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   OLG Hamburg, 11.06.1998 - 3 U 284/97   

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https://dejure.org/1998,9696
OLG Hamburg, 11.06.1998 - 3 U 284/97 (https://dejure.org/1998,9696)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11.06.1998 - 3 U 284/97 (https://dejure.org/1998,9696)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11. Juni 1998 - 3 U 284/97 (https://dejure.org/1998,9696)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachweis der Bevollmächtigung bei Rüge der fehlenden Vollmacht; Wirtschaftliche Nutzung der Bildnisse bekannter Künstler; Berechtigung zur Verbreitung von Lichtbildern der Mitglieder einer bekannten Popgruppe auf einem Jahreskalender

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • afp 1999, 486
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.02.1979 - VI ZR 46/77

    Schadensersatzanspruch wegen des Rechts am eigenen Bild - Schadensersatzanspruch

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.06.1998 - 3 U 284/97
    Zwar kann bei der Duldung und erst recht bei ausdrücklicher Beauftragung eines Fotografen auch ohne diesbezügliche Erklärung des Abgebildeten eine stillschweigende Einwilligung zur Veröffentlichung in Betracht kommen, wenn insbesondere aus dem Zweck der Aufnahme im Wege der Auslegung auf eine solche Gestattung zu schließen ist (vgl. BGH, GRUR 1979, 425 - Fußballspieler; Schricker, UrhR, § 22 KUG , Rdn. 16).

    Andererseits führt der Umstand, dass mit der Veröffentlichung auch wirtschaftliche Interessen verfolgt werden, noch nicht per se zur Verneinung überwiegender Informationsinteressen, da insbesondere die Presse durch Bildveröffentlichungen ebenfalls eine Absatzförderung anstrebt (vgl. BGH, GRUR 1979, 425 - Fußballspieler).

    Darüber hinaus sind im Rahmen der Abwägung auch die wirtschaftlichen Interessen eines von einer Veröffentlichung Betroffenen bei der Beurteilung von Inhalt und Reichweite seines Persönlichkeitsschutzes zu berücksichtigen (vgl. BGH, GRUR 1979, 425 - Fußballspieler).

  • OLG Hamm, 12.01.1984 - 4 W 226/83
    Auszug aus OLG Hamburg, 11.06.1998 - 3 U 284/97
    Eine Verletzung von Schutzrechten, wie des Rechts am eigenen Bild der Antragsteller zu 2), deren Auswertung nur mit Einwilligung des Schutzrechtsinhabers zulässig ist, muss im Verhältnis zu dritten Wettbewerbern, die diese Rechte respektieren, jedenfalls dann als unlautere Wettbewerbshandlung angesehen werden, wenn sich der Verletzer hierdurch einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil verschafft und über die Verletzung der Individualrechte hinaus besondere schutzwürdige Belange des Mitwettbewerbers betroffen sind (vgl. Baumbach/Hefermehl, 19. Aufl., § 1 UWG Rdn. 666; OLG Köln, GRUR 1983, 133 - Schallplatten; OLG Hamm, GRUR 1984, 539 - Videokassetten).
  • BGH, 14.10.1986 - VI ZR 10/86

    Ansprüche einer Verwertungsgesellschaft für Verwertung des Bildnisses eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.06.1998 - 3 U 284/97
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 14.10.1986, GRUR 1987, 128 - NENA) ist die Frage, ob eine Übertragung des Rechts am eigenen Bild wegen seines Rechtscharakters als allgemeines Persönlichkeitsrecht ausgeschlossen ist, bisher nicht ausdrücklich entschieden worden.
  • BGH, 14.04.1992 - VI ZR 285/91

