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Rechtsprechung
   LAG München, 21.11.1985 - 6 Ta 150/85   

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https://dejure.org/1985,1334
LAG München, 21.11.1985 - 6 Ta 150/85 (https://dejure.org/1985,1334)
LAG München, Entscheidung vom 21.11.1985 - 6 Ta 150/85 (https://dejure.org/1985,1334)
LAG München, Entscheidung vom 21. November 1985 - 6 Ta 150/85 (https://dejure.org/1985,1334)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde des Kostenprüfungsbeamten des Landesarbeitsgerichts München gegen eine ordentliche Kündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 12 Abs. 7
    Streitwert: Kündigung - Vierteljahresentgelt als Regelstreitwert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1986, 171 (Ls.)
  • AnwBl 1986, 106
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG München, 29.06.1981 - 7 (9) Ta 7/80

    Streitwert: Kündigung - Vierteljahresentgelt als Regelstreitwert

    Auszug aus LAG München, 21.11.1985 - 6 Ta 150/85
    Es ist vielmehr weiterhin die (bisher) ständige Rechtsprechung des Landesarbeitsgericht München zugrunde zu legen, wie sie in der Entscheidung B. v. 29.06.81 - 7 (9) Ta 7/80 = AP Nr. 4 zu § 12 ArbGG 1979 veröffentlicht ist.
  • LAG Berlin, 04.06.1985 - 2 Ta 46/85

    Streitwert: Kündigung - Beschäftigungsdauer- Lohnfortzahlung

    Auszug aus LAG München, 21.11.1985 - 6 Ta 150/85
    Die Kammer hat deshalb erwogen, ähnlich wie das Landesarbeitsgericht Berlin (Beschl. v. 04.06.1985 - JurBüro 1985, 1707 ) seine bisherige Rechtsprechung aufzugeben und den Grundsätzen des BAG zu folgen.
  • LAG München, 13.01.1986 - 5 Ta 211/85

    Streitwert: Kündigung - Vierteljahresentgelt als Regelstreitwert -

    Das LAG Hamm (LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 38), das LAG Düsseldorf (JurBüro 1985, 1858 ff.) und die 6. Kammer des LAG München (Beschluss vom 21.11.1985 - 6 Ta 150/85 -) sind dem BAG nicht gefolgt und halten an ihrer bisherigen Rechtsprechung fest.

    Neben dem LAG Hamm, aaO., und LAG Düsseldorf, aaO., hat sich auch die 6. Kammer des LAG München in ihrem Beschluss vom 21.11.1985 - 6 Ta 150/85 - dem BAG nicht angeschlossen.

  • LAG Nürnberg, 30.09.2004 - 6 Ta 27/04

    Kosten - Hilfsanträge - Berücksichtigung für Rechtsanwaltsgebühren

    der Gründe; LAG München vom 21.11.1985, 6 Ta 150/85, LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 50; LAG Rheinland/Pfalz vom 24.03.1986, 1 Ta 55/86, LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 54).
  • LAG München, 23.06.2015 - 3 Ta 170/15

    Streitwert, Vergleichsmehrwert, Verschlechterungsverbot, Verbot der reformatio in

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts München ist die Feststellung des Gegenstandswerts eine Ermessensentscheidung, an die das Beschwerdegericht gebunden ist, solange keine neuen Tatsachen zu beurteilen sind und das Arbeitsgericht von dem ihm eingeräumten Ermessen nicht fehlerhaft oder missbräuchlich Gebrauch macht (vgl. etwa LAG München, Beschluss vom 01.09.2010 - 2 Ta 308/10 -, nicht veröffentlicht; vom 25.03.2010 - 7 Ta 122/10 -, nicht veröffentlicht; vom 21.11.1985 -6 Ta 150/85 -, LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nummer 50; ebenso LAG Nürnberg, Beschluss vom 22.05.2014 - 3 Ta 51/14 - nicht veröffentlicht, unter Wiedergabe seiner entsprechenden Entscheidungen).
  • LAG Nürnberg, 02.02.2011 - 4 Ta 189/10

