Rechtsprechung
LG Nürnberg-Fürth, 29.03.2007 - 11 O 6073/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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Kurzfassungen/Presse
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Keine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung bei "TV Total"
Papierfundstellen
- afp 2007, 496
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 12.12.1995 - VI ZR 223/94
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch wiederholte und …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 29.03.2007 - 11 O 6073/06
Im Hinblick auf die im Vergleich zur Wortberichterstattung eingeschränkten sonstigen Ausgleichsmöglichkeiten sind bei Bildnisverletzungen geringere Anforderungen an die Zubilligung einer Geldentschädigung als bei anderen Persönlichkeitsrechtsverletzungen zu stellen (BGH NJW 1996, 985, 986).Ob eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab (BGH NJW 1996, 985, 986).Die vom Kläger behauptete Persönlichkeitsrechtsverletzung würde, unterstellt sie läge vor, diese Voraussetzungen für die Zubilligung einer Geldentschädigung nach Ansicht der Kammer nicht erfüllen:.
- BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94
Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 29.03.2007 - 11 O 6073/06
Ein solches Bedürfnis ist Voraussetzung für die Zuerkennung eines Geldentschädigungsanspruchs (BGH NJW 1995, 861, 864 - Caroline von Monaco I; OLG Köln NJW-RR 2000, 470). - BGH, 05.12.1995 - VI ZR 332/94
Bemessung einer Geldentschädigung für eine schwere Verletzung des …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 29.03.2007 - 11 O 6073/06
NJW 1996, 984, 986Die Kammer ist der Ansicht, dass die erste Verwendung der auf dem Sender "Kabel 1" gezeigten Videosequenz am 30. März 2006 im Rahmen der "TV-Collage" ausschließlich der Belustigung des Publikums über den Kläger und seines Nachbarn diente.
- OLG Hamm, 06.04.2001 - 9 U 130/00
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 29.03.2007 - 11 O 6073/06
Maßgeblich ist insofern, welche Sphäre des Persönlichkeitsrechts betroffen ist (OLG Hamm NJW-RR 2001, 1622). - OLG Köln, 18.05.1999 - 15 U 4/99
Persönlichkeitsrecht ; Geldentschädigung ; Willy Brandt ; Sonderzug; Intime …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 29.03.2007 - 11 O 6073/06
Ein solches Bedürfnis ist Voraussetzung für die Zuerkennung eines Geldentschädigungsanspruchs (BGH NJW 1995, 861, 864 - Caroline von Monaco I; OLG Köln NJW-RR 2000, 470). - OLG München, 09.03.1995 - 29 U 3903/94
Telefon-Sex-Foto / Telephonsex-Photo
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 29.03.2007 - 11 O 6073/06
Zu prüfen ist dabei nicht nur, ob überhaupt eine Einwilligung des Abgebildeten vorliegt, sondern auch, ob sie zeitlich, räumlich und inhaltlich die geplante Verbreitung deckt sowie wie weit die vorliegende Einwilligung reicht (OLG München ZUM 1996, 160, 163).Dabei gilt, dass je schwerwiegender die drohende Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch eine unbefugte Verbreitung ist, desto sorgfältiger muss der Verbreiter prüfen (…Wenzel/von Strobl-Albeg, a.a.O.). - BGH, 10.05.1957 - I ZR 234/55
Spätheimkehrer - § 823 Abs. 1 BGB, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 29.03.2007 - 11 O 6073/06
Der Schutz der Privatsphäre besteht zwar vor allem innerhalb des eigenen Hauses (BGH NJW 1957, 1315),aber auch an allen Orten, an denen eine Person für sich sein, andere vom Zutritt ausschließen und eine öffentliche Beobachtung verhindern kann (…Wenzel/von Strobl-Albeg, a.a.O., Kapitel 8 Rdnr. 67).
- OLG Frankfurt, 23.12.2008 - 11 U 21/08
Haftung einer Bildagentur
Denn die besondere Sorgfaltspflicht bei der Prüfung nimmt mit dem Grad der zu erwartenden Beeinträchtigung und deren Wahrscheinlichkeit zu (…Dreier a.a.O.; LG Nürnberg AfP 2007, 496). - OLG Frankfurt, 23.12.2008 - 11 U 22/08
Haftung einer Bildagentur II
Denn die besondere Sorgfaltspflicht bei der Prüfung nimmt mit dem Grad der zu erwartenden Beeinträchtigung und deren Wahrscheinlichkeit zu (…Dreier a.a.O.; LG Nürnberg AfP 2007, 496). - OLG Karlsruhe, 25.11.2009 - 6 U 54/09
Bezeichnung als "Luxus-Weibchen"
Hätte die Beklagte diese Fotografie ohne Zustimmung oder gar gegen den Willen der Klägerin verwendet, wöge der Eingriff deutlich schwerer (vgl. OLG München, NJW-RR 2000, 472, OLG Frankfurt, GRUR-RR 2003, 122; LG Nürnberg-Fürth, AfP 2007, 496).