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   VGH Baden-Württemberg, 08.01.2002 - 5 S 1973/01   

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https://dejure.org/2002,20880
VGH Baden-Württemberg, 08.01.2002 - 5 S 1973/01 (https://dejure.org/2002,20880)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.01.2002 - 5 S 1973/01 (https://dejure.org/2002,20880)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Januar 2002 - 5 S 1973/01 (https://dejure.org/2002,20880)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Dorfgebiet - Wohnen und Landwirtschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AgrarR 2002, 264
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.01.2002 - 5 S 1973/01
    Aus den im Zulassungsantrag dargelegten und somit allein maßgeblichen Gründen ergeben sich bei Beachtung der verfassungsrechtlichen Anforderungen an das Darlegungsgebot (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 - VBlBW 2000, 392) keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Urteils, mit dem das Verwaltungsgericht den Beklagten verpflichtet hat, über den Antrag des Klägers auf Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Hühnerstalls und eines Futtermittellagers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.
  • BVerwG, 19.01.1996 - 4 B 7.96

    Bauplanungsrecht: Voraussetzungen für die Geltendmachung eines nachbarlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.01.2002 - 5 S 1973/01
    Deshalb hängt der Charakter des Dorfgebiets nicht von einem bestimmten prozentualen Mischverhältnis der zulässigen Nutzungsarten ab (BVerwG, Beschl. v. 19.01.1996 - 4 B 7.96 - BRS 58 Nr. 67).
  • BVerwG, 12.02.1990 - 4 B 240.89

    Mischgebiet: Geschoßweise Gliederung der Nutzungsart

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.01.2002 - 5 S 1973/01
    Bestehen danach keine ernstlichen Zweifel daran, dass die nähere Umgebung einem Dorfgebiet entspricht, ist das Bauvorhaben entgegen der Auffassung der beigeladenen Gemeinde nach der Art der baulichen Nutzung ausschließlich nach § 5 BauNVO zu beurteilen - und damit ohne weiteres zulässig - und es muss hierfür nicht mehr geprüft werden, ob sich das Bauvorhaben i.S. des § 34 Abs. 1 BauGB einfügt (BVerwG, Beschl. v. 12.02.1990 - 4 B 240.89 - BauR 1990, 326 = PBauE § 34 Abs. 2 BauGB Nr. 1).
  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.01.2002 - 5 S 1973/01
    In einem Gebiet, in dem - wie hier - die ehemals vorherrschenden landwirtschaftlichen Betriebe überwiegend einer Wohnnutzung gewichen sind, können die letzten vorhandenen landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetriebe entgegen der Auffassung der beigeladenen Gemeinde weder als völlig aus dem Rahmen fallende Fremdkörper noch als singuläre Anlagen im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 15.02.1990 - 4 C 23.86 - BVerwGE 84, 322 = PBauE § 34 Abs. 1 BauGB Nr. 15a) angesehen werden, die in einem auffälligen Kontrast zur übrigen Bebauung stehen.
  • BVerwG, 03.04.1981 - 4 C 61.78

    Begriff des "Einfügens" i.S. von § 34 Abs. 1 BBauG; Flächennutzungsplan kein

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.01.2002 - 5 S 1973/01
    Dieser Schluss ist deshalb gerechtfertigt, weil das Verwaltungsgericht "vor allem" auf die den Charakter des Gebiets prägende Nutzung des Baugrundstücks, auf dem im Rahmen eines landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetriebs ca. 700 Legehennen, einige Puter und Gänse sowie 8 Ochsen, 1 Kalb und 4 Schweine gehalten werden, abgestellt hat und weil die größere Nähe in aller Regel mit einer stärker prägenden Wirkung Hand in Hand geht (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BVerwG, Urt. v. 03.04.1981 - 4 C 61.78 -BVerwGE 62, 151 = BRS 28 Nr. 69).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.2010 - 1 A 11294/09

    Pferdehaltung in einem allgemeinen Wohngebiet dörflicher Prägung

    Es reicht vielmehr aus, dass Wirtschaftsstellen landwirtschaftlicher Betriebe neben Wohngebäuden und Gewerbe- oder Handwerksbetrieben (noch) vorhanden sind und das Gebiet dörflich prägen (BVerwG, Beschluss vom 19.01.1996, BRS 58 Nr. 67; Beschluss vom 08.01.2002, AgrarR 2002, 264).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.2003 - 5 S 1692/02

    Pferdezucht - Hobbytierhaltung in allgemeinem Wohngebiet

    Es reicht vielmehr aus, dass Wirtschaftsstellen landwirtschaftlicher Betriebe neben Wohngebäuden und Gewerbe- oder Handwerksbetrieben (noch) vorhanden sind und das Gebiet dörflich prägen (BVerwG, Beschl. v. 19.01.1996 - 4 B 7.96 - BRS 58 Nr. 67; Senatsbeschl. v. 08.01.2002 - 5 S 1973/01 - AgrarR 2002, 264).
  • BVerwG, 20.06.2023 - 4 CN 7.21

    Prägung eines Dorfgebiets durch landwirtschaftliche Nebenerwerbsbetriebe

    Dieser Begriff des landwirtschaftlichen Betriebs wird verbreitet auch für § 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BauNVO als maßgeblich erachtet (so etwa VGH Mannheim, Urteil vom 8. Januar 2002 - 5 S 1973/01 - juris Rn. 2 ff.; VGH Kassel, Urteil vom 15. Februar 2005 - 3 N 1095/03 - juris Rn. 29 ff.; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand Februar 2023, § 5 BauNVO Rn. 27; Blechschmidt, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand Februar 2023, § 5a BauNVO Rn. 43; Roeser, in: König/Roeser/Stock, BauNVO, 5. Aufl. 2022, § 5 Rn. 17; Arnold, in: Bönker/Bischopink, BauNVO, 2. Aufl. 2018, § 5 Rn. 46; Schimpfermann/Stühler, in: Fickert/Fieseler, BauNVO, 13. Aufl. 2018 § 5 Rn. 1.43).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.2003 - 3 S 2298/02

    Einfügen in Umgebungsbebauung

    Im Hinblick auf die unterschiedliche Zusammensetzung der drei Hauptnutzungen in regional unterschiedlich gewachsenen oder sich in jüngerer Zeit entwickelten Dorfgebieten reicht es für die Feststellung, die Eigenart der näheren Umgebung entspreche einem Dorfgebiet, aus, dass Wirtschaftsstellen landwirtschaftlicher Betriebe - neben Wohngebäuden und Gewerbe- oder Handwerksbetrieben - (noch) vorhanden sind und das Gebiet dörflich prägen (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 8.1.2002 - 5 S 1973/01 -, AgrarR 2002, 264; Fickert/Fieseler, a.a.O., § 5 RdNr. 1.4; vgl. hierzu auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 23.5.2000 - 2 R 3/99 - ).
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