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   LAG Brandenburg, 07.11.1994 - 6 TaBV 11/94   

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https://dejure.org/1994,3624
LAG Brandenburg, 07.11.1994 - 6 TaBV 11/94 (https://dejure.org/1994,3624)
LAG Brandenburg, Entscheidung vom 07.11.1994 - 6 TaBV 11/94 (https://dejure.org/1994,3624)
LAG Brandenburg, Entscheidung vom 07. November 1994 - 6 TaBV 11/94 (https://dejure.org/1994,3624)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitigkeit über das Mitbestimmungssrecht des Betriebsrates beim Einsatz von Bodenpersonal an auswärtigen Flughäfen im In- und Ausland; Bindung an die Parteianträge durch das (Landesarbeits-) Gericht; Bestimmtheit eines Antrags im Beschlussverfahren; Voraussetzungen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Versetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AiB 1996, 123
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 08.08.1989 - 1 ABR 63/88

    Arbeitsbereich: Änderung - Zuweisung eines anderen Arbeitsorts - Änderung der

    Auszug aus LAG Brandenburg, 07.11.1994 - 6 TaBV 11/94
    Der übliche und ständige Wechsel des Arbeitsplatzes muss für das Arbeitsverhältnis typisch sein (vgl. BAG, Beschluss vom 08.08.1989 - 1 ABR 63/88 -, BAGE 62, 314, 317).

    Daher genügt auch die bloße Veränderung des Arbeitsortes, um eine Veränderung des Arbeitsbereiches bejahen zu können (vgl. BAG, Beschluss vom 08.08.1989 - 1 ABR 63/88 -, aaO.).

    Eine erhebliche Änderung der Arbeitsumstände ist bereits dann zu bejahen, wenn der auswärtige Arbeitseinsatz zu einer erheblich längeren An- und Rückfahrt führt (vgl. BAG, Beschluss vom 08.08.1989 - 1 ABR 63/88 -, aaO.).

  • BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 61/84

    Mitbestimmung bei der Anordnung von Überstunden

    Auszug aus LAG Brandenburg, 07.11.1994 - 6 TaBV 11/94
    anwendbar ist (vgl. BAG, Beschluss vom 10.06.1986 - 1 ABR 61/84 -, BAGE 52, 160, 164).

    Er wird dem Bestimmtheitserfordernis des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO gerecht, wenn mit einer Entscheidung über ihn feststeht, welche Maßnahmen oder Vorgänge betroffen sind (vgl. BAG, Beschluss vom 10.06.1986 - 1 ABR 61/84 -, BAGE 52, 160, 165).

  • BAG, 19.02.1991 - 1 ABR 36/90

    Entsendung in anderen Betrieb eines anderen Unternehmens

    Auszug aus LAG Brandenburg, 07.11.1994 - 6 TaBV 11/94
    Sie liegt vor, wenn der Wechsel des Arbeitsbereiches auf Veranlassung des Arbeitgebers und in dessen Interesse erfolgt (vgl. BAG, Beschluss vom 19.02.1991 - 1 ABR 36/90 -, AP Nr. 26 zu § 95 BetrVG 1972).

    Ein anderer Arbeitsbereich wird schon dann zugewiesen, wenn der Arbeitnehmer aus seiner bisherigen betrieblichen Einheit herausgenommen und einer anderen Einheit zugewiesen wird (vgl. BAG, Beschluss vom 19.02.1991 - 1 ABR 36/90 -, aaO.).

  • LAG Köln, 04.05.1994 - 13 Ta 16/94

    Versetzung; Flugzeugabfertiger; Bodenpersonal; Ordnungsgeld; Verschulden;

    Auszug aus LAG Brandenburg, 07.11.1994 - 6 TaBV 11/94
    Spätestens aber seit der ergangenen Entscheidung des Landesarbeitsgericht Köln vom 04.05.1994 - 13 Ta 16/94 - wusste sie, dass ihre Rechtsauffassung unzutreffend ist und das Vorliegen einer Versetzung nicht deswegen geleugnet werden kann, weil gleichzeitig die Voraussetzungen einer Dienstreise gegeben sind.
  • BAG, 13.06.1989 - 1 ABR 4/88