    Streitwert - Bestandsstreit - Zahlungsklage

    der Gründe; auch LAG München vom 21.11.1985 - 6 Ta 150/85 - LAGE Nr. 50 zu § 12 ArbGG 1979; LAGE Rheinland-Pfalz vom 24.03.1986 - 1 Ta 55/86 - LAGE Nr. 54 zu § 12 ArbGG 1979 Streitwert; weitere Nachweise vgl. etwa bei Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz in Arbeitsverhältnissen, 9. Aufl. 2005, Rn 2065).
  • LAG München, 07.02.2018 - 3 Ta 410/17

    Streitwert, Versetzung, Ermessen, Ermessensunterschreitung

    Feststellung des Gegenstandswerts eine Ermessensentscheidung, an die das Beschwerdegericht gebunden ist, solange keine neuen Tatsachen zu beurteilen sind und das Arbeitsgericht von dem ihm eingeräumten Ermessen nicht fehlerhaft oder missbräuchlich Gebrauch macht (vgl. etwa LAG München, Beschluss vom 01.09.2010 - 2 Ta 308/10 -, nicht veröffentlicht; vom 22.11.2010 - 4 Ta 31/10 - BeckRS 2010, 76064; vom 21.11.1985 - 6 Ta 150/85 -, LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 50; LAG München, Beschluss vom 23.06.2015 - 3 Ta 170/15 - BeckRS 2015, 71071; ebenso LAG Nürnberg, Beschluss vom 22.05.2014 - 3 Ta 51/14 - nicht veröffentlicht, unter Wiedergabe seiner entsprechenden Entscheidungen; vgl. aber Beschluss vom 27.07.2006 - 4 Ta 100/06 - BeckRS 2006, 30806368 m. w. Nach.).
  • LAG München, 17.06.2019 - 3 Ta 127/19

    Gegenstandswert eines Zustimmungsersetzungsverfahrens

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts München ist die Feststellung des Gegenstandswerts eine Ermessensentscheidung, an die das Beschwerdegericht gebunden ist, solange keine neuen Tatsachen zu beurteilen sind und das Arbeitsgericht von dem ihm eingeräumten Ermessen nicht fehlerhaft oder missbräuchlich Gebrauch macht (vgl. etwa LAG München, Beschluss vom 01.09.2010 - 2 Ta 308/10 -, nicht veröffentlicht; vom 25.03.2010 - 7 Ta 122/10 -, nicht veröffentlicht; vom 21.11.1985 - 6 Ta 150/85 -, LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 50; LAG München, Beschluss vom 23.06.2015 - 3 Ta 170/15 - BeckRS 2015, 71071; ebenso LAG Nürnberg, Beschluss vom 22.05.2014 - 3 Ta 51/14 - nicht veröffentlicht, unter Wiedergabe seiner entsprechenden Entscheidungen; vgl. aber Beschluss vom 27.07.2006 - 4 Ta 100/06 - BeckRS 2006, 30806368 m. w. Nach.).
  • LAG Nürnberg, 14.07.2006 - 6 Ta 108/06

    Streitwert - Kündigungsschutzantrag - Annahmeverzugsansprüche - wirtschaftliche

    der Gründe; auch LAG München vom 21.11.1985, 6 Ta 150/85, LAGE § 12 ArbGG 1979 Nr. 50; LAG Rheinland/Pfalz vom 24.03.1986, 1 Ta 55/86, LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 54; weitere Nachweise vgl. etwa bei Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz in Arbeitsverhältnissen, 9. Aufl. 2005, Rn. 2065).
  • LAG Nürnberg, 13.07.2006 - 6 Ta 102/06

    Streitwert - mehrere Beklagte

    der Gründe; auch LAG München vom 21.11.1985, 6 Ta 150/85, LAGE § 12 ArbGG 1979 Nr. 50; LAG Rheinland/Pfalz vom 24.03.1986, 1 Ta 55/86, LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 54; weitere Nachweise vgl. etwa bei Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz in Arbeitsverhältnissen, 9. Aufl. 2005, Rn. 2065).
  • LAG Nürnberg, 22.11.2010 - 4 Ta 31/10

