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   OLG Hamburg, 16.11.2000 - 3 U 275/99   

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https://dejure.org/2000,10634
OLG Hamburg, 16.11.2000 - 3 U 275/99 (https://dejure.org/2000,10634)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16.11.2000 - 3 U 275/99 (https://dejure.org/2000,10634)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16. November 2000 - 3 U 275/99 (https://dejure.org/2000,10634)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1; ZugabeVO
    Unentgeltliche Überlassung von fünf Büchern beim Beitritt zu einem Buchclub als verbotene Zugabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 406 O 138/98
  • OLG Hamburg, 16.11.2000 - 3 U 275/99

Papierfundstellen

  • afp 2001, 231
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 187/97

    00 DM - übertriebenes Anlocken, Handy für 0

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.11.2000 - 3 U 275/99
    Eine Zugabe i. S. des § 1 Abs. 1 ZugabeVO liegt vor, wenn eine Leistung ohne besondere Berechnung neben einer entgeltlich angebotenen Hauptware gewährt wird, der Erwerb der Nebenleistung vom Abschluss des Geschäfts über die Hauptware abhängig ist und dabei in der Weise ein innerer Zusammenhang besteht, dass die Nebenleistung mit Rücksicht auf den Erwerb der Hauptware gewährt wird und das Angebot wegen seiner Abhängigkeit objektiv geeignet ist, den Kunden in seiner Entschließung zum Erwerb der Hauptware zu beeinflussen (vgl. BGH WRP 99, 90 ff. (91) -"Handy für 0, 00 DM" m.w.N.).

    Dies lässt sich auch nicht der von der Beklagten angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofes (WRP 99, 90 ff. - "Handy für 0, 00 DM") entnehmen.

  • BGH, 14.07.1983 - I ZR 67/81

    Einführungsangebot - Buchclub - Eintritt - Wettbewerbswidriges Vorspannangebot -

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.11.2000 - 3 U 275/99
    Dabei kann die Vorspannware auch zum regelmäßigen Leistungsangebot des Anbieters gehören (BGH GRUR 83, 781 ff. (782) - "Buchklub-Vorspannangebot").
  • BGH, 15.05.1986 - I ZR 25/84

    Probe-Jahrbuch

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.11.2000 - 3 U 275/99
    Zwar ist das Verschenken von Waren, wenn es unabhängig von einem Kauf erfolgt, nicht ohne weiteres wettbewerbswidrig (Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 21. Aufl., RN 93 zu § 1 UWG m.w.N.), doch kann im Falle des Verschenkens von Waren oder sonstigen Leistungen ebenfalls die Gefahr bestehen, dass der Kunde wegen der von dem Geschenk ausgehenden Reizwirkung in einem solchen Grade zum Abschluss entgeltlicher Verträge unsachlich beeinflusst wird, dass er sich nicht nach seiner Vorstellung über die Preiswürdigkeit und Güte der konkurrierenden Waren entschließt, sondern vornehmlich danach, wie er in den Genuss des Werbegeschenkes kommt (vgl. BGH GRUR 86, 820 - Probe-Jahrbuch; Baumbach/Hefermehl, a.a.O., m.w.N.).
  • BGH, 03.05.1967 - Ib ZR 57/65

    Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften - Anmeldung für eine Preisbindung -

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.11.2000 - 3 U 275/99
    Zwar kann es sich bei einer Probe nach dem Verkehrsverständnis unter Umständen um ein handelsübliches Zubehör bzw. eine handelsübliche - geringwertige - Nebenleistung im Sinne des § 1 Abs. 2 lit. d) ZugabeVO handeln (vgl. BGH GRUR 68, 53 ff. (55) - Probetube).
  • BGH, 10.04.2003 - I ZR 291/00

    Buchclub-Kopplungsangebot

    Das Berufungsgericht hat die Berufung unter Einfügung des Zusatzes "('für Porto und Verpackung')" in die Urteilsformel zurückgewiesen (OLG Hamburg OLG-Rep 2001, 63 = AfP 2001, 231).
  • OLG Rostock, 25.09.2019 - 2 U 22/18

    Maracujasaft - Wettbewerbsrechtlich zulässige Prospektwerbung: Bezeichnung eines

    Wäre dem so, käme die Annahme einer Zugabe praktisch nie in Betracht (OLG Hamburg, Urteil vom 16.11.2000 - 3 U 275/99, OLGR 2001, 63 = AfP 2001, 231 [Juris; Tz. 35 f.]).
  • OLG Hamburg, 04.07.2002 - 3 U 79/01

    Zur Frage der wettbewerbswidrigen Form der Wertreklame gemäß § 1 UWG bei der

    Zwischen dem Beitritt zum Buchclub der Beklagten und der Gewährung des ausgelobten Guthabens in Höhe von DM 100, 00 besteht mithin nicht die erforderliche zweckgebundene Zusammengehörigkeit im Sinne der vom BGH geforderten Funktionseinheit (vgl. dazu auch OLGR Hamburg 2001, 63, 64 - 5 Bestseller für je nur 2 DM).
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