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   ArbG Berlin, 30.05.2011 - 29 BV 13947/10   

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https://dejure.org/2011,2478
ArbG Berlin, 30.05.2011 - 29 BV 13947/10 (https://dejure.org/2011,2478)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 30.05.2011 - 29 BV 13947/10 (https://dejure.org/2011,2478)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 30. Mai 2011 - 29 BV 13947/10 (https://dejure.org/2011,2478)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    CGZP ist weder nach § 2 Abs. 1 TVG als Gewerkschaft noch nach § 2 Abs. 3 TVG als Spitzenorganisation tariffähig; Tariffähigkeit der CGZP nach § 2 Abs. 1 TVG als Gewerkschaft oder nach § 2 Abs. 3 TVG als Spitzenorganisation; Schutz des guten Glaubens an die Tariffähigkeit ...

  • hensche.de

    Tariffähigkeit, CGZP

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) war auch in der Vergangenheit nicht tariffähig

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Leiharbeitnehmer können Nachforderungen geltend machen

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Equal pay-Ansprüche, Zeitarbeit und der "eingefrorene Lohn″

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    CGZP war auch in der Vergangenheit nicht tariffähig

  • capital.de (Pressebericht, 15.06.2011)

    Nachzahlungen: Eingefrorener Lohn

  • lto.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Christliche Tarifverträge: Leiharbeitnehmer dürfen weiter auf Nachzahlung hoffen

  • handelsblatt.com (Rechtsprechungsübersicht)

    Hick-Hack in der Zeitarbeit

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    CGZP war auch früher nicht tariffähig

  • berlin.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen

Besprechungen u.ä.

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsanmerkung)

    Zeitreisen mit dem Arbeitsgericht Berlin

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AiB 2011, 551
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (13)

  • ArbG Berlin, 01.04.2009 - 35 BV 17008/08

    Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit

    Auszug aus ArbG Berlin, 30.05.2011 - 29 BV 13947/10
    Vorangegangen war diesem Beschluss ein Beschluss des Arbeitsgerichtes vom 29.5.09, wonach das dortige Verfahren bis zur Erledigung des Beschlussverfahrens des Arbeitsgerichts Berlin - 35 BV 17008/08 ausgesetzt wurde.

    Beschlussverfahrens des Arbeitsgerichts Berlin - 35 BV 17008/08 ausgesetzt wurde.

    Vorangegangen war diesem Beschluss ein Beschluss des Arbeitsgerichtes vom 3.6.09, wonach das dortige Verfahren bis zur Erledigung des Beschlussverfahrens des Arbeitsgerichts Berlin - 35 BV 17008/08 ausgesetzt wurde.

    Vorangegangen war diesem Beschluss ein Beschluss des Arbeitsgerichtes vom 29.5.2009, wonach das dortige Verfahren bis zur Erledigung des Beschlussverfahrens des Arbeitsgerichts Berlin - 35 BV 17008/08 ausgesetzt wurde.

    Vorangegangen war diesem Beschluss ein Beschluss des Arbeitsgerichtes vom 18.6.09, wonach das dortige Verfahren bis zur Erledigung des Beschlussverfahrens des Arbeitsgerichts Berlin - 35 BV 17008/08 ausgesetzt wurde.

    Vorangegangen war diesem Beschluss ein Beschluss des Arbeitsgerichtes vom 25.5.09, wonach das dortige Verfahren bis zur Erledigung des Beschlussverfahrens des Arbeitsgerichts Berlin - 35 BV 17008/08 ausgesetzt wurde.

  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus ArbG Berlin, 30.05.2011 - 29 BV 13947/10
    Mit Beschluss vom 29.3.2010 hat das Arbeitsgericht Ulm das dortige Verfahren im Hinblick auf das Verfahren 1 ABR 19/10 ausgesetzt.

    Auf die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 19) hat das Gericht den Beschluss vom 21.4.2010 gefasst, in welchem die entscheidungserhebliche Rechtsfrage wie auch der maßgebliche Zeitpunkt genannt sind, erlassen, allerdings erneut auf das Verfahren 1 ABR 19/10 als Aussetzungsgrund hingewiesen.

