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   OLG Köln, 14.02.2014 - I-6 U 146/13   

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https://dejure.org/2014,14502
OLG Köln, 14.02.2014 - I-6 U 146/13 (https://dejure.org/2014,14502)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.02.2014 - I-6 U 146/13 (https://dejure.org/2014,14502)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. Februar 2014 - I-6 U 146/13 (https://dejure.org/2014,14502)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 32 Abs. 2
    Ermittlung des Honorars eines selbständigen Journalisten für in einer Tageszeitung veröffentlichte Beiträge und Lichtbilder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Honorar eines selbständigen Journalisten wird auch durch Auflagenhöhe bestimmt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2014, 277
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Köln, 17.07.2013 - 28 O 1129/11

    Mehr Geld für freie Journalisten

    Auszug aus OLG Köln, 14.02.2014 - 6 U 146/13
    Die Beklagte beantragt, das Urteil des LG Köln vom 17. Juli 2013 (28 O 1129/11) abzuändern und die Klage abzuweisen.
  • BGH, 17.01.2008 - III ZR 239/06

    Werbung eines Partnervermittlungsinstituts mit einer nicht vermittlungsbereiten

    Auszug aus OLG Köln, 14.02.2014 - 6 U 146/13
    Sie wird vielmehr verpflichtet, substantiiert zu bestreiten und die für das Gegenteil sprechenden Tatsachen darzulegen (BGH NJW 2008, 982 Tz. 16).
  • BGH, 21.05.2015 - I ZR 62/14

    GVR Tageszeitungen I - Angemessene Urhebervergütung des Journalisten:

    Die auf Zahlung weiterer 2.744,88 EUR gerichtete Anschlussberufung des Klägers hat das Berufungsgericht zurückgewiesen (OLG Köln, AfP 2014, 277).
  • LG Bochum, 12.01.2015 - 8 O 491/13

    Anforderungen an die nachträgliche Geltendmachung einer angemessenen Vergütung

    Dieser sieht die Einräumung eines einfachen Nutzungsrechts als Regelfall vor (vgl. OLG Köln, Urteil vom 14. Februar 2014, 6 U 146/13).

    Jedoch sind sie als Grundlage einer Schätzung heranzuziehen, denn es sind keine Gründe dafür ersichtlich, warum die identische Leistung eines arbeitnehmerähnlichen Journalisten wesentlich anders vergütet werden sollte als die eines freien Journalisten (vgl. OLG Köln, Urteil vom 14.02.2014, Rn. 29, 6 U 146/13).

  • LG Düsseldorf, 05.08.2016 - 12 O 463/14

    Honorarnachzahlungen für Bildbeiträge eines freiberuflichen Fotojournalisten in

    Maßgebend für den zur Anwendung kommenden Tarif der Vergütungsregeln (Erstdruckrecht oder Zweitdruckrecht) ist in erster Linie, ob der Kläger den Beklagten jeweils ein modifiziertes ausschließliches oder ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt hat (vgl. OLG Köln AfP 2014, 277).
  • OLG Hamm, 15.09.2015 - 4 U 128/14

    Urhebervertragsrecht; Nachvergütungsanspruch; Angemessenheit der Vergütung

    Allerdings ist kein Grund ersichtlich, warum der angemessene Wert der Textbeiträge des Klägers sich binnen eines Monats geändert haben sollte (vgl. OLG Köln BeckRS 2014, 12610) - und insoweit stellen die GVR eine Grundlage für die Schätzung (§ 287 Abs. 2 ZPO) der Angemessenheit i.S.d. § 32 Abs. 2 S. 2 UrhG dar.
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