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   OLG Hamburg, 21.11.2006 - 7 U 108/06   

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https://dejure.org/2006,27292
OLG Hamburg, 21.11.2006 - 7 U 108/06 (https://dejure.org/2006,27292)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21.11.2006 - 7 U 108/06 (https://dejure.org/2006,27292)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21. November 2006 - 7 U 108/06 (https://dejure.org/2006,27292)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 1004; KunstUrhG § 22; KunstUrhG § 23; GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 5 Abs. 1 S. 2
    Unzulässige Veröffentlichung des Bildes eines Prominenten in einer privaten Eltern-Kind-Situation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2008, 89
  • afp 2007, 558
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.11.2006 - 7 U 108/06
    Beide Aufnahmen hätten keine "spezifisch elterliche Hinwendung zu den Kindern zum Gegenstand", was nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ( NJW 2000, 1021) Voraussetzung für eine Verstärkung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sei.

    Wie das Bundesverfassungsgericht in seiner grundlegenden Entscheidung vom 15. Dezember 1999 ( NJW 2000, 1021,1023) ausgeführt hat, bedürfen Kinder eines besonderen Schutzes, weil sie sich noch entwickeln müssen und in ihrer Entwicklung durch die öffentliche Beobachtung in besonderem Maße gefährdet sind.

  • LG Hamburg, 21.07.2006 - 324 O 230/06

    Schröder gegen Springer sowie den Deutschen Depeschendienst

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.11.2006 - 7 U 108/06
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 21. Juli 2006, Geschäftsnummer 324 O 230/06, wird zurückgewiesen.
  • OLG Köln, 28.03.2019 - 15 U 155/18

    Fahrradhelmkampagne - Foto von Prominenter ohne Helm darf veröffentlicht werden -

    Die Klägerseite hat auf S. 4 der Replik (Bl. 130 d.A.) zu Recht auf die zu Recht herrschende Meinung verwiesen, nach deren zutreffender Auffassung eine Abbildung (auch) der Kinder auf einem angegriffenen Lichtbild nicht erforderlich ist, um eine Anwendung der aufgezeigten Grundsätze einer sog. Eltern-Kind-Situation zu rechtfertigen (vgl. OLG Hamburg v. 21.11.2006 - 7 U 108/06, AfP 2007, 558 und bestätigend BGH v. 25.09.2007 - VI ZR 23/07, BeckRS 2007, 16581: " Eltern-Kind-Situation .
  • OLG Köln, 16.03.2017 - 15 U 155/16

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Presseberichterstattung

    Doch ungeachtet der Frage, ob die Verfügungsklägerin insofern überhaupt selbst unmittelbar betroffen ist und sich auf diesen Aspekt im Prozess  berufen kann (vgl. allg. Burkhardt , in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl. 2003, Kap. 12 Rn. 44; zum KUG weitergehend etwa OLG Hamburg v. 21.11.2006 - 7 U 108/06, AfP 2007, 558; Korte , Praxis des PresseR, 2014, § 2 Rn. 124), ist - wie gezeigt - eine solche konkrete Gefahr für das Kindeswohl hier bei der reinen Mitteilung von Geschlecht und Geburtsmonat als solcher schon nicht erkennbar.
  • OLG Köln, 22.03.2018 - 15 U 121/17

    Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch Berichterstattung über den privaten

    Zwar lässt sich nicht generell und abstrakt bestimmen, wie sich die Verstärkung des Persönlichkeitsschutzes durch Art. 6 Abs. 1 GG im Einzelnen auswirkt (BGH v. 28.05.2013 - VI ZR 125/12, GRUR 2013, 1065 Tz. 20 - Eisprinzessin) und zwar ist die Tochter des Klägers damals schon fast volljährig gewesen, doch kommt es anerkanntermaßen für den besonderen Schutz nicht darauf an, dass die Eltern sich in der abgebildeten Situation den Kindern besonders zuwenden (OLG Hamburg v. 21.11.2006 - 7 U 108/06, BeckRS 2008, 03675 - Kanzler Schröder mit Kindern in Rom).
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