Rechtsprechung
   OLG Celle, 17.07.1996 - 13 U 34/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2797
OLG Celle, 17.07.1996 - 13 U 34/96 (https://dejure.org/1996,2797)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.07.1996 - 13 U 34/96 (https://dejure.org/1996,2797)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. Juli 1996 - 13 U 34/96 (https://dejure.org/1996,2797)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,2797) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 5 Abs. 1 GG; § 823 Abs. 1 BGB; § 1004 BGB
    Schmerzensgeldansprüche wegen einer schwer wiegenden Persönlichkeitsverletzung ; Persönlichkeitsverletzung wegen unberechtigter Verletzung der Privatsphäre durch Veröffentlichung über das vermeintliche Einkommen von Profifußballern; Abgrenzung von Diffamierung einer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schmerzensgeldansprüche wegen einer schwer wiegenden Persönlichkeitsverletzung ; Persönlichkeitsverletzung wegen unberechtigter Verletzung der Privatsphäre durch Veröffentlichung über das vermeintliche Einkommen von Profifußballern; Abgrenzung von Diffamierung einer ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 683 S. 1, 677, 823, 847 BGB a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schmerzensgeldanspruch wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 1997, 819
  • SpuRt 1998, 245
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamburg, 20.05.1992 - 1 U 20/92

    Deutschlands ärmster Prinz

    Auszug aus OLG Celle, 17.07.1996 - 13 U 34/96
    Nach einer vom Kläger zitierten Entscheidung des OLG Hamburg (AfP 1992, 376 f.) soll es einen nicht zu rechtfertigenden Eingriff in die Privatsphäre darstellen, wenn zur Befriedigung reiner Unterhaltungsinteressen der Leserschaft die (schlechten) Vermögensverhältnisse eines Prinzen mitgeteilt werden.
  • AG Berlin-Mitte, 22.03.1995 - 9 C 790/94
    Auszug aus OLG Celle, 17.07.1996 - 13 U 34/96
    Das AG Berlin-Mitte (AfP 1996, 188) hat dies zwar bezüglich eines Oberligaspielers, der nicht wie ein Top-Bundesligaspieler in der Öffentlichkeit stehe, mit der Begründung angenommen, der Betroffene habe ein schützenswertes Interesse daran, daß seine "Daten" nicht allgemein erörtert werden.
  • BGH, 20.01.1981 - VI ZR 163/79

    Schutz des Redaktionsleiters einer Zeitung vor Offenbarung innerbetrieblicher

    Auszug aus OLG Celle, 17.07.1996 - 13 U 34/96
    Anders als etwa im häuslichen Bereich ist die Persönlichkeit eines Betroffenen in seiner berufliche Sphäre auch nicht so geschützt, daß bei schutzwürdigen Belangen freier Kritik sich ohne weiteres ein Interesse des Betroffenen durchsetzen könnte, in seiner beruflichen Arbeit in der Öffentlichkeit nicht vorgestellt zu werden (vgl. BGH NJW 1981, 1366, 1367 [BGH 20.01.1981 - VI ZR 163/79] ; siehe auch BGHZ 36, 77, 80 f.) [BGH 24.10.1961 - VI ZR 204/60] .
  • BGH, 30.01.1979 - VI ZR 163/77

    Schmerzensgeld für Verletzung des Persönlichkeitsrechts bei Mithaftung des

    Auszug aus OLG Celle, 17.07.1996 - 13 U 34/96
    Der Kläger hat aber weder von der Möglichkeit des Widerrufs noch von der Möglichkeit einer Gegendarstellung Gebrauch gemacht, worum er sich hätte vorrangig bemühen müssen (vgl. BGH NJW 1979, 1041).
  • BGH, 06.04.1976 - VI ZR 246/74

    Ersatz der Aufwendungen für eine Anzeigenaktion bei Verletzung des

    Auszug aus OLG Celle, 17.07.1996 - 13 U 34/96
    Denn dieses Institut bezweckt vorrangig, das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen zu schützen, ihm die Selbstverteidigung gegen Einwirkungen der Medien auf die rechtlich geschützte Individualsphäre durch die Befugnis zu gewähren, an gleicher Stelle und mit entsprechendem Publizitätsgrad die ihn betreffende Darstellung durch seine Wortmeldung, seine Sicht des mitgeteilten Sachverhalts zu vervollständigen (vgl. BGH NJW 1976, 1198, 1201) [BGH 06.04.1976 - VI ZR 246/74] .
  • BGH, 24.10.1961 - VI ZR 204/60

    Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch Presseberichte

    Auszug aus OLG Celle, 17.07.1996 - 13 U 34/96
    Anders als etwa im häuslichen Bereich ist die Persönlichkeit eines Betroffenen in seiner berufliche Sphäre auch nicht so geschützt, daß bei schutzwürdigen Belangen freier Kritik sich ohne weiteres ein Interesse des Betroffenen durchsetzen könnte, in seiner beruflichen Arbeit in der Öffentlichkeit nicht vorgestellt zu werden (vgl. BGH NJW 1981, 1366, 1367 [BGH 20.01.1981 - VI ZR 163/79] ; siehe auch BGHZ 36, 77, 80 f.) [BGH 24.10.1961 - VI ZR 204/60] .
  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus OLG Celle, 17.07.1996 - 13 U 34/96
    Auch die abträgliche Darstellungsform in dem ersten Artikel, aus dessen Kontext für den Leser eine Charakterisierung auch des Klägers als "Abkassierer" herzuleiten ist, rechtfertigt nicht die Annahme einer schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzung: Ausgehend von dem Grundsatz, daß Meinungsäußerungen in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage von Art. 5 Abs. 1 GG geschützt sind und regelmäßig nur Schmähkritik, die nicht mehr in einer Auseinandersetzung mit der Sache, sondern in einer bloßen Diffamierung der Person besteht, die Annahme einer rechtswidrigen Persönlichkeitsverletzung gestattet (vgl. BVerfG NJW 1991, 95, 96) [BVerfG 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89] , kann es nicht als Persönlichkeitsverletzung oder gar schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung betrachtet werden, wenn der Kläger im Zusammenhang mit dem Bericht über schlechte Leistungen als "Abkassierer" bezeichnet wird (vgl. auch Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 4. Aufl., Rn. 14.103 und 14.104 unter Hinweis auf "Ganovenmannschaft" und "Hundertzwanzigtausend-DM-Niete").
  • BVerwG, 17.12.1976 - VII C 28.74

    Anlaufhemmung

    Auszug aus OLG Celle, 17.07.1996 - 13 U 34/96
    Denn Ausgleich in Geld wegen eines immateriellen Schadens kann nur verlangen, wer in seinem Persönlichkeitsrecht in schwerwiegender Weise schuldhaft verletzt worden ist und die erlittenen Beeinträchtigungen auf andere Art und Weise nicht befriedigend ausgleichen lassen kann (vgl. BGH NJW 1977, 1077 [BVerwG 17.12.1976 - VII C 28/74]; siehe auch Wenzel a.a.O., Rn. 14.113).
  • OLG München, 20.08.1999 - 21 U 2876/99

    Geldentschädigung für Bericht in einer Zeitung, ein Anwalt habe "Verträge wie im

    Es ist nicht entscheidend, ob der Anspruch geltend gemacht wurde, wenn er nur hätte geltend gemacht werden können (Senat ArchPR 1974, 95 - Mittäterin; KG AfP 1974, 720 mit Anmerkung Gehrhardt; OLG Celle AfP 1997, 819; OLG Düsseldorf AfP 1981, 292; OLG Köln AfP 1971, 170; OLG Stuttgart NJW 1981, 2817 und NJW 1983, 1204).
  • OLG Jena, 31.03.2005 - 8 U 910/04

    Verletzung des Rechts der Eltern auf ungestörte Trauer; Ausgleich von

    Dieser dem Gedanken verpflichteten höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass ohne die Zubilligung einer Geldentschädigung schwere Verletzungen der Würde und Ehre des Menschen mit der Folge einer Verkümmerung des Persönlichkeitsrechtsschutzes häufig sanktionslos blieben, folgen zu Recht auch die Oberlandesgerichte einhellig (vgl. nur: OLG Brandenburg NJW 1995, 886; OLG Celle AfP 1997, 819 ; OLG Frankfurt AfP 1987, 526; OLG Hamburg NJW-RR 1996, 90 ; OLG Hamm NJW-RR 1993, 735; OLG Karlsruhe NJW-RR 1993, 732; OLG München NJW 1997, 62 ).
  • LG Hamburg, 26.01.2007 - 324 O 772/06

    Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts durch Internet-Berichterstattung

    Dies gilt auch für äußerungsrechtliche Streitigkeiten (vgl. nur: OLG München, Beschl. v. 2.5. 2000, NJW-RR 2001, S. 42; OLG Celle, Urt. v. 17.7. 1996, AfP 1997, S. 819 f., 820; OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 23.8. 1990, AfP 1991, S. 627; OLG Köln, Beschl. v. 1.8. 1994, AfP 1995, S. 506; Beschl. v. 19.7. 1989, AfP 1990, S. 51; Soehring, "Presserecht", 3. Auflage, Rn. 30.15; Wenzel, "Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung", 5. Auflage, Kapitel 10, Rn. 94).
  • LG Hamburg, 25.01.2007 - 324 O 741/06
    Der Antragsgegner geht zwar zu Recht davon aus, dass dies grundsätzlich erst dann der Fall ist, wenn der Beklagte oder Antragsgegner auf eine Abmahnung nicht oder negativ reagiert hat (OLG München, Beschl. v. 2.5. 2000, NJW-RR 2001, S. 42; OLG Celle, Urt, v. 17.7, 1996, AfP 1997, S. 819 f., 820; OLG Frankfurta.M., Beschl. v. 23, 8.1990, AfP 1991, S. 627; OLG Köln, Beschl. v, 1.8.1994, AfP 1995, S. 506; Beschl. v. 19.7.1989, AfP 1990, S. 51; Soehring, "Presserecht", 3. Auflage, Rn.30.15; Wenzel, "Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung", 5. Auflage, Kapitel 10, Rn. 94).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht