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   OLG Hamburg, 27.04.1995 - 3 U 292/94   

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https://dejure.org/1995,4867
OLG Hamburg, 27.04.1995 - 3 U 292/94 (https://dejure.org/1995,4867)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27.04.1995 - 3 U 292/94 (https://dejure.org/1995,4867)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27. April 1995 - 3 U 292/94 (https://dejure.org/1995,4867)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Schauspielerin / Esther Schweins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Nacktfoto nachgedruckt - Aktbilder dürfen nur mit Zustimmung der abgebildeten Person veröffentlicht werden

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1151
  • GRUR 1996, 123
  • ZUM 1996, 789
  • afp 1995, 665
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • OLG Dresden, 16.04.2010 - 4 U 127/10

    Zur satirischen Nacktdarstellung einer Person der Zeitgeschichte

    Trotz einer erheblichen Veränderung in der Wahrnehmung von Sexualität und Nacktheit in den vergangenen Jahrzehnten, die dazu geführt hat, dass heute die Zurschaustellung nackter Personen in nur noch wenigen Fällen noch als Provokation angesehen, ja ihr mitunter sogar mit einem gewissen Desinteresse begegnet wird, ist daher die Verbreitung von Nacktaufnahmen ohne Einwilligung der Abgebildeten grundsätzlich unzulässig (BGH NJW 1985, 1617; NJW 1974, 1947; KGR Berlin 2002, 171; OLG Frankfurt NJW 2000, 594; OLG Hamburg NJW 1996, 1151; Wenzel/v. Strobl-Albeg aaO. 8.56; Götting/Schertz/Seitz, Handbuch des Persönlichkeitsrechts § 12 Rn 83).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.1997 - 11 A 11657/96

    Polizei; Fotoreporter; Kunsturhebergesetz; Filmen polizeilicher Einsätze; Recht

    Ob ein Polizeibeamter im Einsatz hingegen eine relative Person der Zeitgeschichte ist, d.h. eine Person, die nur in Bezug auf ein bestimmtes Geschehen in den Blickpunkt der Öffentlichkeit tritt und allein insoweit ein sachentsprechendes Informationsinteresse erweckt (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 27. April 1995 - 3 U 292/94 -, NJW 1996, 1151; Gerstenberg in Schricker, Urheberrecht, § 23 KUG Rdnr. 9), ist umstritten.
  • OLG Stuttgart, 06.07.2005 - 4 U 19/05

    Geräteabgabe für Multifunktionsgeräte

    Insoweit ist die Regelung auch verfassungsgemäß, denn die Festlegung der Vergütungssätze ist ein Akt wertender Entscheidung des Gesetzgebers, dem bei der Ausgestaltung in den Grenzen der Praktikabilität sowie unter Beachtung des Gleichheitssatzes und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein weiter Entscheidungsspielraum zukommt, der zwangsläufig alle Unsicherheiten enthält, die Prognoseentscheidungen anhaftet (vgl. Bundesverfassungsgericht GRUR 1996, 123 und 124).
  • OLG Zweibrücken, 25.09.1998 - 2 U 7/98

    Anspruch auf Geldentschädigung wegen schwerwiegender schuldhafter Verletzung des

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  • OLG Karlsruhe, 10.09.2010 - 6 U 35/10

    "Königin im Ring" - Regina Halmich hat Anspruch auf Schadensersatz wegen

    Eine solche differenzierte Einwilligungserklärung desjenigen, von dem Foto- oder Filmaufnahmen gemacht werden, ist rechtlich ohne weiteres möglich und wirksam (OLG Hamburg, AfP 1995, 665, KG, NJW-RR 1999, 1703, OLG Köln, AfP 1999, 377; OLG München, ZUM 2006, 936 , Fricke, aaO., Rn. 18).
  • LG Frankfurt/Main, 17.04.2019 - 3 O 118/18

    Wann bin ich durch einen Pressebericht überhaupt erkennbar/identifizierbar

    Denn eine solche weitere Veröffentlichung ist regelmäßig nicht mehr vom Einverständnis der abgebildeten Person, das einer bestimmten Zeitschrift erteilt wurde, gedeckt (OLG Hamburg, AfP 1995, 665, Rn. 5 - juris; LG Frankfurt am Main, Urt. v. 25.08.2009, Az.: 2-03 O 380/08 = Ast 7, Bl. 176 ff. d.A.).
  • LG Köln, 14.08.2013 - 28 O 62/13

    Ausstrahlung einer Interviewsequenz bei Einwilligung ohne Autorisierungsvorbehalt

    Sie hängt wesentlich von der Art der Veröffentlichung ab, die den unmittelbaren Anstoß für ihre Erteilung gegeben hat (von Strobl-Albeg, a.a.O., Rn. 77) und ist grundsätzlich eng auszulegen entsprechend der konkreten Zweckbestimmung (vgl. OLG Hamburg, NJW 1996, 1151).
  • LG Nürnberg-Fürth, 06.02.2009 - 11 O 762/09

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Verbreitung eines Interviews mit einem

    Dabei ist eine erteilte Einwilligung - worauf der Antragsteller zu Recht hinweist - grundsätzlich eng auszulegen entsprechend der konkreten Zweckbestimmung (OLG Hamburg NJW 1996, 1151).
  • LG Köln, 04.11.2009 - 28 O 251/09

    Zusammenstellung von Informationen aus verschiedenen Quellen für einen

    Zwar ist eine erteilte Einwilligung grundsätzlich eng auszulegen entsprechend der konkreten Zweckbestimmung (OLG Hamburg, NJW 1996, 1151), jedoch ist die Aufnahme von dem Gespräch mit dem Kläger genau für die Sendung verwendet worden, für die sie gedacht war.
  • LG Hamburg, 20.04.2007 - 324 O 859/06

    Haftung einer Bildagentur

    So gehören zur Zeitgeschichte alle Erscheinungen im Leben der Gegenwart, die von der Öffentlichkeit beachtet werden, bei ihr Aufmerksamkeit finden und Gegenstand der Teilnahme oder Wissbegier weiter Kreise sind und die nicht nur auf Schaulust und Neugier beruhen (BGH, NJW 1979, S. 2203; OLG Hamburg, AfP 1995, S. 665; Prinz/Peters, Medienrecht, Rn. 846; Schricker, Kommentar zum Urheberrecht, 2. Auflage, § 60 UrhG, § 23 KUG, Rn. 8).
  • KG, 01.02.2002 - 9 U 299/01

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch satirische Fotomontage

  • LG Hamburg, 12.12.2003 - 324 O 593/03
  • LG Hamburg, 11.02.2005 - 324 O 710/04
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