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   OLG Hamburg, 20.02.2007 - 7 U 126/06   

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OLG Hamburg, 20.02.2007 - 7 U 126/06 (https://dejure.org/2007,1911)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20.02.2007 - 7 U 126/06 (https://dejure.org/2007,1911)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20. Februar 2007 - 7 U 126/06 (https://dejure.org/2007,1911)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    "Snippets"

    Zur (Mit-) Störerhaftung des Betreibers einer Suchmaschine für persönlichkeitsverletzende Texte in Suchergebnissen.

  • Telemedicus

    Persönlichkeitsverletzung durch Google-Snippets

  • Telemedicus

    Persönlichkeitsverletzung durch Google-Snippets

  • webshoprecht.de

    Zur Störerhaftung des Betreibers einer Suchmaschine für persönlichkeits-rechtsverletzende Texte von Suchergebnissen

  • aufrecht.de

    Keine Störerhaftung für Suchmaschinenbetreiber bei mehrdeutigen Äußerungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Störerhaftung des Betreibers einer Suchmaschine für persönlichkeitsrechtsverletzende Texte von Suchergebnissen; Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Unterlassung des Auffindens von Textpassagen gegenüber einer Suchmaschine; Umfang der Kontrollpflicht der Suchmaschine ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1, 2 Abs. 1 GG

  • kanzlei.biz

    Haftung einer Suchmaschine

  • online-und-recht.de

    Haftung einer Suchmaschine

  • suchmaschinen-und-recht.de

    Haftung einer Suchmaschine

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 1004 Abs. 1; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1

  • buskeismus.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1004
    Störerhaftung des Betreibers einer Suchmaschine

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • dr-bahr.com (Entscheidungsanmerkung und Auszüge)

    Keine Mitstörerhaftung der Suchmaschine Google

  • beck.de (Kurzinformation)

    Haftung eines Suchmaschinenbetreibers für Suchergebnis

  • beck.de (Kurzinformation)

    Haftung eines Suchmaschinenbetreibers für Suchergebnis

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Mitstörerhaftung der Suchmaschine Google

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "Google-Snippets": Keine Persönlichkeitsverletzung durch automatisierte Zusammenfassung von Suchergebnissen ("Snippets") - Einstweiliger Unterlassungsanspruch bestand nicht

Besprechungen u.ä.

  • dr-bahr.com (Entscheidungsanmerkung und Auszüge)

    Keine Mitstörerhaftung der Suchmaschine Google

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2007, 315
  • K&R 2007, 210
  • ZUM 2007, 490
  • afp 2007, 367
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.02.2007 - 7 U 126/06
    Die vom Bundesverfassungsgericht für den Fall mehrdeutiger Äußerungen aufgestellten Ausnahmegrundsätze in Bezug auf Unterlassungsansprüche (Beschluss vom 25.10.2005, AfP 2005, 544) sind deshalb in Bezug auf Internetsuchmaschinen nicht heranzuziehen.
  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.02.2007 - 7 U 126/06
    Ohne den Einsatz von Suchmaschinen wäre nämlich eine sinnvolle Nutzung der Informationsfülle im World Wide Web nicht möglich (vgl. auch BGH NJW 2003, 3406ff "Paperboy").
  • OLG Jena, 27.02.2008 - 2 U 319/07

    Thumbnails bei Suchmaschinen

    Die Überlegung, dass Art. 5 GG zugunsten eines Suchmaschinenbetreibers streiten könnte (vgl. OLG Hamburg MMR 2007, 315, 316), kann im Rahmen einer Gesamtabwägung nicht durchdringen.

    Dass Suchmaschinen auch vom Bundesgerichtshof im Übrigen grundsätzlich für sinnvoll oder unentbehrlich gehalten werden (vgl. jeweils in anderem rechtlichen Zusammenhang BGH GRUR 2003, 958 - Paperboy und OLG Hamburg MMR 2007, 315), weist der Beklagten bei der Bewertung der Widerrechtlichkeit von Verwertungshandlungen keine an ein Allgemeininteresse geknüpfte Sonderrolle zu.

  • KG, 27.11.2009 - 9 U 27/09

    Zuwiderhandlung gegen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wegen

    Dabei mag sein, dass der durchschnittliche Internetnutzer bei Suchmaschinen weiß, dass diese nicht auf einer intellektuellen Leistung von Menschen beruhen, sondern das Ergebnis eines automatisierten Vorgangs sind (Senat vom 3. November 2009 zu 9 W 196/09), mögen dem Durchschnittsnutzer auch die technischen Detailkenntnisse fehlen (OLG Hamburg vom 20. Februar 2007 zu 7 U 126/06 bei Juris zu Tz. 10; offengelassen vom Senat im Beschluss vom 3. November 2009, 9 W 196/09).

    (3) Durch die Verpflichtung zur Wahrung des Persönlichkeitsrechts wird auch die überragende Funktion von Suchmaschinen für das Informationsgrundrecht aus Art. 5 GG (BGHZ 156, 1ff zu Tz. 68 -Paperboy-; OLG Hamburg AfP 2007, 367f zu Tz. 13) nicht beeinträchtigt.

