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   VG Hannover, 14.09.1995 - 6 A 5582/92   

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VG Hannover, 14.09.1995 - 6 A 5582/92 (https://dejure.org/1995,9003)
VG Hannover, Entscheidung vom 14.09.1995 - 6 A 5582/92 (https://dejure.org/1995,9003)
VG Hannover, Entscheidung vom 14. September 1995 - 6 A 5582/92 (https://dejure.org/1995,9003)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • fsf.de PDF, S. 3 (Entscheidungsbesprechung)

Papierfundstellen

  • afp 1996, 205
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 20.10.1992 - 1 BvR 698/89

    Zur Auslegung des Gewaltdarstellungsverbotes nach § 131 StGB

    Auszug aus VG Hannover, 14.09.1995 - 6 A 5582/92
    Erforderlich ist, dass der Betrachter zur bejahenden Anteilnahme aufgefordert wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.10.1992 - 1 BvR 698/89 -., NJW 1993, S. 1457).
  • VG Hannover, 09.02.1995 - 6 A 205/92

    Menschenwürdeverletzung durch Austrahlung einer Fernsehsendung

    Auszug aus VG Hannover, 14.09.1995 - 6 A 5582/92
    Wann der Versammlung der Beklagten für eine von ihr zu treffende Entscheidung ein Beurteilungsspielraum zusteht, ist, wie die Kammer bereits entschieden hat, durch eine auf den Einzelfall abstellende Betrachtungsweise zu ermitteln (vgl. im einzelnen das Urteil der Kammer vom 09.02.1995 - 6 A 205/92 -).
  • OVG Niedersachsen, 20.10.2008 - 10 LA 101/07

    Verletzung der Menschenwürde durch TV-Nachrichten- und Magazinsendung

    Vielmehr ist die Auslegung und Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs umfassend gerichtlich überprüfbar und setzt nicht schon grundsätzlich eine einzelfallbezogene Beurteilung und Entscheidung ausschließlich im Rahmen einer Präsenzprüfung voraus (vgl. zum Begriff der Menschenwürde insoweit BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2008 - BVerwG 6 C 21.07 -, juris; s.a. VG Hannover, Urteil vom 14. September 1995 - 6 A 5582/92 -, AfP 1996, 205).
  • VG Hannover, 28.03.1996 - 6 A 2032/93

    Beurteilungsspielraum von Landesmedienanstalten bei Jugendschutzfragen

    Ob eine Sendung die Menschenwürde verletzt, ist keine wertend-prognostische Entscheidung; hier gibt es keinen Beurteilungsspielraum (Urteil v. 14.09.1995 - 6 A 5582/92 - ), schon gar nicht, wenn der Straftatbestand des § 131 StGB in Rede steht (Urteil v. 09.02.1995 - 6 A 205/92 - );.
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