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   BGH, 01.07.2010 - I ZR 161/09   

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https://dejure.org/2010,2736
BGH, 01.07.2010 - I ZR 161/09 (https://dejure.org/2010,2736)
BGH, Entscheidung vom 01.07.2010 - I ZR 161/09 (https://dejure.org/2010,2736)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 2010 - I ZR 161/09 (https://dejure.org/2010,2736)
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Volltextveröffentlichungen (23)

  • lexetius.com

    Flappe

    UWG § 3 Abs. 1, 2 und 3, Nr. 11 des Anhangs zu § 3 Abs. 3, § 4 Nr. 3, § 4 Nr. 11; PresseG NRW § 10

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Flappe - Zur wettbewerbsrechtlichen und presserechtlichen Beurteilung einer mehrseitigen, nicht eindeutig als "Anzeige" gekennzeichneten, Zeitschriftenwerbung.

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    § 3 Abs. 1, 2 und 3, Nr. 11 des Anhangs zu § 3 Abs. 3, § 4 Nr. 3, § 4 Nr. 11 UWG; § 10 PresseG NRW
    Trennung von Werbung und redaktionellen Inhalten in Zeitschriften - Keine Irreführung, wenn der Werbecharakter deutlich erkennbar ist

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Flappe

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Flappe

    § 3 Abs 1 UWG, § 3 Abs 2 UWG, § 3 Abs 3 Anh 1 Nr 11 UWG, § 4 Nr 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG
    Wettbewerbsverstoß: Mehrseitige Zeitschriftenwerbung - Flappe

  • Telemedicus

    Flappe

  • Telemedicus

    Flappe

  • IWW
  • JurPC

    "Flappe"

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verbot als Information getarnter Werbung und inhaltliche Unverkennbarkeit des Werbecharakters einer mehrseitigen Zeitschriftenwerbung sowie keine Verkaufsförderung bei Kenntnisnahme des isolierten Inhalts der nur ersten Seite; Trennungsgebot redaktioneller Inhalte und ...

  • kanzlei.biz

    Vorschaltblatt keine als Information getarnte Werbung

  • Betriebs-Berater

    Als Information getarnte Werbung - Flappe

  • info-it-recht.de
  • rewis.io

    Wettbewerbsverstoß: Mehrseitige Zeitschriftenwerbung - Flappe

  • ra.de
  • rewis.io

    Wettbewerbsverstoß: Mehrseitige Zeitschriftenwerbung - Flappe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verbot als Information getarnter Werbung und inhaltliche Unverkennbarkeit des Werbecharakters einer mehrseitigen Zeitschriftenwerbung sowie keine Verkaufsförderung bei Kenntnisnahme des isolierten Inhalts der nur ersten Seite; Trennungsgebot redaktioneller Inhalte und ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Flappe

  • datenbank.nwb.de

    Wettbewerbsverstoß: Mehrseitige Zeitschriftenwerbung - Flappe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zur Wettbewerbswidrigkeit von getarnter Werbung durch mehrseitige Zeitschriftenwerbung

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrechtliche und presserechtliche Zulässigkeit einer nicht explizit als Werbung gekennzeichneten mehrseitigen Zeitschriftenwerbung

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Werbung mittels Zeitschriften-»Flappe« verstößt nicht gegen Wettbewerbs- und Presserecht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mehrseitige Zeitschriftenwerbung

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Verwendung sog. "Flappen" bei Zeitschriften verstößt nicht gegen das Verbot von als Information getarnter Werbung

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Kein Verstoß gegen Verbot getarnter Werbung bei eindeutigem Werbecharakter

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Flappe

  • vsw.info PDF, S. 3 (Leitsatz)

    § 3 I, II, III, Nr. 11 Anh. z. § 3 III, §§ 4 Nrn. 3, 11 UWG; § 10 PresseG NRW
    Flappe

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Zur fehlenden Anzeigenkennzeichnung einer Flappenwerbung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Wie Werbung ohne den Hinweis Anzeige in redaktionellen Teil eingebettet werden kann

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrigkeit von getarnter Werbung in Zeitung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 117
  • GRUR 2011, 163
  • MIR 2010, Dok. 176
  • K&R 2011, 38
  • afp 2011, 60
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.07.1995 - I ZR 58/93

