Rechtsprechung
OLG München, 01.12.2000 - 21 U 3740/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Zeitungsartikel; Verletzung des Intimbereichs; Immaterieller Schaden; Identitätsverschleierung; Bericht über Privatleben; Anonymisierung
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
140.000,- DM für drei Bussis
- Judicialis
BGB § 823; ; BGB § 831; ; GG Art. 1; ; GG Art. 2; ; GG Art. 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 § 831; GG Art. 1, Art. 2, Art. 5
Geldentschädigung bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts - Pflicht zur Anonymisierung - Einwilligung des Betroffenen - Präventionsgedanke im Entschädigungsrecht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I - 9 O 12188/99
- OLG München, 01.12.2000 - 21 U 3740/00
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 629
- ZUM 2001, 252
- afp 2001, 135
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 05.12.1995 - VI ZR 332/94
Bemessung einer Geldentschädigung für eine schwere Verletzung des …
Auszug aus OLG München, 01.12.2000 - 21 U 3740/00
Dieser ist nur bei hartnäckigen und vorsätzlichen Verletzungen des Persönlichkeitsrechts von Bedeutung (vgl. BGHZ 128, 1 = AfP 1995, 411 = NJW 1995, 861; BGH AfP 1996, 137 = NJW 1996, 984 - je Caroline von Monaco; OLG Hamburg AfP 1997, 538 = NJW 1996, 2870 m. Komm. von Seitz NJW 1996, 2848). - BVerfG, 17.12.1998 - 2 BvR 1556/98
Verletzung des Anspruch auf rechtliches Gehör und des Willkürverbots durch eine …
Auszug aus OLG München, 01.12.2000 - 21 U 3740/00
In der für ein Berufungsurteil gebotenen (§ 313 Abs. 3 ZPO), aber auch zulässigen Kürze (BVerfGK NJW 1998, 3484; 1999, 1387) ist auszuführen:. - OLG Hamburg, 25.07.1996 - 3 U 60/93
Auszug aus OLG München, 01.12.2000 - 21 U 3740/00
Dieser ist nur bei hartnäckigen und vorsätzlichen Verletzungen des Persönlichkeitsrechts von Bedeutung (vgl. BGHZ 128, 1 = AfP 1995, 411 = NJW 1995, 861; BGH AfP 1996, 137 = NJW 1996, 984 - je Caroline von Monaco; OLG Hamburg AfP 1997, 538 = NJW 1996, 2870 m. Komm. von Seitz NJW 1996, 2848).
- BGH, 24.11.1987 - VI ZR 42/87
Zurückweisung durch das Berufungsgericht bei Entscheidung über Zahlungs- und …
Auszug aus OLG München, 01.12.2000 - 21 U 3740/00
Grundsätzlich bestand bei Wiedergabe der Einzelheiten aus dem Intim- und Privatleben des Klägers eine Pflicht zur Anonymisierung (BGH AfP 1988, 30 = NJW 1988, 1984 - Büro-Sex am Telefon). - BVerfG, 04.04.1998 - 1 BvR 968/97
Keine Verletzung der Eigentumsgarantie durch Eingriff in das Vermögen als Ganzes
Auszug aus OLG München, 01.12.2000 - 21 U 3740/00
In der für ein Berufungsurteil gebotenen (§ 313 Abs. 3 ZPO), aber auch zulässigen Kürze (BVerfGK NJW 1998, 3484; 1999, 1387) ist auszuführen:. - OLG München, 05.12.1997 - 21 U 3698/97
Seppl in der Lederhose / Bonnbon
Auszug aus OLG München, 01.12.2000 - 21 U 3740/00
Die Entscheidung über eine hinreichende Schwere der Verletzung des Persönlichkeitsrechts hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner auch vom Anlaß und Beweggrund des Handelnden sowie vom Grad seines Verschuldens ab (BGHZ 132, 13 = AfP 1996, 144 = NJW 1996, 1131 - Der Lohnkiller; Senat AfP 1999, 71 = NJW-RR 1998, 1036 - BONNBON; NJW-RR 1996, 1365 - Mordkomplott). - BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94
Lohnkiller
Auszug aus OLG München, 01.12.2000 - 21 U 3740/00
Die Entscheidung über eine hinreichende Schwere der Verletzung des Persönlichkeitsrechts hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner auch vom Anlaß und Beweggrund des Handelnden sowie vom Grad seines Verschuldens ab (BGHZ 132, 13 = AfP 1996, 144 = NJW 1996, 1131 - Der Lohnkiller; Senat AfP 1999, 71 = NJW-RR 1998, 1036 - BONNBON; NJW-RR 1996, 1365 - Mordkomplott). - BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94
Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der …
Auszug aus OLG München, 01.12.2000 - 21 U 3740/00
Dieser ist nur bei hartnäckigen und vorsätzlichen Verletzungen des Persönlichkeitsrechts von Bedeutung (vgl. BGHZ 128, 1 = AfP 1995, 411 = NJW 1995, 861; BGH AfP 1996, 137 = NJW 1996, 984 - je Caroline von Monaco; OLG Hamburg AfP 1997, 538 = NJW 1996, 2870 m. Komm. von Seitz NJW 1996, 2848). - OLG München, 17.03.1989 - 21 U 4729/88
Wirtin
Auszug aus OLG München, 01.12.2000 - 21 U 3740/00
a) Die Einwilligung wäre jedenfalls hier als Rechtsgeschäft anzusehen (Senat AfP 1989, 570 = NJW-RR 1990, 999 - Dolly Dollar; Dasch, Die Einwilligung zum Eingriff in das Recht am eigenen Bild, 1990, pass., insbesondere S. 57;… Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts, 4. Aufl. S. 365 = Kap. 43 Rn. 6). - OLG München, 26.07.1996 - 21 U 6350/95
Vorwurf in einem Buch gegenüber einem Rechtsanwalt, an einem Mordkomplott …
Auszug aus OLG München, 01.12.2000 - 21 U 3740/00
Die Entscheidung über eine hinreichende Schwere der Verletzung des Persönlichkeitsrechts hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner auch vom Anlaß und Beweggrund des Handelnden sowie vom Grad seines Verschuldens ab (BGHZ 132, 13 = AfP 1996, 144 = NJW 1996, 1131 - Der Lohnkiller; Senat AfP 1999, 71 = NJW-RR 1998, 1036 - BONNBON; NJW-RR 1996, 1365 - Mordkomplott).
