Rechtsprechung
BGH, 28.06.1994 - VI ZR 273/93 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer
Tatsachenbehauptung - Meinungsäußerung - Differenzierung - Tatrichter - Versteckte Behauptung - Unterlassungsanspruch
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Verdeckte Behauptung I
Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 823; BGB § 1004
Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823, § 1004
Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rabüro.de (Pressemitteilung)
Zu den Anforderungen bei Ermittlung sog. "versteckter" Behauptungen durch den Tatrichter
- buskeismus.de (Auszüge)
Ehrverletzung (»versteckte« ehrenkränkende Behauptung)
Papierfundstellen
- NJW 1995, 189 (Ls.)
- NJW-RR 1994, 1242
- MDR 1994, 989
- VersR 1994, 1123
- WM 1994, 2080
- afp 1994, 295
Wird zitiert von ... (48) Neu Zitiert selbst (12)
- BGH, 08.07.1980 - VI ZR 159/78
Ehrenscbutz gegen "verdeckte" Behauptungen
Auszug aus BGH, 28.06.1994 - VI ZR 273/93
19 a) Zwar ist es im Grundsatz nicht zu beanstanden, daß sich das Berufungsgericht nicht auf eine Würdigung der "offen" aufgestellten Behauptungen des Beklagten beschränkt, sondern seine Prüfung auf ehrenkränkende Beschuldigungen erstreckt hat, die im Gesamtzusammenhang der offenen Einzelaussagen "versteckt" bzw. "zwischen den Zeilen" stehen könnten (Senatsurteile BGHZ 78, 9, 14 ff. …sowie vom 12. Mai 1987 - aaO).Wie der Senat in der in BGHZ 78, 9, 14, 16 abgedruckten Entscheidung ausgeführt hat, kann im Ehrenschutzprozeß unter dem Blickpunkt des Art. 5 Abs. 1 GG nur im zweiten Fall die "verdeckte" Aussage einer "offenen" Behauptung des Äußernden gleichgestellt werden.
Auch hierbei hat es indes die oben zu 3) aufgezeigten Grundsätze nicht genügend beachtet und deshalb an das Vorliegen einer verdeckten Behauptung rechtsfehlerhaft zu geringe Anforderungen gestellt (vgl. Senatsurteil BGHZ 78, 9, 14 ff.).
Selbst wenn das mit dem Berufungsgericht zu bejahen wäre, hat dieses jedenfalls verkannt, daß neben der von ihm angenommenen Deutung eine andere Beurteilung zumindest möglich war, nämlich dahin, daß der Beklagte dem Leser Fakten mitgeteilt hat, um Anstöße für ein Weiterdenken in Richtung auf einen denkbaren Sachverhalt zu geben, den der Beklagte aber nicht selbst behauptet hat (Senatsurteil BGHZ 78, 9, 16).
- BGH, 17.11.1992 - VI ZR 344/91
Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen - Sorgfaltspflichten bei …
Auszug aus BGH, 28.06.1994 - VI ZR 273/93
Zwar hat der Tatrichter bei Ermittlung des Aussagegehalts die zu prüfende Äußerung nicht isoliert, sondern im Zusammenhang des jeweiligen Textes zu würdigen (st.Rspr. des Senats, z.B. Urteil vom 17. November 1992 - VI ZR 344/91 - VersR 1993, 193, 194 m.w.N.).Die Aussage des Beklagten bezog sich nämlich auf einen konkreten Vorgang, der als behauptetes tatsächliches Geschehen dem Beweis zugänglich ist, ohne daß insoweit wertende Bestandteile erkennbar wären, welche etwa die Qualifikation dieser Äußerung als Tatsachenbehauptung in Frage zu stellen vermöchten (…zur Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung vgl. Senatsurteile vom 17. Dezember 1991 - aaO; vom 17. November 1992 - aaO - und vom 12. Oktober 1993 - VI ZR 23/93 - VersR 1994, 57, 58 f., jeweils m.w.N.).
Sie zielt damit auf den Grundsatz, daß auch eine Behauptung, deren Unwahrheit nicht erwiesen ist, jedenfalls in Fällen, in denen es wie hier um eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Angelegenheit geht, auf der Grundlage der nach Art. 5 Abs. 1 GG und § 193 StGB vorzunehmenden Güterabwägung dem Mitteilenden solange nicht untersagt werden kann, als dieser sie zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für erforderlich halten darf (Senatsurteil vom 17. November 1992 - aaO m.w.N.).