    Betriebsrat - Bewachungsunternehmen - Wachpersonal

    Auszug aus LAG Brandenburg, 07.11.1994 - 6 TaBV 11/94
    § 308 Abs. 1 ZPO findet als Ausdruck des Dispositionsgrundsatzes, der gemäß §§ 81, 83, 83 a ArbGG im Beschlussverfahren Geltung hat, auch in diesem Verfahren Anwendung (vgl. BAG, Beschluss vom 13.11.1991 - ABR 18/91 -, AP Nr. 3 zu § 27 BetrVG 72; Beschluss vom 13.06.1989 - 1 ABR 4/88 -, BAGE 62, 100, 104; Beschluss vom 20.12.1988 - 1 ABR 63/87 -, BAGE 60, 311, 317).
  • BAG, 12.11.1991 - 1 ABR 12/91

    Pflicht zur Unterlassung der Anordnung von Überstunden ohne Beteiligung des

    Auszug aus LAG Brandenburg, 07.11.1994 - 6 TaBV 11/94
    Dem Arbeitgeber muss deutlich werden, was von ihm verlangt wird (vgl. BAG Beschluss vom 10.03.1992 - 1 ABR 31/91 -, AP Nr. 1 zu § 77 BetrVG 1972; BAG Beschluss vom 12.11.1991 - 1 ABR 12/91 -, n.v.).
  • BAG, 14.11.1989 - 1 ABR 87/88

    Betriebsrat: Zustimmungserfordernis bei Versetzung

    Auszug aus LAG Brandenburg, 07.11.1994 - 6 TaBV 11/94
    Insoweit trifft es zu, dass ein Arbeitgeber keinen groben Verstoß im Sinne des § 23 Abs. 3 BetrVG begeht, wenn er in einer schwierigen und ungeklärten Rechtsfrage eine bestimmte Meinung vertritt (vgl. BAG, Beschluss vom 14.11.1989 - 1 ABR 87/88 -, EZA Nr. 85 zu § 99 BetrVG 1992).
  • BAG, 10.03.1992 - 1 ABR 31/91

    Antrag auf Unterlassung von Überstunden

    Auszug aus LAG Brandenburg, 07.11.1994 - 6 TaBV 11/94
    Dem Arbeitgeber muss deutlich werden, was von ihm verlangt wird (vgl. BAG Beschluss vom 10.03.1992 - 1 ABR 31/91 -, AP Nr. 1 zu § 77 BetrVG 1972; BAG Beschluss vom 12.11.1991 - 1 ABR 12/91 -, n.v.).
  • BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 63/87

    Anschlußrechtsbeschwerde - Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Brandenburg, 07.11.1994 - 6 TaBV 11/94
    § 308 Abs. 1 ZPO findet als Ausdruck des Dispositionsgrundsatzes, der gemäß §§ 81, 83, 83 a ArbGG im Beschlussverfahren Geltung hat, auch in diesem Verfahren Anwendung (vgl. BAG, Beschluss vom 13.11.1991 - ABR 18/91 -, AP Nr. 3 zu § 27 BetrVG 72; Beschluss vom 13.06.1989 - 1 ABR 4/88 -, BAGE 62, 100, 104; Beschluss vom 20.12.1988 - 1 ABR 63/87 -, BAGE 60, 311, 317).
  • LAG Berlin, 10.04.1978 - 10 TaBV 1/78
    Auszug aus LAG Brandenburg, 07.11.1994 - 6 TaBV 11/94
    Diese Bestimmungen sind zwingender Natur und daher der Verfügungsbefugnis von Arbeitgeber und Betriebsrat entzogen (vgl. LAG Berlin, Beschluss vom 10.04.1978 - 10 TaBV 1/78 -, BB 1979, 42).
  • BAG, 21.09.1999 - 1 ABR 40/98

    Auslandsdienstreisen als mitbestimmungspflichtige Versetzungen?

    Allein aus der Notwendigkeit einer Übernachtung am auswärtigen Einsatzort kann eine erhebliche Änderung der Umstände, unter denen die Arbeit zu leisten ist (§ 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG) nicht abgeleitet werden (aA Däubler/Kittner/Klebe aaO § 99 Rn. 101; LAG Brandenburg 7. November 1994 - 6 TaBV 11/94 - AiB 1996, 123).
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