Rechtsprechung
KG, 28.04.2011 - 10 U 196/10 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,39199) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportlich.net (Kurzinformation)
Verletzung berechtigter Interessen durch Bildnisveröffentlichung
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Haftung einer Presseagentur für unzureichend verpixeltes Fotomaterial
Besprechungen u.ä.
- ip-rechtsberater.de , S. 14 (Entscheidungsbesprechung)
Keine Verpflichtung von Presseagenturen, vor Herausgabe eines Bildes Verwendungszweck zu prüfen
Papierfundstellen
- MMR 2012, 258
- afp 2011, 383
Wird zitiert von ... (2)
- LG Berlin, 20.05.2013 - 27 O 632/12
Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Film über Technoviking
Trotz Verpixelung sind weiterhin Statur, Frisur, Haarsansatz etc. des Klägers erkennbar (vgl. zu den Anforderungen an eine Verpixelung KG v. 28.04.2011, 10 U 196/10, juris Ls. 1). - OLG Köln, 03.07.2012 - 15 U 205/11
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Verbreitung von …
Der Beklagte kann sich ferner auch nicht darauf berufen, dass für ihn - entsprechend dem Urteil des Kammergerichts vom 28.4.2011 (10 U 196/10, in: AfP 2011, 383 ff.) - keine Prüfungspflicht vor Weitergabe der Fotos bestanden habe.