- LG Berlin, 03.06.2014 - 27 O 56/14
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch künstlerische Straßenfotografie
31 Indem die Beklagten der Abmahnung der Klägerin umgehend nachgekommen sind und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben haben, haben sie im konkreten Fall zu erkennen gegeben, dass sie sich über die Grenzen einer zulässigen Bildnisveröffentlichung grundsätzlich nicht hinwegsetzen wollen und es vorliegend auch unter dem Gesichtspunkt der Prävention, der auch nur bei hartnäckigen und vorsätzlichen Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts von Bedeutung ist (vgl. OLG München AfP 2001, 135), nicht der Zuerkennung einer Entschädigung in Geld bedarf. - LG Berlin, 11.06.2015 - 27 O 120/15
Persönlichkeitsrechtsverletzung und Verletzung des Rechts am eigenen Bild: …
Indem die Beklagten dem Unterlassungsverlangen der Klägerin nachgekommen sind, haben sie zudem zu erkennen gegeben, dass sie sich über die Grenzen einer zulässigen Berichterstattung grundsätzlich im Klaren sind und es vorliegend auch unter dem Gesichtspunkt der Prävention, der auch nur bei hartnäckigen und vorsätzlichen Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts von Bedeutung ist (vgl. OLG München AfP 2001, 135), nicht der Zuerkennung einer höheren Entschädigung in Geld bedarf. - OLG München, 28.06.2002 - 21 U 2598/02
Haftung bei Übernahme des Mantels einer Zeitung durch eine andere
Ob eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, die die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab (vgl. BGH, AfP 1988, 34 = NJW-RR 1988, 733 - Geistlicher; BGH in BGHZ 128, 1/12 - Caroline von Monaco I; Senat AfP 2001, 135 = NJW-RR 2001, 629 - 140.000 Mark für drei Bussis).
- OLG München, 14.06.2002 - 21 U 3904/01
Zeitungsberichte über Angriffe von Punkern auf einen Juristen
Die Entscheidung, ob eine hinreichend schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner von Anlaß und Beweggrund des Handelnden sowie dem Grad seines Verschuldens ab (BGHZ 132, 13 = AFP 1996, 144 = NJW 1996, 1131 - Der Lohnkiller; Senat AfP 1999, 71 = NJW-RR 1998, 1036 - BONNBON - NJW-RR 2001, 629 - 140.000 DM für drei Bussis). - LG Berlin, 20.11.2008 - 27 O 685/08 Indem die Beklagte dem Unterlassungsverlangen des Klägers größtenteils nachgekommen ist, hat sie zu erkennen gegeben, dass sie sich über die Grenzen einer zulässigen Berichterstattung grundsätzlich im Klaren ist und es vorliegend auch unter dem Gesichtspunkt der Prävention, der auch nur bei hartnäckigen und vorsätzlichen Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts von Bedeutung ist (vgl. OLG München AfP 2001, 135 [OLG München 01.12.2000 - 21 U 3740/00] ), nicht der Zuerkennung einer Entschädigung in Geld bedarf.
- LG Hamburg, 05.06.2009 - 324 O 953/08
Bereicherungsrechtliche Lizenzanalogie: Vermögensvorteil bei redaktioneller …
Für die Wortberichterstattung kann nichts anderes gelten (vgl. auch OLG München, AfP 2001, 135, 136;… Soehring, Presserecht, 3. Auflage, Rz. 19.46a). - LG Berlin, 04.12.2008 - 27 O 590/08 Indem die Beklagte den Unterlassungsverlangen des Klägers nachgekommen ist, hat sie zu erkennen gegeben, dass sie sich über die Grenzen einer zulässigen Berichterstattung grundsätzlich im Klaren ist und es vorliegend auch unter dem Gesichtspunkt der Prävention, der auch nur bei hartnäckigen und vorsätzlichen Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts von Bedeutung ist (vgl. OLG München AfP 2001, 135 [OLG München 01.12.2000 - 21 U 3740/00] ), nicht der Zuerkennung einer Entschädigung in Geld bedarf.
- LG Berlin, 18.11.2008 - 27 O 735/08 Indem die Beklagte dem Unterlassungsverlangen des Klägers letztlich nachgekommen ist, hat sie zu erkennen gegeben, dass sie sich über die Grenzen einer zulässigen Berichterstattung grundsätzlich im Klaren ist und es vorliegend auch unter dem Gesichtspunkt der Prävention, der auch nur bei hartnäckigen und vorsätzlichen Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts von Bedeutung ist (vgl. OLG München AfP 2001, 135), nicht der Zuerkennung einer Entschädigung in Geld bedarf.
- OLG München, 07.05.2003 - 21 U 4762/02 Deutlich geringer war die Beeinträchtigung eines jungen Mannes, über dessen Einfältigkeit gegenüber Frauen in einer großen Boulevardzeitung verletzend berichtet worden war (Senat in AfP 2001, 135 = NJW-RR 2001, 629 -- 140.000 Mark für drei Bussis; Geldentschädigung 20.000 DM).