Das steht in Einklang mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Senatsurteil vom 17. November 1992 - aaO m.w.N.).
- BGH, 12.10.1993 - VI ZR 23/93
Zulässigkeit einer Plakataktion gegen die FCKW-Produktion deutscher Unternehmen
Auszug aus BGH, 28.06.1994 - VI ZR 273/93
Die Aussage des Beklagten bezog sich nämlich auf einen konkreten Vorgang, der als behauptetes tatsächliches Geschehen dem Beweis zugänglich ist, ohne daß insoweit wertende Bestandteile erkennbar wären, welche etwa die Qualifikation dieser Äußerung als Tatsachenbehauptung in Frage zu stellen vermöchten (…zur Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung vgl. Senatsurteile vom 17. Dezember 1991 - aaO;… vom 17. November 1992 - aaO - und vom 12. Oktober 1993 - VI ZR 23/93 - VersR 1994, 57, 58 f., jeweils m.w.N.).Diese unzureichende Erfassung des Ursprungstextes hat zur Folge, daß das Berufungsgericht nicht hinreichend zwischen den tatsächlichen und den wertenden Bestandteilen der beanstandeten Äußerung unterschieden hat (dazu Senatsurteil vom 12. Oktober 1993, aaO m.w.N.).
Da durch diesen Hinweis auf einen Dritten dem nachfolgenden Satz die tatsächlichen Elemente zumindest weitgehend entzogen sind, hätte das Berufungsgericht bei zutreffender Würdigung des Aussagegehalts zum Ergebnis gelangen müssen, daß bei der beanstandeten Äußerung die wertenden Bestandteile derart überwiegen, daß sie insgesamt als Zuweisung von politischer Verantwortung im öffentlichen Meinungskampf dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG unterfällt und von daher dem Beklagten nicht untersagt werden kann (BVerGE 85, 1, 15 ff.; BVerfG, Beschluß vom 5. März 1992 - 1 BvR 1770/91 - NJW 1992, 2815, 2816 sowie Senatsurteil vom 12. Oktober 1993 - aaO m.w.N.).
- BGH, 17.12.1991 - VI ZR 169/91
Rechtsschutzbedürfnis für Ehrenschutzklage
Auszug aus BGH, 28.06.1994 - VI ZR 273/93
Die revisionsrechtlich zulässige Nachprüfung, ob das Berufungsgericht den Aussagegehalt der Erklärung zutreffend ermittelt und zwischen beweisbaren Tatsachenbehauptungen und dem Beweis nicht zugänglichen Meinungsäußerungen richtig unterschieden hat (Senatsurteile vom 20. Mai 1986 - VI ZR 242/85 - VersR 1986, 992; vom 13. Januar 1987 - VI ZR 45/86 - NJW 1987, 1403 f. und vom 17. Dezember 1991 - VI ZR 169/91 - NJW 1992, 1314, 1316 m.w.N.), läßt jedoch keinen Fehler erkennen.Die Aussage des Beklagten bezog sich nämlich auf einen konkreten Vorgang, der als behauptetes tatsächliches Geschehen dem Beweis zugänglich ist, ohne daß insoweit wertende Bestandteile erkennbar wären, welche etwa die Qualifikation dieser Äußerung als Tatsachenbehauptung in Frage zu stellen vermöchten (zur Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung vgl. Senatsurteile vom 17. Dezember 1991 - aaO;… vom 17. November 1992 - aaO - und vom 12. Oktober 1993 - VI ZR 23/93 - VersR 1994, 57, 58 f., jeweils m.w.N.).
