Weitere Entscheidung unten: LAG Hamm, 24.05.1984

Rechtsprechung
   LAG Hamburg, 30.05.1984 - 7 Ta 6/84   

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LAG Hamburg, 30.05.1984 - 7 Ta 6/84 (https://dejure.org/1984,3847)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 30.05.1984 - 7 Ta 6/84 (https://dejure.org/1984,3847)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 30. Mai 1984 - 7 Ta 6/84 (https://dejure.org/1984,3847)
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Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ArbGG § 12 Abs. 7; KSchG § 4
    Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in einem Verfahren - [Zwischen-] Zeugnis

Papierfundstellen

  • AnwBl 1985, 98
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LAG Hamburg, 30.06.2005 - 8 Ta 5/05

    Verschlechterungsverbot im Beschwerdeverfahren zur Festsetzung der

    Nur soweit auch der Inhalt eines Zwischenzeugnisses bestimmt werden soll, geht das LAG Hamburg in Übereinstimmung mit den meisten anderen Landesarbeitsgerichten von einem Gegenstandswert in Höhe eines Bruttomonatsgehalts aus (LAG Hamburg v. 13.1. 1987 - 5 Ta 35/87 - JurBüro 88, 1158; LAG Hamburg v. 30.05.1984, AnwBl 1985, 98; LAG Hamburg v. 11.11.1983 - 1 Ta 11/83 - AnwBl. 84, 155; ebenso: LAG Berlin v. 14.11.2002 - 16 Sa 970/02 - NZA-RR 03, 523; LAG Düsseldorf v. 19.8.1999 - 7 Ta 238/99 - LAGE § 3 ZPO Nr. 10; LAG Köln v. 28.4.1999 - 13 Ta 96/99 - MDR 99, 1336; LAG Köln v. 27.7.1995 - 13 Ta 144/95 - AR-Blattei ES 160.13 Nr. 199; für eine Obergrenze von einem halben Bruttomonatsgehalt allerdings: LAG Hamburg v. 4.7.2003 - 4 Ta 7/03 - n. v.; LAG Rheinland-Pfalz v. 18.1.2002 - 9 Ta 1472/01 - MDR 02, 954).
  • LAG Hamburg, 13.01.1987 - 5 Ta 35/86

    Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in einem Verfahren - unterschiedliche

    Wiederum andere Landesarbeitsgerichte setzen ebenfalls für die nachfolgenden Kündigungen einen gesonderten Streitwert an, der aber unter Gebrauch des nach § 12 Abs. 7 S. 1 ArbGG eingeräumten freien Ermessens nicht auf den Höchststreitwert von drei Monatsbezügen festgesetzt wird (vgl. z.B. LAG Hamm, Beschl. v. 6. Mai 1982 - Ta 93/82-, EzA § 12 Streitwert Nr. 15; Beschl. v. 24. Mai 1984 - 8 Ta 130/84-, AnwBl. 1985, S. 98).

    Nach dem Beschluß des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 11. November 1983 (- 1 Ta 12/83 - AnwBl. 1984, S. 316 und diesem Beschluß folgend LAG Hamburg, Beschl. vom 30. Mai 1984 - 7 Ta 6/84 -, AnwBl. 1985, S. 98 und LAG Kiel, Beschl. v. 23. August 1984 - 4 Ta 89/84 -, AnBl, 1985, S. 99) sind in jedem Fall bei mehreren Kündigungen, die im Wege der Klaghäufung in einer Klage angegriffen werden, die Gegenstandswerte zusammenzurechnen, wobei offengelassen wird, ob dies auch gilt, wenn die Kündigungen in zeitlich und sachlich engem Zusammenhang stehen, namentlich wenn bei einer fristlosen Kündigung gleichzeitig eine fristgerechte Kündigung ausgesprochen wird.

