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   VGH Baden-Württemberg, 21.04.1983 - 5 S 1649/82   

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VGH Baden-Württemberg, 21.04.1983 - 5 S 1649/82 (https://dejure.org/1983,2979)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.04.1983 - 5 S 1649/82 (https://dejure.org/1983,2979)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. April 1983 - 5 S 1649/82 (https://dejure.org/1983,2979)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AgrarR 1984, 109
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VG Karlsruhe, 22.12.2022 - 14 K 4097/22

    Erfolgreicher Eilantrag gegen die Erteilung einer naturschutzrechtlichen

    Soweit § 33a Abs. 2 Satz 2 NatSchG BW vorgibt, eine Genehmigung zur Umwandlung eines Streuobstbestandes solle versagt werden, wenn die Erhaltung des Streuobstbestandes im überwiegenden Interesse liege, ergeben sich aus der Gesetzesbegründung und den nachfolgend erlassenen Vollzugserlassen Anhaltspunkte für die Anwendung eines an die Waldumwandlungsgenehmigung nach § 9 WaldG BW angelehnten gerichtlichen Kontrollmaßstabs (vgl. zu diesem VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 21.04.1983 - 5 S 1649/82 -, Natur + Recht 1984, 148 und vom 18.03.1999 - 5 S 328/99 -, juris), demzufolge der Behörde bei der Gewichtung der einander widerstreitenden Interessen weder ein Ermessen noch ein Beurteilungsspielraum zukommt.

    Die Rechtsprechung geht bei der Anwendung dieser Bestimmung davon aus, dass der Behörde bei der Gewichtung der einander widerstreitenden Interessen der Behörde weder ein Ermessen noch ein Beurteilungsspielraum zukommt, die Abwägung mithin einer umfassenden gerichtlichen Kontrolle unterliegt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 21.04.1983 - 5 S 1649/82 -, Natur + Recht 1984, 148 und vom 18.03.1999 - 5 S 328/99 -, juris Rn. 19).

  • VGH Hessen, 01.09.1994 - 3 UE 154/90

    Klageart - Anfechtung einer mit einer Rodungsgenehmigung verbundenen

    Bei dieser Interessenabwägung handelt es sich nach überwiegender und zutreffender Auffassung (Klose/Orf, Forstrecht, 1982, § 9 Rdnr. 162 ff.; OVG Lüneburg, Urteil vom 30.10.1979 - III OVG A 95/77 - AgrarR 1981, 17; VGH Mannheim, Urteil vom 21.04.1983 - 5 S 1649/82 - AgrarR 1984, 109 (110); VG Münster, Urteil vom 24.05.1988 - 7 K 924/87 - AgrarR 1989, 166; Kolodziejcok/Recken, Naturschutz, Landschaftspflege, Stand: August 1993, § 9 BWaldG Rdnr. 13) nicht um eine Ermessensentscheidung, sondern um eine gebundene Entscheidung mit der Folge, daß die Abwägung gerichtlich voll nachprüfbar ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.2024 - 5 S 1701/23

    Befristete Waldumwandlungsgenehmigung zur Verlegung einer Erdgashochdruckleitung

    Der Senat hat bereits entschieden, dass bei der Gewichtung der einander widerstreitenden Interessen der Behörde weder ein Ermessen noch ein Beurteilungsspielraum zukommt, die Abwägung vielmehr einer umfassenden gerichtlichen Kontrolle unterliegt, weil nur so den sich aus den Gesetzesmaterialien ergebenden Vorstellungen des Gesetzgebers Rechnung getragen werden kann, dass bei einem überwiegenden öffentlichen Interesse an der Umwandlung ein Rechtsanspruch auf deren Genehmigung zusteht (Urteil vom 21.4.1983 - 5 S 1649/82 - Natur und Recht 1984, 148).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.1999 - 5 S 328/99

    Keine Prüfung baurechtlicher Fragen im Waldumwandlungsgenehmigungsverfahren

    Die Abwägung unterliegt vielmehr einer umfassenden gerichtlichen Kontrolle (vgl. Urt. d. Senats v. 21.04.1983 - 5 S 1649/82 -, NuR 1984, 148; so auch OVG Lüneburg, Urt.v. 30.10.1979 - 3 OVG A 95/77 -, AgrarR 1981, 17 u. VGH Kassel, Urt. v. 01.09.1994 - 3 UE 154/90 -, NuR 1995, 292).
  • VG Freiburg, 17.10.2005 - 1 K 498/03

    Baurechtliche Genehmigung einer Windkraftanlage; Ausweisung von Vorranggebieten

    Dass die Umwandlung derart kleiner Waldflächen unter den Gesichtspunkten der Raumordnung und Landesplanung (vgl. § 9 Abs. 2 S. 2 LWaldG) überhaupt beachtlich sein könnte, worauf die Forstdirektion Freiburg in ihrer Stellungnahme während des Aufstellungsverfahrens abgehoben hat, erscheint unwahrscheinlich (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.04.1983 - 5 S 1649/82 -).
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