- BGH, 12.05.1987 - VI ZR 195/86
Anforderungen an die Sorgfaltspflicht von Presseorganen; Abgrenzung zwischen …
Auszug aus BGH, 28.06.1994 - VI ZR 273/93
Der rechtswidrige Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Klägers durch das Schreiben vom 19. Januar 1991 begründet eine tatsächliche Vermutung für die Wiederholungsgefahr (Senatsurteil vom 12. Mai 1987 - VI ZR 195/86 - VersR 1987, 1016, 1018 m.w.N.).19 a) Zwar ist es im Grundsatz nicht zu beanstanden, daß sich das Berufungsgericht nicht auf eine Würdigung der "offen" aufgestellten Behauptungen des Beklagten beschränkt, sondern seine Prüfung auf ehrenkränkende Beschuldigungen erstreckt hat, die im Gesamtzusammenhang der offenen Einzelaussagen "versteckt" bzw. "zwischen den Zeilen" stehen könnten (Senatsurteile BGHZ 78, 9, 14 ff. sowie vom 12. Mai 1987 - aaO).
- BVerfG, 07.12.1976 - 1 BvR 460/72
Flugblatt
Auszug aus BGH, 28.06.1994 - VI ZR 273/93
Diese Überlegung bot sich schon deshalb an, weil jedenfalls für den angesprochenen Leserkreis - insoweit kann weder für den direkt angesprochenen Bundespräsidenten noch die interessierte Öffentlichkeit der Maßstab eines Durchschnittslesers gelten (vgl. dazu BVerfGE 43, 130, 140) - erkennbar war, daß zur Entscheidung über Kredite kaum der Aufsichtsrat einer Bank zuständig sein konnte.Das führt zur Abweisung des Unterlassungsantrags zu Ziff. 1) (BVerfGE 43, 130, 138 f.; 82, 272, 283; BVerfG, Beschluß vom 19. Februar 1991 - 1 BvR 327/91 - NJW 1992, 2013, 2014).
- BGH, 20.05.1986 - VI ZR 242/85
Abwehr rufschädigender Äußerungen
Auszug aus BGH, 28.06.1994 - VI ZR 273/93
Die revisionsrechtlich zulässige Nachprüfung, ob das Berufungsgericht den Aussagegehalt der Erklärung zutreffend ermittelt und zwischen beweisbaren Tatsachenbehauptungen und dem Beweis nicht zugänglichen Meinungsäußerungen richtig unterschieden hat (Senatsurteile vom 20. Mai 1986 - VI ZR 242/85 - VersR 1986, 992; vom 13. Januar 1987 - VI ZR 45/86 - NJW 1987, 1403 f. und vom 17. Dezember 1991 - VI ZR 169/91 - NJW 1992, 1314, 1316 m.w.N.), läßt jedoch keinen Fehler erkennen. - BGH, 09.07.1980 - V ZB 6/80
Zur Eigenschaft einer notariellen Eigenurkunde als öffentliche Urkunde
Auszug aus BGH, 28.06.1994 - VI ZR 273/93
Die Revision kann sich für ihre Auffassung, eine Unterzeichnung des Protokolls durch den Kläger sei für die Qualifikation als öffentliche Urkunde gemäß §§ 415 ff. ZPO nicht erforderlich, nicht auf das Urteil BGHZ 78, 36, 39 berufen, weil im dort zu beurteilenden Sonderfall einer notariellen Eigenurkunde die Einhaltung einer besonderen Form nicht vorgeschrieben war. - BGH, 13.01.1987 - VI ZR 45/86
Kredit- und Erwerbsgefährdung durch Berichterstattung mit teils wahren und teils …
Auszug aus BGH, 28.06.1994 - VI ZR 273/93
Die revisionsrechtlich zulässige Nachprüfung, ob das Berufungsgericht den Aussagegehalt der Erklärung zutreffend ermittelt und zwischen beweisbaren Tatsachenbehauptungen und dem Beweis nicht zugänglichen Meinungsäußerungen richtig unterschieden hat (Senatsurteile vom 20. Mai 1986 - VI ZR 242/85 - VersR 1986, 992; vom 13. Januar 1987 - VI ZR 45/86 - NJW 1987, 1403 f. und vom 17. Dezember 1991 - VI ZR 169/91 - NJW 1992, 1314, 1316 m.w.N.), läßt jedoch keinen Fehler erkennen. - BVerfG, 05.03.1992 - 1 BvR 1770/91
