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   OLG München, 01.12.2000 - 21 U 3740/00   

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https://dejure.org/2000,4053
OLG München, 01.12.2000 - 21 U 3740/00 (https://dejure.org/2000,4053)
OLG München, Entscheidung vom 01.12.2000 - 21 U 3740/00 (https://dejure.org/2000,4053)
OLG München, Entscheidung vom 01. Dezember 2000 - 21 U 3740/00 (https://dejure.org/2000,4053)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Zeitungsartikel; Verletzung des Intimbereichs; Immaterieller Schaden; Identitätsverschleierung; Bericht über Privatleben; Anonymisierung

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    140.000,- DM für drei Bussis

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 GG

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 831; ; GG Art. 1; ; GG Art. 2; ; GG Art. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 § 831; GG Art. 1, Art. 2, Art. 5
    Geldentschädigung bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts - Pflicht zur Anonymisierung - Einwilligung des Betroffenen - Präventionsgedanke im Entschädigungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München I - 9 O 12188/99
  • OLG München, 01.12.2000 - 21 U 3740/00

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 629
  • ZUM 2001, 252
  • afp 2001, 135
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 24.11.1987 - VI ZR 42/87

    Zurückweisung durch das Berufungsgericht bei Entscheidung über Zahlungs- und

    Auszug aus OLG München, 01.12.2000 - 21 U 3740/00
    Grundsätzlich bestand bei Wiedergabe der Einzelheiten aus dem Intim- und Privatleben des Klägers eine Pflicht zur Anonymisierung (BGH AfP 1988, 30 = NJW 1988, 1984 - Büro-Sex am Telefon).
  • BVerfG, 04.04.1998 - 1 BvR 968/97

    Keine Verletzung der Eigentumsgarantie durch Eingriff in das Vermögen als Ganzes

    Auszug aus OLG München, 01.12.2000 - 21 U 3740/00
    In der für ein Berufungsurteil gebotenen (§ 313 Abs. 3 ZPO), aber auch zulässigen Kürze (BVerfGK NJW 1998, 3484; 1999, 1387) ist auszuführen:.
  • OLG München, 05.12.1997 - 21 U 3698/97

    Seppl in der Lederhose / Bonnbon

    Auszug aus OLG München, 01.12.2000 - 21 U 3740/00
    Die Entscheidung über eine hinreichende Schwere der Verletzung des Persönlichkeitsrechts hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner auch vom Anlaß und Beweggrund des Handelnden sowie vom Grad seines Verschuldens ab (BGHZ 132, 13 = AfP 1996, 144 = NJW 1996, 1131 - Der Lohnkiller; Senat AfP 1999, 71 = NJW-RR 1998, 1036 - BONNBON; NJW-RR 1996, 1365 - Mordkomplott).
  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus OLG München, 01.12.2000 - 21 U 3740/00
    Die Entscheidung über eine hinreichende Schwere der Verletzung des Persönlichkeitsrechts hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner auch vom Anlaß und Beweggrund des Handelnden sowie vom Grad seines Verschuldens ab (BGHZ 132, 13 = AfP 1996, 144 = NJW 1996, 1131 - Der Lohnkiller; Senat AfP 1999, 71 = NJW-RR 1998, 1036 - BONNBON; NJW-RR 1996, 1365 - Mordkomplott).
  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus OLG München, 01.12.2000 - 21 U 3740/00
    Dieser ist nur bei hartnäckigen und vorsätzlichen Verletzungen des Persönlichkeitsrechts von Bedeutung (vgl. BGHZ 128, 1 = AfP 1995, 411 = NJW 1995, 861; BGH AfP 1996, 137 = NJW 1996, 984 - je Caroline von Monaco; OLG Hamburg AfP 1997, 538 = NJW 1996, 2870 m. Komm. von Seitz NJW 1996, 2848).
  • OLG München, 17.03.1989 - 21 U 4729/88

    Wirtin

    Auszug aus OLG München, 01.12.2000 - 21 U 3740/00
    a) Die Einwilligung wäre jedenfalls hier als Rechtsgeschäft anzusehen (Senat AfP 1989, 570 = NJW-RR 1990, 999 - Dolly Dollar; Dasch, Die Einwilligung zum Eingriff in das Recht am eigenen Bild, 1990, pass., insbesondere S. 57; Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts, 4. Aufl. S. 365 = Kap. 43 Rn. 6).
  • OLG München, 26.07.1996 - 21 U 6350/95

    Vorwurf in einem Buch gegenüber einem Rechtsanwalt, an einem Mordkomplott

    Auszug aus OLG München, 01.12.2000 - 21 U 3740/00
    Die Entscheidung über eine hinreichende Schwere der Verletzung des Persönlichkeitsrechts hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner auch vom Anlaß und Beweggrund des Handelnden sowie vom Grad seines Verschuldens ab (BGHZ 132, 13 = AfP 1996, 144 = NJW 1996, 1131 - Der Lohnkiller; Senat AfP 1999, 71 = NJW-RR 1998, 1036 - BONNBON; NJW-RR 1996, 1365 - Mordkomplott).
  • LG Berlin, 03.06.2014 - 27 O 56/14