    Eis & Dynamit I - Getarnte Werbung, Feuer

    Auszug aus BGH, 01.07.2010 - I ZR 161/09
    Die Bestimmungen dienen der Trennung von Werbung und redaktionellem Teil der Medien, weil der Verbraucher häufig den als redaktionelle Inhalte getarnten Werbemaßnahmen unkritischer gegenübersteht als der Wirtschaftswerbung (vgl. BGHZ 130, 205, 214 - Feuer, Eis & Dynamit I; Begründung zum Regierungsentwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, BT-Drucks. 16/10145, S. 32).
  • OLG Düsseldorf, 22.09.2009 - 20 U 15/09

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung auf einer sog. Flappe

    Auszug aus BGH, 01.07.2010 - I ZR 161/09
    Die Berufung der Beklagten hat zur Abweisung der Klage geführt (OLG Düsseldorf AfP 2009, 607).
  • LG Düsseldorf, 17.12.2008 - 34 O 155/08

    Gestaltung einer Zeitschrift als Verletzung des Grundsatzes der Trennung zwischen

    Auszug aus BGH, 01.07.2010 - I ZR 161/09
    Das Landgericht hat die Beklagte antragsgemäß verurteilt (LG Düsseldorf WRP 2009, 751).
  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 166/06

    Finanz-Sanierung

    Auszug aus BGH, 01.07.2010 - I ZR 161/09
    Zudem muss die Handlung zum Zeitpunkt ihrer Begehung wettbewerbswidrig gewesen sein, weil es andernfalls an der Wiederholungsgefahr fehlt (st. Rspr.; BGH, Urt. v. 29.7.2009 - I ZR 166/06, GRUR 2009, 1077 Tz. 18 = WRP 2009, 1380 - Finanz-Sanierung).
  • BGH, 09.09.2021 - I ZR 90/20

    Zur Pflicht von Influencerinnen, ihre Instagram-Beiträge als Werbung zu

    Insofern dient sie auch der Umsetzung von Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2005/29/EG (vgl. Begründung zum Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, BT-Drucks. 18/4535, S. 16; zu § 4 Nr. 3 UWG aF vgl. BGH, Urteil vom 1. Juli 2010 - I ZR 161/09, GRUR 2011, 163 Rn. 21 = WRP 2011, 747 - Flappe; BGH, GRUR 2013, 644 Rn. 15 - Preisrätselgewinnauslobung V), wonach es als irreführende Unterlassung gilt, wenn ein Gewerbetreibender den kommerziellen Zweck der Geschäftspraxis nicht kenntlich macht, sofern dieser sich nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt, und dies einen Durchschnittsverbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung veranlasst oder zu veranlassen geeignet ist, die er ansonsten nicht getroffen hätte.
  • BGH, 06.02.2014 - I ZR 2/11

    Zum Sponsoring redaktioneller Presseveröffentlichungen

    Sie verfolgt zwei gleichrangig nebeneinanderstehende Ziele: Zum einen will sie eine Irreführung der Leser verhindern, die daraus resultiert, dass die Verbraucher häufig Werbemaßnahmen, die als redaktionelle Inhalte getarnt sind, unkritischer gegenüberstehen als einer Wirtschaftswerbung, die als solche erkennbar ist (BGH, Urteil vom 1. Juli 2010 - I ZR 161/09, GRUR 2011, 163 Rn. 13, 24 = WRP 2011, 210 - Flappe; BGH, GRUR 2012, 1056 Rn. 10 - GOOD NEWS I).

    Zum anderen dient das Gebot der Trennung der Werbung vom redaktionellen Teil der Erhaltung der Objektivität und Neutralität der Presse (vgl. BGH, GRUR 2011, 163 Rn. 24 - Flappe; GRUR 2012, 1056 Rn. 10 - GOOD NEWS I; ferner zum Trennungsgebot in den Rundfunkstaatsverträgen BGH, Urteil vom 22. Februar 1990 - I ZR 78/88, BGHZ 110, 278, 290 f. - Werbung im Programm).

    Von einer solchen Absicht ist immer dann auszugehen, wenn der Beitrag - wie im vorliegenden Fall - objektiv eine Werbung enthält (vgl. BGH, GRUR 2011, 163 Rn. 18 - Flappe; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO Anh. zu § 3 Abs. 3 Rn. 11.3; Begründung zum Regierungsentwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, BT-Drucks. 16/10145, S. 32).

