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   OLG Hamburg, 10.04.2007 - 7 U 142/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2531
OLG Hamburg, 10.04.2007 - 7 U 142/06 (https://dejure.org/2007,2531)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10.04.2007 - 7 U 142/06 (https://dejure.org/2007,2531)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10. April 2007 - 7 U 142/06 (https://dejure.org/2007,2531)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbot des Verbreitens bzw. des Verbreitenlassens bestimmter Passagen eines Drehbuchs sowie eines dieses in Szene setzenden Films; Aufarbeitung der Ereignisse um das Arzneimittel Contergan in Form eines fiktionalen TV-Films; Drehbuch als Arbeitsgrundlage zur Herstellung ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1, 2 Abs. 1 GG

  • Judicialis

    StPO § 153; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 1004

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Figur und Passagen eines auf historischen Vorgängen basierenden Spielfilms

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • urheberrecht.org (Pressebericht)

    Teilerfolg für WDR bei Rechtsstreit wegen »Contergan«-Film

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Contergan-Film beschäftigt das Bundesverfassungsgericht

  • faz.net (Pressebericht)

    Fernsehen: Urteile gegen Contergan-Film weitgehend aufgehoben

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Umstrittener Contergan-Fernsehfilm - Das reale Vorbild der Hauptfigur will Passagen des Films verbieten lassen

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Teilerfolg im Streit um Contergan-Film des WDR

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1268
  • ZUM 2007, 479
  • afp 2007, 143
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.06.2005 - VI ZR 122/04

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Verarbeitung einer realen

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.04.2007 - 7 U 142/06
    Im Konfliktfall ist daher einerseits auf die nachteiligen Auswirkungen der Veröffentlichung für die Persönlichkeit des Dargestellten und andererseits auf die durch ein Veröffentlichungsverbot betroffenen Belange freier Kunst zu sehen (BGH AfP 2005, 464, 466).

    Insofern kommt ein Verbot nur dann in Betracht, wenn zu der fehlenden Übereinstimmung eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung des "Urbildes" hinzutritt (so auch BGH AfP 2005, 464, 466).

  • LG Hamburg, 28.07.2006 - 324 O 62/06

    Persönlichkeitsrechte: Gericht stoppt Contergan-Film

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.04.2007 - 7 U 142/06
    Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, Geschäftsnummer 324 O 62/06, vom 28.7.2006 abgeändert.
  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.04.2007 - 7 U 142/06
    Er ist Ausdruck einer freien schöpferischen Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse der am Herstellungsprozess beteiligten Personen durch das spezifische Medium Film zu unmittelbarer Anschauung gebracht werden (BVerfG NJW 1971, 1645).
  • BVerfG, 29.08.2007 - 1 BvR 1223/07

    Contergan-Film

    das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 10. April 2007 - 7 U 142/06 -.

    Für weitere Einzelheiten der Erwägungen des Berufungsgerichts wird auf das in dem Beschwerdeverfahren 1 BvR 1223/07 angegriffene Urteil (abgedruckt in AfP 2007, S. 143 ff.) Bezug genommen, mit dem das in dem Beschwerdeverfahren 1 BvR 1224/07 angegriffene Berufungsurteil in den hier bedeutsamen Teilen übereinstimmt.

  • LG Köln, 09.01.2009 - 28 O 765/08

    Baader-Meinhof-Komplex - Witwe Ponto

    Knüpft erzählende Kunst an Vorgänge der Wirklichkeit an, ist entscheidend, ob die Realität aus den geschichtlichen Zusammenhängen gelöst und in neue Beziehungen gebracht wird, für die nicht die Realitätsthematik, sondern das künstlerische Gebot der anschaulichen Gestaltung im Vordergrund steht (Burkhardt in Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, Rn. 3.2; OLG Hamburg, NJW-RR 2007, 1268 = ZUM 2007, 479).

    Umgekehrt ist die Freiheit der Darstellung dann wesentlich weiter, wenn es um Passagen geht, die deutlich fiktiver Natur sind (BGH NJW 2005, 2844; OLG Hamburg, NJW-RR 2007, 1268; OLG München, NJW-RR 2008, 1220, 1222).

  • OLG Köln, 18.09.2007 - 15 U 64/07

    Zulässigkeit der Klage auf Feststellung, dass ein Bühnenwerk

    Gemessen an diesen Abwägungskriterien und den ergänzend zu berücksichtigenden, in der Rechtsprechung zur Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts Lebender entwickelten Grundsätzen (vgl. dazu BVerfG - 1 BvR 536/72- Beschluss vom 5.6.1973 (Lebach I); BVerfG - BvR 755/98- Beschluss vom 25.11.1999 (Lebach II); BGH NJW 2005, 2844 ff ("Esra"); KG NJW-RR 2004, 1415 ("Meere"); OLG Frankfurt ZUM 2006, 407 ("Rotenburg"); OLG Hamburg (AfP 2007, 143ff "Contergan") wird nach Auffassung des Senats der Achtungsanspruch der verstorbenen Tochter der Beklagten durch das Bühnenstück "D" rechtswidrig verletzt, weil es das Intimleben der Tochter in unzulässiger Weise vor der Öffentlichkeit ausbreitet und das Lebensbild der Tochter durch die Darstellung der Figur "E" schwerwiegend entstellt.
  • LG Hamburg, 18.04.2008 - 324 O 281/06

    "Contergan"-Film: LG Hamburg weist Hauptsacheklage ab

    (Erst) Im Berufungsverfahren vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht legte die Beklagte sodann - vom Kläger nicht bestritten - dar, dass in einem zwischen den Parteien geführten Gespräch vom 16.12.2005 der Geschäftsführer und der Justiziar der Beklagten erläutert hätten, dass das Drehbuch in einem künstlerischen Prozess in den fertigen Film umgesetzt werde, und dass sich zahlreiche Einzelheiten aus dem Drehbuch entweder im Film nicht mehr finden, oder durch ihre filmische Darstellung einen ganz anderen Eindruck machen würden, als dieser sich möglicherweise aus dem Drehbuch ergebe [... (vgl. dazu: Urteil des Hans. OLG vom 10.4.2007 im Verfahren 7 U 142/06, Seite 4)].
  • LG Köln, 11.03.2011 - 28 O 151/11

    Die Veröffentlichung eines fiktiven Romans verletzt nicht das

    Knüpft erzählende Kunst an Vorgänge der Wirklichkeit an, ist entscheidend, ob die Realität aus den geschichtlichen Zusammenhängen gelöst und in neue Beziehungen gebracht wird, für die nicht die Realitätsthematik, sondern das künstlerische Gebot der anschaulichen Gestaltung im Vordergrund steht (Burkhardt in Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, Rn. 3.2; OLG Hamburg, NJW-RR 2007, 1268 = ZUM 2007, 479).
  • KG, 23.10.2008 - 10 U 140/08
    Vielmehr impliziert der Begriff des "Erzählens" gerade, dass nicht die Dokumentation, sondern die künstlerische Gestaltung des historischen Stoffs im Vordergrund steht (vgl. Wenzel/Burkhardt, 5. Auflage Kap. 3 Rz. 2; OLG Hamburg NJW-RR 2007, 1268, zit. nach juris, Rdnr. 35).
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