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   LAG Berlin, 26.01.1987 - 9 Ta BV 7/86   

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https://dejure.org/1987,2157
LAG Berlin, 26.01.1987 - 9 Ta BV 7/86 (https://dejure.org/1987,2157)
LAG Berlin, Entscheidung vom 26.01.1987 - 9 Ta BV 7/86 (https://dejure.org/1987,2157)
LAG Berlin, Entscheidung vom 26. Januar 1987 - 9 Ta BV 7/86 (https://dejure.org/1987,2157)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsrat; Abtretung; Kostenersatzanspruch; Freistellung; Rechtsanwalt; Honorar; Betriebsratsbeschluss; Kostenerstattungspflicht; Rechtsbeistand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    Betriebsrat: Beauftragung eines Rechtsanwalts - Abtretung des betriebsverfassungsrechtlichen Freistellungsanspruchs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1987, 645 (Ls.)
  • DB 1987, 848
  • AnwBl 1987, 239
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Schleswig-Holstein, 19.04.1983 - 1 TaBV 19/82

    Erstattung von Anwaltskosten an den Betriebsrat durch den Arbeitgeber

    Auszug aus LAG Berlin, 26.01.1987 - 9 TaBV 7/86
    Der Betriebsrat kann die Kosten [§ 40 BetrVerfG] für einen in einem Beschlußverfahren beauftragten Rechtsanwalt i. d. R. nur erstattet verlangen, wenn die Beauftragung unter Beachtung der Förmlichkeit vom Betriebsrat beschlossen worden ist (so auch LAG Schleswig-Holstein, BB 1984, 533).
  • OLG Saarbrücken, 20.06.2012 - 9 W 8/12

    Kostenentscheidung: Erstattungsfähigkeit von Reisekosten

    Streiten die Parteien über den maßgeblichen Sachverhalt, so ist es deshalb in der Regel sachgerecht, dass sich die Partei durch ihre persönliche Anwesenheit darauf einrichtet, auf etwaiges neues gegnerisches Vorbringen im Termin sofort zu erwidern und ihre Sachdarstellung durch eine eidesstattliche Versicherung glaubhaft machen zu können (OLG Karlsruhe, OLGR Karlsruhe 2001, 272; KG, AnwBl 1987, 239, m.w.N.).
  • LAG Köln, 20.07.2018 - 9 TaBV 74/17

    Rechtsanwaltskosten; Inhalt des Freistellungsanspruchs aus § 40 Abs. 1 BetrVG ;

    Eine solche Abtretung ist entgegen § 399 BGB möglich, obwohl sich der Inhalt des Anspruchs verändern würde (Landesarbeitsgericht Berlin, Urteil vom 26. Januar 1987 - 9 TaBV 7/86 -, AP Nr. 25 zu § 40 BetrVG 1972).
  • ArbG Hagen, 03.04.2020 - 5 BVGa 2/20

    Coronakrise: Arbeitgeber muss Präsenzsitzung des Betriebsrats ermöglichen

    Wegen der Gebühren- und Auslagenfreiheit im Beschlussverfahren ist in diesem Beschluss auch die Festsetzung eines Gegenstandswertes unterblieben (vgl. LAG Berlin, Beschluss vom 26.01.1987 - 9 TaBV 7/86 -, AP Nr. 25 zu § 40 BetrVG 1972 unter C. der Gründe auf Blatt 491 R mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Karlsruhe, 05.12.2000 - 3 W 105/00

    Parteireisekosten; Eilverfahren; Ausland; Erstattungsfähigkeit

    Selbst in Fällen, in denen das persönliche Erscheinen nicht angeordnet wurde, entspricht im summarischen Verfahren der einstweiligen Verfügung jedenfalls bei streitigem Sachverhalt das persönliche Erscheinen der Parteien zum Verhandlungstermin zweckentsprechender Rechtswahrnehmung, so dass dadurch notwendige Reisekosten in der Regel erstattungsfähig sind (vgl. KG AnwBl 1987, 239 m. w. N.).

    Selbst in Fällen, in denen das persönliche Erscheinen nicht angeordnet wurde, entspricht im summarischen Verfahren der einstweiligen Verfügung jedenfalls bei streitigem Sachverhalt das persönliche Erscheinen der Parteien zum Verhandlungstermin zweckentsprechender Rechtswahrnehmung, so dass dadurch notwendige Reisekosten in der Regel erstattungsfähig sind (vgl. KG AnwBl 1987, 239 m. w. N.).

  • LAG Köln, 14.07.1995 - 4 TaBV 40/95

    Betriebsrat: Beauftragung eines Rechtsanwalts - Voraussetzungen für die

    Der Betriebsrat ist nur nicht befugt, auf Kosten des Arbeitgebers offensichtlich aussichtslose und unbegründete Rechtsstreitigkeiten zu führen (so BAG vom 16.10.1986 - 6 ABR 2/85 - AP Nr. 25 zu § 40 BetrVG 1972).

    a) Es entspricht ganz herrschender Meinung (vgl. LAG Düsseldorf DB 1989, 1036; LAG Schleswig-Holstein, BB 1984, 523; LAG Berlin AP Nr. 25 zu § 40 BetrVG 1972 und LAG Schleswig-Holstein vom 30.10.1981 - 4 TaBV 16/81 -), daß grundsätzlich vor Beauftragung eines Rechtsanwaltes und gesondert für jede Instanz ein entsprechender Beschluß des Betriebsrates zu fassen ist.

  • LAG Hamm, 15.06.2005 - 10 TaBV 32/05

    Kostenerstattung Aufrechnung

    Hierzu gehören auch Kostenerstattungsansprüche des Betriebsrats nach § 40 Abs. 1 BetrVG; diese unterliegen nicht der Pfändung (BAG, Beschluss vom 30.01.1973 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 3; BAG, Beschluss vom 05.04.2000 - AP BetrVG 1972 § 78 a Nr. 33 - unter B. I. 1. der Gründe; LAG Berlin, Beschluss vom 26.01.1987 - AnwBl. 1987, 239; ArbG Kiel, Beschluss vom 30.05.1973 - BB 1973, 1394; Stein/Jonas/Brehm, ZPO, 22. Aufl., § 850 a Rz. 17; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 63. Aufl., § 850 a Rz. 6; Smid, MünchKomm, ZPO, 2. Aufl., § 850 a Rz. 11 m.w.N.).
  • LAG Düsseldorf, 21.02.1997 - 10 TaBV 95/96

    Betriebsrat: Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten, die dem

    Zur Begründung verweist der Arbeitgeber auf den Beschluß des LAG Berlin vom 26.1.1987 - 9 TaBV 7/86 - AP Nr. 25 zu § 40 BetrVG 1972.
  • ArbG Hagen, 26.07.2005 - 5 BV 41/04

    Chefarzt - leitender Angestellter

    Wegen der Gebühren- und Auslagenfreiheit ist in diesem Beschluss auch die Festsetzung eines Gegenstandswertes unterblieben (vgl. LAG Berlin, Beschluss v. 26.01.1987 - 9 TaBV 7/86 -, AP Nr. 25 zu § 40 BetrVG 1972 unter C. der Gründe auf Bl. 491 R mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Köln, 21.04.2008 - 17 W 68/08

    Kostenerstattung für vorprozessuales Privatgutachten als Beweismittel im

    Der Grund liegt darin, dass im einstweiligen Verfügungsverfahren die Partei auf präsente Beweismittel angewiesen ist und eine Heranziehung durch das Gericht aus Rechtsgründen nicht in Betracht kommt (s. für den Verfügungskläger: OLG Schleswig JB 1979, 1518; OLG Koblenz JB 1990, 365; OLG Hamburg OLGR 2006, 575; für den Verfügungsbeklagten: BGH ZSW 1989, 100; OLG Düsseldorf ZIP 1981, 540; KG AnwBl 1987, 239).
  • LAG Berlin, 11.12.1989 - 9 TaBV 2/89

    Schulung; Schulungskosten; Kostenerstattungsanspruch; Arbeitgeber; Weiterbildung;

    Da der Betriebsrat weder rechts- noch vermögensfähig ist (vgl. Hueck/Nipperdey/Säcker, Lehrbuch des Arbeitsrechts, Band 11, 2. Halbband, 7. Aufl. 1979, S. 1091 ff; Nikisch, Arbeitsrecht, Band III, 2. Aufl. 1966, S. 172 ff; Dietz/Richardi, BetrVG, Band I, Vorbemerkungen 5 ff zu § 26; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, § 1 Rn. 105; BAG vom 9.9.1975, BB 1975, 1642; BAG vom 24.4.1986, AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Sozialeinrichtung) muß dieser bei Streitigkeiten über Geschäftsführungskosten seinen Antrag auf die Verpflichtung des Arbeitsebers richten, die Kosten zu übernehmen oder, sofern eine Verbindlichkeit gegenüber einem Dritten bereits entstanden ist, wie vorliegend, den Betriebsrat von dieser Verbindlichkeit freizustellen (ebenso Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, § 40 Rn. 48; GK-Wiese, BetrVG, § 40 Rn. 12; Galperin/Löwisch, BetrVG, Band I, 6. Aufl. 1982, § 40 Rn. 52; LAG Berlin vom 26.1.1987 - 9 TaBV 7/86 - in: Schüssler, BetrVG-Entscheidungen, Band II, § 40 Abs. 1 Nr. 22).
  • LAG Schleswig-Holstein, 19.11.1987 - 6 (5) TaBV 18/87

    Betriebsrat; Erstattung von Anwaltskosten; Beschlußverfahren; Rechtsanwalt

  • ArbG Hagen, 11.02.2005 - 4 BVGa 2/05

    Unwirksamkeit der Betriebsratswahl; Öffentlichkeitsgrundsatz; Stimmauszählung

  • LAG Hessen, 13.08.1987 - 12 TaBV 24/87

    Honorar des Beisitzers einer Einigungsstelle

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