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   EGH Schleswig-Holstein, 07.09.1990 - 2 EGH 8/89   

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https://dejure.org/1990,7285
EGH Schleswig-Holstein, 07.09.1990 - 2 EGH 8/89 (https://dejure.org/1990,7285)
EGH Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07.09.1990 - 2 EGH 8/89 (https://dejure.org/1990,7285)
EGH Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07. September 1990 - 2 EGH 8/89 (https://dejure.org/1990,7285)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • AnwBl 1991, 212
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 28.02.2002 - I ZR 195/99

    VOSSIUS & PARTNER

    bb) Zutreffend ist allerdings, daß zum Zeitpunkt der ursprünglichen Abrede im Jahre 1986 und auch noch zum Zeitpunkt des Abschlusses des Sozietätsvertrags im Jahre 1989 zumindest unter Rechtsanwälten die weitverbreitete - auch standesrechtlich verfestigte - Übung bestand, in der Kurzbezeichnung einer Kanzlei in der Regel nur aktive oder gerade erst ausgeschiedene Partner aufzuführen und einen ausgeschiedenen Partner spätestens nach einigen Jahren sowohl aus der Kurzbezeichnung als auch aus der Namensleiste zu streichen (vgl. § 71 der Standesrichtlinien für Rechtsanwälte vom 21.6.1973; vgl. dazu eingehend EGH Schleswig-Holstein AnwBl 1991, 212, 213).

    Unter Rechtsanwälten wurde es teilweise sogar als berufswidrige Werbung der verbliebenen Sozien angesehen, wenn sie einen ausgeschiedenen, aber noch anderweitig tätigen Anwalt weiterhin auf dem Briefkopf nannten (so EGH Schleswig-Holstein AnwBl 1991, 212 mit krit. Anm. Görl).

  • BGH, 17.04.1997 - I ZR 219/94

    Ausgeschiedener Sozius - Irreführung/Geschäftsverhältnisse

    Dem entspricht auch die obergerichtliche Rechtsprechung, die eine Weiterführung in der Namensleiste bislang nur unter diesen Voraussetzungen zugelassen hat (vgl. EGH Schleswig-Holstein AnwBl. 1991, 212; OLG Köln, Urt. v. 08.11.1991 - 6 U 78/91).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2006 - 13 A 3968/04

    Zulässigkeit der Fortführung des Namens eines verstorbenen früheren

    für den Fall eines ausgeschiedenen Sozius einer Rechtsanwaltssozietät: EGH Schl.-H., Beschluss vom 7.9.1990 - 2 EGH 8/89 -, AnwBl. 1991, 212.
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