  • LAG Hamburg, 23.04.1987 - 5 Ta 7/87

    Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in einem oder mehreren Verfahren

    Nach dem Beschluß des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 11. November 1983 (- 1 Ta 12/83 - AnwBl. 1984, S. 316 und diesem Beschluß folgend LAG Hamburg, Beschl. vom 30. Mai 1984 - 7 Ta 6/84 -, AnwBl. 1985, S. 98 und LAG Kiel, Beschl. vom 23. August 1984 - 4 Ta 89/84 -, AnwBl. 1985, S. 99) sind in jedem Fall bei mehreren Kündigungen, die im Wege der Klaghäufung in einer Klage angegriffen werden, die Gegenstandswerte zusammenzurechnen, wobei offengelassen wird, ob dies auch gilt, wenn die Kündigungen in zeitlich und sachlich engem Zusammenhang stehen, namentlich wenn bei einer fristlosen Kündigung gleichzeitig eine fristgerechte Kündigung ausgesprochen wird.
  • LAG Hamm, 23.02.1989 - 8 Ta 3/89

    Streitwert; Zwischenzeugnis; Klage auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses

    Teilweise wird das volle Monatsentgelt zugrunde gelegt (LAG Hamburg vom 13.1.1987, JurBüro 1988 S. 1158; vom 30.5.1984, AnwBl. 1985 S. 98), teilweise werden Beträge von 500,-- DM (LAG Stuttgart vom 19.4.1985, DB 1985 S. 1539 = AnwBl. 1985 S. 588) oder 1000,-- DM (LAG Hannover, AnwBl. 1988 S. 97) festgesetzt.
  • LAG Hamburg, 08.02.1994 - 4 Ta 20/93

    Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen "wirtschaftliche Einheit"

    Dies soll unabhängig davon gelten, ob die Kündigungsschutzklagen in getrennten oder im selben Verfahren erhoben werden (so auch LAG Hamburg Erste Kammer, 07.08.87, LAGE § 12 ArbGG 1979 § 12 Streitwert Nr. 67; Siebte Kammer, 30.05.84, AnwBl 1985, 98; Fünfte Kammer, 13.1.87, JurBüro 1988, 1158 ; 23.4.87, LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 64; LAG Kiel, Vierte Kammer, 23.8.84, AnwBl 1985, 99).
  • LAG Hamm, 19.06.1986 - 8 Ta 142/86

    Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses; Zeugnis; Zwischenzeugnis; Streitwert

    Diese Bewertung wird auch sonst in der Rechtsprechung für zutreffend gehalten (LAG Frankfurt/M. vom 13.01.1969, ARSt 1970, 15 = AuR 1970, 89; vom 09.12.1970, BB 1971, 653 = AuR 1971, 207; LAG Saarbrücken, AnwBl 1977, 253; LAG Hamburg vom 30.05.1984, AnwBl 1985, 98 = JurBüro 1985, 1181).
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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 24.05.1984 - 8 Ta 130/84   

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https://dejure.org/1984,2805
LAG Hamm, 24.05.1984 - 8 Ta 130/84 (https://dejure.org/1984,2805)
LAG Hamm, Entscheidung vom 24.05.1984 - 8 Ta 130/84 (https://dejure.org/1984,2805)
LAG Hamm, Entscheidung vom 24. Mai 1984 - 8 Ta 130/84 (https://dejure.org/1984,2805)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in einem Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1984, 365 (Ls.)
  • AnwBl 1985, 98
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 20.01.1967 - 2 AZR 232/65

    Streitwert: Kündigung - Vergleich - Dreimonatsvergütung - Höchstgrenze

    Auszug aus LAG Hamm, 24.05.1984 - 8 Ta 130/84
    Dieser der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20.01.1967, AP § 12 ArbGG 1953 Nr. 16 entnommene Grundsatz betrifft jedoch - jedenfalls nach der Rechtsprechung des Beschwerdegerichts - lediglich die Fälle, in denen Kündigungen in kurzen Abständen - etwa zwecks Ausräumung eines etwaigen Formmangels - wiederholt werden.
  • LAG Hamburg, 23.04.1987 - 5 Ta 7/87

    Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in einem oder mehreren Verfahren

    Wiederum andere Landesarbeitsgerichte setzen ebenfalls für die nachfolgenden Kündigungen einen gesonderten Streitwert an, der aber unter Gebrauch des nach § 12 Abs. 7 S. 1 ArbGG eingeräumten freien Ermessens nicht auf den Höchststreitwert von drei Monatsbezügen festgesetzt wird (vgl. LAG Hamm, Beschl. v. 6. Mai 1982 - Ta 93/82 -, EzA § 12 Streitwert Nr. 15; Beschl. vom 24. Mai 1984 - Ta 130/84 -, AnwBl. 1985, S. 98).