    Der Abschluss und die Beendigung von Firmentarifverträgen würden zu einem unüberschaubaren und ständigen Wechsel der anzuhörenden Personen und Stellen führen, was einem zügigen und rechtsstaatlichen Grundsätzen genügenden Verfahrensabschluss entgegenstünde (vgl. BAG, Beschluss vom 14.12.2010, 1 ABR 19/10, juris).

    1. Das BAG hat am 14.12.2010, 1 ABR 19/10, wie folgt zur Frage der Tariffähigkeit der CGZP ausgeführt:.

  • BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 58/04

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus ArbG Berlin, 30.05.2011 - 29 BV 13947/10
    Dabei ist grundsätzlich die Beteiligung der jeweiligen Spitzenverbände ausreichend ( BAG 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 19, BAGE 117, 308 ).

    Dazu gehören die durch ihre Mitglieder vermittelte Durchsetzungskraft gegenüber dem sozialen Gegenspieler und eine leistungsfähige Organisation (BAG 5. Oktober 2010 - 1 ABR 88/09 - Rn. 30; 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 34, BAGE 117, 308).

    Eine partielle, auf bestimmte Regionen, Berufskreise oder Branchen beschränkte Tariffähigkeit gibt es nicht (5. Oktober 2010 - 1 ABR 88/09 - Rn. 24; 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 56, BAGE 117, 308).

    Danach kann einer Arbeitnehmervereinigung einerseits die Tariffähigkeit insgesamt nicht versagt werden, wenn die Durchsetzungskraft oder die organisatorische Leistungsfähigkeit in irgendeinem Teilbereich fehlt, während sie andererseits nicht festgestellt werden kann, wenn sie nur in irgendeinem Teilbereich ihrer Tarifzuständigkeit über eine Durchsetzungskraft verfügt (28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 59 f., aaO).

  • ArbG Neuruppin, 15.04.2010 - 3 Ca 1764/09

    Sittenwidriger Arbeitslohn - Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers

    Auszug aus ArbG Berlin, 30.05.2011 - 29 BV 13947/10
    Der Beteiligte zu 16) führt vor dem Arbeitsgericht Iserlohn zum Geschäftszeichen 3 Ca 1764/09 eine Klage gegen die hiesige Beteiligte zu 34) als seiner ehemaligen Arbeitgeberin, mit welcher er Vergütungsdifferenzen für die Zeit vom 15.1.2008 bis 6.3.2009 geltend macht.

    Laut beigefügter Klageschrift im Verfahren 3 Ca 1764/09 macht er die Differenz zwischen erhaltener Vergütung und der Vergütung, die die Fa. DB S. ihren Hilfsarbeitern entsprechend Lohngruppe 1 des Lohntarifvertrages für die gewerblichen Arbeitnehmer in der Speditions-, Logistik- und Transportwirtschaft Nordrhein-Westfalen vom 4.9.2006 zahlt, geltend.

    Mit Beschluss vom 08.12.2009 (Band II, Bl. 47 ff.) - 3 Ca 1764/09 - hat das Arbeitsgericht Iserlohn das dortige Verfahren gemäß § 97 Abs. 5 ArbGG bis zur Erledigung eines Beschlussverfahrens im Sinne des § 2a Abs. 1 Nr. 4 ArbGG ausgesetzt, in dem die Frage der Tariffähigkeit der "Tarifgemeinschaft Ch. Gewerkschaften Z. und PSA (CGZP)' im Zeitpunkt des Abschlusses des für die streitgegenständlichen Monate Januar 2008 bis März 2009 einschlägigen Entgelttarifvertrages/West zwischen der Beteiligten zu 2) und dem Beteiligten zu 7) am 19.6.06 und am 9.7.2008 sowie die Tarifzuständigkeit der Beteiligten zu 2) für die Unternehmen der Zeitarbeitsbranche zu klären ist.