Verfassungsrchtliche Überprüfung einer strafgerichtlichen Entscheidungen wegen …
Auszug aus BGH, 28.06.1994 - VI ZR 273/93
Da durch diesen Hinweis auf einen Dritten dem nachfolgenden Satz die tatsächlichen Elemente zumindest weitgehend entzogen sind, hätte das Berufungsgericht bei zutreffender Würdigung des Aussagegehalts zum Ergebnis gelangen müssen, daß bei der beanstandeten Äußerung die wertenden Bestandteile derart überwiegen, daß sie insgesamt als Zuweisung von politischer Verantwortung im öffentlichen Meinungskampf dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG unterfällt und von daher dem Beklagten nicht untersagt werden kann (BVerGE 85, 1, 15 ff.; BVerfG, Beschluß vom 5. März 1992 - 1 BvR 1770/91 - NJW 1992, 2815, 2816 sowie Senatsurteil vom 12. Oktober 1993 - aaO m.w.N.). - BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89
Postmortale Schmähkritik
- BVerfG, 19.12.1991 - 1 BvR 327/91
Unzutreffende Einstufung einer Äußerung als Tatsachenbehauptung, …
- BGH, 22.11.2005 - VI ZR 204/04
Zur Behandlung einer bewusst unvollständigen Berichterstattung
c) Mit Recht hat sich das Berufungsgericht bei der Ermittlung des Aussagegehalts nicht auf "offene" Behauptungen beschränkt, sondern die Prüfung auf ehrenkränkende Beschuldigungen erstreckt, die im Gesamtzusammenhang der offenen Einzelaussagen "versteckt" bzw. "zwischen den Zeilen" stehen könnten (vgl. Senatsurteile BGHZ 78, 9, 14; vom 28. Juni 1994 - VI ZR 273/93 - VersR 1994, 1123, 1124; vom 25. November 2003 - VI ZR 226/02 - VersR 2004, 343, 344).Denn der Betroffene kann sich in aller Regel nicht dagegen wehren, dass der Leser aus den ihm "offen" mitgeteilten Fakten eigene Schlüsse auf einen Sachverhalt zieht, für den die offenen Aussagen Anhaltspunkte bieten, der von dem sich Äußernden so aber weder offen noch verdeckt behauptet worden ist (vgl. Senatsurteile vom 28. Juni 1994 - VI ZR 273/93 - aaO …und vom 25. November 2003 - VI ZR 226/02 aaO).
- BGH, 24.02.2022 - I ZR 2/21
Die Werbung für eine "Tribute-Show" darf nicht den unzutreffenden Eindruck …
(3) Das Berufungsgericht hat darüber hinaus den im Äußerungsrecht für verdeckte ("zwischen den Zeilen stehende") Behauptungen geltenden Maßstab angewendet, nach dem zu prüfen ist, ob sich eine im Zusammenspiel der offenen Aussagen enthaltene zusätzliche eigene Aussage dem Leser als unabweisliche Schlussfolgerung aufdrängt (…vgl. BVerfGK 2, 325, 238 [juris Rn. 16];… BVerfG, NJW 2018, 1596 Rn. 22; BGH…, Urteil vom 8. Juli 1980 - VI ZR 159/78, BGHZ 78, 9, 14 [juris Rn. 41]; Urteil vom 28. Juni 1994 - VI ZR 273/93, VersR 1994, 1123, 1124 [juris Rn. 19];… Urteil vom 2. Juli 2019 - VI ZR 494/17, AfP 2019, 434 Rn. 30 mwN;… BGH, GRUR 2021, 1096 Rn. 12). - BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99
Verdachtsberichterstattung
Gegenüber den wertenden Elementen dieser Äußerung tritt nämlich ihr tatsächlicher Gehalt deutlich zurück, so daß sie insgesamt den für die Meinungsäußerung geltenden Regeln zu unterstellen ist (vgl. Senatsurteile BGHZ 132, 13, 21 sowie vom 28. Juni 1994 - VI ZR 273/93 - VersR 1994, 1123 und vom 12. Oktober 1993 - VI ZR 23/93 - VersR 1994, 57, 58 f.).