  • OLG Köln, 25.01.2018 - 15 U 56/17

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Geltendmachung von

    Der Senat betont, dass diese Auslegung nicht zu der generellen Feststellung führen kann und soll, dass einem Snippet bzw. einem Suchergebnis (bestehend aus Titel, URL und Snippet) stets die Qualität einer eigenen Äußerung des Suchmaschinenbetreibers zukommt, was insbesondere bei Auftreten solcher Snippets diskutiert wird, die aus unzusammenhängenden Worten oder Satzfragmenten ohne erkennbaren Sinnzusammenhang bestehen (vgl. dazu: OLG Hamburg, Urt. v. 20.2.2007 - 7 U 126/06, MMR 2007, 315; OLG Hamburg, Urt. v. 2.3.2010 - 7 U 70/09, MMR 2010, 490; OLG Hamburg, Urt. v. 26.5.2016 - 3 U 67/11, MMR 2011, 685; OLG Stuttgart, Urt. v. 26.11.2008 - 4 U 109/08, MMR 2009, 190; KG, Verf. v. 14.6.2011 - 10 U 59/11).
  • OLG Hamburg, 26.05.2011 - 3 U 67/11

    Persönlichkeitsverletzung bzw. Störerhaftung: Haftung eines

    Das Hanseatische OLG Hamburg (Az.: 7 U 126/06, Anlage B 20) hob indes die einstweilige Verfügung mit Urteil vom 20.02.2007 (Anlage B 20) unter Abänderung des Urteils des Landgerichts auf und wies den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück.

    Mit Urteil vom 09.01.2009 (Bl. 403 ff.) hat das Landgericht die Klage abgewiesen und sich dabei ganz wesentlich - jedenfalls hinsichtlich der Abweisung des Klagantrags zu 1. - auf das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 20.02.2007 (= 7 U 126/06) gestützt.

  • LG Hamburg, 07.11.2014 - 324 O 660/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Haftung des Betreibers einer

    Diese differenzierte Betrachtung wird bestätigt durch eine Entscheidung des 7. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 20.02.2007, die gerade offen lässt, ob die Frage einer Haftung des Suchmaschinenbetreibers anders zu beurteilen ist, wenn ein Nutzer mit dem Snippet eine inhaltliche Aussage verbinden könnte, wie beispielsweise bei einem Snippet, das aus ganzen Sätzen besteht (vgl. Urteil v. 20.02.2007, Az: 7 U 126/06 - Juris Abs. 10 f).
  • LG Hamburg, 09.01.2009 - 324 O 867/06

    Persönlichkeitsverletzung bei Google-Snippets

    Das Hanseatische Oberlandesgericht hob die einstweilige Verfügung unter Abänderung des Urteils der Kammer auf und wies den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück (Az. 7 U 126/06, Anlage B 20).

    Das Hanseatische Oberlandesgericht hat in dem vorangegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren (324 O 993/05; 7 U 126/06), in dem es ebenfalls um die auch in diesem Verfahren streitgegenständlichen "Snippets" ging, folgendes ausgeführt:.

    (Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 20.2. 2007, 7 U 126/06, dort S. 3 bis 5).

  • OLG Saarbrücken, 11.04.2018 - 5 U 49/17

    Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Haftung eines

    Zwar wurde in der Vergangenheit z.T. angenommen, Suchergebnisse in Gestalt sog. "Snippets" seien schon per se keine rechtswidrigen Eingriffe in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht, weil sie nicht auf der intellektuellen Leistung von Menschen beruhen, sondern aufgrund eines automatisierten Vorganges zustande kommen (vgl. OLG Hamburg, MMR 2007, 315; OLG Stuttgart, MMR 2009, 190).
  • OLG München, 29.09.2011 - 29 U 1747/11

    Wettbewerbsrechtliche, deliktische und/oder kennzeichenrechtliche Haftung eines

    Dieser Eindruck wird dadurch gefestigt, dass im Rahmen der Autocomplete-Funktion lediglich eine zusammenhanglose Aneinanderreihung von Wörtern angezeigt wird, denen der Durchschnittsnutzer schon deshalb keine inhaltliche Aussage der Antragsgegnerin durch Verknüpfung der angezeigten Wörter untereinander und ggf. mit weiteren Wörtern zu einem sinnhaften Ganzen entnimmt, weil sich - wenn eine solcher Verknüpfung im Einzelfall überhaupt möglich ist - eine große Vielzahl von Deutungsmöglichkeiten ergeben (vgl. OLG Hamburg MMR 2007, 315; OLG Stuttgart MMR 2009, 190; LG Hamburg, Urteil vom 22. Februar 2011, Az. 416 O 9/11 = Anlage AG 13).
  • OLG Stuttgart, 26.11.2008 - 4 U 109/08

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Suchmaschinenergebnis

    Es kann vorliegend weiter offen bleiben, ob der Text einer Suchmaschinenfundstelle eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts eines (dort genannten) Dritten darstellen kann (so auch Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 20.02.2007, Az. 7 U 126/06; OLG Nürnberg, Beschluss v. 22.06.2008, Az. 3 W 1128/08).
  • KG, 03.11.2009 - 9 W 196/09

    Zur Persönlichkeitsverletzung durch den Suchmaschinenbetreiber durch ein

    (2) Die Frage, ob der Durchschnittsnutzer weiß, wie die ihm nach Eingabe von Suchworten präsentierten Snippets zustande kommen, kann nach Auffassung des Senats dahin stehen (diesen Ansatz verfolgen sowohl die Vorinstanz als auch LG Hamburg, Urteil vom 28.04.2006 - 324 O 993/05 - juris Rn 24 [allerdings verneinend] und OLG Hamburg, Urteil vom 20.02.2007 - 7 U 126/06 - juris Rn 10 = MMR 2007, 315 in der Rechtsmittelinstanz; zustimmend Roggenkamp, jurisPR-ITR 10/2009 Anm. 2; s. a. OLG Stuttgart, Urteil vom 26.11.2008 - 4 U 109/08 - juris Rn 8 = MMR 2009, 190).
  • LG Köln, 22.03.2017 - 28 O 388/15

    Anknüpfungskriterien für den Fall einer Rechtsgutverletzung durch Abruf von einer

  • LG Hamburg, 13.04.2007 - 324 O 512/06
  • LG Hamburg, 04.07.2008 - 324 O 1106/07
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