    Fuchsberger - Veröffentlichung eines Fotos zu Werbezwecken

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.06.1998 - 3 U 284/97
    Wie auch die Antragsgegnerin einräumt, entspricht es ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass jedenfalls die Verwendung eines Bildnisses für werbliche Zwecke nicht durch § 23 KUG gedeckt ist (BGH, aaO.; BGH, WRP 1992, 632 - Fotoveröffentlichung zu Werbezwecken).
  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.06.1998 - 3 U 284/97
    Vielmehr ist von Maßnahmen, die eine gleiche Wirkung wie Einfuhrbeschränkungen haben können, dann nicht auszugehen, wenn die in Rede stehende Regelung dem Gebot der unterschiedslosen Gleichbehandlung einheimischer und eingeführter Produkte genügt und geeignet ist, zwingenden Erfordernissen einer wirksamen Steuerkontrolle, des Schutzes der öffentlichen Gesundheit, der Lauterkeit des Handelsverkehrs und des Schutzes der Verbraucher zu dienen, sowie erforderlich und verhältnismäßig ist ( EuGH , GRUR Int 1979, 468 - Cassis de Dijon).
  • BGH, 01.10.1996 - VI ZR 206/95

    Verbreitung des Bildes eines Künstlers mit nicht autorisierten Tonträgern

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.06.1998 - 3 U 284/97
    Eine Einwilligung ist nur dann entbehrlich, wenn zum einen die Bildveröffentlichung schutzwürdigen Interessen der Allgemeinheit dient und zum anderen keine gewichtigen berechtigten Interessen des Betroffenen (§ 23 Abs. 2 KUG ) entgegenstehen (BGH GRUR 1997, 125 - Bob Dylan).
  • OLG Köln, 13.11.1981 - 6 U 155/81

    Unterlassungsanspruch eines Wettbewerbers gegen einen Mitwettbewerber gemäß § 1

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.06.1998 - 3 U 284/97
    Eine Verletzung von Schutzrechten, wie des Rechts am eigenen Bild der Antragsteller zu 2), deren Auswertung nur mit Einwilligung des Schutzrechtsinhabers zulässig ist, muss im Verhältnis zu dritten Wettbewerbern, die diese Rechte respektieren, jedenfalls dann als unlautere Wettbewerbshandlung angesehen werden, wenn sich der Verletzer hierdurch einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil verschafft und über die Verletzung der Individualrechte hinaus besondere schutzwürdige Belange des Mitwettbewerbers betroffen sind (vgl. Baumbach/Hefermehl, 19. Aufl., § 1 UWG Rdn. 666; OLG Köln, GRUR 1983, 133 - Schallplatten; OLG Hamm, GRUR 1984, 539 - Videokassetten).
  • OLG Köln, 18.04.2019 - 15 U 215/18

    Unterlassungsansprüche wegen einer Wort- und Bildberichterstattung

    Auch ansonsten ist anerkannt, dass das Besuchen eines Fotostudios für ein Shooting selbst bei medienerfahrenen Prominenten allein noch kein Einverständnis in die umfassende Verwertung der Fotos zur Folge hat ( Endress Wanckel , Foto- und BildR, 5. Aufl. 2017, Rn. 139/157 unter Verweis auf OLG Hamburg v. 11 06.1998 - 3 U 284/97, AfP 1999, 486 - L; vgl. auch OLG Frankfurt v. 28.02.1986 - 6 U 30/85, GRUR 1986, 614 für von Fotograf begleitete Bergtour).
  • LG Hamburg, 11.10.2013 - 310 O 111/13

    Haftung Internet-Buchhändler

    Die Verbreitung ist auch nicht nach § 23 KUG gerechtfertigt gewesen (vgl. zu einem vergleichbaren Sachverhalt: OLG Hamburg, Urt. v. 11.6.1998, Az.: 3 U 284/97, NJWE-WettbR 1999, 169).
  • OLG Hamburg, 23.03.2006 - 3 U 251/05

    Ermittlung des Parteiwillens durch Auslegung bei fehlender Bezeichnung mit

    Etwas anderes ergibt sich aus der von der Antragsgegnerin herangezogenen Senatsentscheidung vom 11. Juni 1998 (3 U 284/97) nicht.
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