung

    Von daher könnte es darauf ankommen, ob die beanstandeten Äußerungen eine solche Schlußfolgerung derart nahelegen, daß das beantragte Verbot unter dem Blickpunkt der verdeckten Tatsachenbehauptung gerechtfertigt sein könnte (vgl. Senatsurteile BGHZ 78, 9, 14 ff. sowie je vom 28. Juni 1994 - VI ZR 273/93 - NJW-RR 1994, 1242, 1244 und - VI ZR 274/93 - NJW-RR 1994, 1246, 1247, jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 27.01.1998 - 15 U 126/97  

    Befugnis zur Geltendmachung eines Abwehrrechts gegen eine Verletzung des

    Bei einer Würdigung des Aussagehalts der streitbefangenen Beiträge im Gesamtzusammenhang (vgl. zu diesem Erfordernis allgemein z.B.: BGH, VersR 1986, 992 f. (993); BGH, VersR 1993, 193 ff. (194) m.w.N.; BGH, AfP 1994, 299 ff. (300)) gelangt der als Maßstab heranzuziehende Durchschnittsleser bzw. -hörer (vgl. zu dem Erfordernis z.B.: Löffler, a.a.O., § 6 LPG Rdnr. 90 m.w. umfangreichen Nachweisen) jedoch zu dem Ergebnis, daß der Beklagte die streitgegenständlichen Behauptungen sinngemäß aufgestellt hat.

    Zudem kann ein Betroffener auch dadurch zusätzlich belastet werden, daß die Ermittlung des Aussagegehalts den erkennbar angeregten Schlußfolgerungen des Adressaten anheim gegeben und somit die Mißverständnisbreite erhöht ist (vgl. BGHZ 78, 9 ff. (14 f.); BGH, AfP 1994, 295 ff. (296 f.); BGH, AfP 1994, 299 ff. (301)).

    Insoweit kann der Autor verlangen, an seinem Beitrag gemessen zu werden (BGHZ 78, 9 ff. (15 f.); BGH, AfP 1994, 295 ff. (297); AfP 1994, 299 ff. (301)).

mehr
  • OLG München, 10.12.2003 - 21 U 2392/03  

    Haftung der Bank wegen Verstoßes gegen Verschwiegenheitspflicht bei Äußerungen

    Vielmehr verlangt Art. 5 Abs. 1 GG eine solche restriktive Handhabung der Berufungsvorschriften (vgl. etwa BGH AfP 1992, 75 = NJW 92, 1314/1316 - Kassenarztrundschreiben; NJW 1993, 930 = VersR 1993, 193/194 - Illegaler Fellhandel; AfP 1994, 299 = NJW-RR 1994, 1246-Verfassungsausschuss II - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Köln, 14.02.2006 - 15 U 176/05  

    Unterlassung verdeckter Äußerungen

    Der als Maßstab heranzuziehende Durchschnittsleser bzw. -hörer gelangt nach Würdigung des Aussagegehalts der im Antrag genannten Äußerung im Gesamtzusammenhang zu dem Ergebnis, die Verfügungsbeklagte habe diese Aussage verdeckt behauptet (vgl. zum Maßstab BGH NJW-RR 1994, 1246 m.w.N.; OLG Köln NJW-RR 1998, 1175, 1176 f).
  • LAG Hessen, 07.09.2005 - 8 Sa 2212/04  

    Unterlassung einer Äußerung

    Jedenfalls wird eine Äußerung, selbst wenn sich in ihr Tatsachen und Meinungen vermengen, dann als Werturteil und Meinungsäußerung in vollem Umfang vom Grundrecht des Art. 5 geschützt, wenn sie in entscheidender Weise durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt ist (vgl. BGH vom 29. Januar 2002, NJW 2002, 1192; BAG vom 28.06.1994, MDR 1994, 990).
  • OLG Köln, 18.05.1999 - 15 U 4/99  
    Dennoch ist in der Berichterstattung eine entsprechende "verdeckte" Behauptung enthalten (zum Tatbestand der "verdeckten Behauptung" vgl. grundsätzlich BGH, NJW 80, 2801, 2803; NJW-RR 94, 1246 f).
  • OLG Frankfurt, 23.11.2000 - 16 W 137/00  

    Verdeckte Tatsachenbehauptung über offen mitgeteilte Einzeltatsachen

    Allerdings soll bei einer solchen Annahme besondere Zurückhaltung geboten sein, um die Spannungslage zwischen Ehrenschutz und Kritikfreiheit nicht einseitig unter Verletzung des Grundrechts der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) zulasten der letzteren zu verschieben (BGH ­ 28.6.1994 ­ a.a.O.; ders. ­ 28.6.1994 ­ AfP 1994, 299 [301]).
  • OLG München, 06.07.2001 - 21 U 4864/00  
    Daher sind die Grundsätze etwa von BGH AfP 1994, 295 = NJW-RR 1994, 1242 und AfP 1994, 299 = NJW-RR 1994, 1246 - Verfassungsausschuss I und II - zur Frage verdeckter Behauptungen nicht anzuwenden.
  • KG, 17.04.2008 - 10 U 211/06  

    Behauptungen zur Stasi-Mitarbeit der Schauspielerin Jenny Gröllmann sind

    Die Beklagte weist zu Recht darauf hin, dass bei der Feststellung solcher verdeckter Behauptungen Zurückhaltung angezeigt sei, um die Abwägung zwischen Ehrschutz und Äußerungsfreiheit nicht unzulässigerweise zu Lasten letzterer zu verschieben (vgl. BGH AfP 1994, 299, 301).
  • OLG Frankfurt, 06.05.2003 - 11 U 34/02  

    Persönlichkeitsrechtsverletzung und Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch

  • OLG München, 10.12.2003 - 21 U 2392/02  
  • LG Köln, 15.07.2009 - 28 O 452/09  
  • OLG Düsseldorf, 28.08.2002 - 15 U 15/02  
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