  • ArbG Berlin, 08.09.2011 - 63 BV 9415/08

    Tarifunfähigkeit der CGZP

    Auszug aus ArbG Berlin, 30.05.2011 - 29 BV 13947/10
    Auch bestehe eine zeitliche Überlappung der Lebenssachverhalte mit den Verfahren C. ( 63 BV 9415/08 ) und W. (4 1 BV 1787/09 ).

    Eine Verbindung zu den Verfahren 39 BV 2633/10 (W.) oder 63 BV 9415/08 (C.) kam hingegen nicht in Betracht.

  • BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 88/09

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus ArbG Berlin, 30.05.2011 - 29 BV 13947/10
    Dazu gehören die durch ihre Mitglieder vermittelte Durchsetzungskraft gegenüber dem sozialen Gegenspieler und eine leistungsfähige Organisation (BAG 5. Oktober 2010 - 1 ABR 88/09 - Rn. 30; 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 34, BAGE 117, 308).

    Eine partielle, auf bestimmte Regionen, Berufskreise oder Branchen beschränkte Tariffähigkeit gibt es nicht (5. Oktober 2010 - 1 ABR 88/09 - Rn. 24; 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 56, BAGE 117, 308).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2009 - 23 TaBV 1016/09

    Tariffähigkeit der CGZP

    Auszug aus ArbG Berlin, 30.05.2011 - 29 BV 13947/10
    Leitet man dagegen aus dem Namen "Tarifgemeinschaft ... für Z. und P.' ihre Aufgabe und Zuständigkeit für den Bereich der Arbeitnehmerüberlassung ab, so gehen sie auch in diesem Fall über die ihrer Mitglieder hinaus, die die Satzung beschlossen haben (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 07.12.2009, 23 TaBV 1016/09, LAGE § 2 TVG Nr. 8).
  • BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 665/05

    Spezialitätsgrundsatz im Nachwirkungszeitraum

    Auszug aus ArbG Berlin, 30.05.2011 - 29 BV 13947/10
    Der gute Glaube an die Tariffähigkeit einer Vereinigung wird im Übrigen nicht geschützt (BAG, Urteil vom 15.11.2006, 10 AZR 665/05, NZA 2007, 448-453).
  • BAG, 06.05.2003 - 1 AZR 241/02

    Mitgliedschaft einer Handwerksinnung in Arbeitgeberverband

    Auszug aus ArbG Berlin, 30.05.2011 - 29 BV 13947/10
    Die einzelnen Arbeitnehmer und Arbeitgeber als Mitglieder der in der Spitzenorganisation zusammengefassten Verbände sind dann an die von ihr im eigenen Namen abgeschlossenen Tarifverträge gebunden (BAG 6. Mai 2003 - 1 AZR 241/02 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 106, 124).
  • BAG, 22.03.2000 - 4 ABR 79/98

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus ArbG Berlin, 30.05.2011 - 29 BV 13947/10
    Die Abschlussbefugnis muss nicht ausdrücklich in der Satzung der Spitzenorganisation aufgeführt werden; es genügt, wenn sich diese Aufgabe durch Auslegung der Satzung ermitteln lässt (vgl. BAG 22. März 2000 - 4 ABR 79/98 - zu II 1 b aa der Gründe, BAGE 94, 126).
  • BAG, 13.03.2007 - 1 ABR 24/06

    Rechtliches Interesse an Entscheidung über Tarifzuständigkeit

  • BAG, 18.07.2006 - 1 ABR 36/05

    Tarifzuständigkeit und OT-Mitgliedschaft

  • BAG, 10.02.2009 - 1 ABR 36/08

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2012 - 24 TaBV 1285/11

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auf die Beschwerden der Beschwerdeführer sowie auf die Anschlussbeschwerde wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 30.05.2011 - 29 BV 13947/10 - teilweise abgeändert; der Tenor wird zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:.
  • LAG Hamm, 28.09.2011 - 1 Ta 500/11

