Rechtsprechung
OLG Hamburg, 23.06.1994 - 3 U 108/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Äußerungsrechtlicher Schutz eines Verstorbenen gegen grobe Entstellungen seines Lebensbildes; Ausschluss eines Verstorbenen vom Gegendarstellungsanspruch; Erstmitteilung als Tatsachenbehauptung oder Werturteil
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
§ 11 HambgPresseG (LPG Hamburg)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 13.05.1994 - 324 O 238/94
- OLG Hamburg, 23.06.1994 - 3 U 108/94
Papierfundstellen
- afp 1994, 322
Wird zitiert von ... (2)
- LG Hamburg, 30.10.2001 - 324 O 623/01
Anspruch der Rechtsnachfolgerin einer betroffenen Person gegen Verleger einer …
Für den Fall, daß von der Erstmitteilung eine verstorbene natürliche Person betroffen ist, ist dies von der Rechtsprechung anerkannt (Hans. OLG Hamburg, Urt. v. 23.06.1994, AfP 1994, S. 322;… OLG Stuttgart, Urt. v. 15.02.1995, NJW-RR 1996, S. 599).Ein Übergang des allgemeinen Persönlichkeitsrechts auf die Erben nach § 1922 Abs. 1 BGB findet schon im Allgemeinen nicht statt, weil nach dieser Norm nur das Vermögen des Verstorbenen auf die Erben übergeht, die aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht folgenden Ansprüche aber grundsätzlich solche nichtvermögensrechtlicher Art sind, und eigene Ansprüche der Erben oder naher Angehöriger (vgl. § 77 Abs. 2 StGB ) zum Schutz des Persönlichkeitsbildes eines Verstorbenen nur ausnahmsweise und insoweit entstehen, als sie dazu dienen, grobe Entstellungen des Lebensbildes des Verstorbenen abzuwehren (vgl. Hans. OLG Hamburg, Urt. v. 23.06.1994, AfP 1994, S. 322) oder die Nutzung selbständig kommerzialisierbarer Bestandteile des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch einen Dritten zu unterbinden (…BGH, Urt. v. 01.12.1999, BGHZ 143, S. 214 ff. [BGH 01.12.1999 - I ZR 49/97] ).
- KG, 26.01.2007 - 9 U 251/06
Kein postmortaler Gegendarstellungsanspruch
Daran ändert nichts, dass im Streitfall - anders als in den Fallgestaltungen der vom Landgericht zitierten Entscheidungen (OLG Stuttgart NJW-RR 1996, 599; Hans OLG Hamburg AfP 1994, 322) - die zwischenzeitlich verstorbene Antragstellerin noch selbst zu ihren Lebzeiten die einstweilige Verfügung auf Veröffentlichung der Gegendarstellung erwirkte und diese der Antragsgegnerin zustellen ließ.