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   LG Hamburg, 10.06.2009 - 315 O 650/08   

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https://dejure.org/2009,30669
LG Hamburg, 10.06.2009 - 315 O 650/08 (https://dejure.org/2009,30669)
LG Hamburg, Entscheidung vom 10.06.2009 - 315 O 650/08 (https://dejure.org/2009,30669)
LG Hamburg, Entscheidung vom 10. Juni 2009 - 315 O 650/08 (https://dejure.org/2009,30669)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    ProSieben und Sat.1 unterliegen im Streit mit "TV Movie"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    TV Movie durch Kündigung von TV-Sender ProSieben und Sat.1 benachteiligt

Papierfundstellen

  • afp 2009, 421
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 27.03.2006 - W (Kart) 2/06

    Ablehnung von Preselection-Aufträgen auf Grund der Nichterteilung des

    Auszug aus LG Hamburg, 10.06.2009 - 315 O 650/08
    Die vorgenannten Beurteilungskriterien stehen in einer Wechselbeziehung zueinander (zu den vorstehenden Grundsätzen s. bspw. OLG Düsseldorf, Az. VI-W (Kart) 2/06).
  • BGH, 27.09.1962 - KZR 6/61

    Bindung der Zwischenhandelspreise

    Auszug aus LG Hamburg, 10.06.2009 - 315 O 650/08
    Ob die Behinderung eines anderen Unternehmens im Wettbewerb als unbillig zu beurteilen ist, ist unter Abwägung der Interessen der Beteiligten unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des GWB zu entscheiden (st. Rspr., s. nur BGHZ 38, 90, 102).
  • BGH, 08.11.1976 - NotZ 1/76

    Keine Beschwerde gegen Kostenentscheidung des OLG

    Auszug aus LG Hamburg, 10.06.2009 - 315 O 650/08
    Die Kammer kann sich deshalb auf eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten des Verfügungsantrags beschränken und darauf verzichten, alle für den Ausgang des Rechtsstreits bedeutsamen Rechtsfragen zu überprüfen (s. BGHZ 67, 343, 345; 163, 195, 197 m.w.N.).
  • BGH, 08.06.2005 - XII ZR 177/03

    Rechte des Pflegeheims bei Einstellung der künstlichen Ernährung aufgrund einer

    Auszug aus LG Hamburg, 10.06.2009 - 315 O 650/08
    Die Kammer kann sich deshalb auf eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten des Verfügungsantrags beschränken und darauf verzichten, alle für den Ausgang des Rechtsstreits bedeutsamen Rechtsfragen zu überprüfen (s. BGHZ 67, 343, 345; 163, 195, 197 m.w.N.).
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