    Aussetzung der Zahlungsklage eines Leiharbeitnehmers auf Differenzvergütung zur

    Wenn das Arbeitsgericht Berlin am 30.05.2011 im Verfahren 29 BV 13947/10, in dem es die Tarifunfähigkeit der CGZP zu Zeitpunkten in 2004, 2006 und 2008 festgestellt hat, Anlass sah, auf einige Besonderheiten im Zusammenhang mit der Satzung der CGZP vom 05.12.2005 und 11.12.2002 einzugehen (vgl. die Rd.-Nrn. 145 und 146 in der juris-Veröffentlichung), belegt dies zusätzlich die Notwendigkeit eines Verfahrens nach §§ 2a Abs. 1 Nr. 4, 97 Abs. 1 ArbGG.

    Dies sehen offenbar auch verschiedene Kammer des Arbeitsgerichts Berlin nicht anders, denn sie haben bereits in weiteren Verfahren nach §§ 2a Abs. 1 Nr. 4, 97 Abs. 1 ArbGG über die Tariffähigkeit der CGZP zu anderen Zeitpunkten befunden, ohne eine Rückwirkung der BAG-Entscheidung vom 14.12.2010 anzunehmen (ArbG Berlin 30.05.2011 - 29 BV 13947/10 für die Zeitpunkte 29.11.2004, 19.06.2006, 09.07.2008; ArbG Berlin 08.09.2011 - 63 BV 9415/08 für den 22.07.2003).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.08.2011 - 2 Ta 44/11

    Tarifunfähigkeit der CGZP - Equal-Pay-Ansprüche - vergangenheitsbezogene

    Diese Frage sei vielmehr Gegenstand des Beschlussverfahren vor dem ArbG Berlin - 29 BV 13947/10 -, dessen Ausgang abzuwarten sei.

    Das Arbeitsgericht Berlin hat zwischenzeitlich mit Beschluss vom 30.05.2011 - 29 BV 13947/10 - (ArbuR 2011, 310) festgestellt, dass die CGZP zu folgenden Zeitpunkten nicht tariffähig war: 29.11.2004, 19.06.2006, 09.07.2008.

    Ein solches Beschlussverfahren ist vor dem ArbG Berlin - 29 BV 13947/10 - anhängig, das am 30.05.2011 eine Entscheidung verkündet hat, deren Rechtskraft abzuwarten bleibt.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2011 - 11 Ta 160/11

    Aussetzung des Verfahrens wegen Streites über Tarifunfähigkeit einer Vereinigung

    Am 30.05.2011 hat das Arbeitsgericht Berlin, AZ: 29 BV 13947/10, hinsichtlich der ABC festgestellt, dass diese zu den Daten 29.11.2004, 19.06.2006, 09.07.2008 nicht tariffähig war.

    Die Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin 29 BV 13947/10 (Beschwerdeverfahren beim LAG Berlin-Brandenburg AZ: 24 TaBV 1285/11) hat für die Zeitpunkte 29.11.2004, 19.06.2006, 09.07.2008 die Tarifunfähigkeit der ABC festgestellt.

    (1) Die Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin vom 30.05.2011 (29 BV 13947/10) ist derzeit im Beschwerdeverfahren beim LAG Berlin-Brandenburg, AZ: 24 TaBV 1285/11 anhängig.

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.09.2011 - 2 Ta 45/11

    Tarifunfähigkeit der CGZP - Equal-Pay-Ansprüche - vergangenheitsbezogene

    Diese Frage sei vielmehr Gegenstand des Beschlussverfahren vor dem ArbG Berlin - 29 BV 13947/10 -, dessen Ausgang abzuwarten sei.

    Das Arbeitsgericht Berlin hat zwischenzeitlich mit Beschluss vom 30.05.2011 - 29 BV 13947/10 - (ArbuR 2011, 310) festgestellt, dass die CGZP zu folgenden Zeitpunkten nicht tariffähig war: 29.11.2004, 19.06.2006, 09.07.2008.