- BGH, 17.11.2009 - VI ZR 226/08
Verbreiterhaftung bei Interviews
Wesentlich für die Einstufung als Tatsachenbehauptung ist, ob die Aussage einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist (vgl. z.B. Senatsurteile BGHZ 132, 13, 20 f.; vom 17. November 1992 - VI ZR 344/91 - VersR 1993, 193, 194; vom 17. November 1992 - VI ZR 352/91 - VersR 1993, 364, 365; vom 28. Juni 1994 - VI ZR 273/93 - VersR 1994, 1123 und vom 11. März 2008 - VI ZR 7/07 - VersR 2008, 793, 794 jeweils m.w.N.). - BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94
Lohnkiller
Wesentlich für die Einstufung als Tatsachenbehauptung ist es, ob die Aussage einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist (vgl. z.B. Senatsurteile vom 17. November 1992 - VI ZR 344/91 - VersR 1993, 193, 194; vom 17. November 1992 - VI ZR 352/91 - VersR 1993, 364, 365 und vom 28. Juni 1994 - VI ZR 273/93 - VersR 1994, 1123, jeweils m.w.N.). - OLG Stuttgart, 27.03.2019 - 4 U 184/18
Anforderungen an die Wirksamkeit einer Zinsanpassungsklausel in Riester-Verträgen
Denn der Betroffene kann sich in aller Regel nicht dagegen wehren, dass der Leser aus den ihm "offen" mitgeteilten Fakten eigene Schlüsse auf einen Sachverhalt zieht, für den die offenen Aussagen Anhaltspunkte bieten, der von dem sich Äußernden so aber weder offen noch verdeckt behauptet worden ist (BGH…, Urteil vom 22. November 2005 - VI ZR 204/04, NJW 2006, 601 [602 f. Rn. 16, 17]; BGH NJW 2004, 598 = VersR 2004, 343 [344]; BGH NJW-RR 1994, 1242). - BGH, 30.09.2003 - VI ZR 89/02
BGH weist Unterlassungsklage des früheren Vorstandsvorsitzenden der Deutschen …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des erkennenden Senats dürfen nämlich die Einzelteile einer Satire nicht isoliert betrachtet werden, sondern sind im Gesamtzusammenhang zu bewerten (BVerfGE 86, 1, 12; Senatsurteile BGHZ 132, 13, 20; 139, 95, 102; vom 28. Juni 1994 - VI ZR 273/93 - NJW-RR 1994, 1242, 1243 und vom 25. März 1997 - VI ZR 102/96 - VersR 1997, 842, 843 vgl. auch Gounalakis, NJW 1995, 809, 813;… Kübler, in Festschrift für Mahrenholz, 1994, S. 303, 309;… Mahrenholz in Handbuch des Verfassungsrechts, 2. Aufl. 1994, § 26 Rdn. 83, S. 1315). - BGH, 02.07.2019 - VI ZR 494/17
Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch gegenüber Äußerungen in einer …
bb) Im Ausgangspunkt zutreffend hat das Berufungsgericht die Äußerungen (überwiegend) am Verständnis des zeitgeschichtlich interessierten Lesers als Durchschnittsrezipienten gemessen, denn er verkörpert den angesprochenen Leserkreis (…vgl. BVerfGE 43, 130, 139, juris Rn. 27;… BVerfG, NJW 2011, 511, juris Rn. 22; Senatsurteil vom 28. Juni 1994 - VI ZR 273/93, VersR 1994, 1123, 1124, juris Rn. 20).(a) Zu Recht hat das Berufungsgericht seine Sinndeutung allerdings nicht auf die "offen" aufgestellten Aussagen der Beklagten beschränkt, sondern seine Prüfung auf ehrenkränkende Aussagen erstreckt, die im Gesamtzusammenhang der offenen Einzelaussagen "versteckt" bzw. "zwischen den Zeilen" stehen könnten (…vgl. Senatsurteile vom 22. November 2005 - VI ZR 204/04, NJW 2006, 601 Rn. 16 f.; vom 28. Juni 1994 - VI ZR 273/93, VersR 1994, 1123, 1124, juris Rn. 19;… vom 8. Juli 1980 - VI ZR 159/78, BGHZ 78, 9, 14, juris Rn. 40 ff.).
Bei der Annahme solcher verdeckter Behauptungen ist im Ehrenschutzprozess zwischen (privaten) Grundrechtsträgern aber besondere Zurückhaltung geboten, um die Spannungslage zwischen Ehrenschutz und Kritikfreiheit nicht einseitig unter Verletzung von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG zu Lasten der letzteren zu verschieben (vgl. Senatsurteile vom 28. Juni 1994 - VI ZR 273/93, VersR 1994, 1123, 1124, juris Rn. 19;… vom 8. Juli 1980 - VI ZR 159/78, BGHZ 78, 9, 14, juris Rn. 41).