    Nach dem Beschluß des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 11. November 1983 (- 1 Ta 12/83 - AnwBl. 1984, S. 316 und diesem Beschluß folgend LAG Hamburg, Beschl. vom 30. Mai 1984 - 7 Ta 6/84 -, AnwBl. 1985, S. 98 und LAG Kiel, Beschl. vom 23. August 1984 - 4 Ta 89/84 -, AnwBl. 1985, S. 99) sind in jedem Fall bei mehreren Kündigungen, die im Wege der Klaghäufung in einer Klage angegriffen werden, die Gegenstandswerte zusammenzurechnen, wobei offengelassen wird, ob dies auch gilt, wenn die Kündigungen in zeitlich und sachlich engem Zusammenhang stehen, namentlich wenn bei einer fristlosen Kündigung gleichzeitig eine fristgerechte Kündigung ausgesprochen wird.

  • LAG Hamm, 03.04.1986 - 8 Ta 25/86

    Kündigungsschutzprozeß; Betriebsbedingte Kündigung; Streitwert;

    Folgt die außerordentliche Kündigung hingegen einer zunächst ausgesprochenen ordentlichen Kündigung im Abstand von drei Monaten, so erscheint es wegen des besonderen Rehabilitationsinteresses, das mit einer erstmals ausgesprochenen fristlosen Entlassung verbunden ist, im Hinblick auf die Bewertung des Ausgangsverfahrens geboten, den zweiten Prozeß mit dem doppelten Betrag des Monatseinkommens zu bewerten (LAG Hamm vom 24.05.1984, AnwBl 1985, 98 = KostRsp. ArbGG § 12 Nr. 92 = NZA 1984, 365 (L)).

    Diese Zusammenhänge führen vorliegend dazu, den Streitwert nicht - wie in erster Instanz geschehen - an dem einfachen Monatseinkommen von rund 2.000,-- DM auszurichten, sondern den doppelten Betrag von 4.000,-- DM zugrunde zu legen, der bei einer fristlosen Kündigung schon bei einem geringeren zeitlichen Abstand von der ersten Kündigung in Betracht kommt (Beschluß vom 24.05.1984, aaO.).

  • LAG Düsseldorf, 05.12.2005 - 17 Ta 681/05

    Streitwert bei mehreren Kündigungen - keine eigenständiger Wertansatz bei

    Haben die Feststellungsanträge verschiedene Kündigungen zum Gegenstand, ist von einer derartigen wirtschaftlichen Identität auszugehen, wenn die weitere Kündigung in unmittelbarem zeitlichen Abstand ausgesprochen worden ist, auf demselben Kündigungssachverhalt beruht und lediglich vorsorglich (etwa zur Beseitigung eines Formfehlers) erklärt worden ist - st. Rspr. der Beschwerdekammer, vgl. etwa Beschlüsse vom 27.11.1995 - 7 Ta 7/96 - JurBüro 1996, 476 und vom 15.08.2002 - 17 Ta 345/02 - (m. v.); ebenso LAG Hamm, Beschluss vom 24.05.1984 - 8 Ta 130/84 - Anwaltsblatt 1985, 98 und im Schrifttum etwa GK-ArbGG/Wenzel, § 12 RN 263 m. W. N.
  • LAG Hamburg, 13.01.1987 - 5 Ta 35/86

    Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in einem Verfahren - unterschiedliche

    Wiederum andere Landesarbeitsgerichte setzen ebenfalls für die nachfolgenden Kündigungen einen gesonderten Streitwert an, der aber unter Gebrauch des nach § 12 Abs. 7 S. 1 ArbGG eingeräumten freien Ermessens nicht auf den Höchststreitwert von drei Monatsbezügen festgesetzt wird (vgl. z.B. LAG Hamm, Beschl. v. 6. Mai 1982 - Ta 93/82-, EzA § 12 Streitwert Nr. 15; Beschl. v. 24. Mai 1984 - 8 Ta 130/84-, AnwBl. 1985, S. 98).
  • LAG Hamm, 30.11.1989 - 8 Ta 470/89

    Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in einem oder mehreren Verfahren -

    Handelt es sich hingegen um eine außerordentliche Kündigung, die noch während des Laufs der zunächst in Gang gesetzten ordentlichen Kündigungsfrist wirksam werden soll, so muss bei der Bewertung dem besonderen Rehabilitationsinteresse Rechnung getragen werden, das bei der Bekämpfung einer außerordentlichen Kündigung regelmäßig im Vordergrund steht (LAG Hamm vom 24.05.1984, AnwBl 1985, 98 = NZA 1984, 365 (L)).
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