    Ein solches Beschlussverfahren ist vor dem ArbG Berlin - 29 BV 13947/10 - anhängig, das am 30.05.2011 eine Entscheidung verkündet hat, deren Rechtskraft abzuwarten bleibt.

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.08.2011 - 2 Ta 42/11

    Tarifunfähigkeit der CGZP - Equal-Pay-Ansprüche - vergangenheitsbezogene

    Diese Frage sei vielmehr Gegenstand des Beschlussverfahren vor dem ArbG Berlin - 29 BV 13947/10 -, dessen Ausgang abzuwarten sei.

    Das Arbeitsgericht Berlin hat zwischenzeitlich mit Beschluss vom 30.05.2011 - 29 BV 13947/10 - (ArbuR 2011, 310) festgestellt, dass die CGZP zu folgenden Zeitpunkten nicht tariffähig war: 29.11.2004, 19.06.2006, 09.07.2008.

    Ein solches Beschlussverfahren ist vor dem ArbG Berlin - 29 BV 13947/10 - anhängig, das am 30.05.2011 eine Entscheidung verkündet hat, deren Rechtskraft abzuwarten bleibt.

  • LAG Sachsen, 05.09.2011 - 4 Ta 162/11

    Aussetzung der Zahlungsklage eines Leiharbeitnehmers auf Differenzvergütung zur

    Der Beschluss des Arbeitsgerichts Chemnitz vom 20.06.2011 wird aufgehoben und der Rechtsstreit zur rechtskräftigen Entscheidung des Beschlussverfahrens vor dem Arbeitsgericht Berlin vom 30.05.2011 unter dem Aktenzeichen - 29 BV 13947/10 - im Sinne des § 2 a Abs. 1 Nr. 4 ArbGG betreffend die Frage der Tariffähigkeit der CGZP im Zeitraum Juli 2009 bis September 2009 ausgesetzt.

    Dem ist die Beklagte mit Schriftsatz vom 30.05.2011 entgegengetreten und hat zunächst die Aussetzung des vorliegenden Verfahrens bis zur rechtskräftigen Erledigung des Beschlussverfahrens vor dem Arbeitsgericht Berlin, Az.: 29 BV 13947/10 beantragt.

    Der Rechtsstreit ist bis zur rechtskräftigen Erledigung des gemäß §§ 2 a Abs. 1 Nr. 4, 97 Abs. 1 und Abs. 5 ArbGG eingeleiteten Beschlussverfahrens vor dem Arbeitsgericht Berlin vom 30.05.2011 - 29 BV 13947/10 - über die Frage, ob die CGZP im Zeitraum vom Juli 2009 bis September 2009 tariffähig war, auszusetzen.

  • LAG Hamm, 24.02.2012 - 7 Ta 797/11

    Aussetzung, CGZP

    In seiner Entscheidung vom 30.05.2011 - 29 BV 13947/10 - tenorierte das Arbeitsgericht Berlin, bezogen auf die CGZP, u.a. wie folgt:.

    Das Arbeitsgericht hat zu Recht angenommen, dass der vorliegende Rechtsstreit bis zur rechtskräftigen Entscheidung des bei dem Arbeitsgericht Berlin anhängigen Beschlussverfahrens zum Aktenzeichen 29 BV 13947/10, das inzwischen einen Abschluss in der Beschwerdeinstanz bei dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg zum dortigen Verfahren 24 TaBV 1285/11 (u.a.) gefunden hat, nach § 97 Abs. 5 ArbGG auszusetzen war.

    Dies zeigt sich nicht zuletzt darin, dass das Arbeitsgericht Berlin in seiner Entscheidung vom 30.05.2011 im Verfahren 29 BV 13947/10 Veranlassung sah, auf einige Besonderheiten im Zusammenhang mit den Satzungen der Jahre 2005 und 2002 einzugehen.