- BGH, 26.10.1999 - VI ZR 322/98
Unwahre Tatsachenbehauptung durch bewußt unvollständige (Presse-) …
Von daher könnte es darauf ankommen, ob die beanstandeten Äußerungen eine solche Schlußfolgerung derart nahelegen, daß das beantragte Verbot unter dem Blickpunkt der verdeckten Tatsachenbehauptung gerechtfertigt sein könnte (vgl. Senatsurteile BGHZ 78, 9, 14 ff sowie je vom 28. Juni 1994 - VI ZR 273/93 - NJW-RR 1994, 1242, 1244 und - VI ZR 274/93 - NJW-RR 1994, 1246, 1247, jeweils m.w.N.). - BGH, 27.04.2021 - VI ZR 166/19
Zur Wiederholungsgefahr hinsichtlich der Veröffentlichung einer redaktionellen …
Die Ermittlung des Aussagegehalts ist dabei nicht auf "offene" Behauptungen beschränkt, sondern die Prüfung auf ehrkränkende Beschuldigungen erstreckt sich auch auf solche Behauptungen, die im Gesamtzusammenhang der offenen Einzelaussagen "versteckt" bzw. "zwischen den Zeilen" stehen könnten (…vgl. Senatsurteile vom 2. Juli 2019 - VI ZR 494/17, AfP 2019, 434 Rn. 29;… vom 22. November 2005 - VI ZR 204/04, NJW 2006, 601 Rn. 16 f.; vom 28. Juni 1994 - VI ZR 273/93, VersR 1994, 1123, 1124, juris Rn. 19;… vom 8. Juli 1980 - VI ZR 159/78, BGHZ 78, 9, 14, juris Rn. 40 ff.).Bei der Annahme solcher verdeckter Behauptungen ist im Ehrenschutzprozess zwischen (privaten) Grundrechtsträgern aber besondere Zurückhaltung geboten, um die Spannungslage zwischen Ehrenschutz und Kritikfreiheit nicht einseitig unter Verletzung von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG zulasten der letzteren zu verschieben (…vgl. Senatsurteile vom 2. Juli 2019 - VI ZR 494/17, AfP 2019, 434 Rn. 30; vom 28. Juni 1994 - VI ZR 273/93, VersR 1994, 1123, 1124, juris Rn. 19;… vom 8. Juli 1980 - VI ZR 159/78, BGHZ 78, 9, 14, juris Rn. 41).
Vom Äußernden würde anderenfalls verlangt, die möglichen Schlüsse spekulativ vorwegzunehmen und jeweils zurückzuweisen (…vgl. Senatsurteile vom 2. Juli 2019 - VI ZR 494/17, AfP 2019, 434 Rn. 30;… vom 22. November 2005 - VI ZR 204/04, NJW 2006, 601 Rn. 17;… vom 25. November 2003 - VI ZR 226/02, VersR 2004, 343, 344, juris Rn. 17; vom 28. Juni 1994 - VI ZR 273/93, VersR 1994, 1123, 1124, juris Rn. 19;… BVerfG, NJW 2018, 1596 Rn. 22;… NJW 2004, 1942 Rn. 16).
