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   OLG Köln, 23.12.2008 - 15 U 93/08   

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https://dejure.org/2008,2875
OLG Köln, 23.12.2008 - 15 U 93/08 (https://dejure.org/2008,2875)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.12.2008 - 15 U 93/08 (https://dejure.org/2008,2875)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Dezember 2008 - 15 U 93/08 (https://dejure.org/2008,2875)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • nrw.de PDF (Pressemitteilung)
  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Diffamierende Fotomontage verboten - BdV-Präsidentin Steinbach mit SS-Offizier und Ordensritter dargestellt

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Fotomontage von Erika Steinbach mit SS-Offizier verboten

  • it-recht-kanzlei.de (Zusammenfassung)

    Fotomontage von Erika Steinbach mit SS-Offizier und Ordensritter gerichtlich verboten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Fotomontage von Erika Steinbach mit SS-Offizier verboten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fotomontage von Präsidentin des Bundes der Vertriebenen mit SS-Offizier und Ordensritter gerichtlich verboten - Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und der Ehre

  • 123recht.net (Pressemeldung, 23.12.2008)

    OLG verbietet Plakat von Steinbach mit SS-Offizier und Ordensritter // Richter sehen Vertriebenen-Präsidentin in Ehre verletzt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2009, 156
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 19.12.1991 - 1 BvR 327/91

    Unzutreffende Einstufung einer Äußerung als Tatsachenbehauptung,

    Auszug aus OLG Köln, 23.12.2008 - 15 U 93/08
    Die Kriegsverbrechen der Nationalsozialisten im Dritten Reich dienen im heutigen politischen Sprachgebrauch der Kennzeichnung zynischer Verachtung der Menschlichkeit und des Rechts und werden im In- und Ausland zu Recht zu den schwersten Unrechtstaten der Menschheitsgeschichte gezählt (vgl. dazu OLG Hamm, NJW 1982, 659, 660; BVerfG NJW 1992, 2013 ff. - "Nazi").

    Im Rahmen der Abwägung zwischen Persönlichkeitsrechten und Meinungsfreiheit kann auch dem Umstand, dass die Äußerung des Verfassers an tatsächliche Umstände anknüpfen kann, Bedeutung zukommen (vgl. BVerfG NJW 92, 2013 - "Nazi").

  • BVerfG, 29.07.1998 - 1 BvR 287/93

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen strafgerichtliche Verurteilung

    Auszug aus OLG Köln, 23.12.2008 - 15 U 93/08
    Sie sind vom Bundesverfassungsgericht in der Folgezeit insbesondere in den Entscheidungen vom 10.10.1995 (NJW 1995, 3303 - "Soldaten sind Mörder"), vom 29.07.1998 (NJW 1999, 204 - Verurteilung wegen Verunglimpfung des Staates"), vom 08.04.1999 (NJW 1999, 2358 - "FCKW") und vom 24.05.2006 (" Babycaust", a. a. O.) bestätigt und weiter konkretisiert worden.
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus OLG Köln, 23.12.2008 - 15 U 93/08
    Sie sind vom Bundesverfassungsgericht in der Folgezeit insbesondere in den Entscheidungen vom 10.10.1995 (NJW 1995, 3303 - "Soldaten sind Mörder"), vom 29.07.1998 (NJW 1999, 204 - Verurteilung wegen Verunglimpfung des Staates"), vom 08.04.1999 (NJW 1999, 2358 - "FCKW") und vom 24.05.2006 (" Babycaust", a. a. O.) bestätigt und weiter konkretisiert worden.
  • BVerfG, 08.04.1999 - 1 BvR 2126/93

    Kein Anspruch auf Unterlassung einer Plakataktion von Greenpeace gegen die

    Auszug aus OLG Köln, 23.12.2008 - 15 U 93/08
    Sie sind vom Bundesverfassungsgericht in der Folgezeit insbesondere in den Entscheidungen vom 10.10.1995 (NJW 1995, 3303 - "Soldaten sind Mörder"), vom 29.07.1998 (NJW 1999, 204 - Verurteilung wegen Verunglimpfung des Staates"), vom 08.04.1999 (NJW 1999, 2358 - "FCKW") und vom 24.05.2006 (" Babycaust", a. a. O.) bestätigt und weiter konkretisiert worden.
  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus OLG Köln, 23.12.2008 - 15 U 93/08
    Erst wenn bei einer Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Herabsetzung der Person im Vordergrund steht, hat die Äußerung - auch wenn sie eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage betrifft - als Schmähung regelmäßig hinter dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen zurückzutreten (BVerfGE 82, 272, 283 f.; 85, 1, 16).
  • BVerfG, 05.03.1992 - 1 BvR 1770/91