    Streitwert - mehrere Kündigungsschutzanträge

    a) Das Beschwerdegericht bleibt bei der vom Landesarbeitsgericht Nürnberg in ständiger Rechtsprechung vertretenen Auffassung, dass die Ermessensentscheidung des Erstgerichts zwar auf Ermessensfehler zu überprüfen ist, dass das Beschwerdegericht aber keine eigene, hiervon unabhängige Ermessensentscheidung zu treffen hat (so schon Beschluss vom 05.05.1986 - 1 Ta 3/85 - LAGE Nr. 53 zu § 12 ArbGG 1979 Streitwert; vom 11.11.1992 - 6 Ta 153/92 - NZA 1993, 430; vom 07.04.1999 - 6 Ta 61/99 - NZA 1999, 840; vom 01.08.2003 - 6 Ta 98/03 - AR-Blattei ES 160.13 Nr. 248; vom 27.11.2003 - 9 Ta 190/03 - AR-Blattei ES, 160.13 Nr. 255; vgl. auch LAG München vom 21.11.1985 - 6 Ta 150/85 - LAGE Nr. 50 zu § 12 ArbGG 1979 Streitwert; LAG Rheinland-Pfalz vom 24.03.1986 - 1 Ta 55/86 - LAGE Nr. 54 zu § 12 ArbGG 1979 Streitwert).
  • LAG München, 30.10.1990 - 5 Ta 135/90

    Streitwert: Kündigung - Weiterbeschäftigung

    a) Ziffer 1 des Klageantrags ist ein allgemeiner Kündigungsschutzantrag, der nach der ständigen Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts München gemäß § 12 Abs. 7 ArbGG mit 3 Monatsbezügen zu bewerten ist (Beschlüsse vom 21.11.1985 - 6 Ta 150/85 -, JurBüro 86, 434; vom 13.01.1986 - 5 Ta 211/85 -, MDR 86, 698; vom 12.07.1989 = 9 Ta 104/89 -, JurBüro 90, 40).
  • LAG Nürnberg, 04.09.2008 - 4 Ta 126/08

    Streitwert - Kündigung und Schadensersatz gem. § 15 Abs. 1 AGG

  • LAG München, 12.07.1989 - 9 Ta 104/89

    Streitwert: Kündigung mehrere Kündigungen in einem oder mehreren Verfahren -

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Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 17.12.1984 - 1 Ta 226/84   

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https://dejure.org/1984,4144
LAG Baden-Württemberg, 17.12.1984 - 1 Ta 226/84 (https://dejure.org/1984,4144)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.12.1984 - 1 Ta 226/84 (https://dejure.org/1984,4144)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Dezember 1984 - 1 Ta 226/84 (https://dejure.org/1984,4144)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit; Entschädigung wegen Zeitversäumnis; Kostenerstattung; Ausschluß eines Anspruchs; Zuziehung eines Prozeßbevollmächtigten

  • rechtsportal.de (Auszüge)

    ArbGG § 12 a Abs. 1 Satz 1
    Verfassungsmäßigkeit des § 12a Abs. 1 ArbGG

Papierfundstellen

  • AnwBl 1986, 106
 
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Wird zitiert von ...

  • LAG Hessen, 03.01.2008 - 13 Ta 483/07

    Hypothetische Reisekosten - Kostenerstattung

    Der Ausschluss der Kostenerstattung in § 12 a Abs. 1 Satz 1 ArbGG verstößt auch weder gegen den Grundsatz den Gewährung des rechtlichen Gehörs, Artikel 103 Abs. 1 GG, noch gegen den Gleichheitsgrundsatz des Artikel 3 Abs. 1 GG oder das Rechtsstaatsprinzip (vgl. dazu bereits Bundesverfassungsgericht vom 20. Juli 1971, AP Nr. 12 zu § 61 ArbGG 1953; LAG Baden-Württemberg vom 17. Dezember 1984, Anwaltsblatt 1986, 106).
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