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   KG, 13.04.1999 - 9 U 1606/99   

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https://dejure.org/1999,13466
KG, 13.04.1999 - 9 U 1606/99 (https://dejure.org/1999,13466)
KG, Entscheidung vom 13.04.1999 - 9 U 1606/99 (https://dejure.org/1999,13466)
KG, Entscheidung vom 13. April 1999 - 9 U 1606/99 (https://dejure.org/1999,13466)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung; Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1547
  • afp 1999, 369
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 7/07

    BGH erlaubt Greenpeace, Milchprodukte als "Gen-Milch" zu bezeichnen

    Zwar mag im Ausnahmefall anderes gelten, etwa wenn nahe liegt, dass der Durchschnittsrezipient das herausgestellte Schlagwort isoliert wahrnimmt und es zu einer neuen eigenständigen Information verarbeitet (vgl. KG, AfP 1999, 369, 370; OLG Hamburg, AfP 1988, 247).
  • LG München I, 18.02.2003 - 33 O 8439/02

    Leo Kirch hat Anspruch gegen Deutsche Bank wegen kreditschädigender Äußerungen

    Maßgeblich ist nämlich nicht die Sicht des Äußernden, sondern der objektive Sinn der Äußerung nach dem Verständnis der angesprochenen Adressaten (vgl. KG NJW-RR 1999, 1547).
  • OLG München, 16.01.2024 - 18 U 5073/23

    Schadensersatz, Staatsanwaltschaft, Berufung, Gegendarstellung,

    Zwar ist nicht auszuschließen, dass der eine oder andere Leser aus Zeitnot oder weil er an der angesprochenen Thematik nicht interessiert ist, lediglich die Überschrift oder die sich aus dem Fließtext heraushebenden Teile der Berichterstattung liest; allein maßgeblich ist aber das Verständnis des Durchschnittslesers (vgl. KG, Urteil vom 13.04.1999 - 9 U 1606/99, AfP 1999, 369, 370 m.w.N. unter Verweis u.a. auf BVerfG, Beschluss vom 07.12.1976 - 1 BvR 460/72, NJW 1977, 799, 800; siehe dazu auch Burkhardt in Wenzel, a.a.O., Rn. 5; zum maßgeblichen Verständnis des unbefangenen Durchschnittslesers siehe z.B. BGH, Urteil vom 15.11.1994 - VI ZR 56/94, NJW 1995, 861, 862 f.).
  • OLG Frankfurt, 25.09.2003 - 16 U 15/03

    Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung

    Darüber hinaus ist bei der Auslegung einer Äußerung darauf abzustellen, wie der verständige Durchschnittsleser diese Äußerung verstehen durfte, nicht dagegen darauf, wie sie der Autor gemeint hat oder verstanden wissen will (BVerfG - 15.1.1999 - AfP 1999, 159 [161]; BGH - 16.6.1998 - AfP 1998, 506 [507]; KG - 13.4.1999 - AfP 1999, 369 [370]).

    Deshalb bestand auch für den verständigen Durchschnittsleser, auf den abzustellen ist (BVerfG -15.1.1999-AfP 1999, 159 [161]; BGH - 16.6,1998-AfP 1998, 506 [507]; KG - 13.4.1999 - AfP 1999, 369 [370]), kein Anlass für die Annahme, hier habe sich der Autor im Auftrag und im Interesse von Mandanten in einer konkreten Rechtssache geäußert.

  • OLG Köln, 28.10.2004 - 15 U 125/04

    Bezeichnung von Milchprodukten als "Gen-Milch"; Kampagne einer

    Demnach verbindet zumindest der Zeitungsleser die Überschrift mit dem Vorbehalt, dass sie - je nach Ausgestaltung der Information - mit Vorsicht zu genießen sei (KG NJW-RR 1999, 1547 [1548]; OLG Köln AfP 1985, 295 [296]).
  • OLG Frankfurt, 31.10.2006 - 11 U 10/06

    Anspruch auf Geldentschädigung wegen Presseveröffentlichung über eine Straftat

    Die von der Berufung als ihr günstig angeführten Entscheidungen BGH AfP 97, 634 - Komplexe Gesamtäußerung - und KG AfP 99, 369 stellen diese Bewertung nicht in Frage, weil sie andere Sachverhalte betreffen.
  • OLG München, 14.06.2002 - 21 U 3904/01

    Zeitungsberichte über Angriffe von Punkern auf einen Juristen

    In einem solchen Fall darf die Schlagzeile nicht ohne Berücksichtigung dieses unmittelbar nachgeordneten Texts gewertet werden (vgl. KG AfP 1999, 369; Soehring, a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 23.11.2000 - 16 W 137/00

    Verdeckte Tatsachenbehauptung über offen mitgeteilte Einzeltatsachen

    Dabei darf die beanstandete Textpassage nicht isoliert betrachtet werden; vielmehr ist diese im Zusammenhang mit dem gesamten Aussagetext zu deuten (BVerfG ­ 15.1.1999 ­ AfP 1999, 159 [161]; BGH ­ 25.3.1997 ­ VersR 1997, 842 [843]; ders. ­ 16.6.1998 ­ AfP 1998, 506 [507]; KG ­ 13.4.1999 ­ AfP 1999, 369 [370]).
  • LG Düsseldorf, 08.03.2006 - 12 O 596/05

    Anspruch Unterlassung der Abbildung von Transportfahrzeugen mit einer bestimmten

    Aufgrund des Gesamtzusammenhangs der Berichterstattung werden die Leser zu einer solchen Schlussfolgerung nicht geleitet, denn in dem in die Beurteilung einzubeziehenden Artikelinhalt (vgl. KG NJW-RR 1999, 1547, 1548) findet sich weder ausdrücklich noch versteckt ein Hinweis darauf, dass die Antragstellerin an dem Fleischskandal beteiligt gewesen ist.
  • LG Köln, 21.01.2004 - 28 O 96/03

    Voraussetzungen der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach der

    Das Vorgesagte gilt umso mehr, als dassAussagen vorliegend auch in der Überschrift getätigt wurden, weil diese den Aussagegehalt weit weniger prägten, als der Text selbst (vgl. KG in AfP 1999, 369).
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