    Verfassungsrchtliche Überprüfung einer strafgerichtlichen Entscheidungen wegen

    Auszug aus OLG Köln, 23.12.2008 - 15 U 93/08
    Die Ehrbeeinträchtigung ist somit - anders als in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in NJW 92, 2815 - "Gestapo-Methoden" - nicht lediglich mittelbar, sondern richtet sich auch gegen die Person und die persönliche Integrität der Klägerin zu 2. .
  • BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77

    Kunstkritik

    Auszug aus OLG Köln, 23.12.2008 - 15 U 93/08
    Für die Beurteilung der Reichweite der Grundrechtsschutzes aus Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 GG kommt es ferner maßgeblich darauf an, ob und in welchem Ausmaß der von den Äußerungen Betroffene seinerseits an dem von Artikel 5 Abs. 1 GG geschützten Prozess öffentlicher Meinungsbildung teilgenommen, sich damit aus eigenem Entschluss den Bedingungen des Meinungskampfes unterworfen und sich durch dieses Verhalten eines Teils seiner schützenswerten Privatsphäre begeben hat (BVerfGE 54, 129, 138).
  • OLG Hamm, 09.12.1981 - 7 Ss 1584/81
    Auszug aus OLG Köln, 23.12.2008 - 15 U 93/08
    Die Kriegsverbrechen der Nationalsozialisten im Dritten Reich dienen im heutigen politischen Sprachgebrauch der Kennzeichnung zynischer Verachtung der Menschlichkeit und des Rechts und werden im In- und Ausland zu Recht zu den schwersten Unrechtstaten der Menschheitsgeschichte gezählt (vgl. dazu OLG Hamm, NJW 1982, 659, 660; BVerfG NJW 1992, 2013 ff. - "Nazi").
  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 753/83

    Aus aus Bild und Schrift zusammengesetzte Meinungsäußerung - "Recht & Ordnung -

    Auszug aus OLG Köln, 23.12.2008 - 15 U 93/08
    Verfolgt der Äußernde nicht eigennützige Ziele, sondern dient sein Beitrag dem geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage, dann spricht die Vermutung für die Zulässigkeit der Äußerung; eine Auslegung der die Meinungsfreiheit beschränkenden Gesetze, die an die Zulässigkeit öffentlicher Kritik überhöhte Anforderungen stellt, ist mit Artikel 5 Abs. 1 GG nicht vereinbar (BVerfGE 42, 163, 170; 66, 116, 139; 68, 226, 232).
  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus OLG Köln, 23.12.2008 - 15 U 93/08
    Verfolgt der Äußernde nicht eigennützige Ziele, sondern dient sein Beitrag dem geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage, dann spricht die Vermutung für die Zulässigkeit der Äußerung; eine Auslegung der die Meinungsfreiheit beschränkenden Gesetze, die an die Zulässigkeit öffentlicher Kritik überhöhte Anforderungen stellt, ist mit Artikel 5 Abs. 1 GG nicht vereinbar (BVerfGE 42, 163, 170; 66, 116, 139; 68, 226, 232).
  • BVerfG, 06.11.1968 - 1 BvR 501/62

    GEMA

  • BVerfG, 10.07.2002 - 1 BvR 354/98

    Bonnbons

  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 163/72

    Herabsetzende Werturteile

  • BVerfG, 12.11.1997 - 1 BvR 2000/96

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Talk-Show-Moderators gegen Verurteilung

  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 426/80

    Einwirkung des Grundrechts der Pressefreiheit auf die bürgerlich-rechtlichen

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

  • OLG Nürnberg, 22.10.2019 - 3 U 1523/18

    Persönlichkeitsrechtsschutz bei Bezeichnung einer Person als Antisemit

    Die Ehrbeeinträchtigung ist somit nicht lediglich mittelbar, sondern richtet sich auch gegen die Person und die persönliche Integrität des Klägers (vgl. OLG Köln, Urteil vom 23.12.2008 - 15 U 93/08, Rn. 32).
  • OLG Dresden, 16.04.2010 - 4 U 127/10

    Zur satirischen Nacktdarstellung einer Person der Zeitgeschichte

    Erst wenn bei einer Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Herabsetzung der Person im Vordergrund steht, hat die Äußerung - auch wenn sie eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage betrifft - als Schmähung regelmäßig hinter dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen zurückzutreten (BVerfGE 82, 272; BGH NJW 1999, 2358; NJW 1995, 3303; OLG Köln AfP 2009, 156).
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