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   OLG Hamburg, 10.05.1982 - 2 W 38/81   

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https://dejure.org/1982,2854
OLG Hamburg, 10.05.1982 - 2 W 38/81 (https://dejure.org/1982,2854)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10.05.1982 - 2 W 38/81 (https://dejure.org/1982,2854)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10. Mai 1982 - 2 W 38/81 (https://dejure.org/1982,2854)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kostenerstattungsanspruch ; Freigesprochener; Aufrechnung der Staatskasse; Nachträgliche Abtretung an Verteidiger

Papierfundstellen

  • AnwBl 1986, 42
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 26.06.1984 - 13 W 66/84

    Aufrechnung; Staatskasse; Kostenerstattungsannspruch; Nachträgliche Abtretung

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.05.1982 - 2 W 38/81
    "... Zutreffend hat [das LG] darauf abgestellt, daß dem Wortlaut des § 96 a BRAGebO nicht zu entnehmen ist, daß eine von der Staatskasse vor der Abtretung an den Verteidiger erklärte Aufrechnung unwirksam sein soll (..[für Unwirksamkeit OLG Karlsruhe, AnwBl 1985, 158 - hier: IV (477) 213 b, m.Nachw.]=.
  • BGH, 11.02.1998 - 2 ARs 359/97

    Vollstreckung bei Aufrechnung mit einem Kostenerstattungsanspruch; Zuständigkeit

    Vielfach wird hinsichtlich der Entscheidung über die Wirksamkeit der Aufrechnung von Kosten, aber auch von Kosten und Geldstrafen - auch wenn diese im Wege der Strafvollstreckung geschieht - die Auffassung vertreten, daß es sich um die Anfechtung eines Justizverwaltungsakts auf dem Gebiet des Kostenrechts nach Art. XI § 1 KostÄndG 1957 (BGBl. I, S. 861) handele (z.B. OLG Karlsruhe Rpfleger 1986, 71; die Justiz 1994, 182; KG JurBüro 1978, 543 f.; SchlHOLG JurBüro 1979, 1525 f. und JurBüro 1997, 313; Hans-OLG AnwBl 1986, 42 f.; OLG Nürnberg JurBüro 1989, 1685 f.; OLG Düsseldorf JurBüro 1980, 88 f.; Fraunholz in Riedel/Sußbauer BRAGO 7. Aufl. § 96 a Rdn. 12; Göttlich/Mümmler BRAGO 17. Aufl. Freispruch Anm. 5.3; Hansen StV 1991, 44, 46; Madert in Gerold, Schmidt, v. Eicken, Madert, BRAGO 13. Aufl. § 96 a Rdn. 5; Hartmann Kostengesetze 27. Aufl. Rdn. 4 zu Art XI § 1 KostÄndG).

    In Rechtsprechung und Literatur wird desweiteren die Entscheidung über die Einwendungen gegen die Aufrechnung überwiegend als eine Zivilsache angesehen (vgl. SchlHOLG JurBüro 1979, 1525 f.; OLG Nürnberg JurBüro 1989, 1685; OLG Frankfurt/M. JurBüro 1982, 89 f.; HansOLG AnwBl 1986, 42 f.).

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