Rechtsprechung
OLG München, 12.12.2006 - 18 U 4341/06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Moslems durch die Veröffentlichung eines Interviews zu den Themen Schulsport und Sexualunterricht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 09.08.2006 - 9 O 12496/06
- OLG München, 12.12.2006 - 18 U 4341/06
Papierfundstellen
- afp 2007, 229
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98
Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96
Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 27.05.1986 - VI ZR 169/85
Verbreiterhaftung bei ehrverletzenden Äußerungen - Ostkontakte
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96
Mithörvorrichtung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Hamburg, 05.08.2008 - 7 U 37/08
Unwahre Tatsachenbehauptung aus einem Interview
Selbst die Vertreter der Ansicht, dass die Verbreiterhaftung hinsichtlich von Äußerungen in Interviews besonderen Einschränkungen unterliege, sehen eine Verantwortlichkeit auch des bloßen Verbreiters eines Interviews dann gegeben, wenn dieser ungeprüft Behauptungen des Interviewten wiedergibt, die eine besonders schwere Beeinträchtigung von Persönlichkeitsrechten enthalten (so z.B. das OLG München in dem von der Beklagten herangezogenen Urt. v. 12.12.2006, Az. 18 U 4341/06, unter Punkt 3 der Gründe, abgedruckt in AfP 2007, S. 229 f., 230).Insbesondere liegen dieser Entscheidungen und den Gründen des von der Beklagten angeführten Urteils des OLG München vom 12.12.2006 (AfP 2007, S. 229 f.) entscheidungstragend keine abweichenden Erwägungen zugrunde.
- LG Hamburg, 29.02.2008 - 324 O 998/07
Unwahre Tatsachenbehauptung aus einem Interview
Das OLG München vertritt die Ansicht, dass hinsichtlich der von einem Interviewpartner aufgestellten Behauptungen - wie auch beim Abdruck von Leserbriefen - eine Überprüfung nur vorgenommen werden müsse, wenn die aufgestellten Behauptungen eine besonders schwere Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts enthielten (OLG München, AfP 2007, 229 (230)).Das Oberlandesgericht München ist der Ansicht, dass bei Abdruck eines zu einem aktuellen Thema geführten Interviews einer Z. der Abdruck gewöhnlich nur einmal erfolgt, so dass es an der Erstbegehungsgefahr fehle (OLG München AfP 2007, 229 (230)).
- LG Hamburg, 05.09.2008 - 324 O 100/08 Denn auch die Vertreter der Ansicht, dass die Verbreiterhaftung hinsichtlich von Äußerungen in Interviews besonderen Einschränkungen unterliege, sehen eine Verantwortlichkeit auch des bloßen Verbreiters eines Interviews dann gegeben, wenn dieser ungeprüft Behauptungen des Interviewten wiedergibt, die eine besonders schwere Beeinträchtigung von Persönlichkeitsrechten enthalten (so insbesondere das OLG München in dem von der Beklagten herangezogenen Urteil vom 12.12.2006, Az. 18 U 4341/06 , Juris Rz. 11).
"Das Oberlandesgericht München ist der Ansicht, dass bei Abdruck eines zu einem aktuellen Thema geführten Interviews einer Zeitung der Abdruck gewöhnlich nur einmal erfolgt, so dass es an der Erstbegehungsgefahr fehle ( OLG München AfP 2007, 229 (230)).
- OLG Hamburg, 24.11.2009 - 7 U 76/09
Wünsche und Tatsachenbehauptungen
Nach Auffassung des Senats, die im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung steht, haftet der Verbreiter einer ehrenrührigen Tatsachenbehauptung auch dann, wenn aus der Mitteilung hervorgeht, dass die Äußerung von einem Dritten stammt, sofern keine ausreichende Distanzierung vorliegt (grundlegend: BGH NJW 1976, 1198; BGH NJW 1997, 1148;… HH-Ko/MedienR/Vendt 35 Rn. 17 m.w.N.).Dem gegenüber vermag die Auffassung, eine Haftung der Medien sei bei Interviewäußerungen Dritter - ähnlich wie bei Leserbriefen - im Interesse der Darstellung der Meinungsvielfalt nur auf die Fälle besonders schwerer offensichtlicher Persönlichkeitsrechtsverletzungen zu beschränken (so OLG München, AfP 2007, 229ff), nicht zu überzeugen. - LG Hamburg, 21.04.2009 - 324 O 944/08 Eine Verbreiterhaftung der Antragsgegnerin wäre wohl aber selbst dann zu bejahen, wenn man mit der - von der Antragsgegnerin ebenfalls angeführten - Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München (U. v. 12.12.2006, Az.: 18 U 4341/06) annehmen wollte, dass der Verbreiter eines Interviews nur für besonders schwere Beeinträchtigungen von Persönlichkeitsrechten haftet.
- LG Düsseldorf, 20.12.2012 - 4a O 163/11
Metall-Hochtemperaturumformung
a) Auch juristische Personen können sich auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht für Unternehmen berufen, soweit dieses nicht an Eigenschaften, Äußerungen oder Beziehungen anknüpft, die nur natürlichen Personen wesenseigen sind und deshalb nur diesen zustehen können (BGH, NJW 2009, 915; OLG München, AfP 2007, 229, 230; BVerfG, NJW 2002, 3619).