  • LAG Sachsen, 23.08.2011 - 1 Sa 322/11

    Inhaltskontrolle arbeitsvertraglicher Ausschlussklausel; Wirksamkeit der ersten

    Insbesondere kann dahinstehen, ob der im streitgegenständlichen Zeitraum geltende Entgelttarifvertrag deshalb unwirksam ist, weil nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 2010 ( 1 ABR 19/10) schon zum damaligen Zeitpunkt (2007) von der fehlenden Tariffähigkeit der ... auszugehen ist (so ArbG Dortmund vom 16. März 2011 - 8 Ca 18/11 - ArbG Erfurt vom 04. Mai 2011 - 2 AZR 144/11 - ArbG Bremen- Bremerhaven vom 12. Mai 2011 - 5 Ca 5129/10 - ArbG Berlin vom 30. Mai 2011 - 29 BV 13947/10 - und ArbG Frankfurt/Oder vom 09. Juni 2011 - 3 Ca 422/11 -) oder ob zur Frage der damaligen Tarifzuständigkeit der ... erneut ein Verfahren nach § 97 Abs. 5 ArbGG mit der Folge der Aussetzung (so LAG Rheinland- Pfalz vom 15. Juni 2011 - 6 Ca 99/11 - und LAG Baden-Württemberg vom 20. Juni 2011 - 11 Ta 10/11 -) durchzuführen ist.
  • LAG Baden-Württemberg, 21.06.2011 - 11 Ta 10/11

    Aussetzung einer equal-pay-Klage

    Zwischenzeitlich hat das Arbeitsgericht Berlin im Verfahren 29 BV 13947/10 am 30.05.2011 die Tariffähigkeit der CGZP auch für die Vergangenheit, insbesondere auch für den 19.06.2006 verneint.
  • LAG Sachsen, 08.09.2011 - 4 Ta 149/11

    Aussetzung der Zahlungsklage eines Leiharbeitnehmers auf Differenzvergütung zur

  • LAG Hessen, 04.09.2014 - 9 TaBV 91/14

    Tarifzuständigkeit - Arbeitnehmerüberlassung

  • LAG Nürnberg, 23.11.2011 - 7 Ta 111/11

    Arbeitnehmerüberlassung - CGZP - "equal-pay" - Aussetzung - Rechtskraft

  • LAG Hamm, 21.03.2012 - 7 Ta 767/11

    Verfahrensaussetzung; Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher

  • LAG Nürnberg, 23.11.2011 - 7 Ta 157/11

    Verfahrensaussetzung - Rechtskraftwirkung einer Entscheidung bezüglich der

  • ArbG Wesel, 07.12.2011 - 4 Ca 2561/11

    Vertragliche Ausschlussfrist bzgl. eines Equal-Pay-Anspruchs bei der

  • LAG Sachsen-Anhalt, 02.11.2011 - 4 Ta 130/11

    Keine Aussetzung des Verfahrens - Tariffähigkeit der CGZP vor dem 14.12.2010 -

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.10.2011 - 2 Ta 57/11

    Aussetzung - Equal-Pay-Klage - Tariffähigkeit der CGZP

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.10.2011 - 2 Ta 54/11

    Aussetzung - Equal-Pay-Klage - Tariffähigkeit der CGZP

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.10.2011 - 2 Ta 58/11

    Aussetzung - Equal-Pay-Klage - Tariffähigkeit der CGZP

  • LAG Köln, 14.10.2011 - 13 Ta 284/11

    Aussetzung der Zahlungsklage eines Leiharbeitnehmers auf Differenzvergütung zur

  • SG Hamburg, 18.11.2011 - S 51 R 1149/11

    Feststellung der Tarifunfähigkeit der CGZP durch BAG-Beschluss nur

  • ArbG Emden, 28.09.2011 - 1 Ca 188/11
  • LAG Düsseldorf, 18.07.2011 - 2 Ta 347/11

    Aussetzung des Rechtsstreits

  • LAG München, 30.11.2011 - 7 Ta 392/11

    Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung über die Tariffähigkeit einer

  • LSG Baden-Württemberg, 07.12.2012 - L 5 R 4080/12
  • SG Berlin, 26.01.2012 - S 89 KR 46/12

    Beitrags- und Versicherungsrecht - keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung

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