  • BGH, 09.09.2021 - I ZR 125/20

    Influencer II

    Insofern dient sie auch der Umsetzung von Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern im Binnenmarkt (vgl. Begründung zum Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, BT-Drucks. 18/4535, S. 16; zu § 4 Nr. 3 UWG aF vgl. BGH, Urteil vom 1. Juli 2010 - I ZR 161/09, GRUR 2011, 163 Rn. 21 = WRP 2011, 747 - Flappe; BGH, GRUR 2013, 644 Rn. 15 - Preisrätselgewinnauslobung V), wonach es als irreführende Unterlassung gilt, wenn ein Gewerbetreibender den kommerziellen Zweck der Geschäftspraxis nicht kenntlich macht, sofern dieser sich nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt, und dies einen Durchschnittsverbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung veranlasst oder zu veranlassen geeignet ist, die er ansonsten nicht getroffen hätte.
  • BGH, 09.09.2021 - I ZR 126/20

    Vorstellen von kommerziellen Inhalten unter Abbildung einer Person als sog.

    Insofern dient sie auch der Umsetzung von Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2005/29/EG (vgl. Begründung zum Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, BT-Drucks. 18/4535, S. 16; zu § 4 Nr. 3 UWG aF vgl. BGH, Urteil vom 1. Juli 2010 - I ZR 161/09, GRUR 2011, 163 Rn. 21 = WRP 2011, 747 - Flappe; BGH, GRUR 2013, 644 Rn. 15 - Preisrätselgewinnauslobung V), wonach es als irreführende Unterlassung gilt, wenn ein Gewerbetreibender den kommerziellen Zweck der Geschäftspraxis nicht kenntlich macht, sofern dieser sich nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt, und dies einen Durchschnittsverbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung veranlasst oder zu veranlassen geeignet ist, die er ansonsten nicht getroffen hätte.
  • BGH, 22.07.2021 - I ZR 194/20

    Rundfunkhaftung - Prüfungspflicht eines Fernsehsenders beschränkt sich auf grobe

    Mit Blick darauf ist es nicht zwingend erforderlich, dass das Produkt, dessen Absatz gefördert werden soll, kenntlich gemacht wird (vgl. BGH, Urteil vom 6. Februar 2014 - I ZR 2/11, GRUR 2014, 879 Rn. 26 = WRP 2014, 1058 - GOOD NEWS II; BeckOK.UWG/Weiler, 12. Edition [Stand 1. Mai 2021], § 6 Rn. 68; Sack in Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, 4. Aufl., § 6 Rn. 37; Köhler in Köhler/Bornkamm/Feddersen aaO Anhang zu § 3 Abs. 3 Rn. 11.3; aA Frank in Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig aaO Anhang zu § 3 Abs. 3 Nr. 11 Rn. 22; offenlassend BGH, Urteil vom 1. Juli 2010 - I ZR 161/09, GRUR 2011, 163 Rn. 20 = WRP 2011, 210 - Flappe).
  • BGH, 31.10.2012 - I ZR 205/11

    Preisrätselgewinnauslobung V

    Insofern dient sie auch der Umsetzung des Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken (BGH, Urteil vom 1. Juli 2010 - I ZR 161/09, GRUR 2011, 163 Rn. 21 = WRP 2011, 747 - Flappe).
  • OLG Köln, 09.08.2013 - 6 U 3/13

    Anforderungen an die Aufklärung über den Werbecharakter eines Internetauftritts

    Die Bestimmung bezweckt den Schutz der Verbraucher vor einer Täuschung über den kommerziellen Hintergrund geschäftlicher Maßnahmen und dient so auch der Umsetzung des Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken (BGH, GRUR 2011, 163 [Rn. 21] = WRP 2011, 747 - Flappe; GRUR 2013, 644 [Rn. 16] = WRP 2013, 764 - Preisrätselgewinnauslobung V).

    Grundlage des insofern in § 4 Nr. 3 UWG - ebenso wie in Nr. 11 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG - enthaltenen Verbots redaktioneller Werbung ist die damit regelmäßig einhergehende Irreführung des Lesers, der dem Beitrag auf Grund seines redaktionellen Charakters unkritischer gegenübertritt und ihm auch größere Bedeutung und Beachtung beimisst (BGH, GRUR 2011, 163 [Rn. 13] = WRP 2011, 747 - Flappe; vgl. zu § 1 UWG 1909 bereits BGHZ 81, 247, 250 f. = GRUR 1981, 835 - Getarnte Werbung I; GRUR 1994, 821, 822 = WRP 1994, 814 - Preisrätselgewinnauslobung I; BGHZ 130, 205 [214] = GRUR 1995, 744 = WRP 1995, 923 - Feuer, Eis & Dynamit I).