- BGH, 25.11.2003 - VI ZR 226/02
Zur Beurteilung mehrdeutiger Äußerungen in einer Fernsehsendung - Klinik Monopoly
- BGH, 25.03.1997 - VI ZR 102/96
Anspruch auf Unterlassung einer aus dem Zusammenhang gerissenen …
- OLG Nürnberg, 03.02.2021 - 3 U 2445/18
Millionenklage gegen Süddeutsche Zeitung: Berufung zurückgewiesen
- BVerfG, 19.02.2004 - 1 BvR 417/98
Zur Untersagung einer "verdeckten" ehrenrührigen Tatsachenbehauptung
- BGH, 27.04.1999 - VI ZR 174/97
Leistung der Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten mittels Faksimile-Stempel; …
- LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 423/12
- OLG Köln, 27.01.1998 - 15 U 126/97
Befugnis zur Geltendmachung eines Abwehrrechts gegen eine Verletzung des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2020 - 16 A 2447/12
Klage des ehemaligen kaufmännischen Geschäftsführers der Kunst- und …
- OLG Düsseldorf, 25.02.2021 - 16 U 188/20
Wahlkampfwerbung mit Zitat eines Polizeipräsidenten untersagt
- OLG Dresden, 22.08.2023 - 4 U 779/23
Vollzug einer einstweiligen Verfügung über beA: Keine weitere Beglaubigung …
- LG Essen, 30.01.2014 - 4 O 193/13
Üble Nachrede rechtfertigt eine 1,8-fache Geschäftsgebühr
- VerfGH Berlin, 23.05.2006 - VerfGH 37/04
Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Anspruchs auf Meinungsfreiheit durch …
- LG Essen, 11.04.2013 - 4 O 246/12
Der Vergleich mit Mao und Stalin ist eine Persönlichkeitsverletzung
- KG, 06.05.2013 - 10 U 132/12
- OLG Brandenburg, 02.09.1998 - 1 U 4/98
Verletzung des Eigentum- oder Persönlichkeitsrechts durch Fotografien; Abgrenzung …
- BGH, 28.06.1994 - VI ZR 274/93
Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen
- LG München I, 13.05.2022 - 26 O 8038/21
Unzulässige Berichterstattung über Wettanbieter
- OLG Köln, 26.02.2002 - 24 U 74/99
- LG Düsseldorf, 08.03.2006 - 12 O 596/05
Anspruch Unterlassung der Abbildung von Transportfahrzeugen mit einer bestimmten …
- OLG Düsseldorf, 16.10.2013 - 15 U 130/13
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmenssanierers …
- OLG Saarbrücken, 10.02.2010 - 5 U 362/09
Abgrenzung von Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung bei der Berichterstattung …
- OLG Frankfurt, 03.07.2003 - 16 U 40/03
Gegendarstellungsanspruch einer juristischen Person: Unterzeichnung des …
- OLG München, 06.07.2001 - 21 U 4864/00
Üble Nachrede; Meinungsäußerung; Tatsachenbehauptung; Aussage im Internet; Kritik …
- OLG Dresden, 15.08.2022 - 4 U 1083/22
Anspruch auf Unterlassung einer Berichterstattung Zurechnung einer Äußerung eines …
- OLG Düsseldorf, 29.07.2011 - 15 U 107/11
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die Behauptung, der …
- OLG Düsseldorf, 05.04.2006 - 15 U 116/05
Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch eine Äußerung
- OLG Düsseldorf, 08.11.2006 - 15 U 100/06
Zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen eine Aussage, die verschiedene …
- OLG Dresden, 16.08.2021 - 4 U 1576/21
1. Die Formulierung in einer Berichterstattung, ein Umstand werde …
- LG Köln, 04.11.2009 - 28 O 251/09
Zusammenstellung von Informationen aus verschiedenen Quellen für einen …
- OLG Dresden, 29.03.2022 - 4 U 178/22
Unterlassungsanspruch wegen einer unzulässigen identifizierenden …
- OLG Dresden, 29.03.2022 - 4 U 179/22
Parallelentscheidung zu OLG Dresden 4 U 178/22 v. 29.03.2022
- LG München I, 30.10.2019 - 9 O 16925/17
Gesamtvollstreckungsverfahren, Gesamtvollstreckungsverwalter, Vorläufige …
- BGH, 20.12.1994 - VI ZR 108/94
Veröffentlichung eines Namens in einer Liste von Namen angeblicher inoffizieller …
- OLG Hamm, 20.04.2015 - 3 U 110/14
Identifizierende Angaben in Internetveröffentlichungen über illegale Hundeimporte …
- LG München I, 24.11.2014 - 9 O 19238/14
Rundfunk, Gegendarstellung
- LG Köln, 22.08.2007 - 28 O 152/07
Pflicht zur Erwähnung aller im Stadtrat der Stadt Köln vertretenen Parteien i.R. …
- OLG München, 30.05.1996 - 21 W 1564/96
Eingriff in den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts - Verdeckte …
- LG München I, 30.10.2015 - 9 O 5780/15
Abgewiesene Klage in unterlassungsrechtlicher Streitigkeit