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch künstlerische Straßenfotografie

    31 Indem die Beklagten der Abmahnung der Klägerin umgehend nachgekommen sind und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben haben, haben sie im konkreten Fall zu erkennen gegeben, dass sie sich über die Grenzen einer zulässigen Bildnisveröffentlichung grundsätzlich nicht hinwegsetzen wollen und es vorliegend auch unter dem Gesichtspunkt der Prävention, der auch nur bei hartnäckigen und vorsätzlichen Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts von Bedeutung ist (vgl. OLG München AfP 2001, 135), nicht der Zuerkennung einer Entschädigung in Geld bedarf.
  • LG Berlin, 11.06.2015 - 27 O 120/15

    Persönlichkeitsrechtsverletzung und Verletzung des Rechts am eigenen Bild:

    Indem die Beklagten dem Unterlassungsverlangen der Klägerin nachgekommen sind, haben sie zudem zu erkennen gegeben, dass sie sich über die Grenzen einer zulässigen Berichterstattung grundsätzlich im Klaren sind und es vorliegend auch unter dem Gesichtspunkt der Prävention, der auch nur bei hartnäckigen und vorsätzlichen Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts von Bedeutung ist (vgl. OLG München AfP 2001, 135), nicht der Zuerkennung einer höheren Entschädigung in Geld bedarf.
  • OLG München, 28.06.2002 - 21 U 2598/02

    Haftung bei Übernahme des Mantels einer Zeitung durch eine andere

    Ob eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, die die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab (vgl. BGH, AfP 1988, 34 = NJW-RR 1988, 733 - Geistlicher; BGH in BGHZ 128, 1/12 - Caroline von Monaco I; Senat AfP 2001, 135 = NJW-RR 2001, 629 - 140.000 Mark für drei Bussis).
  • OLG München, 14.06.2002 - 21 U 3904/01

    Zeitungsberichte über Angriffe von Punkern auf einen Juristen

    Die Entscheidung, ob eine hinreichend schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner von Anlaß und Beweggrund des Handelnden sowie dem Grad seines Verschuldens ab (BGHZ 132, 13 = AFP 1996, 144 = NJW 1996, 1131 - Der Lohnkiller; Senat AfP 1999, 71 = NJW-RR 1998, 1036 - BONNBON - NJW-RR 2001, 629 - 140.000 DM für drei Bussis).
  • LG Berlin, 20.11.2008 - 27 O 685/08
    Indem die Beklagte dem Unterlassungsverlangen des Klägers größtenteils nachgekommen ist, hat sie zu erkennen gegeben, dass sie sich über die Grenzen einer zulässigen Berichterstattung grundsätzlich im Klaren ist und es vorliegend auch unter dem Gesichtspunkt der Prävention, der auch nur bei hartnäckigen und vorsätzlichen Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts von Bedeutung ist (vgl. OLG München AfP 2001, 135 [OLG München 01.12.2000 - 21 U 3740/00] ), nicht der Zuerkennung einer Entschädigung in Geld bedarf.
  • LG Hamburg, 05.06.2009 - 324 O 953/08

    Bereicherungsrechtliche Lizenzanalogie: Vermögensvorteil bei redaktioneller

    Für die Wortberichterstattung kann nichts anderes gelten (vgl. auch OLG München, AfP 2001, 135, 136; Soehring, Presserecht, 3. Auflage, Rz. 19.46a).
  • LG Berlin, 04.12.2008 - 27 O 590/08
    Indem die Beklagte den Unterlassungsverlangen des Klägers nachgekommen ist, hat sie zu erkennen gegeben, dass sie sich über die Grenzen einer zulässigen Berichterstattung grundsätzlich im Klaren ist und es vorliegend auch unter dem Gesichtspunkt der Prävention, der auch nur bei hartnäckigen und vorsätzlichen Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts von Bedeutung ist (vgl. OLG München AfP 2001, 135 [OLG München 01.12.2000 - 21 U 3740/00] ), nicht der Zuerkennung einer Entschädigung in Geld bedarf.
  • LG Berlin, 18.11.2008 - 27 O 735/08
    Indem die Beklagte dem Unterlassungsverlangen des Klägers letztlich nachgekommen ist, hat sie zu erkennen gegeben, dass sie sich über die Grenzen einer zulässigen Berichterstattung grundsätzlich im Klaren ist und es vorliegend auch unter dem Gesichtspunkt der Prävention, der auch nur bei hartnäckigen und vorsätzlichen Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts von Bedeutung ist (vgl. OLG München AfP 2001, 135), nicht der Zuerkennung einer Entschädigung in Geld bedarf.
  • OLG München, 07.05.2003 - 21 U 4762/02
    Deutlich geringer war die Beeinträchtigung eines jungen Mannes, über dessen Einfältigkeit gegenüber Frauen in einer großen Boulevardzeitung verletzend berichtet worden war (Senat in AfP 2001, 135 = NJW-RR 2001, 629 -- 140.000 Mark für drei Bussis; Geldentschädigung 20.000 DM).
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