    dd) Die mangels eines solchen Hinweises festzustellende Verschleierung des Werbecharakters beeinträchtigt spürbar die Fähigkeit der Verbraucher zur informierten Entscheidung (§ 3 Abs. 1 bzw. Abs. 2 Satz 1 UWG, Art. 7 der Richtlinie 2005/29/EG; vgl. BGH, GRUR 2011, 163 [Rn. 23] = WRP 2011, 747 - Flappe), insofern diese durch die redaktionelle Einkleidung zu einer anderen, aufmerksameren und vertrauensvolleren Wahrnehmung der Werbung angeregt werden.

    c) Dahingestellt bleiben kann, ob bei dieser Sachlage auch Nr. 11, 23 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG und § 4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 1 TMG, § 58 Abs. 1 RStV verletzt sind (vgl. BGH, GRUR 2011, 163 [Rn. 12] = WRP 2011, 747 - Flappe; BGH, GRUR 2012, 1056 [Rn. 9] = WRP 2012, 1219 - GOOD NEWS), wobei es sich nur um alternative rechtliche Aspekte desselben Streitgegenstands handeln würde (vgl. BGH, GRUR 2013, 401 [Rn. 19 ff.] = WRP 2013, 472 - Biomineralwasser).

  • BGH, 19.07.2012 - I ZR 2/11

    GOOD NEWS

    Sie verfolgt zwei gleichrangig nebeneinander stehende Ziele: Zum einen will sie eine Irreführung der Leser verhindern, die daraus resultiert, dass die Verbraucher häufig Werbemaßnahmen, die als redaktionelle Inhalte getarnt sind, unkritischer gegenüber stehen als einer Wirtschaftswerbung, die als solche erkennbar ist (BGH, Urteil vom 1. Juli 2010 - I ZR 161/09, GRUR 2011, 163 Rn. 13, 24 = WRP 2011, 210 - Flappe).

    Zum anderen dient das Gebot der Trennung der Werbung vom redaktionellen Teil der Erhaltung der Objektivität und Neutralität der Presse (vgl. BGH GRUR 2011, 163 Rn. 24 - Flappe; ferner zum Trennungsgebot in den Rundfunkstaatsverträgen BGH, Urteil vom 22.2.1990 - I ZR 78/88, BGHZ 110, 278, 290 f. - Werbung im Programm).

  • OLG München, 10.05.2012 - 29 U 515/12

    Wettbewerbsverstoß: Verschleierte Werbung in Wikipedia-Eintrag trotz zugehöriger

    Die Bestimmung des § 4 Nr. 3 UWG dient dem Schutz der Verbraucher vor einer Täuschung über den kommerziellen Hintergrund geschäftlicher Maßnahmen (BGH GRUR 2011, 163, Rn. 21 - Flappe m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 17.01.2013 - 2 U 97/12

    Anforderungen an die Bewerbung von Haushalts-Elektrogeräten

    Da Abmahnkosten nur bei Vorliegen eines entsprechenden Unterlassungsanspruchs erstattungsfähig sind (BGH GRUR 2011, 163 [Tz. 25] - Flappe) und dieser mit der Berufung angegriffen ist, erfasst die Berufungsbegründung als übergreifendes Angriffsmittel auch die Nebenkosten mit (BGH ZGS 2010, 230 [Tz. 6]).
  • BGH, 14.10.2010 - I ZR 5/09

    Lohnsteuerhilfeverein Preußen

  • KG, 19.06.2015 - 5 U 7/14

    Vertraulicher Inhalt ... nur vom Emfpänger persönlich zu öffnen! -

  • OLG Stuttgart, 06.12.2012 - 2 U 94/12

    Wettbewerbsrecht: Pflicht zur Gesamtpreisangabe beim Abschluss von Werbeverträgen

  • OLG Stuttgart, 13.06.2013 - 2 U 193/12

    Wettbewerbsverstoß: Abgabe eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels durch

  • KG, 15.01.2013 - 5 U 84/12

    Klick und wirf zurück - "Klick und wirf zurück"

  • LG Braunschweig, 19.03.2015 - 21 O 726/14

    Wettbewerbsverstoß: Ausgestaltung eines Werbebriefs als amtliche Mitteilung;

  • OLG Hamburg, 19.06.2012 - 5 W 58/12

    Wettbewerbsverstoß: Getarnte Werbung auf dem zusätzlichen Umschlag einer

  • OLG Hamburg, 13.06.2013 - 3 U 15/12

    Wettbewerbsverstoß: Redaktionelle Werbung in Verbindung mit einem Gewinnspiel in

  • OLG Köln, 18.03.2011 - 6 U 168/10

    Werbecharakter einer Ankündigung auf der Titelseite einer Veröffentlichung

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